Von Bernhard Schmeilzl (25.07.2011)
In case you need to look into the wording of specific German legislation you can find many relevant German statutes on the website of the German Department of Justice (here). The central codification is the German Civil Code (Bürgerliches Gesetzbuch), which is available for download here: German_Civil_Code_in_English_language.
English speaking entrepreneurs looking for information about German law and on how to do business in Germany may also find the following links helpful. The bilingual brochure “Continental Law” (free download here), published by the German Law Societies explains the basic principles of Continental Law. The gateway Trial-Lawyers-Europe.com collects useful information on business and law in Europe, for example:
- “Doing Business in Germany“, including an “Investment Guide to Germany” (download here)
- “How to found a German Company“, incl. overview of company forms under German law (download here)
- German Labour Law: Employee protection against dismissal (download here)
- Model Employment Agreement under German law (download here)
- Information brochure “Facts about Germany” (download here)
- Taxation and Accounting in Germany – an Overview (download here)
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Contact: In case you desire more information on German law please contact Bernhard H. Schmeilzl, Attorney-at-Law (Munich Bar) & Master of Laws (Leicester, UK), managing partner of the Munich based corporate law firm Graf & Partners.
Von Bernhard Schmeilzl (05.07.2011)
Oft wollen die Parteien bei der Gestaltung von Verträgen ihre Haftung ausschließen oder wenigstens beschränken. Nach deutschem Recht ist das bekanntlich gar nicht so leicht möglich (vgl. § 309 Nr. 7 BGB, § 276 Abs. 3 BGB), da der BGH den Anwendungsbereich von AGBs sehr weit fasst. Auch einzelne Klauseln in (ansonsten) individuell ausgehandelten Verträgen können AGB-Charakter haben, wenn ein Vertragspartner diese Klausel “gestellt hat”. (…) [mehr]
Von Bernhard Schmeilzl (04.07.2011)
Ein guter Einstieg für Anwälte oder Unternehmer, die mit Fragen zum englischen Recht konfrontiert sind, ist die von Germany Trade & Invest (GTAI) erstellte Broschüre “Recht kompakt: Großbritannien – Informationen zum Wirtschaftsrecht in Großbritannien”, hier zum Download als PDF. Die Gesetzestexte des Vereinigten Königreichs sind über das kostenlose Portal Legislation.gov.uk verfügbar, das den schönen Slogan “The Official Home of UK Legislation” trägt.
Verwandte Beiträge:
- Großbritannien erlässt strenges Anti-Korruptionsgesetz: Bribery Act (mit Leitfaden)
- Broschüre zur Vertragsgestaltung: Vergleich Common Law mit kontinentalem Recht
- Rubrik “Englische Vertragsmuster”
Zum Autor: Zusätzlich zur Qualifikation als Rechtsanwalt erwarb Bernhard Schmeilzl 2003 den Master of Laws an der englischen University of Leicester mit Schwerpunkt Europäisches Wirtschaftsrecht (EU Commercial Law) und berät als Partner einer Wirtschaftskanzlei auch Unternehmen bei grenzüberschreitender Vertragsgestaltung
Von Bernhard Schmeilzl (04.07.2011)
Seit 1.7.2011 gilt in Großbritannien nun der bereits 2010 verabschiedete Bribery Act, der strenge Maßstäbe zur Korruptionsbekämpfung aufstellt. Verstöße werden mit bis zu 10 Jahren Haft oder mit Geldstrafen in unbegrenzter Höhe geahndet. Das Gesetz stellt in Sections 1 und 2 sechs verschiedene Fälle von Bestechung und Bestechlichkeit unter Strafe. Dabei ist die Bestechung von anderen Unternehmern ebenso strafbewehrt wie die von Angehörigen des öffentlichen Dienstes. Section 6 betrifft die Bestechung ausländischer Amtsträger („foreign public officials“). Die Straftaten setzen grundsätzlich voraus, dass ein Teil der Handlungen im Vereinigten Königreich ausgeübt wird. Aber auch wenn kein Teil der Straftat im Vereinigten Königreich begangen wurde, können britische Gerichte den Täter verurteilen, wenn er eine „enge Verbindung“ („close connection“) mit dem Vereinigten Königreich hat. Diese enge Verbindung nimmt das Gesetz beispielsweise an, wenn eine Einzelperson Brite ist oder im Vereinigten Königreich gewöhnlich wohnhaft ist („ordinarily resident“) oder wenn eine Gesellschaft nach dem Recht des Vereinigten Königreichs gegründet wurde. (…) [mehr]
Von Bernhard Schmeilzl (29.04.2011)

Seit 29. Juli 2010 ist die Recherche von Gesetzestexten des Vereinigten Königreichs erheblich einfacher und schneller. Das neue und kostenlos nutzbare Portal Legislation.gov.uk mit dem schönen Slogan “The Official Home of UK Legislation” löst die bisherigen Portale opsi.gov.uk (OPSI) und Statute Law Database (SLD, vergleichbar mit Rechtsverordnungen) ab und bietet den Nutzern nun mehr Möglichkeiten. Vor allem sind nun konsolidierte und nicht konsolidierte Gesetzesfassungen in einem Internetportal gebündelt.
