Von Michael Gleiten (13.01.2012)
Immer wieder erfrischend, wenn ein Kollege keine übertriebene Hemmung vor der Werbung mit Superlativen hat. Die Begriffe “Fachanwalt” und “Experte” sind ausgelutscht und fad. Der öde “Spezialist” begeistert auch keinen potentiellen Mandanten mehr, Spezialist ist doch irgendwie jeder. Darum lässt das Portal www.anwaltsnotdienst.com alle unnötige Zurückhaltung fahren und konzentriert sich auf die einzige Gruppe von Anwälten, die es wert ist, beauftragt zu werden: die besten Spitzenanwälte. Konsequenterweise schaltet das Portal Google-Ads mit dem Werbetext: “Wir suchen Ihnen sofort bundesweit die besten Spitzenanwälte!” (siehe im folgenden Screen Shot in rechter Spalte den mittleren Google-Ad)

Ja, der Anwaltsnotdienst gibt sich nicht einmal mit der hehren Gruppe der Spitzenanwälte allein zufrieden. Weit gefehlt! Nur die besten dieser Spitzenanwälte schaffen es in den Pool von anwaltsnotdienst.com und dürfen dort besagten Notdienst schieben. Ich werde mich dort gar nicht erst bewerben, weil meine Qualifaktion höchstens zum gehobenen Durchschnittsanwalt reicht. Schade, hätte doch soo gern mal Notdienst gemacht. Schon wegen des Potentials als Aufreiss-Spruch: “Und was machst Du so beruflich?” – “Ich bin Rechtsanwalt im Notdienst!” - “Wow, cool. Das dürfen doch nur die Allerbesten oder?” – “Ja schon, aber reden wir lieber doch von Dir…” u.s.w.
Von Michael Gleiten (18.11.2011)
Fast jede Kanzlei hat heute ihren Webauftritt, viele langweilig und mit den üblichen Klischeemotiven (Paragraphenzeichen, Robe, Gesetzbücher, Säulen, Justitia etc), manche schlichtweg grauenhaft. Ab und zu fällt aber eine Website mal positiv auf. Eine – wie ich finde – grafisch originelle und sympathische Gestaltung ist der Tübinger Kanzlei Sofan gelungen (wenn wir den abgedroschenen Slogan “Für Ihr Gutes Recht” mal dezent ignorieren). Was uns früher schon mal gefallen hat: Die Bikerkanzlei und Verkehrsrechtskanzlei Lachner. PS: Nein, ich bekomme da immer noch keine Provision.
Von Michael Gleiten (17.08.2011)
Wir Autoren bei Rechthaber sind ja ziemlich liberal was das Marketing von Anwaltskanzleien angeht (siehe Beitrag hier) und finden auch mutige bzw. ungewöhnliche Ansätze gut (hier). Manche Kollegen stellen aber einfach nur Mandanten-veräppelnden Unfug ins Netz. Über jüngste Beispiele haben wir hier berichtet. Diese Woche schießt den Vogel ab der geschätze Kollege Dr. Dr. Klaus U. Groth im schönen Duisburg, der – so geht es schon mal los – in der Kopfzeile als “Kunstfehler- und Medizinschadensanwalt” firmiert. Das ist nach seiner Überzeugung offensichtlich mehr als ein Fachanwalt für Medizinrecht, vor denen der Kollege Groth sogar eindringlich warnt (hier). Damit ist der Kollege schon mal nicht mehr der Freund der Kammern und des DAV. Aber das ginge ja noch. Schlimmer ist, … aber lesen Sie selbst, wir wollen die Marketing-Prosa des Dr. Dr. für sich selbst sprechen lassen (Hervorhebungen sind allerdings von uns): [mehr]
Von Michael Gleiten (02.08.2011)

Aufmerksam wurden wir auf die “Kanzlei B & J” durch deren Google-Ads auf unserem Blog. Der Werbetext ließ bereits höchste Seriosität erhoffen: “Insolvenz in UK ab 2900. Machen Sie ihren Weg frei! Renomierte Kanzlei hilft sofort. www.kanzlei-bongat-jahr.com” (oben der Sreen Shot mit dem Google Ad zum Beweis). Das macht neugierig auf die kompetenten Akteure. Auf der Website (“Wir über uns”) schildern die Kollegen von Bongat & Jahr in der gebotenen Zurückhaltung “Unsere Wirtschaftskanzlei sind [sic] von großer Sachkunde und Erfahrung geprägt. Durch vielfältige eigene Recherchen halten wir unsere Kenntnisse auf dem aktuellen Stand. Das Volumen unseres Kundenstammes, welches wir zur Zeit betreuen, liegt im Jahre 2008 bei ca. 40 Mio. €.” [mehr]
