Von Bernhard Schmeilzl (21.04.2011)
Von Bernhard Schmeilzl (23.01.2011)
Aus Anlass des neuen BGH-Urteils vom 25.11.2010 lädt das Caritas-Krankenhaus St. Josef Regensburg am Dienstag, den 14. Februar 2011 um 18.00 Uhr zu einem weiteren Infoabend mit anschließender Expertendiskussion. Den ersten Termin im November besuchten mehr als 100 interessierte Teilnehmer. Der Abend beleuchtet das Thema aus drei Perspektiven: Die ärztliche Sicht beschreibt Dr. Michael Pawlik, Direktor der Klinik für Anästhesie, Intensiv- und Notfallmedizin am St. Josef-Krankenhaus. Die juristischen Aspekte erläutert Graf&Partner-Rechtsanwalt Bernhard Schmeilzl. Als Moderator fungiert erneut Dr. Bernhard Bleyer, Theologe an der Universität Regensburg und Referent der Katholischen Akademie für Ethik in Medizin und Pflege. Er wird religiöse und ethische Aspekte einbringen. Die Veranstaltung findet im Großen Konferenzsaal des Krankenhaus St. Josef, Landshuter Str. 65 statt, ist offen für jedermann und kostenlos. Ein kleiner Imbiss wird gereicht. Anmeldung ist erbeten beim Zentrum für Aus-, Fort- und Weiterbildung im Krankenhaus St. Josef, Telefon (0941) 782 4010. Mehr Informationen und weitere Links zum Thema im Beitrag: “Ist eine Patientenverfügung sinnvoll?“
Von Bernhard Schmeilzl (19.01.2011)
Die Frage klingt bizarr, doch genau einen solchen Anspruch klagt ein 67jähriger Deutscher derzeit vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein. Es geht um die Frage, ob schwerstkranke Menschen einen Rechtsanspruch auf die Abgabe einer tödlichen Medikamentendosis geltend machen können, um damit Suizid zu begehen. Hintergründe zum Verfahren hier.
Von Bernhard Schmeilzl (16.12.2010)
Zur Debatte um die (Nicht-)Strafbarkeit von Sterbehilfe und Beihilfe zum Suizid (Definition der Begriffe hier), wieder neu entbrannt durch das BGH-Urteil vom 25.06.2010 (Infos und Download hier und hier), findet sich auf dem Portal Sterbehilfe-Info.de eine hilfreiche Sammlung interessanter Hintergrundmaterialien, darunter die beiden Allensbach-Umfragen zum Thema Sterbehilfe aus den Jahren 2005 und 2008.
Von Bernhard Schmeilzl (22.10.2010)
Infoabend mit Expertenrunde im Caritas-Krankenhaus St. Josef am 23. November
Dr. Michael Pawlik, Direktor der Klinik für Anästhesie, Intensiv- und Notfallmedizin am Caritas-Krankenhaus St. Josef, Regensburg
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Das Thema ist unangenehm. Niemand malt sich gern aus, in welche Nöte er durch Krankheit, Unfall oder hohes Alter geraten kann. Die moderne Medizin kann Menschen über Monate oder Jahre „künstlich“ am Leben erhalten, auch wenn sie sich nicht mehr mitteilen können. Wann denkt man schon in Ruhe darüber nach, welche medizinischen Maßnahmen man in diesen Situationen für sich wollen oder ablehnen würde. Genau das ist aber nötig, wenn man eine brauchbare Patientenverfügung (PV) erstellen will, die nicht zu oberflächlich bleibt. Formulierungen wie “ich will später nicht an Maschinen hängen” helfen im Ernstfall weder dem Mediziner noch dem Juristen dabei, den wirklichen Willen des Betroffenen zu ermitteln. Wer eine gültige Verfügung treffen will, muss sich daher mit den konkreten Möglichkeiten der heutigen Intensivmedizin sowie der Palliativpflege beschäftigen (Informationen dazu hier). Nur dann kann man als aufgeklärter Patient entscheiden, was man für sich will. (…) [mehr]
Von Bernhard Schmeilzl (13.10.2010)
Seit 2007 arbeiteten 200 Experten im Rahmen eines gemeinsamen Projekts von Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin, Deutsche Hospiz- und PalliativVerband und Bundesärztekammer an Empfehlungen für die Behandlung schwerstkranker und sterbender Menschen. Das Ergebnis liegt nun vor: Am 17. August 2010 wurde die “Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen” verabschiedet. Hier weitere Informationen zur Charta sowie allgemein zu Sterbehilfe, Palliativmedizin und Patientenverfügung.
