Anwaltskanzleien, die englische Anfragen annehmen, erhalten derzeit gehäuft eMails, in denen ein angeblicher Gläubiger um anwaltliche Unterstützung bei einer Forderungsbeitreibung bittet. Die Story ist: Man habe einem in Deutschland lebenden Schuldner ein Darlehen gegeben, der zahle nicht. der Anwalt solle ihn bitte mahnen. Fällt man als Kanzlei darauf herein, passiert folgendes: Der angebliche Schuldner (den man natürlich per eMail kontaktieren soll) erkennt die Verbindlichkeit sofort an. Dann gibt es zwei Betrugsalternativen:

(1) In der ersten Variante will der Betrüger „nur“ die Bankverbindung der Kanzlei wissen und bittet darum, ihm ein Schreiben zu scannen, das vom Anwalt unterzeichnet ist. Mit der Bankverbindung und der Unterschrift des Anwalts versuchen die Online-Betrüger dann, einen Überweisungsauftrag bei der Bank der Anwaltskanzlei durchzuführen. Meist ins Ausland.

(2) Die zweite Version: Der vermeintliche Schuldner schickt einen Auslandsscheck über die Darlehensverbindlichkeit und die Anwaltskosten. Wenn ein naiver Anwalt nicht weiß, dass solche Auslandsschecks noch Monate später platzen können (und in diesem Fall auch werden), dann überweist er das Fremdgeld – was er ja berufsrechtlich auch muss – unverzüglich an seinen Mandanten weiter. Explodiert der Scheck dann, ist die Überweisung nicht mehr rückholbar und der Mandant ohnehin längst über alle Berge.

Bei solchen Anfragen also immer extrem vorsichtig sein und die Daten des angeblichen Mandanten immer verifizieren. Der typische Text einer solchen betrügerischen Anfrage lautet wie folgt:

Dear lawyer!

This is an official request for your legal consultation services. My name is Sophia Mason, and I am in needs of a legal representation from your law firm regarding a breach of Loan agreement I had with a friend of mine. He needed this loan to complete an ongoing project he was handling at the time in your jurisdiction. I need legal advice and assistance to know the best way to handle this issue. If this is your area of practice, please contact me to provide you with further Information.

I am most inclined to commence talks as soon as possible. Your consideration of my request is highly anticipated, and I look forward to your prompt response.

Yours Sincerely

XY

Mehr zu den Internet-Betrugsmaschen im Beitrag „Schutz vor Betrugsmasche Erbschaft aus England“, im Beitrag  Betrugsmasche Erbschaft aus England: Wie schützt man sich? und im Beitrag „Nein, man erbt nicht einige Millionen von jemanden, den man kaum kannte!“ sowie auf Cross-Channel-Lawyers, dem Portal der Experten für deutsch-britisches Recht.

 

 

Die 2003 gegründete Kanzlei Graf & Partner ist mit ihrer englischspachigen Prozessabteilung (GP Chambers) auf grenzüberschreitende Rechtsfälle spezialisiert, insbesondere auf deutsch-britische und deutsch-amerikanische Wirtschaftsstreitigkeiten, Scheidungen und internationale Erbfälle. Falls Sie bei einer anglo-amerikanischen Rechtsangelegenheit Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die Anwälte der Kanzlei Graf & Partner mit ihrem internationalen Netzwerk juristischer Experten gerne zur Verfügung. In den meisten großen US-Bundesstaaten verfügen wir über gute persönliche Kontakte zu Attorneys-at-Law in mittelgroßen Kanzleien. Ihr Ansprechpartner in Deutschland ist Bernhard Schmeilzl, Rechtsanwalt & Master of Laws (Leicester, England), Telefon +49 (0) 941 – 463 7070, seit 2001 als Rechtsanwalt auf deutsch-britische Erbfälle und Wirtschaftsstreitigkeiten spezialisiert.