Kategorie ‘Erbrecht’

Basics zum Erbrecht aller EU-Staaten

Von Bernhard Schmeilzl (16.01.2011)
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Nicht selten hat ein deutscher Mandant ein Ferienhaus in Spanien oder er wird von seiner Firma für längere Zeit ins europäische Ausland geschickt, hat also seinen Wohnsitz rechtlich gesehen in Rotterdam, London oder Wien. Bittet ein solcher Mandant um Beratung für seine Testamentsgestaltung, läuten beim Anwalt (hoffentlich) sofort Alarmglocken. Denn es drohen etliche Haftungsfallen. Als Stichworte sollen genügen: unterschiedliche Formalanforderungen an ein Testament, verschiedene Regeln zum Pflichtteilsrecht, Nachlassspaltung, verschiedene Steuersätze, unterschiedliche Freibeträge, (fehlende Abkommen zur) Doppelbesteuerung etc. Hinzu kommt, dass die anwaltliche Haftpflichtversicherung für Schäden wegen falscher Beratung im ausländischen Recht nicht aufkommt. Es kann also erforderlich werden, dass der Mandant mehrere letztwillige Verfügungen für verschiedene Länder erstellen muss, die aber natürlich aufeinander abgestimmt werden müssen. Man sollte daher in solchen Fällen entweder mit einem Anwalt aus der betroffenen Rechtsordnung zusammenarbeiten oder sich extrem gut in die fremde Materie einarbeiten. Einen ersten Einstieg in die Basics des Erbrechts aller EU-Staaten  bietet das Info-Portal “Successions in Europe”, ein gemeinsames Projekt der Europäischen Union und der Berufsverbände der europäischen Notare. Weitere Informationen hier.

Neues Portal zum europäischen Erbrecht: www.Successions.eu

Von Bernhard Schmeilzl (23.09.2010)
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Gilt ein handschriftliches Testament in Frankreich, Irland, Spanien? Wer wird in Dänemark gesetzlicher Erbe, wenn ein Testament fehlt, und mit welcher Erbquote? Verlässliche Antworten auf all diese Fragen sind ab sofort mit drei Clicks kostenlos im Internet verfügbar. Dank einer Initiative europäischer Notare und der EU Kommission. [mehr]

Der Erbfall mit Auslandsbezug: z.B. Testament mit Immobilie in Spanien

Von Bernhard Schmeilzl (23.09.2010)
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Immer mehr Deutsche haben Grundbesitz im Ausland: Allein in Spanien gibt es rund 300.000 stolze Immobilieneigentümer mit deutschem Pass. Viele davon wissen nicht, dass dies erbrechtliche Probleme zur Folge haben kann, vor allem wenn sich bei Rentnern der Lebensmittelpunkt immer mehr ins Ausland verlagert, so dass irgendwann der Ort des “gewöhnlichen Aufenthalts” (juristische Formulierung für Hauptwohnsitz) im Ausland ist. Die Europäische Union plant derzeit eine Verordnung im Bereich des Erbrechts, die Bewegung in diese Materie bringt: Konnten sich die deutschen Eigentümer bisher darauf verlassen, dass sich die Nachlassfragen nach deutschem Recht regeln, wird mit der nun angegangenen Verordnung der Nachlass dem Recht des Staates unterstellt, in dem sich der Erblasser gewöhnlich aufhält – häufig also dem ausländischen Recht. Dies gilt für alle Bereiche des Erbfalls. Dies kann unerwartete Folgen haben: das spanische Recht z.B. beteiligt den Ehegatten deutlich geringer am Nachlass und sichert ihn damit finanziell schlechter ab.

In vielen Fällen werden derartige erbrechtliche Folgen nicht gewünscht sein. Die Verordnung ermöglicht dem Erblasser jedoch, mittels letztwilliger Verfügung eine Entscheidung über das auf den Erbfall anwendbare Recht zu treffen – und somit auch bei einem Wechsel des Wohnorts ins Ausland den Nachlass nach Heimatrecht zu übertragen. Von dieser Möglichkeit sollte bereits bei jetzt anstehenden Testamentserrichtung Gebrauch gemacht werden, um der künfigen Rechtslage und möglichen  Veränderungen der Lebenssituation des Erblassers angemessen Rechnung zu tragen. Die Rechtswahl vor Verordnungserlass ist explizit vorgesehen, um den Bedürfnissen der Praxis Rechnung zu tragen.

