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	<title>Rechthaber &#187; Recht kurios</title>
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	<description>Hier bekommen Sie ihr Recht !</description>
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		<title>GR&#214;FAAZ: Der grassierende Zertifizierungs-Irrsinn</title>
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		<pubDate>Thu, 05 Feb 2009 17:45:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Gleiten</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Recht kurios]]></category>
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		<description><![CDATA[Woran erkennt man einen guten Anwalt? Am Fortbildungszertifikat des DAV? An der DEKRA-Zertifizierungsurkunde oder gar der Urkunde des &#8220;advoUnion-Zertifizierungsinstituts&#8220;, erh&#228;ltlich nach Besuch des advoUnion-Fortbildungsparadieses (sic)! Oder doch an der Selbstbezeichnung des Anwalts als Spezialist, Experte, Fachmann oder GR&#214;FAAZ (gr&#246;&#223;ter Fachanwalt aller Zeiten)?  Wohl kaum. Seien wir ehrlich: (&#8230;) Bei den meisten (wenn nicht allen) dieser [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Woran erkennt man einen guten Anwalt? Am Fortbildungszertifikat des DAV? An der <a title="Dekra FA" href="http://ra-melchior.blog.de/tags/dekra-fachanwalt/" target="_blank">DEKRA-Zertifizierungsurkunde</a> oder gar der Urkunde des &#8220;advoUnion-Zertifizierungs<a title="AdvoUnion Forbildungsparadies" href="http://www.rechthaber.com/schnelle-alternative-zum-fachanwalt/"><span style="text-decoration: underline;">instituts</span>&#8220;</a>, erh&#228;ltlich nach Besuch des advoUnion-Fortbildungsparadieses (sic)! Oder doch an der Selbstbezeichnung des Anwalts als Spezialist, Experte, Fachmann oder GR&#214;FAAZ (gr&#246;&#223;ter Fachanwalt aller Zeiten)?  Wohl kaum. Seien wir ehrlich: (&#8230;)</p>
<p><span id="more-1276"></span>Bei den meisten (wenn nicht allen) dieser Zertifizierungen geht es darum, dass jemand ein wenig bis sehr viel Geld verdient (oder es zumindest versucht). Fachanwaltslehrg&#228;nge kosten mehrere Tausend Euro. Wer noch daran zweifelt, dass sich hier eine Industrie herausgebildet hat, <a title="FA Lehrg&#228;nge" href="http://www.fachanwaltslehrgang.de/" target="_blank">m&#246;ge hier klicken</a>. Nun verstehe ich noch, wenn man Fachanwaltslehrg&#228;nge in Bereichen anbietet, die man an der Uni nicht (oder zu wenig) h&#246;rt, etwa Versicherungsrecht, Medizinrecht oder Sozialrecht. Aber ein &#8220;Fachanwalt f&#252;r Erbrecht&#8221; oder ein &#8220;Fachanwalt f&#252;r Arbeitsrecht&#8221; erinnert mich immer ein wenig an einen Fachf&#252;hrerschein f&#252;r Autobahnen und einen Fachf&#252;hrerschein f&#252;r Landstra&#223;en. Verliehen von T&#220;V oder DEKRA, nach einer Zusatzausbildung von 100 Stunden Autobahn oder Landstra&#223;e und f&#252;r eine schmale Geb&#252;hr von 3.299 Euro. Nat&#252;rlich darf man auch ohne Fachf&#252;hrerschein auf der Autobahn fahren, aber der Fach-Autobahn-Fahrer ist bestimmt viel besser. Liebe Kolleginnen und Kollegen: das war Kernbereich des Jurastudiums! Warum sollen wir hier irgendwelchen F&#252;rstenbergs 3.000 Euro zahlen, damit sie uns ein glorifiziertes Repetitorium verkaufen?</p>
<p>Fachanw&#228;lte sind immer die qualifizierteren Anw&#228;lte? Bl&#246;dsinn: Aus meiner 17j&#228;hrigen Anwaltst&#228;tigkeit kenne ich herausragende Schrifts&#228;tze von Wald-und-Wiesen-Anw&#228;lten. Und musste teils gr&#246;&#223;ten Unsinn von Fachanw&#228;lten f&#252;r Irgendwas lesen, seien sie nun mit DAV-Fortbildungsplatten ausgestattet bzw. Dekra-Zertifiziert oder nicht. Wenn man wei&#223;, dass arbeitslosen Junganw&#228;lten mit 4,0-Punkte-Examen vom Arbeitsamt erst mal ein Fachanwalts-Fortbildungskurs finanziert wird und die Fachanwaltsaspiranten sich die &#8220;bearbeiteten F&#228;lle&#8221; von Kollegen erkaufen, dann erscheint das Institut Fachanwalt in einem etwas anderen Licht.</p>
