Endet eine nichteheliche Lebensgemeinschaft nicht durch Trennung (dazu Infos hier), sondern durch den Tod eines Partners, kommt zu dem schmerzlichen Verlust auf den Überlebenden häufig noch Ärger zu. Wird er nämlich nicht Erbe, sondern anderen Personen wie z. B. ersteheliche Kinder oder eventuell sogar ein Noch-Ehegatte bzw. ein Noch-Lebenspartner, so versuchen diese, Zuwendungen, die während des Bestehens der Lebensgemeinschaft erfolgten, rückabzuwickeln, um auf diese Weise den Nachlass zu erhöhen. (…)
Kategorie ‘Erbrecht’
Testierunfähigkeit wegen Demenz
Testierfähigkeit ist der Regelfall, Testierunfähigkeit die Ausnahme. Wer also ein Testament angreifen will, muss das Gericht davon überzeugen, dass der Ersteller des Testaments zu diesem Zeitpunkt hierzu geistig bereits nicht mehr in der Lage war. Ein sehr schwerer Beweis, der nicht oft gelingt (Details siehe Beitrag hier). Das OLG München zeigt in der Entscheidung vom 14.08.2007 (31 Wx 16/07) für den Fall eines Demenzpatienten, der ein Testament erstellt hatte, aber auch die andere Grenze auf: Die Tatsache, dass der Patient noch eigene Wünsche und Meinungen artikulieren kann, belegt nicht automatisch, dass er noch testierfähig ist. Worauf es nach Ansicht des OLG München ankommt, hier im Urteilswortlaut: [...]
IHK: “Erbschaftssteuer-Kompromiss kompliziert und ungerecht”
„Das ist zu kompliziert”, kommentierte Dr. Lothar Koniarski, Vorsitzender des Steuerausschusses der IHK, den Kompromiss zur Reform der Erbschaftsteuer. Ein Verzicht auf die Erbschaftsteuer wie in Österreich wäre die bessere Entscheidung für den Standort Deutschland, so die Überzeugung der IHK-Steuerexperten. Der vorgelegte Entwurf löse die Anforderungen der Wirtschaft nicht ein und werfe darüber hinaus höchst komplexe verfassungsrechtliche Fragen auf…
Nachteile des Berliner Testaments
Viele Ehepaare hören oder lesen, dass „man am besten” ein „Berliner Testament” macht. Also ab in die Buchhandlung oder ins Internet, ein Muster-Testament abgeschrieben und in die Schublade damit. Thema erledigt! Wirklich?
Erben, nein danke!
Der Bayerische Notarverein behandelt in seiner aktuellen Mitteilung vom November 2008 (hier) das Thema Erbausschlagung. Eine strategische Ausschlagung ist öfter eine sinnvolle Option, als man gemeinhin denkt. Nicht nur bei offenkundiger Überschuldung des Nachlasses. Wir danken Notar Dr. Albrecht in Regensburg für die Mitteilung.
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Patientenverfügung – Vorsorge für ein würdevolles Lebensende
Der Bayerische Notarverein behandelt in seiner Mitteilung vom Oktober 2008 (hier) die Themen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Wir danken Notar Dr. Albrecht in Regensburg für den Hinweis.
Die schwierigen Rechtsfragen rund um lebenserhaltende medizinischen Maßnahmen am Lebensende behandelt der Beitrag “Darf man Patienten verhungern lassen?” (hier) und grundlegende Informationen zu den (oft falsch verwendeten) Begriffen “Aktive Sterbehilfe”, “Passive Sterbehilfe”, “indirekte Sterbehilfe”, “Sterbebegleitung” und “Assistierter Suizid” finden sich hier.
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TV-Übertragungsrechte an Sportevents: Was ist das eigentlich?
Veranstalter von Sportevents gehen ganz selbstverständlich davon aus, dass sie die Fernseh-Übertragungsrechte an Fernsehstationen “verkaufen” können. Im Fall IOC und FIFA für Milliardenbeträge. Auch in der Fussball-Bundesliga sind TV-Vermarktungsrechte seit Jahren ein heißes Eisen: Kartellämter erlauben die zentrale Vermarktung nur in engen Grenzen. Der Jurist fragt sich: Was verkaufen die Verbände und Vereine da eigentlich?
Enterbt ist halb so schlimm: So macht man den Pflichtteil geltend
Jeder kann sein Testament frei gestalten und zum Erben bestimmen, wen er will. Allerdings mit einer Einschränkung: Das deutsche Recht will sicher stellen, dass die nächsten Angehörigen wenigstens einen Mindestanteil am Vermögen des Verstorbenen erhalten, den sog. Pflichtteil. Begründet wird dies mit einer Fürsorgepflicht gegenüber diesen nächsten Angehörigen (ähnlich der Unterhaltspflicht). Übrigens: In vielen anderen Rechtsordnungen (z.B. in den meisten US-Bundesstaaten) ist dieser Gedanke einer “Mindestbeteiligung am Familienvermögen” unbekannt oder jedenfalls deutlich schwächer ausgeprägt, der Erblasser ist hier viel freier. So kann etwa Bill Gates seine Kinder leer ausgehen lassen.
Diesen Pflichtteilsanspruch bekommt man aber nicht automatisch, man muss ihn “geltend machen” - und zwar innerhalb von drei Jahren. Hier zum Download ein Beispiel eines Anwaltsschreibens, mit dem ein enterbtes Kind sein Pflichtteilsrecht geltend macht.
Wer hat Angst vor EDA?
Elektronisches Mahnverfahren für 598 Euro! Oder doch lieber für 55 Cent?
“Ab 1.12.2008 können Mahnbescheide von Anwälten nur noch in maschinell lesbarer Form gestelt werden.” Diese Neufassung des § 690 Abs. 3 S. 2 ZPO war der Startschuss für eine Werbe-Lawine. Täglich flattern Prospekte zu Hardware (Signaturkarte und Lesegerät), Software und den unvermeidlichen Schulungen in die Kanzlei. So wird dem (verunsicherten) Anwalt das Gesamt-Signaturpaket inkl. Kartenlesegerät USB, Signatursoftware, Vor-Ort-Identifikation des Antragsstellers u.a.m. zum Aktionspreis von schlanken 598 Euro netto angedient, natürlich zzgl. laufender Kosten für die Zertifikationsbereitstellung und spätere Software Updates. Ach ja, und dann braucht man selbstredend eine eigene Signaturkarte für jeden Rechtsanwalt der Kanzlei. Ist aber nicht tragisch, kostet ja nur nur 150 Euro netto pro Anwaltsnase. Um optimal vorbereitet zu sein, muss man dann vor Einführung des EDA (Elektronischer Datenaustausch) natürlich noch an einer Schulung teilnehmen. Wer sich jetzt sofort anmeldet, zahlt beispielsweise für 2 Tage (10 Std.) nur reduzierte 158 Euro. Also schnell zugreifen und anmelden, nächsten Monat kostet das Seminar die regulären 222 Euro.
Aber braucht man das alles wirklich?
Wie geht ein Berliner Testament? (Formulierungsmuster)
Das klassische Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Ehegattentestament, bei dem sich die Eheleute zunächst jeweils gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Erbe(n) des länger Lebenden der Eheleute soll(en) dann das gemeinsame Kind / die gemeinsamen Kinder werden. Was ist der Zweck und wie formuliert man ein Berliner Testament? [mehr]
