Auf unseren Beitrag “Rechtsschutz nicht mehr Anwalts Liebling” gab es viele böse Mails und Faxe von Versicherungsvertretern. Das sei doch alles einseitig dargestellt und stark übertrieben. Dass es sich aber doch nicht um die Einzelmeinung eines misantropen Versicherungshassers handelt, belegen (neben dem RSV-Blog und den kürzlich erschienenen Aufsätzen in Anwaltsblatt und NJW, Fundstellen im verlinkten Beitrag) nun auch die aktuelle Ausgabe des “Anwaltsreport” (Nr. 6/2008). Das anschließende Interview mit Blog-Kollegen Carsten Hoenig ist nicht nur unterhaltsam, sondern auch in der Sache erfreulich deutlich.
Kategorie ‘Anwaltshonorar’
Einstiegsgehälter für Jung-Anwälte (laut DAV)
In der aktuellen Depesche 46/08 des Deutschen Anwaltvereins darf man lesen:
“Anwaltsblatt Karriere: Wo der Nachwuchs eine Chance hat - Der Weg in die Provinz kann sich für den Nachwuchs lohnen: Immerhin rund 18 Prozent der regionalen Topkanzleien planen für 2009 Einstellungen. Sie bieten Gehälter in einer Bandbreite ab 33.000 Euro (ländlich geprägte Region, in den neuen Ländern ab 25.000 Euro) und bis zu 54.000 Euro (Spitzenwert in Städten mit mehr als 75.000 Einwohnern). Es wurden Kanzleien mit drei bis zehn Partnern in Landgerichtsstädten befragt.”Nun ja. Lassen wir einmal die Diskussion darüber beiseite, was eine regionale Topkanzlei ist und wo die Provinz beginnt bzw. aufhört. Unsere Kanzlei hat Büros in München (bekanntes Millionendorf in Süddeutschland) und Regensburg (knapp 150.000 Einwohner). Für Regensburg kann ich die Ergebnisse der DAV-Untersuchung eher nicht bestätigen: Auch gute Absolventen haben größte Schwierigkeiten, überhaupt ein Angebot zu bekommen. Kandiaten unter sechs Punkten sollten nach dem Examen ohnehin gleich für den Taxischein weiter lernen. Überraschen kann das bei den Anwaltszahlen niemanden. Mittlerweile beschäftigt sich sogar das Anwaltsinstituts der Humboldt-Universität Berlin ausführlich mit den Themen Insolvenz von Kanzleien und Vermögensverfall bei Rechtsanwälten. Das sagt viel aus. Solche Veranstaltungen finden nur statt, wenn es einen praktischen Bedarf gibt.
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Terminsvertretung: Der erste Nachahmer ist da
Seit vier Monaten arbeiten die Online-Portale www.terminsvertreter.com (für Deutschland) und www.substitutionen.com (für Österreich). Gut 400 Kanzleien sind registriert und nutzen den Service rege, wie wir an den Abrufzahlen und der positiven Resonanz merken. Übrigens: Seit Schnee liegt, erhalten wir doppelt so viele Anfragen für Terminsvertretungen im süddeutschen Raum. Nun ist der erste Nachahmer aufgetaucht und lädt mich per Mail zu folgendem ein: “Ich möchten [sic!] Sie gewinnen, Ihre auswärtigen Gerichtstermine als invitatio ad offerendum bei terminsvertretung.de aus zu schreiben.” …
Wann sind Reisekosten des Anwalts zum Prozessgericht erstattungsfähig?
Wann und in welcher Höhe kann ein Rechtsanwalt seine Reisekosten vom Prozessgegner erstattet verlangen, wenn er von seiner Kanzlei zum Prozessgericht fährt, ggf. viele 100 Kilometer? Muss er, statt selbst zu fahren, einen Terminsvertreter einschalten? Sind die erstattungsfähigen Reisekosten eventuell gedeckelt? Oder ist es umgekehrt: Kann der Hauptbevollmächtigte zwar seine Reisekosten geltend machen, nicht aber die zusätzliche Gebühr für einen Terminsvertreter. Mit diesen Fragen tun sich etliche Anwälte regelmäßig schwer. Hier einige Anhaltspunkte für die Praxis:
Was ist ein Terminsvertreter?
Der Terminsvertreter (auch Unterbevollmächtigter genannt) ist ein Rechtsanwalt am Ort des Prozessgerichtes, der vom primär beauftragten Rechtsanwalt (auch Hauptbevollmächtigter genannt) eingeschaltet wird. Warum ist das nötig?
Jetzt steht’s fest: Die HUK ist am schlimmsten
Wann darf der Anwalt die Höchstgebühr abrechnen? (2,5 Geschäftsgebühr)
Die meisten Anwälte rechnen für die außergerichtliche Tätigkeit den vom Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorgesehenen Honorarsatz von 1,3 ab, die sog. Regelgebühr. Gegenüber der Rechtsschutzersicherung ist es ohnehin mühsam, einen höheren Satz durchzusetzen, meistens drücken die Versicherungen eher in die Gegenrichtung (siehe: Rechtsschutz ist nicht Anwalts Liebling). Doch nicht jedes Mandat ist gleich aufwendig und komplex: Manche Fälle sind bereits mit einem Anwaltsschreiben erledigt, andere ziehen sich über Monate oder Jahre. Das RVG erlaubt dem Anwalt daher, in überdurchschnittlich schwierigen und/oder umfangreichen Fällen mehr abzurechnen, bis hin zur Höchstgebühr von 2.5. Wann ist ein Fall aber überdurchschnittlich? Hierzu ein aktuelles Urteil des AG Mannheim:
