Von Bernhard Schmeilzl (02.02.2010)
Die vergangenen drei Jahre waren für das Erbrecht eine turbulente Zeit. Mehrere Reformen haben die Regeln des Erb- und Pflichtteilsrecht sowie die Steuern modifiziert. Deshalb hat die Kanzlei Graf & Partner die Broschüre “Fakten_zum_Erbrecht” (kostenloser PDF-Download hier) grundlegend überarbeitet und neu aufgelegt. Die Broschüre enthält grafische Übersichten zur gesetzlichen Erbfolge (Verwandtenerbrecht und Ehegattenerbrecht), Tabellen zur Erbschaftssteuer (Steuersätze, Steuerklassen und Freibeträge) sowie ein kommentiertes Beispiel für ein Ehegattentestament.
Noch ausführlichere Informationen zum Thema “Berliner Testament” hier
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[...] VORSICHT, DIESER BEITRAG IST NICHT MEHR AKTUELL: Informationen zum Erbrecht und Erbschaftssteuerrecht Stand 1.1.2010 finden Sie hier [...]
[...] (3) Fakten zum Erbrecht 2010 (Mandantenbroschüre) [...]
[...] Weitere Informationen zum Erbrecht enthält die aktuelle Broschüre „Fakten zum Erbrecht 2010“. Die Kanzlei Graf & Partner sendet die Broschüre auf Anfrage (Tel. 785 30 53) gerne kostenfrei zu. Hier eine PDF-Version zum kostenlosen Download [...]
[...] Verschenkt oder vererbt man Vermögen an sein Kind, hat das Kind einen Steuerfreibetrag von 400.000 Euro und der darüber hinaus gehende Betrag wird in der günstigsten Steuerklasse I versteuert (also mit 7% aufwärts). Existieren keine leiblichen Kinder hat und wird das Vermögen daher an entferntere Verwandte (Geschwister, Neffen, Nichten, Cousins etc.) oder Freunde vererbt, sieht es dramatisch schlechter aus: Nur 20.000 Euro sind steuerfrei. Alles darüber wird mit – je nach Verwandtschafsgrad und Vermögenshöhe – mit 15, 30 oder gar satten 50 Prozent besteuert. Details zur Erbschaftssteuer und den Freibeträgen in der Broschüre “Fakten zum Erbrecht” hier. [...]