Auf der Homepage der Landesnotarkammer Bayern des Bayerischen Notarvereins e. V. heißt es:

„Probleme plant man nicht. Probleme tauchen plötzlich auf. Aus heiterem Himmel. Auch in den besten Familien. Aber wer sagt denn, dass Sie warten müssen, bis es zu spät ist? Schließlich können Sie schon im Vorfeld einiges regeln. Am besten tun Sie das mit Ihrem Notar. Weil Ihnen so mancher notarielle Rat den Gang zum Gericht ersparen kann. Immerhin schöpft Ihr Notar nicht nur aus der Erfahrung vieler Leben.“

Also Einstellungsvoraussetzung für bayerische Notarinnen und Notare: Sie müssen wiedergeboren sein! Am besten fragen Sie Ihre Notarin oder Ihren Notar hierzu. Er berät Sie – möglicherweise auch hierzu – ganz unabhängig.