<p>Nun sind die Fachanwalts-Lehrg&#228;nge aber unbestritten noch die seri&#246;sesten Angebote auf dem Markt. Darunter wird es extrem d&#252;ster. Der einzig verbleibende Trost: Bei den &#196;rzten ist es zwischenzeitlich noch schlimmer. F&#252;r die niedergelassenen &#196;rzte ist es mittlerweile Pflicht, ein Qualit&#228;tsmanagementsystem einzuf&#252;hren (<a title="QM-Richtlinie" href="http://www.qm-fuer-mediziner.de/sie-qm-richtlinie-des-gba-im-klartext/" target="_blank">Details hier</a>).</p>
<p>Woran erkennt man aber nun den guten (d.h. f&#252;r sich und sein Problem passenden) Anwalt? Nun, sicher nicht an irgendwelchen Dekra- oder T&#220;V-Zertifikaten. N&#246;tig sind: Menschenkenntnis, Gesp&#252;r, ein kritisches Erstberatungsgespr&#228;ch, in dem man die Fachkompetenz des Anwalts testet und &#8211; nun ja &#8211; auch etwas Gl&#252;ck.</p>
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		<title>D&#228;utshe Schprache, schwehre Sprak: Der falscheste Brief aller Zeiten</title>
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		<pubDate>Wed, 04 Feb 2009 08:31:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Gleiten</dc:creator>
				<category><![CDATA[Anwälte]]></category>
		<category><![CDATA[Humorhaber]]></category>
		<category><![CDATA[Recht kurios]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Gegneranwalt hatte den ausdr&#252;cklichen Auftrag seines (wohlgemerkt deutschen) Mandanten, dieses Schreiben an mich weiterzuleiten. Er hatte wohl die Bef&#252;rchtung, sein Anwalt k&#246;nne den Sachverhalt niemals in so treffende Worte kleiden. Zuerst hielt ich das Ganze f&#252;r einen Rache-Scherz unseres Sekretariats, weil ich erst vor kurzem die Lekt&#252;re des Buches &#8220;Stilkunde f&#252;r Juristen&#8221; empfohlen hatte. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Gegneranwalt hatte den ausdr&#252;cklichen Auftrag seines (wohlgemerkt deutschen) Mandanten, <a href="http://www.rechthaber.com/wp-content/uploads/2009/02/gegnerschreiben.pdf" mce_href="http://www.rechthaber.com/wp-content/uploads/2009/02/gegnerschreiben.pdf">dieses Schreiben</a> an mich weiterzuleiten. Er hatte wohl die Bef&#252;rchtung, sein Anwalt k&#246;nne den Sachverhalt niemals in so treffende Worte kleiden. Zuerst hielt ich das Ganze f&#252;r einen Rache-Scherz unseres Sekretariats, weil ich erst vor kurzem die Lekt&#252;re des Buches &#8220;Stilkunde f&#252;r Juristen&#8221; empfohlen hatte. Aber nein. Dieser Brief ist: (1) echt und (2) vom Autor v&#246;llig ernst gemeint.</p>
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		<title>Gerichtssaal als Zockerbude</title>
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		<pubDate>Thu, 16 Oct 2008 08:47:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stefan Lutz</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht kurios]]></category>
		<category><![CDATA[Prozessvergleich]]></category>
		<category><![CDATA[Vergleich]]></category>

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		<description><![CDATA[Dass ein Anwalt heutzutage seinem Mandanten nicht mehr seri&#246;s die Erfolgsaussichten einer Klage bei Gericht vorhersagen kann, d&#252;rfte sich mittlerweile herumgesprochen haben. Gestern musste ich jedoch bei einem Amtsgericht in Niedersachsen erleben, dass der Gerichtssaal dort nun endg&#252;ltig zum Casino mutiert ist, mit dem Richter als Croupier. Richter freuen sich naturgem&#228;&#223; &#252;ber Vergleichsabschl&#252;sse und sollen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Dass ein Anwalt heutzutage seinem Mandanten nicht mehr seri&#246;s die Erfolgsaussichten einer Klage bei Gericht vorhersagen kann, d&#252;rfte sich mittlerweile herumgesprochen haben. Gestern musste ich jedoch bei einem Amtsgericht in Niedersachsen erleben, dass der Gerichtssaal dort nun endg&#252;ltig zum Casino mutiert ist, mit dem Richter als Croupier.</p>
