Kategorie ‘Arztrecht’

Dürfen Ärzte beim Selbstmord helfen?

Von Bernhard Schmeilzl (11.08.2010)
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Mancher todkranke Patient fasst den ernsthaften Entschluss, sich selbst zu töten, statt die letzte Leidensphase seiner Krankheit zu erdulden. Wie sollen Ärzte damit umgehen? Beihilfe zur Selbsttötung ist in Deutschland zwar straflos, Ärzten aber berufsrechtlich untersagt. Der renommierte Mediziner Gian D. Borasio, Inhaber des Lehrstuhl für Palliativmedizin an der LMU München, nimmt dazu in einem Gastbeitrag der Süddeutschen Zeitung vom 3.8.2010 Stellung (hier als PDF-Download_Assistierter_Suizid_SZ_2010). Schon beim 66. Juristentag 2006 in Stuttgart hatte Prof. Borasio zu den rechtlichen Implikationen der ärztlichen Behandlung am Lebensende referiert (Vortrag als PDF-Download Vortrag Borasio Juristentag 2006). Weitere Beiträge und Links zu diesem Themengebiet:

- “Man ist sich seines Todes nicht mehr sicher”

- Darf man Patienten verhungern lassen? Zwangsweise künstliche Ernährung bei Demenz und Wachkoma

- Recht der künstlichen Ernährung: Entscheidungsdiagramm Prof. Borasio

- Sterbehilfe:  Eine Begriffsklärung

- BGH-Urteil 2010: Sterbehilfe ist nicht strafbar

- Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung aus medizinischer Sicht: Welche Krankheitsszenarien sind wichtig?

Arzneimittelgesetz in englischer Fassung

Von Michael Gleiten (01.07.2010)
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Eine gute Hilfestellung für Praktiker im Arzt- und Pharmarecht: die englische Übersetzung des deutschen Arrneimittelgesetzes (AMG), erstellt vom Bundesgesundheitsministerium. Stand des Gesetzestextes ist Mai 2010, er beinhaltet somit alle zwischenzeitlich erfolgten Änderungen, insbesondere die durch die letzte AMG-Novelle. Hier zum PDF-Download

Info-Portal zu Sterbehilfe, Patientenverfügung & Palliativmedizin

Von Bernhard Schmeilzl (30.06.2010)
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Das Thema betrifft jeden. Seit der BGH-Entscheidung vom 25. Juni 2010 reden und schreiben auch wieder alle darüber. Nicht immer sehr präzise. Fundierte Aufklärung zu diesen Themen liefert nun das Portal Sterbehilfe-Info mit Beiträgen von Palliativmedizinern, spezialisierten Anwälten und Pflegern. Dort finden sich auch zahlreiche Beiträge und Links zur Vertiefung (zum Beispiel zu Patientenverfügung, künstliche Ernährung, Sedierung am Lebensend) sowie Muster-Formulare.

Freiberufler dürfen auch aufdringlich werben

Von Michael Gleiten (18.03.2010)
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Die spezifischen Werbeverbote für Freiberufler, insbesondere für Ärzte, Anwälte und Steuerberater, wurden vom BGH in den letzten 15 Jahren fast vollständig eliminiert. Die jeweiligen Berufsordnungen versuchen zwar immer noch – fast verzweifelt – bestimmte Werbemaßnahmen oder Inhalte zu untersagen, doch faktisch gelten auch für Freiberufler heute fast nur mehr die allgemeinen Grenzen des UWG. Die aktuellste Klarstellung des BGH, dass Werbung nicht erlaubt werden muss, sondern im Gegenteil Werbebeschränkungen einer Rechtfertigung bedürfen, erfolgte im Urteil vom 29.7.2009 (I ZR 77/07), das der Deutsche Anwaltverein in seinem April-Heft des Anwaltsblattes veröffentlicht (Vorab online auf www.anwaltsblatt.de oder als pdf-download).

