Von Bernhard Schmeilzl (01.03.2010)
Abmahnungen, die per Email übermittelt werden, sind zugegangen, wenn sie an eine vom Empfänger im geschäftlichen Verkehr verwendete Email-Adresse geschickt wurden und in der entsprechenden Mailbox des Empfängers angekommen sind. Dies gilt auch dann, wenn sie von einer Firewall aufgehalten und an anderer Stelle als der Mailbox zwischengespeichert sind (LG Hamburg, AZ: 312 O 142/09)..
Weitere Informationen zum Thema Zustellung:
- Einschreiben sind rechtlich wertlos
- Zugangsbeweis per Fax-Sendeprotokoll: Also doch!
Von Julia Speierer (08.02.2010)
Seit dem 01.09.2009 befinden sich die Regelungen über die Verfahrenswerte in Familiensachen im FamGKG. Auf Grund der neuen Unbilligkeitskontrolle ist es nun möglich für äußerst umfangreiche Tätigkeiten von den festen Werten abzuweichen. Die einzelnen Regelungen im Überblick: (…)
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Von Michael Gleiten (03.02.2010)
Die Einzahlung von Gerichtskosten geht nach § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 ZahlVJuFin auch per Erteilung einer Einzugsermächtigung. Diese Ermächtigung erteilt man im verfahrenseröffnenden Schriftsatz bzw. bei weiteren Einzahlungen in einem gesonderten Schriftsatz. Diese Zahlungsart beschleunigt den Ablauf, da die Verfahrensdaten direkt an die Landesjustizkasse Bamberg übermittelt werden.
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- Abenteuer Lastschrifteinzug
Von Bernhard Schmeilzl (09.12.2009)
Wer einen Anwalt im Ausland sucht, kann sich ab sofort auf der Website von “Germany Trade & Invest (GTAI)” informieren. GTAI ist die Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Bundesrepublik Deutschland (entstanden aus der Bundesagentur für Außenwirtschaft und der Invest in Germany GmbH). Auf www.gtai.de/recht stehen Anwaltslisten zum kostenlosen Download. Übrigens ist die GTAI-Website auch sonst eine Fundgrube für nützliche Informationen, etwa Broschüren mit Basisinformationen über die Rechtssysteme verschiedener Länder.
Von Michael Gleiten (07.12.2009)
Das Verwaltungsgericht Mainz ist ein Freund der Gebühreneinzugzentrale (GEZ). Es entschied nämlich, dass jeder Freiberufler separate GEZ-Gebühren für sein Autoradio zahlen muss, selbst wenn er das Auto ausschließlich für Fahrten von der Wohnung zur Praxis und zurück nutzt. Im konkreten Fall ging es um Ärzte und Zahnärzte, das Urteil trifft aber natürlich auch Anwälte, Steuerberater und andere Freiberufler. Der Sachverhalt war folgender: (…)
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Von Michael Gleiten (06.12.2009)
Diesen Eindruck gewinnt man jedenfalls, wenn man die Website der Kollegin Heike von Bredow betrachtet (hier). Kann jemand dieses regional-soziologische Phänomen aufklären? Vermutlich hatte aber nur der Webdesigner die tolle Idee, das Foto zu spiegeln, damit es besser in den Banner passt.
Von Julia Speierer (06.12.2009)
Es passiert nicht oft, aber es kommt vor: Ein Mandant taucht unter und reagiert nicht mehr. Oder er zahlt keinen Vorschuss, so dass man das Mandat niederlegt. Oder der Mandant meldet Insolvenz an. Was bedeutet das für mich als Anwalt? Unangenehm ist dieser Fall insbesondere dann, wenn mir die Gegenseite bzw. das Gericht weiterhin Schriftsätze und Verfügungen zustellt, obwohl ich das Mandat bereits niedergelegt habe und oder meinen (abgetauchten) Mandanten selbst nicht mehr erreiche?
Zu unterscheiden sind drei Fallkonstellationen: (…) [mehr]
Von Michael Gleiten (05.11.2009)
Höchst erfreuliche Nachrichten enthält die aktuelle Depesche des DAV (41/09): Danach hat der Rechtsanwalt einen – prinzipiell nicht gerichtlich überprüfbaren – Ermessensspielraum von 30 Prozent bei der Bestimmung der RVG-Rahmengebühren. Hier der ganze Beitrag aus der DAV-Depesche:
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Von Bernhard Schmeilzl (30.10.2009)
Sind natürliche Person, die nicht nur als Verbraucher, sondern auch als selbständige Freiberufler (Anwälte, Ärzte, Architekten etc.) am Rechtsverkehr teilnimmen “Verbraucher” im Sinn des BGB? Diese Frage entschied nun der Bundesgerichtshof am 30.09.09 (Az.: VIII ZR 7/09):
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Von Michael Gleiten (01.10.2009)
Das Bundesjustizministerium will die Kostenordnung – also die Gebührenregelungen für die Notare wie auch für die Gerichte der Freiwilligen Gerichtsbarkeit – vollständig neu fassen. Ziel der Reform ist, das Notarkostenrecht für alle Betroffenen transparent und anwenderfreundlich zu gestalten. Die Eckpunkte: Ein klares System von Gebührentatbeständen, Beibehaltung der Wertgebühr als Dreh- und Angelpunkt der Gebührenbemessung, Beseitigung von Kleinstgebühren und die Einführung von Mindestgebühren. Die Struktur der seit 1936 geltenden Kostenordnung ist veraltet – eine Reform längst überfällig. Die derzeitige Struktur berücksichtigt weder die stark fortgeschrittene europäische Vernetzung noch die Einführung der elektronischen Datenverarbeitung und die damit einhergehenden Änderungen der Arbeitsabläufe im Notariat. Die Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins hier zum Download (Quelle DAV-Depesche)