Von Michael Gleiten (04.11.2011)
Das Gesetz zur Änderung des § 522 der Zivilprozessordnung, das der Bundestag im Juli beschlossen hatte, ist am 26.10.2011 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und am Folgetag in Kraft getreten (BGBl. I 2011, 2082). Die Neuregelung führt gegen die bisher nach § 522 Abs. 2 ZPO unanfechtbare Zurückweisung der Berufung ein Rechtsmittel ein. Die BRAK hatte sich seit Einführung des unanfechtbaren Zurückweisungsbeschlusses durch die ZPO-Reform gegen diese Regelung gewandt und forderte seit Jahren die Streichung des § 522 Abs. 2 ZPO. Quelle: Newsletter 10/2011 der Rechtsanwaltskammer München. Weiterführende Links: Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums vom 26.10.2011; Gesetzesbeschluss des Bundestages vom 07.07.2011; Presseerklärung der BRAK vom 08.07.2011; Stellungnahme der BRAK zum Referentenentwurf
Von Bernhard Schmeilzl (26.10.2011)
Eine Fundgrube hilfreicher Informationen für Unternehmer und Juristen, die mit Malta in Berührung kommen, ist der Exportbericht 2011 der Industrie- und Handelskammer (PDF-Download). Neben den Wirtschaftsdaten und einer Übersicht zu Zollbestimmungen eräutert die Broschüre auch die Basics zu allgemeinen rechtlichen Rahmenbedingungen, Handelsrecht, Firmengründung, Patent & Markenrecht, Eigentum und Forderungen sowie Arbeitsrecht. Zur Vertiefung verweist der Bericht auf viele weitere Links.
Weitere Informationen:
- Limited mit Sitz in Malta: Die bessere Alternative zur englischen Limited?
- Malta Limited und die Steuern
- Graf & Partner eröffnen Büro in Malta
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Kontakt:
Der Autor Rechtsanwalt Schmeilzl steht für Fragen zu Unternehmensgründung und Vertragsgestaltung in Malta gerne zur Verfügung. Neben der Qualifikation als deutscher Rechtsanwalt besitzt Bernhard Schmeilzl den Master of Laws der englischen University of Leicester mit Schwerpunkt Europäisches Wirtschaftsrecht (EU Commercial Law) und berät mit seiner eigenen Wirtschaftskanzlei Unternehmen auch bei grenzüberschreitender Vertragsgestaltung, vor allem im anglo-amerikanischen Raum. Die Kanzlei Graf & Partner kooperiert mit der maltesischen Anwalts- und Steuerkanzlei GSB – Giglio Spiteri Bailey Advocates und unterhält eine Außenstelle in Valletta, der Hauptstadt Maltas. Zusammen mit der Kanzlei GSB und deren Treuhand- und Dienstleistungsgesellschaft “GSB Services Limited” betreut Rechtsanwalt Schmeilzl Mandanten bei der Gründung von Unternehmen, insbesondere Konzern-Holdings und Trusts.
Von Bernhard Schmeilzl (24.10.2011)
Wie lange dauern Gerichtsverfahren im Familienrecht, Zivilrecht oder Strafrecht in Deutschland? Wie hoch ist die Kriminalitätsrate, Verurteilungsquote, Gefangenenrate? Was kostet das Justizsystem? Antworten auf all diese Fragen enthält die aktuelle destatis-Broschüre “Justiz auf einen Blick 2011″ (PDF-Download Broschuere_Justiz_2011)
Von Bernhard Schmeilzl (21.10.2011)
Die alten Mauern täuschen: Maltas Wirtschaft boomt. Was die Mittelmeerinsel deutschen Firmen zu bieten hat, erfahren interessierte Unternehmer am 28.10. beim Business Lunch im Alten Rathaus Regensburg.
Man kennt die idyllische Insel als Urlaubsort mit der Hauptstadt Valletta als Weltkulturerbe. Auch Hollywood hat das Land schon für große Produktionen entdeckt (siehe SZ-Bericht hier). Bislang weniger bekannt: Malta ist auch ein boomender Wirtschaftsstandort, quasi das Gegenmodell zu Griechenland. Stabile Staatsfinanzen, gute Infrastruktur, zuverlässige Verwaltung, attraktives Steuersystem und ein unternehmerfreundliches Umfeld mit interessanten Förderprogrammen.
