Kategorie ‘Bankrecht’

Haftung der Banken für falsche Anlageberatung - Ein Überblick

Von Prof. Dr. Herbert Grziwotz (20.12.2008)
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In letzter Zeit häufen sich (leider) Berichte, dass Kunden von ihrer Hausbank Anlagen empfohlen werden, die sich später als wertlos oder risikoreich herausstellen. Beispiel ist der Arbeitslose, der sich früher etwas Geld gespart hat und nunmehr befürchtet, dass durch die Quellensteuer seine Zinserträge verloren gehen, die er in den Zeiten der bevorstehenden Rente als „Zusatzeinnahme” verwenden wollte. Sein Berater empfiehlt ihm eine Kommanditbeteiligung an einem so genannten „blind fonds”, bei dem die Investoren über die Anlageform frei entscheiden können. Im kleingedruckten Prospekt heißt es, dass es sich um eine Anlage für risikobereite Anleger mit hoher Renditeerwartung handelt. Der Bankberater erklärt noch, dass es ein sicherer Fonds ist und weist auf die prognostizierte Renditeerwartung hin. Der Fonds kann frühestens nach acht Jahren gekündigt werden.

Dieser Artikel gibt einen Überblick in die Grundsätze der Bankenhaftung: (…)

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Abbuchungsverfahren benachteiligt Verbraucher: in AGB also unzulässig

Von Birgit Graf (02.10.2008)
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Was wenige wissen: Es gibt zwei Arten von Lastschriftverfahren. Zum einen die Einzugsermächtigung, die in der Praxis häufig genutzt wird, um nicht jeden Monat lästige Überweisungsformulare ausfüllen zu müssen. Hier erlaubt der Kontoinhaber dem Gläubiger, die Forderung zum Fälligkeitstermin vom Konto einzuziehen. Daneben gibt es aber auch eine verschärfte Version, die sog. Abbuchungsermächtigung.

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Abenteuer Lastschrifteinzug

Von Katrin Groll (06.08.2008)
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Das Bankrecht ist oft für (böse) Überraschungen gut. Ein alltägliches Beispiel: Sie liefern an einen Kunden Ware. Damit die Bezahlung gesichert ist, lassen Sie sich eine Lastschriftermächtigung geben und ziehen den Betrag vom Konto des Kunden ein. Einige Monate später erfahren Sie, dass der Kunde Insolvenz angemeldet hat und denken sich: „Glück gehabt, meine Forderung ist ja durch den Lastschrifteinzug schon bezahlt.“ Umso größer dann die Überraschung beim Durchsehen Ihrer Kontoauszüge: Die Bank hat die Lastschrift storniert und das Geld wieder von Ihrem Konto abgebucht – und zwar Monate später. Laut Bundesgerichtshof ist das rechtens: Der Insolvenzverwalter darf nämlich alle Lastschriftabbuchungen zurückholen, die noch nicht genehmigt waren. Ohne jede Begründung und selbst wenn die Forderung völlig unstreitig besteht. Er muss dies sogar, will er als Insolvenzverwalter keine eigene Haftung riskieren.

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