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	<title>Rechthaber &#187; Anwälte</title>
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	<description>Hier bekommen Sie ihr Recht !</description>
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		<title>&#8220;Dozentin f&#252;r alle Rechtsgebiete&#8221;</title>
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		<pubDate>Wed, 08 Feb 2012 17:37:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Gleiten</dc:creator>
				<category><![CDATA[Anwälte]]></category>
		<category><![CDATA[Humorhaber]]></category>

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		<description><![CDATA[Aus unserer beliebten Reihe &#8220;Beim Kanzleimarketing nur keine falsche Bescheidenheit&#8221; heute ein Beispiel einer Dortmunder Kollegin. Sie ist Gr&#252;nderin und Inhaberin ihrer eigenen Juraakademie und unterrichtet der Einfachheit halber gleich alle Rechtsgebiete selbst. Wahrscheinlich auch zur Qualit&#228;tssicherung, denn wie der Brite sagt: &#8220;If you want it done right, do it yourself!&#8221;  Liest man weiter merkt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Aus unserer beliebten Reihe &#8220;Beim Kanzleimarketing nur keine falsche Bescheidenheit&#8221; heute ein Beispiel einer <a href="http://www.dortmund-anwalt.de/juraakademie.html" target="_blank">Dortmunder Kollegin</a>. Sie ist Gr&#252;nderin und Inhaberin ihrer eigenen Juraakademie und unterrichtet der Einfachheit halber gleich alle Rechtsgebiete selbst. Wahrscheinlich auch zur Qualit&#228;tssicherung, denn wie der Brite sagt: &#8220;If you want it done right, do it yourself!&#8221;  Liest man weiter merkt man, aha, es geht um ein Repetitorium. Als ehemals fleissiger Besucher von hemmer- und Alpmann-Kursen denkt man sich: Chapeau, bei hemmer und Alpmann k&#246;nnen die das nicht. Ein Kursleiter f&#252;r alle Rechtsgebiete. Hier <strong>weitere Beitr&#228;ge</strong> zu &#228;hnlichen Marketing-Genies: &#8220;<a href="http://www.rechthaber.com/das-portal-mit-den-besten-spitzenanwaelten-deutschlands/" target="_self">Die besten Spitzenanw&#228;lte Deutschlands</a>&#8221; und &#8220;<a href="http://www.rechthaber.com/dummdreiste-anwaltswerbung-deutschlands-bester-anwalt/" target="_self">Deutschlands bester Anwalt</a>&#8220;</p>
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		<title>Prozesskosten: Wer zahlt sinnlose Reisekosten bei kurzfristiger Terminabsage?</title>
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		<pubDate>Mon, 30 Jan 2012 08:31:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Barbara Reimann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Anwaltshonorar]]></category>
		<category><![CDATA[Anwälte]]></category>
		<category><![CDATA[Prozessrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Erstattung Fahrtkosten Terminsabsage]]></category>
		<category><![CDATA[Prozessauslagen Erstattung Anreisekosten]]></category>
		<category><![CDATA[Prozesskostenkurzfristige Absage des Verhandlungstermins]]></category>
		<category><![CDATA[überflüssige Anreise Prozesskosten]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Sachverhalt ist schnell skizziert: Ein Anwalt muss einen Termin an einem ausw&#228;rtigen Gericht wahrnehmen und steigt fr&#252;hmorgens in den Zug. Auf halber Strecke ruft ihn sein Sekretariat an und teilt mit, das Gericht habe den Verhandlungstermin abgesagt, weil der Richter erkrankt sei. Aus diesem Grund entstehen vergebliche Reisekosten. Wer zahlt das ICE-Ticket? Die Staatskasse, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Sachverhalt ist schnell skizziert: Ein Anwalt muss einen Termin an einem ausw&#228;rtigen Gericht wahrnehmen und steigt fr&#252;hmorgens in den Zug. Auf halber Strecke ruft ihn sein Sekretariat an und teilt mit, das Gericht habe den Verhandlungstermin abgesagt, weil der Richter erkrankt sei. Aus diesem Grund entstehen vergebliche Reisekosten. Wer zahlt das ICE-Ticket? Die Staatskasse, der Gegner oder gar der eigene Mandant?</p>
<p>Es kommt darauf an, ob der Richter schon l&#228;nger erkrankt war und das Gericht nur „vergessen“ hat, die Beteiligten abzuladen oder ob der Richter sich morgens am Verhandlungstag krank meldete, und es kommt darauf an, wer letztlich das Verfahren gewinnt. Die Konstellationen im Einzelnen:</p>
<p><strong>Fall 1: Die Staatskasse muss zahlen<br />
</strong></p>
<p>Der Richter war schon am Vortag krank. Bereits vor dem Verhandlungstag stand also fest, dass der Termin ausfallen wird und die Gesch&#228;ftsstelle h&#228;tte die Beteiligten zumindest telefonisch oder per Fax abladen k&#246;nnen, hat dies aber vers&#228;umt. Hier tr&#228;gt im Zivilverfahren die Staatskasse die sinnlos entstandenen Kosten nach den Prinzipien der Staatshaftung, wenn also eine Amtspflichtverletzung vorliegt. Eine solche trifft das Gericht, wenn es den Gerichtstermin versp&#228;tet oder gar nicht absagt. Dazu muss aber vorab die Sachlage formell gekl&#228;rt werden. Das Gericht muss <strong>auf Antrag des Anwalts</strong> best&#228;tigen, dass die vergeblichen Kosten durch eine Amtspflichtverletzung entstanden sind. Erst dann kann der Anwalt einen abschlie&#223;enden Antrag auf Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses stellen und darin seine vergeblichen Kosten der Staatskasse auferlegen lassen. L&#228;sst der Anwalt nicht vorab eine Amtspflichtverletzung feststellen, so ist ein Kostenfestsetzungsbeschluss, der die Reisekosten der Staatskasse auferlegt, sogar unzul&#228;ssig (vgl. OLG Koblenz, Beschluss v. 1.6.1984, Az: 14 W 339/84; OLG Koblenz, Beschluss vom 11.3.1986, Az 14 W 221/86).</p>
<p><strong>Fall 2: Der Gegner muss zahlen<br />
</strong></p>
<p>Der Richter meldet sich morgens krank, der Gerichtstermin muss deshalb kurzfristig abgesagt werden. Den Prozess gewinnt sp&#228;ter aber der eigene Mandant. Die Absage des Termins wegen kurzfristiger Erkrankung ist keine Amtspflichtverletzung des Gerichts. Wer tr&#228;gt nun die vergeblichen Reisekosten? Hier z&#228;hlen die Reisekosten zu den Kosten des Rechtsstreits i.S.v. § 91 I ZPO. Die unterliegende gegnerische Partei tr&#228;gt somit auch die vergeblichen Reisekosten. Die Kosten werden nach Abschluss des Verfahrens in den Antrag auf Erlass des Kostenfestsetzungsbeschlusses aufgenommen und per Beschluss der unterliegenden Partei auferlegt. Der Beschluss kann jedoch erst beantragt werden, wenn das Gericht – wiederum auf Antrag – festgestellt hat, dass keine Staatshaftung besteht (vgl. OLG Koblenz, Beschluss v. 11.3.1986, Az: 14 W 221/86).</p>
<p><strong>Fall 3: Der eigene Mandant muss zahlen<br />
</strong></p>
<p>Konstellation wie Fall 2, im Prozess unterliegt dann jedoch der eigene Mandant. Wer tr&#228;gt nun die Kosten? Wiederum gilt, dass &#8211; mangels Staatshaftungsfall &#8211; die unterliegende Partei die Kosten des Rechtsstreits tr&#228;gt. Zu diesen z&#228;hlen auch die Anreisekosten. Deshalb muss hier der Mandant auch die vergeblichen Reisekosten seines Anwalts mittragen.</p>
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		<title>Fachanwaltspr&#252;fung: Was gilt als &#8220;selbst bearbeiteter&#8221; Rechtsfall?</title>
		<link>http://www.rechthaber.com/fachanwaltspruefung-was-gilt-als-selbst-bearbeiteter-rechtsfall/</link>
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		<pubDate>Thu, 26 Jan 2012 17:03:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Bernhard Schmeilzl</dc:creator>
				<category><![CDATA[Anwälte]]></category>
		<category><![CDATA[Fachanwalt Fallzahlen bearbeitete Fälle]]></category>

