Von Michael Gleiten (31.08.2010)
Der Bundesrat hat den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Benachrichtigungswesens in Nachlasssachen durch Schaffung des Zentralen Testamentsregisters bei der Bundesnotarkammer vorgelegt (BT-Drucks. 17/2583 hier als PDF-Download: Gesetzentwurf_zentrales_Testamentsregister_14Juli2010). Das gegenwärtige Mitteilungswesen in Nachlassangelegenheiten ist veraltet, langsam und fehleranfällig. Die Nachlassgerichte und Standesämter nutzen die Vorteile moderner Kommunikations- und Speichermedien bisher nicht. Stattdessen werden die erbfolgerelevanten Urkunden derzeit noch dezentral bei ca. 5.200 Stellen über Karteikarten (!) verwaltet. Komplizierte Meldewege, veraltete Verwahrdaten und Kapazitätsgrenzen der Hauptkartei für Testamente führen zu erheblichen Verzögerungen und unnötig hohen Verwaltungskosten. Zudem kann sich Deutschland bislang nicht an europäischen Bestrebungen zur Vernetzung von Registern über erbfolgerelevante Erklärungen beteiligen.
All dies soll sich verbessern, indem bei der Bundesnotarkammer (BNotK) ein elektronisch geführtes zentrales Testamentsregister eingerichtet wird. Alle vorhandenen Daten sollen in dieses Register überführt werden. Das Nachlassverfahren würde verbessert, weil die BNotk das zuständige Nachlassgericht und alle relevanten Verwahrstellen am Tag des Eingangs der Sterbefallmitteilung benachrichtigen könne. Auch kann man in diesem zentralen Register den Verwahrungsort aller registrierten Urkunden ständig aktuell halten und dadurch Fehlmeldungen vermeiden. Erbfolgerelevante Urkunden (Testamente, Erbverträge) sind aber nur dann registrierfähig, wenn sie öffentlich beurkundet oder in amtliche Verwahrung genommen worden sind, § 78 b Abs. 3 des Gesetzentwurfs. (Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer)
Weitere Beiträge zum Thema Testament und Erbrecht hier
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Von Bernhard Schmeilzl (11.08.2010)
Von Bernhard Schmeilzl (04.08.2010)
… auf Rechthaber.com ist dieser hier. Offenkundig ist das Thema ein Dauerbrenner. Täglich landen mehrere hundert Besucher über Google auf dieser Seite. Die “demographische Entwicklung” (ein Euphemismus für Überalterung) wird dazu führen, dass künftig noch erheblich mehr Familien vor der Situation stehen werden, dass Rente und Ersparnisse der Eltern für die Heim- oder Pflegekosten nicht ausreichen. Die Kanzlei Graf & Partner arbeitet deshalb aktuell an einer ausführlichen Publikation zum Thema Elternunterhalt und Heimkosten. Das etwa 15seitige Skript geht voraussichtlich Ende September online.
Von Bernhard Schmeilzl (30.06.2010)
Das Thema betrifft jeden. Seit der BGH-Entscheidung vom 25. Juni 2010 reden und schreiben auch wieder alle darüber. Nicht immer sehr präzise. Fundierte Aufklärung zu diesen Themen liefert nun das Portal Sterbehilfe-Info mit Beiträgen von Palliativmedizinern, spezialisierten Anwälten und Pflegern. Dort finden sich auch zahlreiche Beiträge und Links zur Vertiefung (zum Beispiel zu Patientenverfügung, künstliche Ernährung, Sedierung am Lebensend) sowie Muster-Formulare.
Von Bernhard Schmeilzl (28.06.2010)
Das Thema Patientenverfügung ist durch das BGH-Urteil vom 25.6.2010 wieder in aller Munde. Eine im Ernstfall brauchbare Patientenverfügung zu erstellen ist nicht einfach. Meist werden sie zu allgemein gefasst. Der häufig zu lesende Satz “Ich will am Lebensende nicht an Apparaten hängen” genügt den Anforderungen an eine so wichtige Verfügung nicht. Wer also eine Patientenverfügung erstellen will, an die sich im Ernstfall ein Arzt auch hält, musssich intensiver mit diesem unangenehmen Thema beschäftigen. Einige Lese- und Surf-Tipps hier:
- Muster für Patientenverfügungen
- Patientenverfügung: Welche Krankheits-Szenarien sind wichtig?