Von Michael Gleiten (31.08.2010)
Der Bundesrat hat den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Benachrichtigungswesens in Nachlasssachen durch Schaffung des Zentralen Testamentsregisters bei der Bundesnotarkammer vorgelegt (BT-Drucks. 17/2583 hier als PDF-Download: Gesetzentwurf_zentrales_Testamentsregister_14Juli2010). Das gegenwärtige Mitteilungswesen in Nachlassangelegenheiten ist veraltet, langsam und fehleranfällig. Die Nachlassgerichte und Standesämter nutzen die Vorteile moderner Kommunikations- und Speichermedien bisher nicht. Stattdessen werden die erbfolgerelevanten Urkunden derzeit noch dezentral bei ca. 5.200 Stellen über Karteikarten (!) verwaltet. Komplizierte Meldewege, veraltete Verwahrdaten und Kapazitätsgrenzen der Hauptkartei für Testamente führen zu erheblichen Verzögerungen und unnötig hohen Verwaltungskosten. Zudem kann sich Deutschland bislang nicht an europäischen Bestrebungen zur Vernetzung von Registern über erbfolgerelevante Erklärungen beteiligen.
All dies soll sich verbessern, indem bei der Bundesnotarkammer (BNotK) ein elektronisch geführtes zentrales Testamentsregister eingerichtet wird. Alle vorhandenen Daten sollen in dieses Register überführt werden. Das Nachlassverfahren würde verbessert, weil die BNotk das zuständige Nachlassgericht und alle relevanten Verwahrstellen am Tag des Eingangs der Sterbefallmitteilung benachrichtigen könne. Auch kann man in diesem zentralen Register den Verwahrungsort aller registrierten Urkunden ständig aktuell halten und dadurch Fehlmeldungen vermeiden. Erbfolgerelevante Urkunden (Testamente, Erbverträge) sind aber nur dann registrierfähig, wenn sie öffentlich beurkundet oder in amtliche Verwahrung genommen worden sind, § 78 b Abs. 3 des Gesetzentwurfs. (Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer)
Weitere Beiträge zum Thema Testament und Erbrecht hier
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Von Bernhard Schmeilzl (11.08.2010)
Von Bernhard Schmeilzl (04.08.2010)
… auf Rechthaber.com ist dieser hier. Offenkundig ist das Thema ein Dauerbrenner. Täglich landen mehrere hundert Besucher über Google auf dieser Seite. Die “demographische Entwicklung” (ein Euphemismus für Überalterung) wird dazu führen, dass künftig noch erheblich mehr Familien vor der Situation stehen werden, dass Rente und Ersparnisse der Eltern für die Heim- oder Pflegekosten nicht ausreichen. Die Kanzlei Graf & Partner arbeitet deshalb aktuell an einer ausführlichen Publikation zum Thema Elternunterhalt und Heimkosten. Das etwa 15seitige Skript geht voraussichtlich Ende September online.
Von Bernhard Schmeilzl (30.06.2010)
Das Thema betrifft jeden. Seit der BGH-Entscheidung vom 25. Juni 2010 reden und schreiben auch wieder alle darüber. Nicht immer sehr präzise. Fundierte Aufklärung zu diesen Themen liefert nun das Portal Sterbehilfe-Info mit Beiträgen von Palliativmedizinern, spezialisierten Anwälten und Pflegern. Dort finden sich auch zahlreiche Beiträge und Links zur Vertiefung (zum Beispiel zu Patientenverfügung, künstliche Ernährung, Sedierung am Lebensend) sowie Muster-Formulare.