Diesen Eindruck gewinnt man jedenfalls, wenn man die Website der Kollegin Heike von Bredow betrachtet (hier). Kann jemand dieses regional-soziologische Phänomen aufklären? Vermutlich hatte aber nur der Webdesigner die tolle Idee, das Foto zu spiegeln, damit es besser in den Banner passt.
Kategorie ‘Humorhaber’
Abschleppdebatte … und kein Ende
Und so sieht er aus…
… der professionelle Parkraumüberwachungsunternehmer
Soeben (hier) veröffentlichte meine Kollegin einen Beitrag zur aktuellen BGH-Entscheidung zugunsten der abschleppenden Parkplatzinhaber. Gleichzeitig finde ich eine anregende e-Mail des Unternehmers und Detektivs Arthur Andreas Schifferer aus Augsburg (alle seine Dienstleistungen finden sich auf www.parkraumueberwachung.de). Es handelt sich wohl um just diesen “professionellen Parkraumüberwachungsunternehmer”, der dem Sachverhalt des BGH-Urteils zugrunde lag. Damit man sich einen besseren Eindruck von der Seriosität und Professionalität des Parkraumüberwachungsunternehmers (ein schöner Begriff) machen kann, erlaube ich mir, die (übrigens unverlangt zugesandte) Werberundmail hier einzustellen (PDF-Download e-mail_Arthur_Schifferer_vom_06 Juni 2009). Diesem Werberundmail war übrigens (neben einer PDF-Kopie des vollständigen Aufsatzes von Prof. Lorenz aus der NJW Nr. 15/2009, wofür ihm der Beck-Verlag sicher eine Abdruckerlaubnis erteilt hat) auch ein Foto des Unternehmers und Detektivs Arthur Andreas Schifferer beigefügt, …
Philosoph Bertrand Russell zum Thema “herrschende Meinung”
“Die Tatsache, dass eine Meinung weit verbreitet ist, erbringt keinerlei Beweis, dass sie nicht völlig töricht ist. Im Gegenteil ist eine weit verbreitete Anschauung in Anbetracht der Torheit des überwiegenden Teils der Menschheit mit größerer Wahrscheinlichkeit dumm als vernünftig.” Bertrand Russell (1872-1970)
“… anwaltschaftlich vertreten?”
Die Sprache der Juristen ist voll von Stilblüten und verschwurbeltem Papierdeutsch. Da wird ein Brief nicht etwa schnöde “verschickt”, sondern vielmehr “in Auslauf gebracht”. Ein Anwalt, der auf sich hält, nennt sich auch nicht etwa “ich” (wie in: “Ihr Schreiben habe ich erhalten”). Viel beeindruckender klingt doch: “der Unterfertigte darf hiermit den Eingang des oben bezeichneten Schreibens in unserer Kanzlei bestätigen”. Schließlich hat man Zeit, da kann eine Formulierung schon mal länger sein.
Nun bemühen sich Sebastian Sick mit “Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod” und Tonio Walter mit “Kleine Stilkunde für Juristen” (ein Buch, dessen Lektüre man für angehende Anwälte zur Pflicht machen sollte) redlich darum, überflüssige Füllwörter, Passivkonstruktionen und Schachtelsätze auszurotten. Eine Besonderheit der Anwaltskorrespondenz überdauert aber die Generationen: die “anwaltschaftliche Vertretung“. Mandanten bitten um sie, Anwälte zeigen selbige an. Dabei werden sich das in Wirklichkeit die wenigsten Mandanten leisten können. Bei mehr als 150.000 zugelassenen Anwälten bundesweit (siehe hier) dürfte es massiv ins Kontor schlagen, die gesamte Anwaltschaft zu mandatieren. Außerdem ist es unfair, da dem armen Gegner kein einziger Anwalt mehr zur Verfügung steht. Die Mandatsbearbeitung dürfte sich auch langwierig gestalten, da sich die 150.000 Kolleginnen und Kollegen ja fachlich abstimmen einigen müssen (man bedenke: “Zwei Juristen, drei Meinungen”). Vielleicht ist es im Normalfall deshalb doch sinnvoll und ausreichend, sich nur anwaltlich vertreten zu lassen?
Finanzbeamter hat nur 10 Prozent der normalen Hirnmasse
In der Süddeutschen Zeitung vom 7.2.2009 kann man lesen: “Im Fachblatt Lancet berichteten Mediziner im Jahr 2007 von einem Franzosen, der lediglich über zehn Prozent der sonst üblichen Hirnmasse verfügt. Der Mann habe zwar einen recht geringen Intelligenzquotienten, führe aber ein normales Leben. Er hat zwei Kinder und arbeitet als Beamter in einer Steuerbehörde.”
Jeder Kommentar überflüssig.
GRÖFAAZ: Der grassierende Zertifizierungs-Irrsinn
Woran erkennt man einen guten Anwalt? Am Fortbildungszertifikat des DAV? An der DEKRA-Zertifizierungsurkunde oder gar der Urkunde des “advoUnion-Zertifizierungsinstituts“, erhältlich nach Besuch des advoUnion-Fortbildungsparadieses (sic)! Oder doch an der Selbstbezeichnung des Anwalts als Spezialist, Experte, Fachmann oder GRÖFAAZ (größter Fachanwalt aller Zeiten)? Wohl kaum. Seien wir ehrlich: (…)
Däutshe Schprache, schwehre Sprak: Der falscheste Brief aller Zeiten
Der Gegneranwalt hatte den ausdrücklichen Auftrag seines (wohlgemerkt deutschen) Mandanten, dieses Schreiben an mich weiterzuleiten. Er hatte wohl die Befürchtung, sein Anwalt könne den Sachverhalt niemals in so treffende Worte kleiden. Zuerst hielt ich das Ganze für einen Rache-Scherz unseres Sekretariats, weil ich erst vor kurzem die Lektüre des Buches “Stilkunde für Juristen” empfohlen hatte. Aber nein. Dieser Brief ist: (1) echt und (2) vom Autor völlig ernst gemeint.
Robenluder, Oberstaatsanwälte, Sex, Crime…
… das Neueste zur heißen Affaire zwischen Scarlett Johannson und Woody Allen, unaufgeklärte Morde, exklusive Stories aus dem Dschungel-Camp, neuer Datenklau bei der Telekom, verbotene Literaturveröffentlichungen, indiskrete Hintergrundstories vom Set “Operation Walküre” und diverse weitere Skandal-News: (…)