Wer trotz William & Kate noch nicht sattelfest ist, worin der Unterschied zwischen UK und GB besteht, hier der vollständige, staatsrechtlich korrekte Titel: United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland, wobei Great Britain wiederum aus England, Schottland und Wales besteht. Und wer noch genauer wissen will, wie sich der Union Jack aus den Flaggen von England, Schottland und Irland entwickelt hat, findet auf Wikipedia eine schöne Grafik dazu.
Rechtsanwalt Bernhard Schmeilzl erwarb 2003 den Master of Laws an der englischen University of Leicester mit Schwerpunkt European Union Law und berät als Partner einer Wirtschaftskanzlei auch Unternehmen bei grenzüberschreitender Vertragsgestaltung
Von Bernhard Schmeilzl (05.10.2010)
Die Vorzüge des kleinen Inselstaates als Wirtschaftsstandort haben wir an anderer Stelle bereits gepriesen. Einige unserer Mandanten haben sich dort bereits mit Tochterunternehmen oder Trusts engagiert und sind überwiegend recht zufrieden. Nun ist das maltesische Rechtssystem noch zugänglicher und transparenter: Das maltesische Justizministerium hat eine benutzerfreundliche und kostenfrei zugängliche Online-Datenbank geschaffen. Unter „Legal Services“ finden sich dort Gesetze, Rechtsverordnungen und aktuelle Gesetzesentwürfe. In der Rubrik „Court Services“ zudem eine Urteilsdatenbank („Judgements Online“) mit Urteilen der maltesischen Gerichte seit 1944. Der Bereich „Civil Forms“ bietet zudem die Möglichkeit, zahlreiche Antragsformulare in englischer Sprache gleich online auszufüllen. Pate für das Projekt stand offenkundig das UK-Gesetzesportal, was für Malta – als Mitglied des Commonwealth – nahe liegt.
Rechtsanwalt Bernhard Schmeilzl ist seit 2000 Wirtschaftsanwalt, erwarb 2003 den Master of Laws an der englischen University of Leicester mit Schwerpunkt European Union Law und berät als Partner einer Wirtschaftskanzlei auch Unternehmen bei grenzüberschreitender Vertragsgestaltung, insbesondere in anglo-amerikanischen Jurisdiktionen.
Von Bernhard Schmeilzl (18.05.2010)
In der Rubrik englische Vertragsmuster hier ein Beispiel für allgemeine Klauseln im Rahmen einer kurzen Vorvereinbarung, die den Abschluss eines ausführlichen Dienstleistungsvertrags (Service Agreement) vorbereitet. Die Vereinbarung ist aus der Perspektive des Dienstleistungsanbieters (Service Provider) formuliert und somit für diesen günstig gestaltet. In Ergänzung dazu übersendet der Dienstleister ein konkretes Angebot (Proposal), das die einzelnen Dienstleistungen und Kosten im Detail beschreibt. Hier der PDF-Download: Beispiel_Terms_Conditions_Service_Provider
Weitere Textbausteine und Vertragsmuster in der Rubrik: englische Vertragsmuster
Von Bernhard Schmeilzl (07.09.2009)
Von Non Disclosure Agreements (NDA) und Confidentiality Agreements (CDA) mag man als deutscher Jurist halten, was man will (ich persönlich nicht all zu viel, da sie im Ernstfall – zumindest vor deutschen Gerichten – oft wenig bringen), aber bei Vertragsverhandlungen mit anglo-amerikanischen Partnern kommt man ohne diese NDAs/CDAs nicht sehr weit. Es ist fast imer die Voraussetzung dafür, dass man überhaupt in Gespräche eintreten darf. Daher hier ein Beispiel für ein (kurzes) NDA/CDA: Geheimhaltungsvereinbarung_kurz_englisch.
Ein alternatives Wording für “Definition of Confidentiality” kann man auch verwenden:
As used herein, “Confidential Information” refers to any information which has commercial value and is either (i) technical information, including patent, copyright, trade secret, and other proprietary information, techniques, sketches, drawings, models, inventions, know-how, processes, apparatus, equipment, algorithms, software programs, software source documents, and formulae related to the current, future an proposed products and services of Company, or (ii) non-technical information relating to Company’s products, including without limitation pricing, margins, merchandising plans and strategies, finances, financial and accounting data and information, suppliers, customers, customer lists, purchasing data, sales and marketing plans, future business plans and any other information which is proprietary and confidential to Company.
Von Bernhard Schmeilzl (24.11.2008)
Einige Standard-Klauseln kommen in fast jedem Vertrag vor. Hier deren englische Version …
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Von Bernhard Schmeilzl (16.10.2008)
Wer englische Verträge oder Mustertexte sucht, wird künftig auf Rechthaber.com fünfig. Rechthaber baut ein Archiv hochwertiger Dokumente (auch) in englischer Rechtssprache auf. Zum Start ein zweisprachiger GmbH-Geschäftsführer-Vertrag (deutsch / englisch)
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