Kategorie ‘Baurecht’

Abrechnung fiktiver Mängelbeseitigungskosten nun doch ohne Mehrwertsteuer

Von Katrin Groll (01.10.2010)
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Ist ein Werk mangelhaft, hat der Auftraggeber (u.a.) Anspruch auf Schadensersatz in Höhe der Mängelbeseitigungskosten. Bis vor wenigen Monaten war die ganz überwiegende Rechtsprechung, dass man selbst dann die auf die Reparatur entfallene Umsatzsteuer verlangen durfte, wenn der Schaden gar nicht (durch einen Handwerker) repariert wurde – die Umsatzsteuer also faktisch überhaupt nicht angefallen war. So etwa das OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.06.2009, Az. I-21 U 101/08, das OLG Celle, Beschluss vom 18.01.2010, Az. 7 U 201/09 oder das  OLG München, Urteil vom 29.09.2009, Az. 28 U 3123/09). Begründet wurde diese Ansicht mit einem Hinweis auf § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB. Danach besteht  beim Schadensersatz wegen Sachbeschädigung nur dann Anspruch auf die Umsatzsteuer, „wenn und soweit diese tatsächlich angefallen ist“. Da ein mangelhaftes Werk als solches aber keine „Beschädigung“ der Sache ist, folgerten die Richter im Umkehrschluss, dass die Vorschrift im Gewährleistungsrecht nicht anzuwenden ist. Deshalb, so die Richter, sei die Umsatzsteuer auch dann zu ersetzen, wenn diese tatsächlich nicht angefallen ist. Anders nun der BGH (Urteil vom 22.07.2010, Az. VII ZR 176/09):   …

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Die rechtswidrig handelnde Gemeinde

Von Prof. Dr. Herbert Grziwotz (22.06.2009)
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Gemeinden fordern im Zusammenhang mit der Ausweisung neuer Baugebiete und der Erteilung ihrer Bestimmung zu einer Baugenehmigung häufig den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages, mit dem sie auf den Vorhabenträger oder Grundstückseigentümer Kosten abwälzen. (…)

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