Der DeutscheAnwaltVerein (DAV) informiert in der aktuellen Depesche (Nr. 34/98 vom 4.9.08) über seine Aktivitäten, das leidige Problem Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr zu lösen. Hier die Meldung:

„Der DAV hat durch seinen Ausschuss RVG und Gerichtskosten Stellung genommen zu einer Initiative des Bundesjustizministeriums. Das BMJ hat einen Lösungsvorschlag vorgelegt, mit dem die aktuellen Unklarheiten und Probleme bei der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr und die katastrophalen Auswirkungen im Kostenfestsetzungsverfahren beseitigt werden sollen. Auslöser dieser Fehlentwicklungen war eine geänderte Rechtsprechung des BGH im März 2007. Inzwischen liegen eine ganze Reihe von BGH-Entscheidungen vor, die die ursprüngliche BGH-Entscheidung bestätigen und dabei auf gebührenrechtlichen Bewertungen beharren, die von den meisten Oberlandesgerichten als unpraktikabel bewertet wurden. Das BMJ schlägt zur Lösung einen neuen § 15a RVG vor. Der DAV begrüßt die gesetzgeberische Initiative des Ministeriums sehr, hält die vorgelegte Lösung aber noch für verbesserungsfähig und schlägt für einen neuen § 15a Satz 3 RVG folgenden Text vor: „Sind von der Anrechnung betroffene Gebühren für einen Dritten zu ersetzen, findet die Anrechnung im Verhältnis zum Dritten nur Berücksichtigung, soweit anzurechnende Gebührenbeträge gegenüber dem Dritten bereits tituliert oder bereits ersetzt worden sind.“

Die aktuelle Stellungnahme Nr. 45/08 vom 28. August 2008 finden Sie hier: [PDF-Downlad]

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