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		<description><![CDATA[Bekanntlich ist es &#8211; vor allem f&#252;r Einzelanw&#228;lte &#8211; nicht ganz leicht, die geforderte Anzahl selbst bearbeiteter F&#228;lle nachzuweisen. Gut haben es Anw&#228;lte in gr&#246;&#223;eren Kanzleien, weil die sich die F&#228;lle im jeweiligen Rechtgebiet schlicht und ergreifend faktisch &#8220;zuschreiben&#8221; lassen (d.h. Medizinrechts- oder Arbeitsrechtsklagen der Soziet&#228;t unterschreibt halt der Kollege, der noch seinen Fachanwalt braucht). [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bekanntlich ist es &#8211; vor allem f&#252;r Einzelanw&#228;lte &#8211; nicht ganz leicht, die geforderte Anzahl selbst bearbeiteter F&#228;lle nachzuweisen. Gut haben es Anw&#228;lte in gr&#246;&#223;eren Kanzleien, weil die sich die F&#228;lle im jeweiligen Rechtgebiet schlicht und ergreifend faktisch &#8220;zuschreiben&#8221; lassen (d.h. Medizinrechts- oder Arbeitsrechtsklagen der Soziet&#228;t unterschreibt halt der Kollege, der noch seinen Fachanwalt braucht). Wie ist es bei angestellten Rechtsanw&#228;lten, bei denen nach au&#223;en der Kanzleiinhaber auftritt? Der k&#228;me ja, selbst wenn er nach innen tats&#228;chlich den Fall bearbeit hat, nie auf einen gr&#252;nen Zweig, weil die Schrifts&#228;tze immer der Inhaber bzw. ein Sozius unterschreibt. F&#252;r diese angestellten Kollegen hat der BGH nun Verst&#228;ndnis gezeigt:</p>
<p><strong>F&#252;r Fachanwaltstitel sind auch die selbst&#228;ndig bearbeiteteten Rechtsf&#228;lle zu ber&#252;cksichtigen, die von anderen Anw&#228;lten unter deren Briefkopf unterzeichnet wurden: </strong>Im Rahmen der Gestattung des F&#252;hrens der Fachanwaltsbezeichnung ist an einer anwaltlichen T&#228;tigkeit grunds&#228;tzlich nicht zu zweifeln, wenn der zugelassene Rechtsanwalt, der in einem Angestelltenverh&#228;ltnis zu einem Rechtsanwalt steht oder f&#252;r einen solchen in freier Mitarbeit t&#228;tig wird, Mandate bearbeitet, indem er Schrifts&#228;tze verfasst und Gerichtstermine wahrnimmt. Nicht entscheidend ist, dass die in diesen Akten erstellten Schrifts&#228;tze ausschlie&#223;lich von den beauftragenden Rechtsanw&#228;lten unter deren Briefkopf unterzeichnet wurden, ohne dass sich darauf auf seine Urheberschaft hinweisende Diktatzeichen befunden haben. Insbesondere scheint nicht zweifelhaft, dass er dann bei seiner T&#228;tigkeit nicht etwa ma&#223;gebend die Perspektive seines Auftraggebers, sondern, was den Rechtsanwaltsberuf pr&#228;gt, die Perspektive des jeweiligen Mandanten einnimmt (BGH, Urteil vom 10.1.2012).</p>
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		<title>Das Portal mit den &#8220;besten Spitzenanw&#228;lten&#8221; Deutschlands</title>
		<link>http://www.rechthaber.com/das-portal-mit-den-besten-spitzenanwaelten-deutschlands/</link>
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		<pubDate>Fri, 13 Jan 2012 14:07:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Gleiten</dc:creator>
				<category><![CDATA[Anwälte]]></category>
		<category><![CDATA[Humorhaber]]></category>
		<category><![CDATA[Anwaltswerbung Superlative]]></category>

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		<description><![CDATA[Immer wieder erfrischend, wenn ein Kollege keine &#252;bertriebene Hemmung vor der Werbung mit Superlativen hat. Die Begriffe &#8220;Fachanwalt&#8221; und &#8220;Experte&#8221; sind ausgelutscht und fad. Der &#246;de &#8220;Spezialist&#8221; begeistert auch keinen potentiellen Mandanten mehr, Spezialist ist doch irgendwie jeder. Darum l&#228;sst das Portal www.anwaltsnotdienst.com alle unn&#246;tige Zur&#252;ckhaltung fahren und konzentriert sich auf die einzige Gruppe von [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Immer wieder erfrischend, wenn ein Kollege keine &#252;bertriebene Hemmung vor der Werbung mit Superlativen hat. Die Begriffe &#8220;Fachanwalt&#8221; und &#8220;Experte&#8221; sind ausgelutscht und fad. Der &#246;de &#8220;Spezialist&#8221; begeistert auch keinen potentiellen Mandanten mehr, Spezialist ist doch irgendwie jeder. Darum l&#228;sst das Portal <a href="http://www.anwaltsnotdienst.com/" target="_blank"><strong>www.anwaltsnotdienst.com</strong></a> alle unn&#246;tige Zur&#252;ckhaltung fahren und konzentriert sich auf die einzige Gruppe von Anw&#228;lten, die es wert ist, beauftragt zu werden: die besten Spitzenanw&#228;lte. Konsequenterweise schaltet das Portal Google-Ads mit dem Werbetext: &#8220;<strong>Wir suchen Ihnen sofort bundesweit die besten Spitzenanw&#228;lte!</strong>&#8221; (siehe im folgenden Screen Shot in rechter Spalte den mittleren Google-Ad)</p>
<p><a href="http://www.rechthaber.com/wp-content/uploads/2012/01/Screen_Shot_Spitzenanw&#228;lte.png"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-4011" title="Screen_Shot_Spitzenanw&#228;lte" src="http://www.rechthaber.com/wp-content/uploads/2012/01/Screen_Shot_Spitzenanw&#228;lte-150x150.png" alt="" width="105" height="105" /></a></p>
<p>Ja, der Anwaltsnotdienst gibt sich nicht einmal mit der hehren Gruppe der Spitzenanw&#228;lte allein zufrieden. Weit gefehlt! Nur<strong> die besten</strong> dieser Spitzenanw&#228;lte schaffen es in den Pool von anwaltsnotdienst.com und d&#252;rfen dort besagten Notdienst schieben. Ich werde mich dort gar nicht erst bewerben, weil meine Qualifaktion h&#246;chstens zum gehobenen Durchschnittsanwalt reicht. Schade, h&#228;tte doch soo gern mal Notdienst gemacht. Schon wegen des Potentials als Aufreiss-Spruch: &#8220;Und was machst Du so beruflich?&#8221; &#8211; &#8220;Ich bin Rechtsanwalt im Notdienst!&#8221; -  &#8220;Wow, cool. Das d&#252;rfen doch nur die Allerbesten oder?&#8221; &#8211; &#8220;Ja schon, aber reden wir lieber doch von Dir&#8230;&#8221;  u.s.w.</p>
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		<title>Die oft verschenkte Anwaltsgeb&#252;hr: Terminsgeb&#252;hr bei schriftlichem Vergleich ohne m&#252;ndliche Verhandlung</title>
		<link>http://www.rechthaber.com/die-oft-verschenkte-anwaltsgebuehr-terminsgebuehr-bei-schriftlichem-vergleich-ohne-muendliche-verhandlung/</link>
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		<pubDate>Mon, 19 Dec 2011 15:07:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Bernhard Schmeilzl</dc:creator>
				<category><![CDATA[Anwaltshonorar]]></category>
		<category><![CDATA[Anwälte]]></category>
		<category><![CDATA[Prozessrecht]]></category>
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		<category><![CDATA[Anwaltskosten]]></category>
		<category><![CDATA[Berechnung Anwaltshonorar Anwaltsgebühren]]></category>
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		<category><![CDATA[Honorarunterschreitungsverbot]]></category>
		<category><![CDATA[Mindesthonorar Anwälte]]></category>
		<category><![CDATA[Terminsgebühr schriftlicher Vergleich]]></category>
		<category><![CDATA[Verfahrensgebühr Terminsgebühr Vergleichsgebühr]]></category>
		<category><![CDATA[was kostet der Anwalt]]></category>
		<category><![CDATA[wie berechnet man Anwaltsgebühren]]></category>
		<category><![CDATA[§ 278 VI ZPO]]></category>

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		<description><![CDATA[Was viele &#8211; nicht nur junge &#8211; Kollegen oft nicht in Rechnung stellen: Wird in einem in erster Instanz gef&#252;hrten Zivilprozess &#252;ber den rechtsh&#228;ngigen Anspruch (auf Vorschlag des Gerichts) ein schriftlicher Vergleich nach § 278 VI ZPO geschlossen, entsteht f&#252;r den beauftragten Prozessbevollm&#228;chtigten – neben einer 1,3 Verfahrensgeb&#252;hr nach NR. 3100 VV und einer 1,0 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Was viele &#8211; nicht nur junge &#8211; Kollegen oft nicht in Rechnung