<p><span id="more-185"></span></p>
<p>Richter freuen sich naturgem&#228;&#223; &#252;ber Vergleichsabschl&#252;sse und sollen diese auch f&#246;rdern. Dabei zitieren sie munter die ZPO in welcher es dem Richter sozusagen von Gesetzes wegen aufgetragen wurde, eine m&#246;glichst hohe Vergleichsquote zu erzielen. Der lustige Hinweis auf die Dauer des Verfahrens (also die eigene Langsamkeit) und die hierbei entstehenden Kosten (vor allem der teure Sachverst&#228;ndige) sollen den Druck auf die Parteien erh&#246;hen, einen Vergleichen zu schlie&#223;en, den sie eigentlich nicht haben wollen. Manchmal kann die &#8220;F&#246;rderung&#8221; der Vergleichsbereitschaft aber auch in blanke Rechtsverweigerung umschlagen.</p>
<p>Bei meinem gestrigen Gerichtstermin ging es um eine Streitigkeit aus einem eBay-Kaufvertrag mit einem sagenhaften Streitwert von 550,00 EUR, also von vornherein nicht berufungsf&#228;hig. Der Richter versuchte bereits im Vorfeld die Parteien zu einem 50:50 Vergleich zu bringen, was jedoch &#8211; zumindest im schriftlichen Verfahren &#8211; scheiterte. Im Termin teilte der Richter mit, dass sich die Parteien wohl als &#8220;Zocker&#8221; verst&#252;nden. Die Zockerei von eBay setze sich nun in dem Rechtsstreit fort. Seine Entscheidung sei (da Berufung unm&#246;glich) wie in Stein gemei&#223;elt und der Rechtsstreit k&#246;nne so oder so ausgehen. Er selbst s&#228;he sich in der Lage, beide Varianten in seinem Urteil zu begr&#252;nden. Das Risiko st&#252;nde daher bei den Parteien 50:50. Er m&#252;sse sich selbst nur noch den Ansto&#223; in die eine oder andere Richtung geben.</p>
<p>Es ging in dem Rechtsstreit um die Frage, ob ein Kaufvertrag wirksam ist, insbesondere ob er rechtzeitig angefochten wurde. Also eine objektive Sachfrage, die &#8211; bei Beweisnot &#8211; dann eben nach Beweislastverteilung zu entscheiden ist. Wie man hier von 50:50 ausgehen kann bleibt wohl das Geheimnis des Richters. Von Hinweisen an die Parteien keine Spur. Es scheint so als wollte der Richter unbedingt seine Vergleichsquote erh&#246;hen. Er schaffte es auch. Dennoch bleibt ein schaler Nachgeschmack. Wenn man als Partei vom Gericht noch als &#8220;Zocker&#8221; bezeichnet wird, so zeugt dies doch von einem seltsamen Rechts- und Berufsverst&#228;ndnis eines Richters.</p>
<p>Die Parteien mussten sich demnach entscheiden, ob sie zocken wollen oder nicht. Alles oder Nichts. Mit Rechtssicherheit und Rechtsklarheit sowie Rechthaben oder nicht hat dies schon lange nichts mehr zu tun.</p>
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		<title>Wenn Rechtsanw&#228;ltin G&#252;nther zweimal mahnt&#8230;</title>
		<link>http://www.rechthaber.com/wenn-rechtsanwaeltin-guenther-zweimal-mahnt/</link>
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		<pubDate>Tue, 14 Oct 2008 17:28:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Katrin Groll</dc:creator>
				<category><![CDATA[Anwälte]]></category>
		<category><![CDATA[Recht kurios]]></category>
		<category><![CDATA[betrug]]></category>
		<category><![CDATA[Kanzlei Günther]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsanwältin Günther]]></category>