[mehr]
Von Michael Gleiten (20.07.2011)
Auf der Website einer Bonner Kollegin ist zu lesen: “Bitte beachten Sie auch unsere kostengünstige ANWALTS-FLATRATE für Unternehmen – Dauerhafte Beratung und Vertretung unabhängig vom Streitwert und Aufwand ab 99,00 EUR/Monat” (hier ein Screen Shot). Mal abgesehen davon, dass die Formulierung berufsordnungswidrig ist, weil sie beim potentiellen Mandanten irrige Vorstellungen hinsichtlich der Kosten einer Vertretung im Prozess erzeugt (Stichwort Gebührenunterschreitungsverbot), der Mandant beim Begriff Flatrate aber gerade eine absolute Kostendeckelung erwartet (zumal der im Werbetext verwendete Begriff Streitwert ja gerade auf Prozesse hindeutet), stelle ich mir ferner das Gesicht der Kollegin vor, wenn der Mandant nach Abschluss des Flatrate-Vertrags dann viele komplexe Verträge zur Prüfung oder Erstellung beauftragt (womöglich mit exotischen Rechtgebieten und hohem Haftungsrisiko). Aber es muss jeder Anwalt selbst entscheiden, wie viel Wert er seiner Anwaltsarbeit zumisst. Der eine nimmt 500 Euro die Stunde (siehe hier), der andere 99 Euro für den ganzen Monat. Zur Werbung eines Kollegen mit dem Slogan “kostenlose Ersteinschätzung” hatten wir hier schon mal gebloggt. Nun denn: Glückauf Frau Kollegin und viel Spaß mit den Flatrate-Mandanten!
Verwandte Beiträge:
- Anwaltsgebühren für Einsteiger
- Rechnung an Mandanten im Ausland: MwSt oder nicht?
- Terminsvertretung: Wem gehört die Vergleichsgebühr?
- 30 Prozent mehr Anwaltshonorar: kein Problem
- Stundenhonorar: Time Sheet muss detailliert und mit Gründen versehen sein
- Was zahlt die Rechtsschutzversicherung?
- Abschlussschreiben bringt Honorar
- Was verdienen Rechtsanwälte wirklich?
- Durchschnitts-Jahresumsatz eines Anwalts (west)
- Stundensatz bis 500 Euro zulässig
- Verdoppelung der Anwaltszahlen seit 1996
Von Michael Gleiten (30.06.2011)
Die aktuelle Depesche des DeutschenAnwaltVereins (Nr. 26/11 vom 30. Juni 2011) geht erstaunlich hart mit Rechtschutzversicherungen ins Gericht:
“Angebot und Praxis der Rechtsschutzversicherer haben sich rasant verändert. Damit sind erhebliche, nicht immer erfreuliche Veränderungen im Umgang mit Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten und ihren Mandanten verbunden. Vor wenigen Jahren noch „Anwalts Liebling“, heute – so mag es manchem erscheinen – „Teufels Werk und Gottes Beitrag“? Der Mandant kann vermögenswerte Vorteile erlangen, wenn er nicht zum Anwalt seines Vertrauens, sondern zu der ihm von der Rechtsschutzversicherung empfohlenen Anwältin geht; die Mandantin erhält Rechtsrat über Hotlines oder der Fall des Mandanten wird ohne rechtliche Beratung von einem Mediator der Rechtsschutzversicherung gelöst. Wettbewerb um das Mandat, wo früher der Rechtsschutzversicherer vor allem als Garant für die Einlösung des Honoraranspruchs galt? Der DAV nimmt die für die gesamte Anwaltschaft bedeutsame Entwicklung zum Anlass, alle Kolleginnen und Kollegen sehr herzlich zum DAV-Forum „Rechtsschutzversicherungen“ am 19. Oktober 2011 in Hamburgeinzuladen. Programm und Anmeldeformular sowie die Möglichkeit zur direkten Online-Anmeldung finden Sie hier.”
