Schon älter, aber zeitlos überzeugend ist die Entscheidung des österreichischen Obersten Gerichtshofs vom 11.01.1979 zur Kompetenz von Hunden: Autobesitzer sind bekanntlich gehalten, ihr Fahrzeug durch wirksame Maßnahmen gegen Diebstahl zu sichern, sonst droht am Ende gar (strafrechtlich) eine Anstiftung zum Diebstahl oder (zivilrechtlich) der Vorwurf des Mitverschuldens. Wie man sein Auto nun möglichst effektiv sichert, das erklärt uns der Oberste Gerichtshof der Alpenrepublik:
