Von Bernhard Schmeilzl (28.06.2010)
Das Thema Patientenverfügung ist durch das BGH-Urteil vom 25.6.2010 wieder in aller Munde. Eine im Ernstfall brauchbare Patientenverfügung zu erstellen ist nicht einfach. Meist werden sie zu allgemein gefasst. Der häufig zu lesende Satz “Ich will am Lebensende nicht an Apparaten hängen” genügt den Anforderungen an eine so wichtige Verfügung nicht. Wer also eine Patientenverfügung erstellen will, an die sich im Ernstfall ein Arzt auch hält, musssich intensiver mit diesem unangenehmen Thema beschäftigen. Einige Lese- und Surf-Tipps hier:
- Muster für Patientenverfügungen
- Patientenverfügung: Welche Krankheits-Szenarien sind wichtig?
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Von Bernhard Schmeilzl (28.06.2010)
Seit vergangenem Samstag berichtet jede Zeitung über das aktuelle BGH-Urteil vom 25. Juni 2010 (Az. 2 StR 454/09) zur Frage, ob es strafbar ist, wenn man die künstliche Ernährung eines Komapatienten beendet. Worum ging es? Ein Rechtsanwalt hatte der Tochter einer 76jährigen Komapatientin geraten, den Schlauch der Magensonde durchzuschneiden. Die Patientin hatte nämlich per Patientenverfügung angeordnet, dass sie eine derartige Behandlung nicht will. Ärzte und Pflegepersonal hielten sich aber nicht an diese Patientverfügung. Daher der – für einen Anwalt sicher ungewöhnliche und brachial anmutende – Rat, zur Selbsthilfe zu schreiten. Das Landgericht Fulda bewertete das Handeln des angeklagten Rechtsanwalts als einen gemeinschaftlich mit der Tochter der Komapatientin begangenen versuchten Totschlag durch aktives Tun (Versuch deshalb, weil das Pflegepersonal sofort wieder eine neue PEG-Sonde legte).
Die Bewertung des Urteils in den Kommentaren fällt unterschiedlich aus. Doch dem Juristen fällt auf: Noch immer werden bei diesem Thema die Begriffe “aktive” und “passive” Sterbehilfe sowie Beihilfe zum Selbstmord wild durcheinander geworfen. Deshalb hier die korrekte juristische Definition der Begriffe Sterbehilfe sowie einen ausführlichen Beitrag zum Thema künstliche Ernährung am Lebensende.
Weitere Informationen zu Patientenverfügung, Sterbehilfe und Palliativmedizin auf dem Informationsportal Sterbehilfe-info.de
Von Prof. Dr. Herbert Grziwotz (18.05.2010)
Kann ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst besorgen, bestellt das Betreuungsgericht gem. § 1896 Abs. 1 BGB für ihn auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer. Wie geschieht dies in der Praxis? (…)
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Von Michael Gleiten (18.11.2009)
Seit 1. September ist das Thema Patientenverfügung gesetzlich geregelt. Sind damit alle Fragen geklärt? Leider nicht. In der Praxis ergeben sich nach wie vor viele rechtliche und medizinische Probleme. Nichtjuristen durchschauen den Wortlaut des Gesetzes ohnehin kaum. Die Caritas schult seit Jahren Leiter und Mitarbeiter von Heimen und anderen sozialen Einrichtungen zu diesem Thema. Nun bietet die „Katholische Akademie für Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen“ Regensburg am 3. Februar 2010 um 18:30 Uhr auch eine für jedermann offene Informationsveranstaltung zum Thema. (…)
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Von Bernhard Schmeilzl (13.07.2009)
In der Vortragsreihe “Ethik in Medizin und Pflege” der Kath. Akademie für Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen referiert Rechtsanwalt Bernhard Schmeilzl am 30. September 2009 wieder zum Thema “Die rechtliche Gültigkeit einer Patientenverfügung” (Programm hier als PDF-Download). Gibt das kürzlich vom Bundestag verabschiedete Gesetz nun endlich die ersehnte Rechtssicherheit?
Den Bezug zur Praxiswirklichkeit stellt – wie bereits in früheren Veranstaltungen – der Anästhesist, Schmerztherapeut und Notarzt Dr. Michael Pawlik her: Wie gehen Ärzte im klinischen Alltag mit Patientenverfügungen um?
