Nochmal: Videoüberwachung zur Kfz-Abstandsmessung

Von Dr. Werner Semmler (04.03.2010)
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In diesem Beitrag haben wir ausführlich über die Problematik berichtet, ob Verkehrsabstandsmessungen durch Videoüberwachung zulässig sind (Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11.08.2009, 2 BvR 941/08). Hier zwei weitere interessante Entscheidungen in diesem Kontext:

Auch das OLG Düsseldorf erklärt Videoüberwachungen zur Feststellung von Verstößen gegen den Mindestsicherheitsabstand oder die zulässige Höchstgeschwindigkeit bis zur Schaffung einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage für unzulässig  (Az. IV-3 RBs 8/10).

Das OLG Dresden hingegen sieht in § 100 h  Abs.1  S.1 Nr.1 StPO i.V.m. § 46 Abs.1 OWiG eine Rechtsgrundlage für eine Videoaufzeichnung (System VKS 3.01), falls gewährleistet ist, dass die Aufzeichnung anlassbezogen und lediglich zur Identifizierung des Betroffenen als Verdächtigen erfolgt  (Az. Ss OWi 788/09).

Zustellung von Abmahnungen per eMail

Von Bernhard Schmeilzl (01.03.2010)
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Abmahnungen, die per Email übermittelt werden, sind zugegangen, wenn sie an eine vom Empfänger im geschäftlichen Verkehr verwendete Email-Adresse geschickt wurden und in der entsprechenden Mailbox des Empfängers angekommen sind. Dies gilt auch dann, wenn sie von einer Firewall aufgehalten und an anderer Stelle als der Mailbox zwischengespeichert sind (LG Hamburg, AZ: 312 O 142/09)..

Weitere Informationen zum Thema Zustellung:

- Einschreiben sind rechtlich wertlos
- Zugangsbeweis per Fax-Sendeprotokoll: Also doch!

Verkehrsabstandsmessungen rechtswidrig?

Von Dr. Werner Semmler (23.02.2010)
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Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Autobahn-Abstandsmessung sorgt für Wirbel auf Deutschlands Straßen. Je nachdem, in welchem Gerichtsbezirk und mit welchem Messverfahren die Abstandsmessung erfolgt, besteht Hoffnung auf Freispruch oder droht Verurteilung. Die Rechtslage in Deutschland bei Brücken-Abstandsmessungen gleicht derzeit einem „Fleckenteppich“. Für betroffene „Ordnungswidrigkeiten-Sünder“ hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11.08.2009 (2 BvR 941/08) neue Verteidigungsräume eröffnet. Hier eine ausführliche Bestandsaufnahme der aktuellen Rechtslage: (…)

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Neuer Autor bei Rechthaber: Dr. Werner Semmer

Von Bernhard Schmeilzl (23.02.2010)
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Rechtsanwalt Dr. Semmler verstärkt ab sofort das Autorenteam bei Rechthaber.com. Als Fachanwalt für Strafrecht mit 14 Jahren anwaltlicher Berufserfahrung steuert er insbesondere Artikel zum Thema Strafrecht bei. Daneben aber auch zum Wirtschaftsrecht sowie zum Kunstrecht.

Herzlich willkommen!

Die aktuellen TOP 10 Downloads

Von Michael Gleiten (16.02.2010)
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… auf Rechthaber sind nach Auswertung von Statcounter.com:

(1) Einschreiben sind rechtlich wertlos

(2) Nachteile des Berliner Testaments

(3) Fakten zum Erbrecht 2010 (Mandantenbroschüre)

(4) Kündigung wegen Mietrückstand (Muster-Anwaltsschreiben)

(5) Muster-Treuhandvertrag (Strohmannvereinbarung GmbH-Anteile)

(6) Muss der Arbeitnehmer Schäden am Dienstwagen zahlen?

(7) Zugangsbeweis per Fax-Sendeprotokoll: Also doch!

(8) Arzthaftungsklage gegen Krankenhaus: Muster-Klageschrift (Checkliste)

(9) Pferdekauf: Musterkaufvertrag und Checkliste

(10) Wie viel Mieterhöhung ist zulässig? (Tipps für Vermieter)

Stute unerkannt trächtig: Wem gehört das Fohlen?

Von Julia Speierer (11.02.2010)
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Manchmal kommt es vor, dass eine Stute verkauft wird, ohne dass die Parteien wissen, dass diese zum Verkaufsstichtag bereits trächtig ist. Wer ist dann Eigentümer des Fohlens und wem steht der wirtschaftliche Wert des Fohlens zu? Hat der Verkäufer der trächtigen Stute einen Abfindungsanspruch? Eine Regelung im Kaufvertrag wird mangels Kenntnis der Parteien fehlen. Kommt das Fohlen zur Welt, will der Verkäufer einen „Nachschlag“ auf den Kaufpreis oder er verlangt das Fohlen heraus; dies mit dem Argument: „Das habe ich ja gar nicht mit verkauft.“ Was gilt in dieser Situation? Wer trägt wofür die Beweislast, wenn er seine Rechte einklagen will?

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Verfahrenswerte in Familiensachen seit dem 01.09.2009: Eine Übersicht für Praktiker

Von Julia Speierer (08.02.2010)
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Seit dem 01.09.2009 befinden sich die Regelungen über die Verfahrenswerte in Familiensachen im FamGKG. Auf Grund der neuen Unbilligkeitskontrolle ist es nun möglich für äußerst umfangreiche Tätigkeiten von den festen Werten abzuweichen. Die einzelnen Regelungen im Überblick: (…)

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Gerichtskosten per Lastschrift einzahlen

Von Michael Gleiten (03.02.2010)
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Die Einzahlung von Gerichtskosten geht nach § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 ZahlVJuFin auch per Erteilung einer Einzugsermächtigung. Diese Ermächtigung erteilt man im verfahrenseröffnenden Schriftsatz bzw. bei weiteren Einzahlungen in einem gesonderten Schriftsatz. Diese Zahlungsart beschleunigt den Ablauf, da die Verfahrensdaten direkt an die Landesjustizkasse Bamberg übermittelt werden.

Beiträge zu verwandten Themen:

- Abbuchungsverfahren benachteiligt Verbraucher: in AGB also unzulässig
- Abenteuer Lastschrifteinzug

Broschüre “Fakten zum Erbrecht 2010″

Von Bernhard Schmeilzl (02.02.2010)
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Die vergangenen drei Jahre waren für das Erbrecht eine turbulente Zeit. Mehrere Reformen haben die Regeln des Erb- und Pflichtteilsrecht sowie die Steuern modifiziert. Deshalb hat die Kanzlei Graf & Partner die Broschüre “Fakten_zum_Erbrecht” (kostenloser PDF-Download hier) grundlegend überarbeitet und neu aufgelegt. Die Broschüre enthält grafische Übersichten zur gesetzlichen Erbfolge (Verwandtenerbrecht und Ehegattenerbrecht), Tabellen zur Erbschaftssteuer (Steuersätze, Steuerklassen und Freibeträge) sowie ein kommentiertes Beispiel für ein Ehegattentestament.

Noch ausführlichere Informationen zum Thema “Berliner Testament” hier

Vertraulichkeitsvereinbarung (Vertragsklausel)

Von Bernhard Schmeilzl (01.02.2010)
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Im Geschäftsverkehr verwenden falls alle Unternehmen Vertraulichkeitsvereinbarungen, oft auch als Non Disclosure Agreements, Confidentiality Agreements bezeichnet. Muster für eine eigenständige Vertraulichkeitsvereinbarung finden sich als PDF-Download bereits hier (deutsche Version) und hier (englische Version). Wenn die Geschäftspartner aber keine eigenständige Vereinbarung schließen wollen, sondern die Geheimhaltungspflicht als Klausel in den Hauptvertrag integrieren möchten, hier ein Beispiel für eine mögliche Formulierung (deutsche Fassung):

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§ …: Vertrauliche Informationen / Geheimhaltungspflicht
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig zur Geheimhaltung vertraulicher Informationen.
(2) „Vertrauliche Informationen“ im Sinne des Abs. (1) sind alle wirtschaftlichen, technologischen, wissenschaftlichen, patentrechtlichen und anderen internen Informationen der Vertragsparteien bezüglich Geschäftsstrategien, Schutzrechten, Entwicklung, Produktion und Verwendung von … der Vertragsparteien, die bereits mitgeteilt wurden oder während der Laufzeit dieses Vertrags mitgeteilt werden.
(3) Von der Verpflichtung zur Geheimhaltung ausgenommen sind solche Informationen einer Vertragspartei,
(a) die sich schon vor Übergabe durch diese Vertragspartei im Besitz der jeweils anderen Vertragspartei befanden,
(b) die zum Zeitpunkt der Übergabe bereits öffentlich bekannt waren,
(c) die nach ihrer Übergabe durch Veröffentlichung oder in sonstiger Weise allgemein bekannt werden, es sei denn, dies geschieht durch eine Verletzung der in dem vorliegendem Vertrag geregelten Geheimhaltungsverpflichtung durch eine der Vertragsparteien.
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Eine Musterformulierung für eine englischen Vertrag finden sich hier