Der Anwaltssenat des Bundesgerichtshofs stellte im Urteil vom 12.7.2012 klar (Az. AnwZ (Brfg) 37/11, in Anwaltsblatt 2012, 840-845), dass die Schein-Sozietät von Anwälten zulässig ist. Die Rechtssuchenden würden durch eine Schein-Sozietät nicht irregeführt. Im konkreten Fall wurde von einer Rechtsanwaltskammer die Zusammenarbeit von zwei großen örtlichen Sozietäten beanstandet, die sich zu einer überörtlichen Schein-Sozietät verbunden hatten. Laut BGH bietet auch eine Schein-Sozietät Vorteile für den Mandanten, so dass keine verbotene Irreführung zu erkennen sei. Die Entscheidung ist online in der Anwaltsblatt-Datenbank unter www.anwaltsblatt.deverfügbar. Quelle: DeutscherAnwaltVerein, DAV-Depesche Nr. 41/12