Musterknabe mit guten Kontakten
Etliche deutsche Unternehmen nutzen Malta längst als Alternative zu ferneren Produktionsstandorten. So kommt jede Playmobil-Figur weltweit (jährlich 100 Millionen Männchen) aus Malta, nicht etwa – wie man vermuten würde – aus Fernost. Lufthansa wartet dort seine Flugzeugflotte (siehe SZ-Bericht ). Nach den Großunternehmen entdecken immer mehr Mittelständler den Inselstaat als interessante Option, insbesondere wenn qualifizierte, Englisch sprechende Mitarbeiter benötigt werden. Von 2005 bis 2008 stiegen die deutschen Direktinvestitionen in Malta um das Zehnfache. (…) [mehr]
Von Bernhard Schmeilzl (17.10.2011)
In Deutschland – wie in den allermeisten westlichen Rechtsordnungen – ist bislang verboten, dass sich Nichtanwälte an Rechtsanwaltsgesellschaften beteiligen. § 59 BRAO regelt dazu: “Gesellschafter einer Rechtsanwaltsgesellschaft können nur Rechtsanwälte und Angehörige der in § 59a Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 genannten Berufe sein. Sie müssen in der Rechtsanwaltsgesellschaft beruflich tätig sein.(…) Die Mehrheit der Geschäftsanteile und der Stimmrechte muß Rechtsanwälten zustehen. (…) Anteile an der Rechtsanwaltsgesellschaft dürfen nicht für Rechnung Dritter gehalten und Dritte nicht am Gewinn der Rechtsanwaltsgesellschaft beteiligt werden.” Hintergrund: Die Anwaltstätigkeit soll nicht maßgeblich durch Nichtanwälte beeinflusst oder durch Renditevorgaben von Kapitalinvestoren dominiert werden.
In England ändert sich das jetzt: Im Rahmen einer großen Reform das Anwaltsberufsrechts (UK Legal Services Act) werden Fremdbeteiligungen bei Anwaltskanzleien (equity investments in law firms) nun erlaubt. Die englische Anwaltschaft soll für den Wettbewerb auf inländischen und ausländischen Märkten fit gemacht werden. Es wird zwar noch ein Zulassungsverfahren geben, aber bald können Anwaltskanzleien vollständig im Besitz von nicht-anwaltlichen Kapitalgebern sein. Die Berufsrechtsreform ist formal bereits am 6.10.2011 in Kraft getreten, muss aber noch in der Anwaltschaft selbst umgesetzt werden. Erste Anträge werden für Januar 2012 erwartet.
Hintergründe und weitere Informationen auf der Website der Solicitors Regulation Authority (wo auch das 2011 neu erschienene Handbuch der englischen Anwaltskammer, das “SRA Handbook 2011″, zum Download verfügbar ist) sowie im Heft Oktober 2011 des Anwaltsblattes des DAV unter www.anwaltsblatt.de.
Weitere Informationen & Kontakt:
Für Fragen zum englischen Recht steht der Autor des Beitrags gerne zur Verfügung. Neben der Qualifikation als deutscher Rechtsanwalt besitzt Bernhard Schmeilzl den Master of Laws der englischen University of Leicester mit Schwerpunkt Europäisches Wirtschaftsrecht (EU Commercial Law) und berät mit seiner eigenen Wirtschaftskanzlei Unternehmen auch bei grenzüberschreitender Vertragsgestaltung, vor allem im anglo-amerikanischen Raum. Die Kanzlei wickelt auch Grundstücktransaktionen sowie Erbfälle in England ab, wo nötig in enger Zusammenarbeit mit Solicitors vor Ort.
Von Bernhard Schmeilzl (14.09.2011)
Als Einzelkämpfer, aber auch als kleinere Kanzlei erreicht man nur ein gewisses Level, insbesondere bei der Beratung von Unternehmen. Firmenmandanten wollen sicher sein, dass ihre Kanzlei auch noch schlagkräftig agieren kann, wenn einer der Anwälte längere Zeit ausfällt. Die süddeutsche Anwaltskanzlei Graf & Partner mit Büros in München, Regensburg und Malta wird deshalb über die nächsten zwei bis drei Jahre weiter expandieren. Die bestehenden Schwerpunkte Wirtschaftsrecht, Medizin & Pharma sowie Erbrecht & Nachfolgeplanung werden ausgebaut und – sobald sich geeignete, verantwortungsvolle Partner hierfür finden – weitere Ressorts geschaffen. So existiert beim mittelständisch geprägten Mandantenstamm der Kanzlei immer wieder Beratungsbedarf im Bereich Immobilienrecht, öffentlichem Recht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, den Graf & Partner derzeit nicht mit eigenen Ressourcen abdecken kann.
Qualifizierte Kolleginnen und Kollegen, die sich in der Praxis bereits bewiesen haben, sind herzlich willkommen. Auch die Fusion mit bestehenden Kanzleien ist denkbar, entweder an den bestehenden Standorten München und Regensburg oder an weiteren Standorten im süddeutschen Raum. Um es ganz klar zu sagen: Gesucht sind keine Arbeitnehmer, sondern selbstständige Partner, die die Synergien einer größeren Sozietät sehen und aktiv mitgestalten wollen. Weitere Informationen und Kontaktdaten hier. Der Kanzleieinstieg bzw. die Fusion erfolgt in mehreren, klar definierten Schritten. So sind beide Seiten durch ausreichende Erprobungszeit und klar messbare Erfolgskriterien abgesichert. Die konkreten Rahmenbedingungen übersendet Graf & Partner gerne auf Anfrage.
Von Michael Gleiten (24.08.2011)
In der Rubrik Englische Vertragsmuster diesmal etwas Exotisches: Rechthaber-Autor Bernhard Schmeilzl berät sowohl Berufssportler als auch Agenturen bei der Vertragsgestaltung, insbesondere auch im anglo-amerikanischen Bereich. Um einen Einblick in die Praxis der Vertragsgestaltung zwischen Profiathleten und deren Agenten in den USA zu geben, hier ein Beispiel eines solchen professionellen Athlete Agency Agreement (natürlich wie immer unter Ausschluss jeder Haftung) zum Download. Der Vertrag beruht auf US-Recht und stammt aus der Sportart Baseball (MLB), wird aber in ähnlicher Form auch in den anderen Profisportarten verwendet (NBA, NHL, NFL, MLS). Im Unterschied zu Europa bestehen in den USA sehr starke Spielergewerkschaften (Players’s Associations”), die rigide Rahmenbestimmungen vorgeben, auch und gerade für die Tätigkeit von Spieleragenten. Wer als deutscher Agent oder Rechtsanwalt einen Eishockey- oder Basketballspieler in USA vertreten oder beraten will, muss sich daher vorher extrem gut informieren und meist auch mit einem US-Partner kooperieren.
Weitere Informationen zum US Profisport und der Tätigkeit von Player Agents:
- Sportler nach USA vermitteln. Als Sports Agent nach USA. Geht das?
- Vorlesungsskript “Team- und Einzelsportmanagement” (macromedia hochschule München)
Von Michael Gleiten (17.08.2011)
Wir Autoren bei Rechthaber sind ja ziemlich liberal was das Marketing von Anwaltskanzleien angeht (siehe Beitrag hier) und finden auch mutige bzw. ungewöhnliche Ansätze gut (hier). Manche Kollegen stellen aber einfach nur Mandanten-veräppelnden Unfug ins Netz. Über jüngste Beispiele haben wir hier berichtet. Diese Woche schießt den Vogel ab der geschätze Kollege Dr. Dr. Klaus U. Groth im schönen Duisburg, der – so geht es schon mal los – in der Kopfzeile als “Kunstfehler- und Medizinschadensanwalt” firmiert. Das ist nach seiner Überzeugung offensichtlich mehr als ein Fachanwalt für Medizinrecht, vor denen der Kollege Groth sogar eindringlich warnt (hier). Damit ist der Kollege schon mal nicht mehr der Freund der Kammern und des DAV. Aber das ginge ja noch. Schlimmer ist, … aber lesen Sie selbst, wir wollen die Marketing-Prosa des Dr. Dr. für sich selbst sprechen lassen (Hervorhebungen sind allerdings von uns): [mehr]
Von Bernhard Schmeilzl (17.08.2011)
Das Münchner Büro von Graf & Partner (auch Betreiber des Rechthaber-Blogs) zieht ins Herz der Altstadt: Ab 1.9.2011 arbeiten die Anwälte von Graf & Partner am Rindermarkt 5, 80331 München. Das neu renovierte Bürogebäude, mit dem Maredo Steakhaus im Erdgeschoss, ist jeweils nur eine Minute vom Marienplatz und vom Viktualienmarkt entfernt. Die großzügigen Räume bieten der Bürogemeinschaft von Graf & Partner und der internationalen Patent- und Markenkanzlei VEREENIGDE optimale Arbeitsbedingungen. Die Raumkapazität in der Bayerstraße reichte nicht mehr aus. Zudem wird das gesamte Bahnhofsareal über die kommenden Jahre eine Großbaustelle, auch das wollten wir unseren Mandanten und Mitarbeitern ersparen. Telefon, Fax und Mailadressen bleiben gleich.
Von Michael Gleiten (02.08.2011)

Aufmerksam wurden wir auf die “Kanzlei B & J” durch deren Google-Ads auf unserem Blog. Der Werbetext ließ bereits höchste Seriosität erhoffen: “Insolvenz in UK ab 2900. Machen Sie ihren Weg frei! Renomierte Kanzlei hilft sofort. www.kanzlei-bongat-jahr.com” (oben der Sreen Shot mit dem Google Ad zum Beweis). Das macht neugierig auf die kompetenten Akteure. Auf der Website (“Wir über uns”) schildern die Kollegen von Bongat & Jahr in der gebotenen Zurückhaltung “Unsere Wirtschaftskanzlei sind [sic] von großer Sachkunde und Erfahrung geprägt. Durch vielfältige eigene Recherchen halten wir unsere Kenntnisse auf dem aktuellen Stand. Das Volumen unseres Kundenstammes, welches wir zur Zeit betreuen, liegt im Jahre 2008 bei ca. 40 Mio. €.” [mehr]
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