Am Dienstag verurteilte ein österreichisches Gericht Dieter Althaus (neben einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen) dazu, 5.000 Euro Schmerzensgeld an die Angehörigen der getöteten Mutter zu zahlen. Daneben soll Dieter Althaus sich mit der Familie  freiwillig auf eine „größzügige“ Schadenersatzzahlung geeinigt haben. Der niedrig erscheinende Schmerzensgeldbetrag hat eine Mediendebatte ausgelöst, was „ein Mensch wert ist“. So etwa die Süddeutsche Zeitung vom 5.3.2009 mit einer Darstellung der Grundzüge der deutschen Schmerzensgeld-Rechtsprechung. Wie Schmerzensgeld vor Gericht eingeklagt wird, zeigt diese Muster-Klageschrift (am Beispiel einer Klage gegen ein Krankenhaus wegen ärztlichem Kunstfehler).