stellen: Wird in einem in erster Instanz gef&#252;hrten Zivilprozess &#252;ber den rechtsh&#228;ngigen Anspruch (auf Vorschlag des Gerichts) ein schriftlicher Vergleich nach § 278 VI ZPO geschlossen, entsteht f&#252;r den beauftragten Prozessbevollm&#228;chtigten – neben einer 1,3 Verfahrensgeb&#252;hr nach NR. 3100 VV und einer 1,0 Einigungsgeb&#252;hr nach Nr. 1003 VV – <strong>auch eine 1,2 Terminsgeb&#252;hr</strong> nach Nr. 3104 VV. Wer einen ungl&#228;ubigen Anwalt auf der Gegenseite davon &#252;berzeugen muss m&#246;ge den BGH-Beschluss vom 27.10.2005 – III ZB 42/05 (OLG N&#252;rnberg) zitieren, hier angef&#252;gt als <a href="http://www.rechthaber.com/wp-content/uploads/2011/12/774.pdf">PDF-Download</a>.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>BMJ-Pressemitteilung zu Verj&#228;hrungsproblemen am Jahresende 2011</title>
		<link>http://www.rechthaber.com/bmj-pressemitteilung-zu-verjaehrungsproblemen-am-jahresende-2011/</link>
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		<pubDate>Sat, 10 Dec 2011 09:13:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Bernhard Schmeilzl</dc:creator>
				<category><![CDATA[Anwälte]]></category>
		<category><![CDATA[Verjährung zum Jahresende 2011]]></category>

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		<description><![CDATA[Bekanntlich &#228;nderte die Schuldrechtsreform 2002 die Vorschriften zur Verj&#228;hrung. Achtung: Zum 31.12.2011 sind nun erstmals auch die Anspr&#252;che betroffen, die einer 10-j&#228;hrigen Verj&#228;hrungsfrist unterliegen. Das Bundesministerium der Justiz hat dazu hier eine Pressemitteilung ver&#246;ffentlicht.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bekanntlich &#228;nderte die Schuldrechtsreform 2002 die Vorschriften zur Verj&#228;hrung. <strong>Achtung: </strong>Zum 31.12.2011 sind nun erstmals auch die Anspr&#252;che betroffen, die einer <strong>10-j&#228;hrigen Verj&#228;hrungsfrist</strong> unterliegen. Das Bundesministerium der Justiz hat dazu <a href="http://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2011/20111202_Auf_Verjaehrung_zum_Jahresende_achten.html?nn=1356288" target="_blank">hier eine Pressemitteilung</a> ver&#246;ffentlicht.</p>
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		<item>
		<title>Aktuelle Urteile zum Thema Anwaltshonorar</title>
		<link>http://www.rechthaber.com/aktuelle-urteile-zum-thema-anwaltshonorar/</link>
		<comments>http://www.rechthaber.com/aktuelle-urteile-zum-thema-anwaltshonorar/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 09 Dec 2011 12:46:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Bernhard Schmeilzl</dc:creator>
				<category><![CDATA[Anwaltshonorar]]></category>
		<category><![CDATA[Anwälte]]></category>

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		<description><![CDATA[Kein Anspruch auf Verg&#252;tung bei K&#252;ndigung des Mandatsvertrages durch Rechtsanwalt Der BGH entschied mit Urteil vom 29.09.2011 (AZ.: IX ZR 170/10), dass einem Rechtsanwalt, der das Mandatsverh&#228;ltnis k&#252;ndigt, ohne durch vertragswidriges Verhalten des anderen Teils dazu veranlasst zu sein, kein Verg&#252;tungsanspruch zustehe. Nach § 628 Abs. 1 S.2 BGB &#8211; der durch das RVG nicht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Kein Anspruch auf Verg&#252;tung bei K&#252;ndigung des Mandatsvertrages durch Rechtsanwalt</strong></p>
