Seit dem 01.09.2009 befinden sich die Regelungen über die Verfahrenswerte in Familiensachen im FamGKG. Auf Grund der neuen Unbilligkeitskontrolle ist es nun möglich für äußerst umfangreiche Tätigkeiten von den festen Werten abzuweichen. Die einzelnen Regelungen im Überblick: (…)
Kategorie ‘Anwaltshonorar’
30 Prozent mehr Anwaltshonorar: kein Problem
Höchst erfreuliche Nachrichten enthält die aktuelle Depesche des DAV (41/09): Danach hat der Rechtsanwalt einen – prinzipiell nicht gerichtlich überprüfbaren – Ermessensspielraum von 30 Prozent bei der Bestimmung der RVG-Rahmengebühren. Hier der ganze Beitrag aus der DAV-Depesche:
Reform des Notarkostenrechts
Das Bundesjustizministerium will die Kostenordnung – also die Gebührenregelungen für die Notare wie auch für die Gerichte der Freiwilligen Gerichtsbarkeit – vollständig neu fassen. Ziel der Reform ist, das Notarkostenrecht für alle Betroffenen transparent und anwenderfreundlich zu gestalten. Die Eckpunkte: Ein klares System von Gebührentatbeständen, Beibehaltung der Wertgebühr als Dreh- und Angelpunkt der Gebührenbemessung, Beseitigung von Kleinstgebühren und die Einführung von Mindestgebühren. Die Struktur der seit 1936 geltenden Kostenordnung ist veraltet – eine Reform längst überfällig. Die derzeitige Struktur berücksichtigt weder die stark fortgeschrittene europäische Vernetzung noch die Einführung der elektronischen Datenverarbeitung und die damit einhergehenden Änderungen der Arbeitsabläufe im Notariat. Die Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins hier zum Download (Quelle DAV-Depesche)
Mustertexte zu Vergütungsvereinbarungen
sind in aktualisierter Fassung auf der Homepage des Deutschen Anwaltvereins zu finden. Darunter Muster zu Gebührenvereinbarungen bei Beratungstätigkeit im Stundensatz bzw. mit Pauschalvergütung sowie Muster für Vergütungsvereinbarungen bei außergerichtlicher Vertretung (Stundensatz und Pauschalvergütung) und bei Prozessvertretung (Stundensatz und Pauschalvergütung). Hier der Link: www.anwaltverein.de/interessenvertretung/schwerpunkte/anwaltsgebuehren
Durchschnitts-Jahresumsatz eines Anwalts (west): 157.000 Euro
Zu diesem Ergebnis kommt das Institut für Freie Berufe im Bericht “STAR 2008″ für das Wirtschaftsjahr 2006 (dreizehnter Bericht zu den empirischen Erhebungen zur beruflichen und wirtschaftlichen Lage und Entwicklung der deutschen Anwaltschaft seit 1993). Details auf der Website des Instituts zum Download sowie im verwandten Beitrag hier
Ende des Spuks: Anrechnung der Geschäftsgebühr wird reformiert
Der Deutsche Anwaltverein informiert in der aktuellen DAV-Depesche Nr. 17/09 (vom 30. April 2009):
“Gesetzgeber korrigiert BGH-Rechtsprechung zur Gebührenanrechnung: Der Wille des Gesetzgebers ist wieder hergestellt: Die Anrechnung der Geschäftsgebühr wird schon bald nicht mehr zu einer Verminderung der Verfahrensgebühr führen. Der Bundestag hat vergangene Woche endgültig einen neuen § 15a RVG zur Korrektur der BGH-Rechtsprechung beschlossen. Der DAV begrüßt die Neuregelung, da sie zu Rechtsklarheit bei der Gebührenanrechnung führt. Der Anwalt kann grundsätzlich Geschäfts- und Verfahrensgebühr jeweils in voller Höhe geltend machen. Er darf aber insgesamt von seinem Mandanten nicht mehr als den um den Anrechnungsbetrag verminderten Gesamtbetrag beider Gebühren fordern. Der Gesetzgeber hat zudem klargestellt, dass eine außergerichtlich entstandene Geschäftsgebühr einen Dritten nicht entlasten soll. § 15a RVG wird am Tag nach der Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Mit der Verkündung ist in den nächsten Wochen zu rechnen.”
Bei Anwaltswechsel: keine Anrechnung der Geschäftsgebühr
Manchmal merkt ein Mandant während der vorprozessualen Korrespondenz, dass ihm sein Anwalt nicht liegt. Er wechselt zu einem Kollegen und beauftragt den neuen Anwalt mit der Klage. Muss der Prozessanwalt sich nun die Geschäftsgebühr (die der frühere Anwalt kassiert hat) auf sein Honorar (die Verfahrensgebühr) anrechnen lassen? (…)
Was verdienen Rechtsanwälte wirklich?
“Die Besten werden Anwalt, alle anderen auch.” Der Spruch hat schon einige Jahre auf dem Buckel, ist aber in Zeiten explodierender Anwaltszahlen (hier) richtiger als je zuvor. Wenige Existenzgründer haben eine konkrete Vorstellung, was man als selbstständiger Anwalt so verdienen kann. Hier deshalb einige Anhaltspunkte aus der Star-Statisktik des Instituts für Freie Berufe der Universität Erlangen. Die Untersuchung betrifft das Jahr 2002, wurde aber von Heussen hochgerechnet (Anwaltsblatt 3/2009, S. 157, 161). Danach erreichen Einzelanwälte einen durchschnittlichen Jahresumsatz von 150.000 Euro, (…)
Rechtsschutz vs. Anwaltschaft: noch einmal
Für Nutzer dieses Forums ist es kein Geheimnis, dass zwischen Rechtsschutzversicherungen und vielen Rechtsanwälten ein frostiges Verhältnis herrscht. Bereits in diesen Beiträgen hatten wir dies ausführlich dargestellt und mit dem RSV-Blog existiert ein beliebtes Forum, das sich nur mit Problemen beschäftigt, die Anwälte mit Rechtsschutzversicherern haben. Diese massive Verstimmung zwischen RSV und Anwaltschaft greift nun auch die Rechtsanwaltskammer München in ihrem aktuellen Newsletter auf und weist auf einen aktuellen Aufsatz der Kollegen Eggert und Oberlander hin: (…)
Was zahlt die Rechtsschutzversicherung?
In diesen Beiträgen (die zu den All Time Top5-Aufrufen auf Rechthaber.com gehören) hatten wir geschildert, warum Rechtsschutzversicherungen heutzutage nicht mehr Anwalts Liebling sind. Der Deutsche Anwaltverein hat nun Übersichten auf seine Website gestellt, in denen tabellarisch gegenüber gestellt wird, welches Honorar einem Anwalt laut RVG zusteht und was Rechtsschutzversicherungen beim Abschluss eines Rationalisierungseinkommens tatsächlich zahlen wollen.