Weitere Informationen zum Thema Werbung durch Ärzte hier

Autoradios von Freiberuflern immer GEZ-pflichtig

Von Michael Gleiten (07.12.2009)
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Das Verwaltungsgericht Mainz ist ein Freund der Gebühreneinzugzentrale (GEZ). Es entschied nämlich, dass jeder Freiberufler separate GEZ-Gebühren für sein Autoradio zahlen muss, selbst wenn er das Auto ausschließlich für Fahrten von der Wohnung zur Praxis und zurück nutzt. Im konkreten Fall ging es um Ärzte und Zahnärzte, das Urteil trifft aber natürlich auch Anwälte, Steuerberater und andere Freiberufler. Der Sachverhalt war folgender: (…)

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Gesprächspsychotherapie ist kein geeignetes Behandlungsverfahren

Von Bernhard Schmeilzl (07.12.2009)
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Das Bundessozialgericht entschied in zwei Fällen (Urteile vom 28.10.2009, Az: B 6 KA 45/08 R und B 6 KA 11/09 R), dass die Gesprächspsychotherapie auch weiterhin nicht als geeignetes psychotherapeutisches Behandlungsverfahren in der gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt wird. Laut Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) vom 24.04.2008 ist die Gesprächspsychotherapie kein geeignetes psychotherapeutisches Behandlungsverfahren im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die gesetzlichen Kassen zahlen also nicht. Hiergegen klagten zwei Therapeuten, die sich bereits Mitte der 80er Jahre zu Gesprächspsychotherapeuten weitergebildet hatten, und nun GKV-Patienten nicht mehr über die Kassen abrechnen konnten. Nach Ansicht des BSG verletzt der Beschluss des GBA die Rechte der Therapeuten aber nicht. Gesprächspsychotherapie ist also weiterhin nicht in der vertragsärztlichen Versorgung.

Patientenverfügung: Infoabend am 3. Februar 2010 in Regensburg

Von Michael Gleiten (18.11.2009)
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Seit 1. September ist das Thema Patientenverfügung gesetzlich geregelt. Sind damit alle Fragen geklärt? Leider nicht. In der Praxis ergeben sich nach wie vor viele rechtliche und medizinische Probleme. Nichtjuristen durchschauen den Wortlaut des Gesetzes ohnehin kaum. Die Caritas schult seit Jahren Leiter und Mitarbeiter von Heimen und anderen sozialen Einrichtungen zu diesem Thema. Nun bietet die „Katholische Akademie für Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen“ Regensburg am 3. Februar 2010 um 18:30 Uhr auch eine für jedermann offene Informationsveranstaltung zum Thema. (…)

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Kunst liegt im Auge des Betrachters – der ärztliche Kunstfehler auch?

Von Katrin Groll (30.10.2009)
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Vergleicht man Urteile in Arzthaftungsprozessen, drängt sich dieser Eindruck auf. Denn scheinbar vergleichbare Fälle enden oft mit gegensätzlichen Richtersprüchen: Im einen Fall geht der Patient leer aus, im Parallelfall wird der Arzt verurteilt und die hinter ihm stehende Haftpflicht muss sämtliche Schäden ersetzen. Liegt der Kunstfehler also tatsächlich im Auge des Betrachters? Und wer ist dann der Betrachter, auf dessen Auge es im Prozess ankommt?  (mehr…)

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Künstliche Befruchtung: Beschränkte Kostenübernahme ist verfassungsgemäß

Von Bernhard Schmeilzl (22.06.2009)
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Das Thema Kostenerstattung für medizinische Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung ist kompliziert und für die Betroffenen höchst unerquicklich. Einen ausführlichen Beitrag zu den verschiedenen Konstellationen habe ich in der Neuen Zeitschrift für Sozialrecht veröffentlicht, Ausgabe 12/2006, S. 630 ff (Infos und Download des Beitrags hier). Bekanntlich ist die Gesetzeslage für gesetzlich Versicherte seit einigen Jahren klar:

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Rechtliche Gültigkeit von Patientenverfügungen

Von Bernhard Schmeilzl (04.06.2009)
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In der Vortragsreihe “Ethik in Medizin und Pflege” der Kath. Akademie für Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen referiert Rechtsanwalt Bernhard Schmeilzl am 30. September 2009 wieder zum Thema “Die rechtliche Gültigkeit einer Patientenverfügung” (Programm hier als PDF-Download). Den Bezug zur Praxiswirklichkeit stellt – wie bereits in früheren Veranstaltungen – der Anästhesist, Schmerztherapeut und Notarzt Dr. Michael Pawlik her: Wie gehen Ärzte im klinischen Alltag mit Patientenverfügungen um?

Weitere umfassende Informationen zum Thema Patientenverfügung auf www.sterbehilfe-info.de