Sie (oder Ihre Mandanten) mögen es warm und planschen nach der Arbeit gerne im Pool? Ohnehin bezahlen Sie in Deutschland zu viele Steuern? Sie leben gerne an einem der derzeit angesagtesten Hot Spots der Welt? Gehen Sie doch nach Dubai und gründen Sie eine Auslandstochter. So geht’s…

Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) gehören zu den am schnellsten wachsenden Wirtschaftsräumen der Welt. Seit die Finanzplätze Schweiz und Liechtenstein vielen zu heiß wurden, geht noch mehr Gründerkapital in die VAE, nach Dubai, Abu Dhabi, Ras-al-Kaimah, den neuen Metropolen am Golf. Motive gibt es viele: Die Freizeitangebote sind riesig, Steuern kennen die Emiratis nicht, jedenfalls nicht von zu Hause, die Luxusgüterindustrie ist mit wahren Palästen vertreten. Also Shopping 24h und das Ganze bei sehr hohen Sicherheitsstandards.

Das ist aber längst nicht alles: Geschäftsleute schätzen die strategisch günstige Lage zwischen alter Welt und den Wachstumsländern der Zukunft. Zwar ziehen kleine Wolken am immer teureren Immobilienhimmel auf, aber der Zufluss fremden Kapitals in die VAE ist ungebrochen. Ebenso die Investitionslust. Die Emiratis wuchern geschickt mit Ihren Pfunden und ein Ende des Booms ist derzeit noch nicht abzusehen.

Erste Checkliste: Was ist zu beachten?

Zunächst stellen sich die gleichen Fragen zur Grundstruktur wie bei jeder Gesellschaftsgründung, sei es im In- oder Ausland: Welche Rechtsform? Eigene Leitung oder Management durch Dritte? Gibt es Partner? Wird das Unternehmen (später) öffentlich gehandelt? Wie hoch soll der eigene Geschäftsanteil am Unternehmen sein? Informationen zu den möglichen Rechtsformen finden Sie am Ende des Beitrags zum Download.

Dann brauchen Sie eine Geschäftsadresse. Das ist recht einfach. Mieten Sie ein Büro unter dem Namen Ihres neuen Unternehmens. Die Räume sollten aber vorher vom Dubai Economic Department (DED) abgenommen sein. Wundern Sie sich auch nicht, wenn der Vermieter ein Vierteljahr Miete im Voraus fordert, das ist hier üblich.

Nun kümmern Sie sich um eine Handelslizenz. Sie ist die Grundvoraussetzung für alle Geschäftsaktivitäten in den VAE und existiert in drei Hauptkategorien:
– Gewerbelizenzen: diese decken alle Arten von Handelsaktivitäten ab
– Berufslizenzen: für die Ausübung akademischer Berufe, Dienstleistungen, Handwerk und Kunstgewerbe
– Industrielizenzen: zur Gründung industrieller oder produzierender Geschäfte
Eine erste Teillizenz erteilt das Dubai Economic Departement (DED); ausgenommen sind Lizenzen für Hotels und andere tourismusbezogene Geschäftsbereiche. Spätestens jetzt benötigen Sie auch die Unterstützung eines seriösen Beraters, der den Marktplatz kennt, die Landessprache beherrscht sowie Kontakte und Reputation mitbringt. Zunächst erteilt die Behörde nur eine Teilbewilligung für den Namen und die Geschäftstätigkeit des Unternehmens. Sobald der Standort des Unternehmens feststeht, die Miete von Geschäftsräumen nachgewiesen ist und das regionale DED-Büro eine Inspektion durchgeführt hat, wird die volle Lizenz erteilt.

Nächster Schritt ist die Registrierung, zum einen im Handelsregister des DED, zum anderen bei der Industrie- und Handelskammer Dubai (DCCI). Und zwar sofort nach Erteilung der vollen Handelslizenz und noch vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit.

Visa und Arbeitserlaubnisse

Jetzt können Sie loslegen. Zumindest fast, denn wie auch anderswo in der Welt sind in den VAE einige „Karten“ gefragt, damit Sie dort arbeiten oder jemanden anstellen dürfen.

– Gründungs- / Einwanderungskarte (Immigration Card)
Diese können Sie beantragen, sobald die Handelslizenz erteilt und eine Akte über Ihr Unternehmen beim Ministerium für Arbeit und Soziales angelegt ist. Vorher können Sie kein Personal einstellen.

– Gründungs- / Arbeitskarte (Labour Card)
Sie ist notwendig, wenn Sie Personal einstellen und im Namen ihrer Angestellten Visaanträge einreichen möchten. Auch hier ist die Registrierung beim Ministerium unerläßlich. Es folgt die Bewilligung zur Einstellung. Erst dann können Visa beantragt werden. Für jeden weiteren Arbeitnehmer gibt es eine Arbeitskarte.

– Stellvertreterkarte
Der Stellvertreter verhandelt mit den Einwanderungs- und Arbeitsbehörden. Angestellte sind ohne Stellvertreterkarten nicht befugt, im Namen des Unternehmens mit den Behörden zu verhandeln. Stellvertreterkarten können jährlich erneuert werden.

– Transitvisa

Diese brauchen Sie, um Kunden und/oder Lieferanten zu zeigen, was Sie in Dubai so alles machen. Transitvisa für Kunden und andere Kontakte, die nach Dubai einreisen, gelten in der Regel zwei Wochen. Nach Einreichung des vollständigen Antrags legt die Einwanderungsbehörde ein Datum fest und inspiziert Ihre Räumlichkeiten. Wenn diese Besichtigung in Ordnung war, wird die Transitvisakarte ausgestellt. Sie ist ein Jahr lang gültig und jährlich erneuerbar.

Jetzt sind Sie am Ziel und reif für den Sprung in den Pool! Viel Erfolg!

Weitere Informationen beim Autor sowie hier zum Download:

Informationen zu Gesellschaftsformen in VAE (RA Wolfgang Kunz)

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