Kategorie ‘Arbeitsrecht’

Bundesarbeitsgericht: Aktuelle Entwicklungen im Arbeitsrecht

Von Katrin Groll (27.04.2011)
Ein Kommentar

Das Bundesarbeitsgericht macht es einem leicht, am Puls der Rechtsprechungsentwicklung zu bleiben, da es die wichtigsten Urteile des vergangenen Jahres in einem übersichtlich strukturierten Jahresbericht zusammenfasst. Der Jahresbericht 2010 hier als PDF-Download.

Weitere Informationen zu Arbeitsrecht und Kündigungsschutz in diesen Beiträgen:

- Alles zu Kündigungsschutz und Sozialauswahl
- Checkliste: Betriebsbedingte Kündigung
- Arbeitgeber ist insolvent: was tun?
- Geheime Codes im Arbeitszeugnis: So benotet man Arbeitnehmer

Aktuelle Urteile zum Arbeitsrecht (insbes. Kettenbefristung und Rückzahlung überzahlter Lohn)

Von Katrin Groll (27.04.2011)
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In letzter Zeit ergingen einige interessante Urteile im Arbeitsrecht, insbesondere zum Thema Befristung von Arbeitsverhältnissen: [mehr]

“Entweder Aufhebungsvertrag unterschreiben oder wir kündigen fristlos” ist zulässig (LAG Berlin)

Von Katrin Groll (01.04.2011)
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Die Mitarbeiterin im Warenservice eines Handelsunternehmens hatte vier Päckchen Papiertaschentücher entwendet und wurde dabei vom Hausdetektiv beobachtet. Der Geschäftsleiter legte ihr einen Aufhebungsvertrag vor und forderte sie auf, diesen zu unterschreiben. Andernfall werde ihr fristlos gekündigt. Sie unterzeichnete den Vertrag, erklärte aber später – nach anwaltlicher Beratung – die Anfechtung. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg urteilte am 5. November 2010 (Az.: 6 Sa 1442/10), dass  kein Anfechtungsgrund bestehe. Insbesondere sei der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, den Arbeitnehmer darüber aufzuklären, dass ein Aufhebungsvertrag schwieriger zu lösen ist als gegen eine fristlose Kündigung vorzugehen. (…) [mehr]

Neuer “Infoletter Arbeitsrecht 2011″ des DIHK

Von Katrin Groll (29.01.2011)
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Die neue Ausgabe des “Infoletter Arbeitsrecht” (Januar 2011), zusammengestellt vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag, ist erschienen (Download Newsletter 1_2011). Neben aktuellen Urteilen, Checklisten und dem Beitrag “Was ändert sich in 2011?” finden sich in der Ausgabe Merkblätter zu den Themen “Rechtliche Rahmenbedingungen bei der Beschäftigung schwerbehinderter Arbeitnehmer” und “Was tun bei Datenpannen?”. Ein Archiv der zurückliegenden Newsletter-Ausgaben ist hier zu finden.

Fristlose Kündigung wegen Lesens fremder e-Mails

Von Katrin Groll (06.12.2010)
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Können heißt längst nicht dürfen: Der EDV-Administrator wurde von seinem Unternehmen fristlos gekündigt, weil er E-Mails und Kalendereinträge des Vorstands eingesehen hatte. Das LAG Köln (AZ: 4 Sa 1257/09) kannte im Kündigungsschutzprozess keine Gnade. Das heimliche Mitlesen von e-Mails ist ein derart gravierender Vertrauensverstoß, der eine Kündigung mit sofortiger Wirkung rechtfertigt. Nicht einmal die originelle Argumentation, er sei zugleich Innenrevisor des Unternehmens und deshalb zur Kontrolle des Vorstands befugt gewesen, half ihm vor Gericht weiter. Laut LAG ist es schon grundsätzlich nicht Aufgabe von angestellten Innenrevisoren, auch den Arbeitgeber oder seinen Vorstand zu kontrollieren, schon gar nicht durch heimliches Einsehen einzelner Mails.