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		<description><![CDATA[&#8230; dann ist das nur der Anfang. Sie mahnt n&#228;mlich gern. Nochmal. Und noch mal. Und zur Sicherheit noch mal. Auch einen Mandanten von uns. Hier in aller K&#252;rze, warum uns das aber egal ist. Hunderte von Internetnutzern erhielten in den letzten Monaten Post von Frau Kollegin G&#252;nther. Hintergrund ist immer der gleiche. Angeblich hat [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&#8230; dann ist das nur der Anfang. Sie mahnt n&#228;mlich gern. Nochmal. Und noch mal. Und zur Sicherheit noch mal. Auch einen Mandanten von uns. Hier in aller K&#252;rze, warum uns das aber egal ist.</p>
<p><span id="more-184"></span></p>
<p>Hunderte von Internetnutzern erhielten in den letzten Monaten Post von Frau Kollegin G&#252;nther. Hintergrund ist immer der gleiche. Angeblich hat der Adressat der G&#252;nther&#8217;schen Schreiben einen Dienstleistungsvertrag &#252;ber das Internet abgeschlossen. Die Dienstleistungen reichen dabei von IQ-Tests bis hin zu juristischen Mustervorlagen. Was der Internetnutzer erst durch ein Zahlungsaufforderung erf&#228;hrt: In den AGB des angeblichen Vertragspartners (meist eine in der Schweiz sitzende Firma) befand sich ein versteckter Hinweis darauf, dass die Dienstleistung nun leider doch kostenpflichtig ist &#8211; im klaren Widerspruch zur Darstellung auf der Eingangsseite des Onlineangebots.</p>
<p>Nat&#252;rlich ist die versteckte Klausel unwirksam. Ein Anspruch besteht nicht einmal im Ansatz. Das hat &#8211; neben vielen anderen Gerichten &#8211; auch das AG M&#252;nchen entschieden (siehe <a title="PM AG M&#252;nchen" href="http://www.ag-m.bayern.de/presse.htm" target="_blank">Pressemitteilung vom 19.02.07</a> ). Das wei&#223; auch Frau G&#252;nther. Dennoch verschickt die Kollegin weiterhin ihre Mahnschreiben und verst&#246;&#223;t damit erstens gegen das anwaltliche Berufsrecht und begeht nebenbei einen (versuchten) Betrug.</p>
<p>Sie beweist dabei zudem eine geradezu olympiaverd&#228;chtige Ausdauer: Ihre Kanzleibriefe sind n&#228;mlich &#252;berschrieben mit &#8211; in dieser Reihenfolge &#8211; &#8220;erste&#8221;, &#8220;zweite&#8221;, &#8220;dritte&#8221; und &#8220;letzte Mahnung&#8221;. Nach der letzten Mahnung ist aber nicht Schluss, vielmehr geht es dann weiter mit „Ank&#252;ndigung eines gerichtlichen Verfahrens&#8221;. Unser Mandant erhielt insgesamt immerhin acht „letzte&#8221; Mahnungen.</p>
<p>Neuerdings geht Frau G&#252;nther dazu &#252;ber, ihren Mahnungen ein Urteil des AG Wiesbaden beizuf&#252;gen. Dies angeblich als Beweis der Forderungsberechtigung. Was Frau G&#252;nther verschweigt: Das Urteil hat das Zustandekommen eines Vertrages gerade ausdr&#252;cklich offen gelassen. In dem zitierten Urteil hei&#223;t es hierzu:</p>
<p>„Ob durch das Aufrufen des Internetportals „Routenplaner-online.de&#8221; durch die Kl&#228;gerin ein wirksamer Vertrag zwischen den Parteien zustande kam, konnte dahingestellt bleiben.&#8221;</p>
<p>Streitgegenst&#228;ndlich war gerade nicht ein vertraglicher Zahlungsanspruch, sondern ein Anspruch auf Schadensersatz wegen sittenwidriger Sch&#228;digung. Mit dem geltend gemachten Anspruch hat dies aber gerade nichts zu tun. Aber Hauptsache, es liegt ein offiziell aussehendes Urteil bei; ein paar Adressaten werden sich schon einsch&#252;chtern lassen und zahlen.</p>
<p>Wie die S&#252;ddeutsche Zeitung vom 9.10.08 berichtet (diese widmete Frau G&#252;nther einen halbseitigen Bericht), ermittelt die M&#252;nchner Staatsanwaltschaft deshalb bereits wegen Betrug bzw. N&#246;tigung.  Laut SZ wurden bereits 300 Strafanzeigen erstattet. Sogar auf YouTube (<a href="http://www.youtube.com/watch?v=5BXVW1aeIUQ" target="_blank">hier</a>) hat es Katja G&#252;nther schon geschafft. Respekt!</p>
<p>Betroffenen Internetnutzern kann man daher getrost raten, Ruhe zu bewahren und die liebe Frau G&#252;nther nicht den &#252;brigen Anw&#228;lten zu ver&#252;beln. Liebe Mandanten: Wir Anw&#228;lte sind nicht alle so. Wirklich nicht!</p>
<p>Sollten Sie sich dennoch (mit Recht) &#228;rgern, lesen Sie zur Entspannung ein paar Anwaltswitze in der Rubrik <a title="Humorhaber" href="http://www.rechthaber.com/category/humorhaber/entertainment/" target="_blank">Humorhaber</a></p>
<p><span style="color: #ffffff;">.</span></p>
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		<title>Das historische Urteil #16: Ist Ihre Taube haftpflichtversichert?</title>
		<link>http://www.rechthaber.com/das-historische-urteil-16-ist-ihre-taube-haftpflichtversichert/</link>
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		<pubDate>Wed, 08 Oct 2008 16:20:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Birgit Graf</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht kurios]]></category>
		<category><![CDATA[kuriose urteile]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Taubenz&#252;chter war traurig, denn seine Flugtaube war vom Ausflug nicht zur&#252;ckgekehrt. Bald darauf wurde er noch trauriger: Denn der Eigent&#252;mer einer Cessna schickte ihm eine Rechnung &#252;ber 21.000 Euro f&#252;r eine zerst&#246;rte Flugzeugturbine. Die Cessna war beim Landeanflug in einen Schwarm Brieftauben geraten. Das OLG Hamm (Urteil vom 11.2.2004, Az. 13 U 194/03) sagte [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Taubenz&#252;chter war traurig, denn seine Flugtaube war vom Ausflug nicht zur&#252;ckgekehrt. Bald darauf wurde er noch trauriger: Denn der Eigent&#252;mer einer Cessna schickte ihm eine Rechnung &#252;ber 21.000 Euro f&#252;r eine zerst&#246;rte Flugzeugturbine. Die Cessna war beim Landeanflug in einen Schwarm Brieftauben geraten. Das OLG Hamm (Urteil vom 11.2.2004, Az. 13 U 194/03) sagte dazu:</p>
<p><span id="more-166"></span></p>
<p>&#8220;Kollidiert eine Taube mit einem Flugzeug, muss der Halter der Taube gem&#228;&#223; § 833 BGB die H&#228;lfte des entstandenen Schadens tragen (Tierhalterhaftung)&#8221; und verurteilte den Taubenhalter zur Zahlung von 10.500 Euro. Nach Ansicht des Gerichts hat sich hier die spezifische Tiergefahr einer Taube als Verkehrshindernis verwirklicht. Die andere H&#228;lfte des Schadens tr&#228;gt der Flugzeughalter, da dieser nach § 33 Luftverkehrsgesetz auch die Betriebsgefahr seines Flugzeugs verwirklicht hat. Der Einwand des Taubenhalters, dass die Taube in keinem Verh&#228;ltnis zur Gr&#246;&#223;e des Flugzeugs stehe, &#252;berzeugte das OLG nicht.</p>
<p><span style="color: #ffffff;">.</span></p>
<p>Rechtsdogmatisch alles gut und sch&#246;n. Mich erstaunt nur, dass man eine Taube, die eine Flugzeugturbine durchwandert hat, noch finden und identifizieren konnte. Fazit: Als Taubenhalter entweder eine hohe Tierhalterhaftpflicht abschlie&#223;en oder die Taube inkognito auf die Reise schicken (also ohne Identifikationsring).</p>
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		<title>Zu viele Anw&#228;lte?</title>
		<link>http://www.rechthaber.com/zu-viele-anwaelte/</link>
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		<pubDate>Mon, 06 Oct 2008 11:45:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Bernhard Schmeilzl</dc:creator>
				<category><![CDATA[Anwälte]]></category>
		<category><![CDATA[Recht kurios]]></category>
		<category><![CDATA[Anwaltschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Anwaltsschwemme]]></category>
		<category><![CDATA[Anwaltszahlen]]></category>
		<category><![CDATA[Anwaltszulassungen]]></category>
		<category><![CDATA[Anwaltszuwachs]]></category>
		<category><![CDATA[Statistik Bundesrechtsanwaltskammer]]></category>