<p>Der BGH entschied mit Urteil vom 29.09.2011 (AZ.: IX ZR 170/10), dass einem Rechtsanwalt, der das Mandatsverh&#228;ltnis k&#252;ndigt, ohne durch vertragswidriges Verhalten des anderen Teils dazu veranlasst zu sein, kein Verg&#252;tungsanspruch zustehe. Nach § 628 Abs. 1 S.2 BGB &#8211; der durch das RVG nicht ausgeschlossen werde &#8211;  stehe dem Anwalt, der den Dienstvertrag ohne Veranlassung k&#252;ndige, ein Anspruch auf Verg&#252;tung insoweit nicht zu, als seine bisherigen Leistungen infolge der K&#252;ndigung f&#252;r den anderen Teil kein Interesse mehr h&#228;tten. Von einem entsprechenden Interessenwegfall sei nach st&#228;ndiger Rechtsprechung des BGH auszugehen, wenn die Leistung f&#252;r den anderen Teil nutzlos geworden sei. Einer entsprechenden Lage sehe sich der Auftraggeber des Rechtsanwalts gegen&#252;ber, wenn er wegen einer von seinem bisherigen Prozessbevollm&#228;chtigten grundlos ausgesprochenen K&#252;ndigung einen anderen Prozessbevollm&#228;chtigten neu bestellen muss, f&#252;r den die gleichen Geb&#252;hren nochmals entstehen. Die Aufwendungen f&#252;r den zuerst bestellten Prozessbevollm&#228;chtigten seien f&#252;r den Auftraggeber dann nutzlos geworden. <strong><a href="http://www.rechthaber.com/wp-content/uploads/2011/12/BGH_IX_ZR_170_10.pdf">Download Urteil hier</a></strong></p>
<p><strong>Keine Minderung der Anwaltsverg&#252;tung wegen M&#228;ngeln, also volles Honorar auch bei mangelhafter Anwaltsdienstleistung<br />
</strong></p>
<p>Das OLG D&#252;sseldorf hat mit Beschluss vom 18.10.2011 &#8211; I-24 U 50/10 entschieden, dass der Auftraggeber eines Rechtsanwalts den aus einem Anwaltsdienstvertrag entstandenen anwaltlichen Verg&#252;tungsanspruch nicht kraft Gesetzes wegen mangelhafter Dienstleistung k&#252;rzen k&#246;nne, denn das Dienstvertragsrecht kenne keine Gew&#228;hrleistung. Mit dieser Entscheidung hat das OLG D&#252;sseldorf der Klage auf Zahlung des ungek&#252;rzten Anwaltshonorars stattgegeben. Anwaltlicher T&#228;tigkeit l&#228;ge in der Regel ein Dienstvertrag zugrunde; denn der Anwalt schulde jeweils durch den konkreten Auftrag im Einzelnen spezifizierte Dienste und dabei grunds&#228;tzlich das blo&#223;e T&#228;tigwerden und keinen Erfolg. Der vereinbarte Verg&#252;tungsanspruch werde daher auch dann geschuldet, wenn die Dienstleistung in ihrer Qualit&#228;t beeintr&#228;chtigt gewesen sei, so das OLG D&#252;sseldorf. Eine Ausnahme bestehe in analoger Anwendung des § 654 BGB nur dann, wenn der Rechtsanwalt Parteiverrat begehe. <strong><a href="http://www.rechthaber.com/wp-content/uploads/2011/12/Oberlandesgericht_D&#252;sseldorf_I_24U50_10.pdf">Download Beschluss hier</a></strong></p>
<p><strong>Quelle:</strong> Newsletter 11/2011 der RAK M&#252;nchen. <strong>Weitere Beitr&#228;ge</strong> zum Thema Anwaltsverg&#252;tung <a href="http://www.rechthaber.com/category/rechtsgebiete/anwaltshonorar/" target="_self">hier</a></p>
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		<title>Mal wieder eine originell gestaltete Kanzlei-Website</title>
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		<pubDate>Fri, 18 Nov 2011 09:03:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Gleiten</dc:creator>
				<category><![CDATA[Anwälte]]></category>
		<category><![CDATA[Humorhaber]]></category>

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		<description><![CDATA[Fast jede Kanzlei hat heute ihren Webauftritt, viele langweilig und mit den &#252;blichen Klischeemotiven (Paragraphenzeichen, Robe, Gesetzb&#252;cher, S&#228;ulen, Justitia etc), manche schlichtweg grauenhaft. Ab und zu f&#228;llt aber eine Website mal positiv auf. Eine &#8211; wie ich finde  &#8211; grafisch originelle und sympathische Gestaltung ist der T&#252;binger Kanzlei Sofan gelungen (wenn wir den abgedroschenen Slogan [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Fast jede Kanzlei hat heute ihren Webauftritt, viele langweilig und mit den &#252;blichen Klischeemotiven (Paragraphenzeichen, Robe, Gesetzb&#252;cher, S&#228;ulen, Justitia etc), manche schlichtweg grauenhaft. Ab und zu f&#228;llt aber eine Website mal positiv auf. Eine &#8211; wie ich finde  &#8211; grafisch originelle und sympathische Gestaltung ist der <a href="http://www.kanzlei-sofan.de/" target="_blank">T&#252;binger Kanzlei Sofan</a> gelungen (wenn wir den abgedroschenen Slogan &#8220;F&#252;r Ihr Gutes Recht&#8221; mal dezent ignorieren). Was uns fr&#252;her schon mal gefallen hat: <a href="http://www.rechthaber.com/geile-anwaltswebsite-die-bikerkanzlei/" target="_self">Die Bikerkanzlei</a> und <a href="http://www.rechthaber.com/herausragende-kanzlei-website/" target="_blank">Verkehrsrechtskanzlei Lachner</a>. PS: Nein, ich bekomme da immer noch keine Provision.</p>
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		<title>Stellenanzeige Volljurist / Rechtsanwalt (m/w) in Regensburg</title>
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		<pubDate>Wed, 09 Nov 2011 17:53:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Bernhard Schmeilzl</dc:creator>
				<category><![CDATA[Anwälte]]></category>
		<category><![CDATA[Anwalt Medizinrecht Regensburg]]></category>
		<category><![CDATA[Joabangebot Regensburg Anwalt Rechtsanwalt Volljurist]]></category>
		<category><![CDATA[Stellenangebot Rechtsanwalt Regensburg]]></category>
		<category><![CDATA[Stellenangebot Rechtsanwalt Volljurist Regensburg Berufsanfänger]]></category>
		<category><![CDATA[Stellenangebot Volljurist Regensburg]]></category>
		<category><![CDATA[Stellenanzeige Rechtsanwalt Regensburg]]></category>
		<category><![CDATA[Unternehmensjurist Regensburg]]></category>
		<category><![CDATA[X Jobangebot Regensburg Anwalt Rechtsanwalt Volljurist]]></category>

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		<description><![CDATA[Rechtsanwalt/Rechtanw&#228;ltin (0-2 Jahre Berufserfahrung) f&#252;r Festanstellung gesucht (ggf. in Teilzeit) Die Kanzlei Graf &#38; Partner sucht f&#252;r den Standort Regensburg ab Q1 oder Q2/2012 einen Volljuristen bzw. Rechtsanwalt (m/w) mit zivilrechtlicher Ausrichtung. Wir sind eine Soziet&#228;t von Rechtsanw&#228;lten mit den Schwerpunkten Wirtschaftsrecht, Medizin und Erbrecht. Neben der Zentrale in Regensburg unterhalten wir ein B&#252;ro in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Rechtsanwalt/Rechtanw&#228;ltin (0-2 Jahre Berufserfahrung) f&#252;r Festanstellung gesucht (ggf. in Teilzeit)<br />
</strong></p>
<p>Die Kanzlei <a href="http://www.grafpartner.com/" target="_blank"><strong>Graf &amp; Partner</strong></a> sucht f&#252;r den Standort Regensburg ab Q1 oder Q2/2012 einen Volljuristen bzw. Rechtsanwalt (m/w) mit zivilrechtlicher Ausrichtung. Wir sind eine Soziet&#228;t von Rechtsanw&#228;lten mit den Schwerpunkten Wirtschaftsrecht, Medizin und Erbrecht. Neben der Zentrale in Regensburg unterhalten wir ein B&#252;ro in M&#252;nchen sowie eine Au&#223;enstelle in Malta. Zur klassischen Anwaltst&#228;tigkeit (Vertragsgestaltung, Prozessf&#252;hrung) kommen Projektaufgaben: So unterst&#252;tzen wir Firmen beim Aufbau einer Rechtsabteilung, coachen F&#252;hrungskr&#228;fte im Arbeits-, GmbH- und Aktienrecht oder begleiten Verb&#228;nde bei sportlichen Gro&#223;events.</p>
<p>Die T&#228;tigkeitsschwerpunke der Stelle liegen in den Gebieten Medizin- und Pharma, Vertragsgestaltung (etwa 30% in englischer Sprache), Arbeitsrecht und allgemeines Wirtschaftsrecht. Neben der juristischen Qualifikation setzen wir verhandlungssicheres Englisch (in Wort und Schrift) sowie professionelle Beherrschung von MS Office voraus (insbesondere das Arbeiten mit MS Word im Markup-Modus).</p>
<p>Aussagekr&#228;ftige Bewerbungsunterlagen mit Angabe der Gehaltsvorstellung bitte an <strong>RA Bernhard Schmeilzl, LL.M.</strong> unter &#115;&#99;&#104;&#109;&#101;&#105;&#108;&#122;&#108;&#64;&#103;&#114;&#97;&#102;&#112;&#97;&#114;&#116;&#110;&#101;&#114;&#46;&#99;&#111;&#109;</p>
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		<title>EU evaluiert Niederlassungsrichtlinie f&#252;r Rechtsanw&#228;lte</title>