Weitere Beiträge zu Arbeitsvertrag, Kündigung, Kündigungsschutzklage und Sozialauswahl:
- Alles zu Kündigungsschutz und Sozialauswahl
- Kündigungsfristen im Arbeitsrecht

Rauchen kann den Job kosten

Von Katrin Groll (12.11.2010)
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Ein Maschinenführer bei einem Verpackungsmaterialhersteller hatte eine Zigarettenpause eingelegt und dabei nicht ausgestempelt.  Trotz zweier Abmahnungen und ausdrücklichem Hinweis des Arbeitgebers auf die Pflicht zur “Betätigung des Zeiterfassungsgeräts” ließ er sich ein drittes Mal dabei erwischen. Ihm wurde fristlos gekündigt. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz kannte keine Gnade und bestätigte die Wirksamkeit der fristlosen Kündigung. Dies mit der Begründung, dass das Verhalten des Arbeitnehmers den Arbeitgeber veranlasse Arbeitsentgelt zu zahlen, ohne dass die geschuldete Arbeitsleistung erbracht werde. Ein solcher Pflichtverstoß berühre den Kernbereich des Arbeitsverhältnisses. Es habe eine eindeutige Regelung zum Rauchverbot im Betrieb und zum Ausstempeln für Raucherpausen gegeben. Der Arbeitnehmer sei vorher zweimal einschlägig und auch ansonsten mehrfach abgemahnt worden. In Ansehung der Gesamtumstände sei dem Arbeitgeber eine Fortsetzung bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist nicht zumutbar. (Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 6. Mai 2010; Az.: 10 Sa 712/09)

Weitere Beiträge zu Arbeitsvertrag, Kündigung, Kündigungsschutzklage und Sozialauswahl:
- Alles zu Kündigungsschutz und Sozialauswahl
- Kündigungsfristen im Arbeitsrecht

“Wir müssen Ihren Arbeitsvertrag ändern” ist kein Mobbing

Von Katrin Groll (13.10.2010)
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Ein Arbeitgeber mobbt seinen Mitarbeiter nicht schon dadurch, dass er mehrfach versucht, die Vertragskonditionen (wieder) zu ändern. So das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg im Urteil vom 18. Juni 2010 (Az.: 6 Sa 271/10). Was war passiert? Eine als Senior Consultant beschäftigte Arbeitnehmerin hatte mit ihrem Arbeitgeber Telearbeit vereinbart, also Home Office. Der Chef bereute das bald und wollte seine Mitarbeiterin wieder um sich haben. Er versuchte daher mehrfach, die Telearbeitsvereinbarung zu widerrufen, um “die Präsenz am Arbeitsplatz zu erhöhen”. Das nahm die Frau Senior Consultant massiv mit: Es traten bei der Arbeitnehmerin erhebliche krankheitsbedingte Fehlzeiten auf, schließlich war sie durchgehend krankheitsbedingt arbeitsunfähig. Dies führte sie auf eine posttraumatische Belastungsstörung aufgrund Mobbings durch ihren Vorgesetzten zurück. Sie klagte auf Schmerzensgeld sowie 30.092 Euro Schadensersatz. Das LAG sagte nein: [mehr]

Der neue Infoletter Arbeitsrecht

Von Katrin Groll (07.09.2010)
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… der DIHK mit praxisrelevanten Gerichtsentscheidungen, Gesetzgebungsinitiativen und Tipps für Unternehmen ist erschienen. PDF-Download hier: DIHK_Infoletter_Arbeitsrecht_August_2010. Weitere Beiträge zum Arbeitsrecht hier

Volle Arbeitnehmerfreizügigkeit in der gesamten EU

Von Bernhard Schmeilzl (02.09.2010)
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In acht Monaten ist es so weit: Ab 1.5.2011 genießen auch die Arbeitnehmer aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, der Tschechischen Republik, der Slowakischen Republik, Slowenien, Ungarn sowie Malta und Zypern die volle Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union. Mit Ablauf des 30.4.2011 endet nämlich der seit dem Beitritt dieser 10 neuen Mitgliedstaaten am 1.5.2004 geltende siebenjährige Übergangszeitraum (sog. 2+3+2-Modell). Mehr zum rechtlichen Hintergrund hier: (…)

[mehr]

Checkliste: Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer in Deutschland

Von Katrin Groll (01.09.2010)
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Ein hilfreiches Merkblatt zu den Rechtsfragen bei der Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht: “Fragen und Antworten zur Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer in Deutschland” (hier als PDF-Download)