In einer aktuellen Stunde diskutierte am 12.02.2014 der Deutsche Bundestag über die Zukunft der Selbstanzeige. Nach den kürzlichen Enthüllungen über prominente Steuersünder wurden aus den Reihen der SPD Stimmen laut, die eine weitgehende Abschaffung der Selbstanzeige fordern. Auch die Opposition verlangt eine Beschränkung der strafbefreienden Selbstanzeige lediglich auf Bagatellfälle. Bundesfinanzminister Schäuble wies diese Forderung zurück. Er sprach sich aber für eine Verlängerung der Verjährungsfrist auf 10 Jahre aus und eine Erhöhung des Strafzuschlages.

In Fällen der Steuerhinterziehung in großem Ausmaß gilt bereits heute gem. § 370 Abs. 3 Nr. 1 Abgabenordnung (AO) i.V.m. § 376 Abs. 1 AO die strafrechtliche 10jährige Verjährungsfrist. Diese Frist soll nun auf sämtliche Steuerhinterziehungsdelikte ausgedehnt werden. Zusammen mit der Erhöhung des Strafzuschlages bewirkt die Verdoppelung der derzeitigen Regel-Verjährungsfrist bei Steuerhinterziehung dann eine beachtliche Erhöhung des finanziellen Aufwandes, um Straffreiheit durch eine wirksame Selbstanzeige zu erlangen. In der Beratungspraxis stellt die komplette Schadenswiedergutmachung zzgl. der Zinsen und des Strafzuschlages gem. § 398a AO manchen Steuersünder bereits jetzt vor erhebliche finanzielle Probleme. Die vom Bundesfinanzminister vorgeschlagenen Änderungen werden erhebliche Abschreckungswirkung insbesondere bei sog. Auslandskonten haben. Für das Modell der derzeit von den Medien aufgegriffenen Auslandskonten in der Schweiz und Liechtenstein dürften die Änderungen aufgrund der von den genannten Ländern konsequent verfolgten „Weißgeldstrategie“ wohl zu spät kommen, zumal eine Reihe von Banken ihren Kunden bereits zeitnahe Fristen zur „Bereinigung ihrer steuerlichen Angelegenheiten“ gesetzt hat.