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		<pubDate>Fri, 04 Nov 2011 13:39:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Bernhard Schmeilzl</dc:creator>
				<category><![CDATA[Anwälte]]></category>
		<category><![CDATA[Europarecht]]></category>
		<category><![CDATA[International Law]]></category>
		<category><![CDATA[als anwalt ins ausland]]></category>
		<category><![CDATA[anwaltstätigkeit im ausland]]></category>
		<category><![CDATA[EuRAG]]></category>
		<category><![CDATA[Europäischer Anwalt]]></category>
		<category><![CDATA[klagebefugnis im ausland]]></category>
		<category><![CDATA[klagen im europäischen ausland]]></category>
		<category><![CDATA[niedergelassener anwalt]]></category>
		<category><![CDATA[niedergelassener europäischer Rechtsanwalt]]></category>
		<category><![CDATA[Niederlassung Rechtsanwälte]]></category>
		<category><![CDATA[postulationsfähig im ausland]]></category>
		<category><![CDATA[postulationsfähigkeit als ausländischer anwalt]]></category>
		<category><![CDATA[postulationsfähigkeit ausländischer anwälte]]></category>
		<category><![CDATA[Registered European Lawyer]]></category>
		<category><![CDATA[REL]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Europ&#228;ische Kommission evaluiert derzeit die Dienstleistungsrichtline (77/249/EC) und die Niederlassungsrichtlinie f&#252;r Rechtsanw&#228;lte (98/5/EC). Anlass ist Art. 15 der Niederlassungsrichtlinie, wonach die Kommission verpflichtet ist, sp&#228;testens zehn Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie einen Fortschrittsbericht &#252;ber die Umsetzung der Richtlinie zu verfassen. Die BRAK hat auf der Grundlage der Erfahrungen der regionalen Rechtsanwaltskammern Stellung genommen und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><span style="font-family: Arial; font-size: x-small;"> </span></p>
<p>Die Europ&#228;ische Kommission evaluiert derzeit die Dienstleistungsrichtline (77/249/EC) und die Niederlassungsrichtlinie f&#252;r Rechtsanw&#228;lte (98/5/EC). Anlass ist Art. 15 der Niederlassungsrichtlinie, wonach die Kommission verpflichtet ist, sp&#228;testens zehn Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie einen Fortschrittsbericht &#252;ber die Umsetzung der Richtlinie zu verfassen. Die BRAK hat auf der Grundlage der Erfahrungen der regionalen Rechtsanwaltskammern Stellung genommen und betont insbesondere, dass durch die beiden Richtlinien innerhalb der EU ein Grad von Freiz&#252;gigkeit f&#252;r die anwaltliche T&#228;tigkeit erreicht werde, der in anderen Teilen der Welt, selbst in den USA, so nicht bestehe. Am 01. Januar 2010 habe es in Deutschland 350 niedergelassene europ&#228;ische Anw&#228;lte gegeben, davon 111 in Frankfurt und 86 in M&#252;nchen. Die geringe Nutzung der M&#246;glichkeiten, die dem Anwalt durch die Niederlassungsrichtlinie er&#246;ffnet werden, liege insbesondere daran, dass ein Wechsel in einen anderen Mitgliedstaat nur dann sinnvoll sei, wenn damit der Lebensunterhalt verdient werden k&#246;nne. Hierzu sei es insbesondere n&#246;tig, das nationale Recht sowie die Landessprache ausreichend zu kennen. <a href="http://www.brak.de/w/files/newsletter_archiv/bruessel/2011/pdf/16_2011_nachrichten_aus_bruessel.pdf" target="_blank">Weitere Informationen hier</a>. (Quelle: Newsletter 10/2011 der RAK M&#252;nchen).</p>
<address><strong>Verwandte Beitr&#228;ge:</strong></address>
<address><a href="http://www.rechthaber.com/niedergelassener-europaeischer-anwalt-das-unbekannte-wesen/" target="_self">Niedergelassener Europ&#228;ischer Anwalt: Das unbekannte Wesen</a></address>
<address><a href="http://www.rechthaber.com/als-rechtsanwalt-ins-ausland-einfacher-als-man-denkt/" target="_self">Als Rechtsanwalt ins Ausland: Einfacher als man denkt</a></address>
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