		<category><![CDATA[wie viele Rechtsanwälte]]></category>
		<category><![CDATA[wieviele Anwälte in Deutschland]]></category>
		<category><![CDATA[Zahl der Rechtsanwälte in Deutschland]]></category>
		<category><![CDATA[zugelassene Anwälte]]></category>
		<category><![CDATA[Zuwachs]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Bundesrechtsanwaltskammer z&#228;hlte zum 1.1.2008 exakt 146.906 zugelassene Rechtsanw&#228;lte in Deutschland. Im Jahr 2000 waren es noch 104.067. Und 1990 (gar nicht so lange her) tummelte sich die &#8211; aus heutiger Sicht &#252;berschaubare &#8211; Menge von 56.638 Kolleginnen und Kollegen&#8230; Die Konsequenzen verdeutlicht folgende Rechnung:  Bei rund 80 Millionen Einwohnern in der Bundesrepublik Deutschland ist [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Bundesrechtsanwaltskammer z&#228;hlte zum 1.1.2008 exakt 146.906 zugelassene Rechtsanw&#228;lte in Deutschland. Im Jahr 2000 waren es noch 104.067. Und 1990 (gar nicht so lange her) tummelte sich die &#8211; aus heutiger Sicht &#252;berschaubare &#8211; Menge von 56.638 Kolleginnen und Kollegen&#8230;</p>
<p><span id="more-156"></span></p>
<p>Die Konsequenzen verdeutlicht folgende Rechnung:    Bei rund 80 Millionen Einwohnern in der Bundesrepublik Deutschland ist das <strong>ein Anwalt pro 544 Einwohner</strong> (S&#228;uglinge und Kinder mitgerechnet, obwohl diese eher selten Mandate vergeben).</p>
<p>Zum Vergleich ein Blick nach felix Austria: In &#214;sterreich sind aktuell etwa 7.000 Anw&#228;lte zugelassen, das entspricht einem Anwalt pro 1.150 B&#252;rgern.</p>
<p>Diese Zahlen sind das Erste, was wir in unserer Kanzlei Referendaren und Bewerbern zeigen, um ihnen die Konkurrenzlage klar zu machen; etliche Berufseinsteiger haben n&#228;mlich immer noch eine unrealistische Erwartungshaltung. Besser w&#228;re nat&#252;rlich, wenn man bereits den Jurastudenten im ersten Semester diese Statistik in die Hand dr&#252;cken w&#252;rde. Ich will niemandem das Jura Studium vermiesen. Das h&#228;tte ich mir selbst auch verbeten. Aber die angehenden Juristen m&#252;ssen wissen, worauf sie sich einlassen. Dann kann sp&#228;ter keiner lamentieren, wenn der Mandant nicht klingelt. Hier der <a title="BRAK Statistik Anwaltszulassungen" href="http://www.brak.de/seiten/08_02.php" target="_blank">Link zur ausf&#252;hrlichen Statisktik der BRAK</a>.</p>
<p><span style="color: #ffffff;">.</span></p>
<p>PS: Es geht aber auch noch schlimmer: In Italien gibt es schon 200.000 Advocati. Hier kommt ein Anwalt auf 285 Einwohner. Die Toskana ist also auch keine Alternative f&#252;r den deutschen Kollegen.</p>
<p><span style="color: #ffffff;">.</span></p>
]]></content:encoded>
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		<title>Das historische Urteil #15: Alles nur olle Kamellen?</title>
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		<pubDate>Tue, 15 Jan 2008 07:24:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Gleiten</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht kurios]]></category>
		<category><![CDATA[kuriose urteile]]></category>

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		<description><![CDATA[&#8220;Der Lollystiel ist integrativer Bestandteil des Produkts Lutscher (auch Lolly genannt). Als solcher kann er begriffsnotwendig nicht zugleich Verpackungsbestandteil sein. Die Ware Lutscher zeichnet sich nach nat&#252;rlichem Verst&#228;ndnis und allgemeinem Sprachgebrauch gerade dadurch aus, dass der zu verzehrende bzw. zu lutschende oder schleckende Karamellteil auf einem Stiel aufgebracht ist. .. Der Stiel ist wesenstypisches Merkmal [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&#8220;Der Lollystiel ist integrativer Bestandteil des Produkts Lutscher (auch Lolly genannt). Als solcher kann er begriffsnotwendig nicht zugleich Verpackungsbestandteil sein. Die Ware Lutscher zeichnet sich nach nat&#252;rlichem Verst&#228;ndnis und allgemeinem Sprachgebrauch gerade dadurch aus, dass der zu verzehrende bzw. zu lutschende oder schleckende Karamellteil auf einem Stiel aufgebracht ist. ..</p>