Weitere umfassende Informationen zum Thema Patientenverfügung auf www.sterbehilfe-info.de
Von Bernhard Schmeilzl (08.02.2009)
Viele Menschen in Alten- und Pflegeheimen sind vereinsamt, haben keine Angehörigen oder Freunde mehr. Die engsten Kontaktpersonen sind hier oft Pfleger/innen oder die Heimleitung. Aus Sicht des alten Menschen liegt daher der Gedanke nah, solche Personen als Erben einzusetzen. Genau das verbietet aber § 14 Bundes-Heimgesetz (HeimG): (…)
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Von Bernhard Schmeilzl (08.01.2009)
Der Beitrag “Darf man Demenz- und Wachkomapatienten verhungern lassen?” behandelt die Frage, ob und unter welchen Umständen Ärzte zur künstlichen Ernährung dementer oder bewusstloser Patienten verpflichtet sind. Das überraschende Ergebnis: Die künstliche Ernährung – für die sich die meisten Ärzte im Zweifel entscheiden – ist oft gerade nicht (mehr) medizinisch indiziert und somit eine Körperverletzung.
Wie ist es aber mit der Sedierung Sterbender? Viele Patienten haben den Wunsch, “im Schlaf zu sterben”. Darf bzw. muss ein Arzt seinen Patienten am Lebensende betäuben? Mit dieser Frage der “terminalen Sedierung” beschäftigt sich der sehr aufschlussreiche Artikel von H.C. Müller-Busch aus der Zeitschrift für Palliativmedizin 2004, 5: 107-112
Verfügbar zum Download auf www.sterbehilfe-info.de (Stichwort: Terminale Sedierung)
Von Bernhard Schmeilzl (10.12.2008)
Ärzte mögen Juristen nicht besonders. Als Seminar-Referent erfahre ich regelmäßig: Die Rechtsprechung zur Arzthaftung, insbesondere zu den Aufklärungspflichten empfinden viele Ärzte als ungerecht, jedenfalls als weltfremd. Ärzte, die oft unter Zeitdruck und auf Basis unvollständiger Informationen handeln müssen, reagieren gereizt, wenn ihnen Monate oder Jahre später ein Richter – der für seine rechtliche Prüfung alle Zeit der Welt zur Verfügung hat – erklärt, was man alles hätte anders und besser machen müssen. Besonders emotional wird es aber, wenn Ärzten eine Straftat vorgeworfen wird. Verständlich, da in diesen Fällen nicht nur die Reputation auf dem Spiel steht, sondern auch die berufliche Existenz (Stichwort Verdachtskündigung durch den Arbeitgeber). Man sollte also meinen, dass Staatsanwaltschaften und Gerichte hier besonders vorsichtig agieren. In diesem aktuellen Fall – den man als Medizinrechtler nur schwer nachvollziehen kann – leider nicht:
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Von Bernhard Schmeilzl (09.12.2008)
Testierfähigkeit ist der Regelfall, Testierunfähigkeit die Ausnahme. Wer also ein Testament angreifen will, muss das Gericht davon überzeugen, dass der Ersteller des Testaments zu diesem Zeitpunkt hierzu geistig bereits nicht mehr in der Lage war. Ein sehr schwerer Beweis, der nicht oft gelingt (Details siehe Beitrag hier). Das OLG München zeigt in der Entscheidung vom 14.08.2007 (31 Wx 16/07) für den Fall eines Demenzpatienten, der ein Testament erstellt hatte, aber auch die andere Grenze auf: Die Tatsache, dass der Patient noch eigene Wünsche und Meinungen artikulieren kann, belegt nicht automatisch, dass er noch testierfähig ist. Worauf es nach Ansicht des OLG München ankommt, hier im Urteilswortlaut: [...]
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Von Bernhard Schmeilzl (03.12.2008)
Die einen halten ihn für einen unverantwortlichen PR-Süchtigen, die anderen sehen ihn als Helfer in existentieller Not und mutigen Tabubrecher. Roger Kusch, Ex-Justizsenator in Hamburg und promovierter Jurist, half am vergangenen Freitag der 97jährigen Frieda F. dabei, sich das Leben zu nehmen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt bereits wegen zweier früherer Fälle gegen Kusch, dies wird wohl der Dritte Fall werden. Hier weitere Details zum konkreten Fall, zu Roger Kusch sowie zum Thema Sterbehilfe allgemein.