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Von Bernhard Schmeilzl (28.06.2010)
Seit vergangenem Samstag berichtet jede Zeitung über das aktuelle BGH-Urteil vom 25. Juni 2010 (Az. 2 StR 454/09) zur Frage, ob es strafbar ist, wenn man die künstliche Ernährung eines Komapatienten beendet. Worum ging es? Ein Rechtsanwalt hatte der Tochter einer 76jährigen Komapatientin geraten, den Schlauch der Magensonde durchzuschneiden. Die Patientin hatte nämlich per Patientenverfügung angeordnet, dass sie eine derartige Behandlung nicht will. Ärzte und Pflegepersonal hielten sich aber nicht an diese Patientverfügung. Daher der – für einen Anwalt sicher ungewöhnliche und brachial anmutende – Rat, zur Selbsthilfe zu schreiten. Das Landgericht Fulda bewertete das Handeln des angeklagten Rechtsanwalts als einen gemeinschaftlich mit der Tochter der Komapatientin begangenen versuchten Totschlag durch aktives Tun (Versuch deshalb, weil das Pflegepersonal sofort wieder eine neue PEG-Sonde legte).
Die Bewertung des Urteils in den Kommentaren fällt unterschiedlich aus. Doch dem Juristen fällt auf: Noch immer werden bei diesem Thema die Begriffe “aktive” und “passive” Sterbehilfe sowie Beihilfe zum Selbstmord wild durcheinander geworfen. Deshalb hier die korrekte juristische Definition der Begriffe Sterbehilfe sowie einen ausführlichen Beitrag zum Thema künstliche Ernährung am Lebensende.
Weitere Informationen zu Patientenverfügung, Sterbehilfe und Palliativmedizin auf dem Informationsportal Sterbehilfe-info.de
Von Prof. Dr. Herbert Grziwotz (18.05.2010)
Kann ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst besorgen, bestellt das Betreuungsgericht gem. § 1896 Abs. 1 BGB für ihn auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer. Wie geschieht dies in der Praxis? (…)
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Von Michael Gleiten (18.11.2009)
Seit 1. September ist das Thema Patientenverfügung gesetzlich geregelt. Sind damit alle Fragen geklärt? Leider nicht. In der Praxis ergeben sich nach wie vor viele rechtliche und medizinische Probleme. Nichtjuristen durchschauen den Wortlaut des Gesetzes ohnehin kaum. Die Caritas schult seit Jahren Leiter und Mitarbeiter von Heimen und anderen sozialen Einrichtungen zu diesem Thema. Nun bietet die „Katholische Akademie für Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen“ Regensburg am 3. Februar 2010 um 18:30 Uhr auch eine für jedermann offene Informationsveranstaltung zum Thema. (…)
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Von Bernhard Schmeilzl (13.07.2009)
In der Vortragsreihe “Ethik in Medizin und Pflege” der Kath. Akademie für Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen referiert Rechtsanwalt Bernhard Schmeilzl am 30. September 2009 wieder zum Thema “Die rechtliche Gültigkeit einer Patientenverfügung” (Programm hier als PDF-Download). Gibt das kürzlich vom Bundestag verabschiedete Gesetz nun endlich die ersehnte Rechtssicherheit?
Den Bezug zur Praxiswirklichkeit stellt – wie bereits in früheren Veranstaltungen – der Anästhesist, Schmerztherapeut und Notarzt Dr. Michael Pawlik her: Wie gehen Ärzte im klinischen Alltag mit Patientenverfügungen um?
Weitere umfassende Informationen zum Thema Patientenverfügung auf www.sterbehilfe-info.de
Von Bernhard Schmeilzl (08.02.2009)
Viele Menschen in Alten- und Pflegeheimen sind vereinsamt, haben keine Angehörigen oder Freunde mehr. Die engsten Kontaktpersonen sind hier oft Pfleger/innen oder die Heimleitung. Aus Sicht des alten Menschen liegt daher der Gedanke nah, solche Personen als Erben einzusetzen. Genau das verbietet aber § 14 Bundes-Heimgesetz (HeimG): (…)
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