<p><span id="more-155"></span></p>
<p>Der Stiel ist wesenstypisches Merkmal des Lutschers. Ohne einen solchen Stiel w&#252;rde es sich nicht mehr um einen traditionellen Lutscher, sondern vielmehr um ein gew&#246;hnliches Bonbon handeln. Das Besondere und Faszinierende am Lutscher und seit Generationen seine spezifische Attraktivit&#228;t f&#252;r Kinder Ausl&#246;sende ist genau der Umstand, dass der Bonbonteil mit einem Stiel verkn&#252;pft ist. Damit handelt es sich bei dem Stiel nicht um eine blo&#223;e Handhabungshilfe. Eine solche ist zum Verzehr eines Bonbons – auf den sich das Produkt ‚Lutscher’ bei Hinwegdenken des Stiels reduzieren w&#252;rde – auch nicht erforderlich, da sich das Bonbon ohne weiteres in den Mund stecken l&#228;sst. Zusammenfassend l&#228;sst sich nach Auffassung des Senats festhalten, dass der Lutscher (Lolly) ohne Stiel kein Lutscher mehr ist.&#8221; OLG K&#246;ln, Urteil vom 03.05.2001, Az. 1 U 6/01</p>
<p><span style="color: #ffffff;">.</span></p>
<p>Wer sich nun fragt, was das Gericht zu dieser begeisterten Hymne auf den Lolly veranlasste:  Es ging um die Frage, ob der Lollystiel als Verpackung anzusehen ist und in den Anwendungsbereich des &#8220;Dualen Systems&#8221; f&#228;llt.</p>
<p><span style="color: #ffffff;">.</span></p>
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		<title>Das historische Urteil #14:  I wear my sunglasses at night</title>
		<link>http://www.rechthaber.com/das-historische-urteil-14-i-wear-my-sunglasses-at-night/</link>
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		<pubDate>Mon, 14 Jan 2008 11:53:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stefan Mannhart</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht kurios]]></category>
		<category><![CDATA[kuriose urteile]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein Hauseigent&#252;mer kann von seinem Nachbarn nicht verlangen, dass dieser seine Haust&#252;rbeleuchtung von 9-Watt (Energiesparbirne) wieder entfernt. Der klagende Hauseigent&#252;mer hatte sich beschwert, dass dadurch sowohl sein Wohn- als auch sein Schlafzimmer &#8220;unangemessen beleucht&#8221; w&#252;rden. Das AG Siegen befand aber, dass man eine 9-Watt-Lampe bei sechs Meter Entfernung aushalten m&#252;sse. Falls der klagende Nachbar &#8211; [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Hauseigent&#252;mer kann von seinem Nachbarn nicht verlangen, dass dieser seine Haust&#252;rbeleuchtung von 9-Watt (Energiesparbirne) wieder entfernt. Der klagende Hauseigent&#252;mer hatte sich beschwert, dass dadurch sowohl sein Wohn- als auch sein Schlafzimmer &#8220;unangemessen beleucht&#8221; w&#252;rden.</p>
<p><span id="more-130"></span></p>
<p>Das AG Siegen befand aber, dass man eine 9-Watt-Lampe bei sechs Meter Entfernung aushalten m&#252;sse. Falls der klagende Nachbar &#8211; wie vorgetragen &#8211; besonders lichtempfindlich sei, so solle er eben &#8220;geeignete Ma&#223;nahmen auf seinem eigenen Grundst&#252;ck treffen.&#8221; Das Gericht hatte auch gleich einen konkreten Tipp: Der Nachbar k&#246;nne zum Beispiel &#8220;durch Anpflanzung immergr&#252;ner, frostunempfindlicher und dicht wachsender Pflanzen &#8211; etwa Lorbeerb&#228;umen &#8211; f&#252;r einen ausreichenden und dauerhaften Sichtschutz sorgen&#8221;. (AG Siegen, Az.: 12 C 591/02)</p>
<p>Tja, oder noch billiger: siehe Titel</p>
