Von Bernhard Schmeilzl (02.07.2009)
Gestern hatten wir vor der neuen Website www.schlachtpferderettung.com gewarnt (hier). Da diese Seite - wie in dieser “Branche” üblich - natürlich wieder kein Impressum aufweist, hatten wir noch einen Rest Hoffnung, dass diesmal vielleicht seriöse, tatsächlich tierliebe Betreiber hinter dem Angebot stehen. Doch nach einer Recherche auf Domain Tools sind wir schlauer: Die Domain gehört der üblichen Verdächtigen, Frau Monika Selig, über die wir bereits mehrfach berichtet haben (hier). Offenkundig ist das Geschäft mit kranken Pferden trotz ständiger negativer Berichterstattung und etlicher strafrechtlicher Ermittlungsverfahren immer noch so lukrativ, dass Frau Selig es nicht lassen kann.
Von Michael Gleiten (30.06.2009)
Seit wenigen Tagen steht eine neue Seite www.schlachtpferderettung.com im Internet. Natürlich wieder einmal ohne Angabe eines Impressums, aber das sind wir ja gewohnt. Regelmäßige Besucher von rechthaber.com kennen die betrügerischen Machenschaften einiger Tierhändler und Fleischer, die unter diesem diesem Begriff stattfinden. Die wichtigsten Beiträge hier. Heute erreichte uns nachfolgende e-Mail. Wer Infos dazu hat, bitte an mail(at)grafpartner.com senden. Wir leiten diese dann an den Mandanten weiter: …
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Von Katrin Groll (29.06.2009)
Nichtjuristen, die in einem Betrieb eine bestimmte Karrierestufe erreichen, sind dann oft zum ersten Mal mit rechtlichen Fragestellungen konfrontiert: Sie müssen Verträge verhandeln und verantworten. Sie bekommen Personalverantwortung und müssen sich in arbeitsrechtlichen Themen wie Urlaubsrecht, Zielvereinbarungen, Weisungen und Abmahnung auskennen. (…)
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Von Katrin Groll (29.06.2009)
Der Beitrag “Kündigung oder Aufhebungsvertrag - was ist besser?” gibt eine Übersicht über die Vor- und Nachteile eines Aufhebungsvertrags. An welche Aspekte man bei der Vertragsgestaltung denken sollte und welche Formulierungen sinnvoll sind, haben wir in dieser Checkliste zusammengefasst: Checkliste mit Musterformulierungen (PDF-Download)
Von Katrin Groll (29.06.2009)
Die Dozentin einer Bildungseinrichtung war offenbar nicht die fleissigste, jedenfalls aber nicht die schnellste. Bereits sechs Mal hatte der Arbeitgeber sie wegen verspäteter Erledigung von Arbeitsaufträgen abgemahnt. Beim siebten Mal platzte dem Arbeitgeber der Kragen und er kündigte. Auf den ersten Blick meint man: Da hat der Arbeitgeber aber mal alles richtig gemacht, oder? …
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Von Katrin Groll (29.06.2009)
Ein Arbeitnehmer hatte seinen Lohn nicht pünktlich erhalten und deshalb fristlos gekündigt. Der Arbeitgeber nahm die fristlose Kündigung hin und zahlte ab sofort gar nichts mehr. Einige Monate später überlegte es sich der Arbeitnehmer anders: Ihm fiel ein, dass seine eigene Kündigung unwirksam war, da kein wichtiger Grund vorlag. Er klagte auf Lohn. Der Fall ging bis zum Bundesarbeitsgericht, das nun am 12. März 2009 entschied (Az: 2 AZR 894/07): …
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Von Katrin Groll (26.06.2009)
Diesen Brief fürchtet jeder Arbeitnehmer: „Wegen zwingender betrieblicher Erfordernisse müssen wir das Arbeitsverhältnis hiermit zu unserem Bedauern kündigen.” Jetzt läuft die juristische Maschinerie an: Der Arbeitnehmer hat 21 Tage Zeit, um gegen die Kündigung zu klagen. Der Arbeitgeber muss dann im Prozess beweisen, dass ein Kündigungsgrund besteht und dass er auch gerade diesem Arbeitnehmer kündigen durfte (Sozialauswahl). In jedem Fall entstehen auf beiden Seiten Kosten und das Verhältnis ist zerrüttet. Selbst wenn der Arbeitnehmer den Prozess Monaten später gewinnt, will er daher oft gar nicht mehr in den Betrieb zurück. Viele Kündigungsschutzprozesse enden daher ohnehin per Vergleich. Also vielleicht besser einen Aufhebungsvertrag mit Abfindungsregelung schließen, der das Arbeitsverhältnis einvernehmlich, schnell und unkompliziert beendet? (…)
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Von Bernhard Schmeilzl (24.06.2009)
Aus gegebenem, traurigem Anlass fragen immer mehr Mandanten nach den Grundzügen des Insolvenzrechts. Sei es, dass sie selbst darauf zusteuern. Sei es, dass ein Geschäftspartner/Schuldner behauptet, insolvent zu sein, und der Mandant seine Rechts als Gläubiger wissen möchte. Eine gute Darstellung der Gründzüge des Insolvenzrechts findet sich bei der IHK Schleswig-Holstein: Download_Insolvenzrecht_im_Überblick_pdf
Verwandte Informationen, nämlich zur Abwicklung einer GmbH, finden sich hier
Von Bernhard Schmeilzl (22.06.2009)
Das Thema Kostenerstattung für medizinische Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung ist kompliziert und für die Betroffenen höchst unerquicklich. Einen ausführlichen Beitrag zu den verschiedenen Konstellationen habe ich in der Neuen Zeitschrift für Sozialrecht veröffentlicht, Ausgabe 12/2006, S. 630 ff (Infos und Download des Beitrags hier). Bekanntlich ist die Gesetzeslage für gesetzlich Versicherte seit einigen Jahren klar:
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Von Prof. Dr. Herbert Grziwotz (22.06.2009)
Gemeinden fordern im Zusammenhang mit der Ausweisung neuer Baugebiete und der Erteilung ihrer Bestimmung zu einer Baugenehmigung häufig den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages, mit dem sie auf den Vorhabenträger oder Grundstückseigentümer Kosten abwälzen. (…)
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