Im schillernden Berufsfeld Fussball-Spielervermittler sind auch etliche Rechtsanwälte tätig. Dies unter anderem deshalb, weil Rechtsanwälte gemäß dem (derzeit noch geltenden) FIFA-Spielervermittler-Reglement (mehr dazu hier) keine Lizenz benötigen. Anwälte werden daher oft von nicht-lizensierten Agenten angesprochen, ob sie denn nicht eine Kooperation eingehen möchten. Solche Kooperationen sind zwar denkbar, meist ist der Streit vorprogrammiert, wer fairerweise welchen Anteil an (vielleicht irgendwann fließenden) Vermittlungsprovisionen erhalten soll. Anwälte sollten sich das also gut überlegen, auch wegen der berufsrechtlichen Implikationen (Maklertätigkeit von Anwälten ist nicht gern gesehen) und den steuerlichen Risiken (Stichwort Gewerbesteuer-Abfärbung auf alle Kanzleiumsätze, vgl. hier). Wer sich einen Überblick verschaffen möchte, welche Anwaltskollegen (Kolleginnen sucht man dort vergeblich) sich in der Welt der Fussballstars tummeln, sei dieser Beitrag auf der Website des Berufsverbands der Spielervermittler empfohlen. Auf der dort verlinkten Spielervermittler-Liste sind die Rechtsanwälte mit einem roten Stern markiert.