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		<title>Das historische Urteil #13: Akkurasierer statt Handy</title>
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		<pubDate>Sat, 12 Jan 2008 18:49:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Gleiten</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht kurios]]></category>

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		<description><![CDATA[Teuer ist bekanntlich ein Handy-Telefonat am Steuer, wenn die Polizei zusieht. Noch nicht h&#246;chstgerichtlich entschieden ist dagegen, ob man sich am Steuer wenigstens rasieren darf. Allerdings tendieren die Gerichte dazu, eher spektisch zu sein, vor allem in Hamm: &#8220;Tr&#228;gt ein Kfz-F&#252;hrer, dem wegen Telefonierens am Steuer ein Bu&#223;geld auferlegt werden soll, erst in der Gerichtsverhandlung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Teuer ist bekanntlich ein Handy-Telefonat am Steuer, wenn die Polizei zusieht. Noch nicht h&#246;chstgerichtlich entschieden ist dagegen, ob man sich am Steuer wenigstens rasieren darf. Allerdings tendieren die Gerichte dazu, eher spektisch zu sein, vor allem in Hamm:</p>
<p><span id="more-123"></span></p>
<p>&#8220;Tr&#228;gt ein Kfz-F&#252;hrer, dem wegen Telefonierens am Steuer ein Bu&#223;geld auferlegt werden soll, erst in der Gerichtsverhandlung vor, dass er gar nicht telefoniert, sondern sich vielmehr mit einem Akkurasierer den Bart gestutzt und die Lippen nur zur Radiomusik bewegt hat, so ist es nicht zu beanstanden, wenn das Gericht diese Aussage als Schutzbehauptung einstuft. Insbesondere wenn der Autofahrer dies nicht schon sofort nach dem Anhalten der Polizei mitgeteilt hat.&#8221; OLG Hamm 2 Ss OWi 528/06</p>
<p>Na ja, vielleicht hatte er es in der Aufregung einfach vergessen.</p>
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		<title>Das historische Urteil #12: Zum Wiener Sprachgebrauch</title>
		<link>http://www.rechthaber.com/das-historische-urteil-12-zum-wiener-sprachgebrauch/</link>
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		<pubDate>Sat, 12 Jan 2008 08:08:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stefan Mannhart</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht kurios]]></category>

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		<description><![CDATA[&#8220;In der Verwendung des Wortes `Oasch´ mu&#223; nicht unbedingt eine Ungeh&#246;rigkeit oder Beleidigung liegen. Der Wiener Sprachgebrauch kennt eine Reihe von Composita mit dem Wort Oasch, die keineswegs etwas Ordin&#228;res oder Vulg&#228;res bedeuten und die auch keinerlei Beleidigung ausdr&#252;cken&#8230; Etwa die Ausdr&#252;cke `a Oaschfoi´ = eine gro&#223;e Menge. Auch der Ausdruck, etwas sei `Oasch´ bezeichnet [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&#8220;In der Verwendung des Wortes `Oasch´ mu&#223; nicht unbedingt eine Ungeh&#246;rigkeit oder Beleidigung liegen. Der Wiener Sprachgebrauch kennt eine Reihe von Composita mit dem Wort Oasch, die keineswegs etwas Ordin&#228;res oder Vulg&#228;res bedeuten und die auch keinerlei Beleidigung ausdr&#252;cken&#8230;</p>
<p><span id="more-111"></span></p>
<p>Etwa die Ausdr&#252;cke `a Oaschfoi´ = eine gro&#223;e Menge. Auch der Ausdruck, etwas sei `Oasch´ bezeichnet nichts Unanst&#228;ndiges, sondern dr&#252;ckt lediglich aus, dass es sich um eine unerfreuliche oder schlechte Sache handle. Auch der hier verwendete Ausdruck `geh in Oasch nei´ bezeichnet lediglich, dass der Angesprochene gegen den anderen keine Chance habe, dass er abziehen k&#246;nne, dass er keinen Erfolg haben werde, dass er &#252;berhaupt verschwinden k&#246;nne.&#8221; BG F&#252;nfhaus, 22.1.1980, 6 C 813/79</p>
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