Nun ja, unser Kollege Rechtsanwalt Bernhard Schmeilzl fand hier auf Rechthaber.com bereits vor drei Jahren (Beitrag vom 5.9.2008) deutliche Worte zum Gebahren mancher Rechtsschutzversicherung. Damals hatten sich noch einige – vor allem alteingesessene – Kollegen über die Kritik empört, mittlerweile scheint die Ansicht des Kollegen Schmeilzl mehrheitsfähig zu sein.
Von Michael Gleiten (05.06.2011)
Das nenne ich mal eine klare Zielgruppenansprache beim Anwaltsmarketing: Die Bikerkanzlei! Wie kommen wir dazu, auf die Kollegen hinzuweisen? Weil sie Google-Ads auf Rechthaber.com schalten. Das muss belohnt werden.
Von Michael Gleiten (28.04.2011)
Das errechnet zumindest das Programm bizzinformation.de, das wir hier vor einigen Tagen schon einmal vorgestellt haben. Das hat so manchen Blogger-Kollegen (hier zum Beispiel Detlef Burhoff) ins Träumen gebracht. Was die Statistikprogramme da im Hintergrund aber eigentlich genau als Besucher bzw. Page Load erfassen, muss sehr unterschiedlich sein, denn die Abweichungen sind astronomisch. So bringt es der bei Jurablogs derzeit als Nr. 1 gelistete “Kanzlei und Recht” als bei Jurablogs angeblich zweithäufigst gelesener Blog bei bizzinformation.de nur auf lausige 870 Besucher pro Tag (und damit einen angeblichen Marktwert von 27.000 Euro). Die dritthäufigst gelesene RAin Braun gar nur auf 438 Besucher und 17.000 Euro. Zum Vergleich: Die aktuelle Jurablogs Nr. 19, die Anwaltskanzlei ferner Alsdorf, die laut Jurablogs bei der Leserhäuhigkeit auf Rang 98 taxiert bizzinformation mit einem Marktwert von 108.000 Euro. Kanzlei Hönig (bei Jurablogs Nr. 6) greift bei bizzinformation ebenfalls satte 95.000 Euro ab. Aber am Geheimnisvollsten ist und bleibt, was Kollege Melchior richtig macht. Nun, er kann sich mit seinen 3,5 Millionen jedenfalls auf’s Altenteil zurückziehen und andere für sich bloggen lassen.
Bei aller Liebe und Verständnis für kleinere Zähl-Ungenauigkeiten (vielleicht gilt judex non calculat ja auch für blawgs): Da scheinen einige Algorithmen vom Ansatz her falsch aufgehängt zu sein. Aber wenigstens war es mal ein Anlass, auf eine andere Jurablogs-Blogs zu verlingen. Dass mir diese Links für das Ranking aber auch ja schön sorgfältig erfasst werden, gell!
Von Michael Gleiten (20.04.2011)
Das sagt einem mit einem einzigen Klick das kostenlose Web-Statistik-Programm http://bizzinformation.de. Nur die Domain eingetippt und schon fühlt man sich mehr oder weniger reich. Der Inhaber von jurablogs.com steht zum Beispiel nah an der Schwelle zum Millionär. Wir selbst von rechthaber.com sind mit knapp 50.000 Euro auch auf einem guten Weg. Erstaunlich allerdings, dass so mancher Jurablogs-Top-Ranker ziemlich schwachbrüstig abschneidet: Der Top2 “nebgen.blogspot” bringt nur lausige 14.000 Euro (und nur 430 Besucher täglich) auf die Waage? Aber das reißt der Kollege Melchior wieder raus: Man sieht es ihm (und seiner Website) nicht an, aber er ist sage und schreibe 3,4 Mio Euro schwer. Hut ab! Tja, ob das Statistik-Programm wirklich alle relevanten Parameter sinnvoll und vollständig erfasst sei dahin gestellt. Jetzt müssen wir nur noch die Käufer finden, die die von bizzinformation.de ausgespuckten Preise auch wirklich zahlen.
Von Michael Gleiten (13.04.2011)
Ein Mandant ist mit den Handytarifen von O2 unzufrieden und will den Vertrag kündigen. Damit er einen Sendebericht als Zugangsbeweis hat, schickt er ein Fax. Und zwar an die Fax-Nummer, die in den Vertragsunterlagen steht: Die Nummer des O2-Shop Regensburg, Filiale Schäffnerstraße. Das hoch professionelle Antwortfax des O2-Shop ist hier zu bestaunen: O2_Kundenservice_2011