Rechtsanwalt Bernhard Schmeilzl ist ein im Erbrecht erfahrener Partner der Kanzlei Graf & Partner. Weitere Informationen zu Testament, gesetzliche Erbfolge und Pflichtteil hier:

Mustertext Ehegattentestament
Broschüre “Fakten zum Erbrecht”
Testierunfähigkeit wegen Demenz
Geltendmachung des Pflichtteils

Das Zentrale Testamentsregister kommt

Von Michael Gleiten (31.08.2010)
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Der Bundesrat hat den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Benachrichtigungswesens in Nachlasssachen durch Schaffung des Zentralen Testamentsregisters bei der Bundesnotarkammer vorgelegt (BT-Drucks. 17/2583 hier als PDF-Download: Gesetzentwurf_zentrales_Testamentsregister_14Juli2010). Das gegenwärtige Mitteilungswesen in Nachlassangelegenheiten ist veraltet, langsam und fehleranfällig. Die Nachlassgerichte und Standesämter nutzen die Vorteile moderner Kommunikations- und Speichermedien bisher nicht. Stattdessen werden die erbfolgerelevanten Urkunden derzeit noch dezentral bei ca. 5.200 Stellen über Karteikarten (!) verwaltet. Komplizierte Meldewege, veraltete Verwahrdaten und Kapazitätsgrenzen der Hauptkartei für Testamente führen zu erheblichen Verzögerungen und unnötig hohen Verwaltungskosten. Zudem kann sich Deutschland bislang nicht an europäischen Bestrebungen zur Vernetzung von Registern über erbfolgerelevante Erklärungen beteiligen.

All dies soll sich verbessern, indem bei der Bundesnotarkammer (BNotK) ein elektronisch geführtes zentrales Testamentsregister eingerichtet wird. Alle vorhandenen Daten sollen in dieses Register überführt werden. Das Nachlassverfahren würde verbessert, weil die BNotk das zuständige Nachlassgericht und alle relevanten Verwahrstellen am Tag des Eingangs der Sterbefallmitteilung benachrichtigen könne. Auch kann man in diesem zentralen Register den Verwahrungsort aller registrierten Urkunden ständig aktuell halten und dadurch Fehlmeldungen vermeiden. Erbfolgerelevante Urkunden (Testamente, Erbverträge) sind aber nur dann registrierfähig, wenn sie öffentlich beurkundet oder in amtliche Verwahrung genommen worden sind, § 78 b Abs. 3 des Gesetzentwurfs. (Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer)

Weitere Beiträge zum Thema Testament und Erbrecht hier

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Schon wieder Reform des Erbrechts?

Von Bernhard Schmeilzl (23.08.2010)
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Unter der Überschrift “Ist unser Erbrecht noch zeitgemäß?” diskutiert der 68. Deutsche Juristentag, ob bzw. welche Änderungen des materiellen erbrechts sinnvoll sind. Die Ständige Deputation des Deutschen Juristentags hatte Prof. Dr. Anne Röthel (Bucerius Law School) mit der Prüfung dieser Fragen beauftragt. Nachfolgend die für die Praxis wichtigsten Reformforderungen der Gutachterin: [mehr]

Der mit Abstand meistgelesene Beitrag der letzten 2 Jahre …

Von Bernhard Schmeilzl (04.08.2010)
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… auf Rechthaber.com ist dieser hier. Offenkundig ist das Thema ein Dauerbrenner. Täglich landen mehrere hundert Besucher über Google auf dieser Seite. Die “demographische Entwicklung” (ein Euphemismus für Überalterung) wird dazu führen, dass künftig noch erheblich mehr Familien vor der Situation stehen werden, dass Rente und Ersparnisse der Eltern für die Heim- oder Pflegekosten nicht ausreichen. Die Kanzlei Graf & Partner arbeitet deshalb aktuell an einer ausführlichen Publikation zum Thema Elternunterhalt und Heimkosten. Das etwa 15seitige Skript geht voraussichtlich Ende September online.

Weiterer Mustertext: einfaches Berliner Ehegattentestament

Von Bernhard Schmeilzl (06.07.2010)
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Ausführliche Informationen zu Berliner Testament, gesetzlicher Erbfolge und Erbschaftssteuer haben wir hier veröffentlicht:

- Fakten zum Erbrecht (gratis Broschüre zum Download mit Mustertexten und Steuertabellen)
- Wie geht ein Berliner Testament? (Mustertext)
- Nachteile des Berliner Testaments
- Enterbt ist halb so schlimm: So macht man den Pflichtteil geltend (Muster-Anspruchsschreiben)
- Checkliste Nachlassverzeichnis: Korrekte Berechnung des Pflichtteilsanspruchs
- Testierunfähigkeit wegen Demenz
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Die Mustertexte in der Broschüre sowie im Beitrag “Wie geht ein Berliner Testament” ist manchen aber zu ausführlich. Hier deshalb noch ein Textvorschlag, der auf das Nötigste reduziert ist. Natürlich gilt wie immer bei solchen Formulierungsvorschlägen, dass diese keine Beratung im konkreten Einzelfall ersetzen können. Ob der Text also auf die konkreten Bedürfnisse des Mandanten passt, muss sorgfältig geprüft werden. Hier der Beispielstext für ein einfaches Berliner Testament:  (…) [mehr]

Was kostet ein Testamentsvollstrecker?

Von Bernhard Schmeilzl (05.07.2010)
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Wer sicherstellen will, dass die Anordnungen in seinem Testament später einmal auch wirklich umgesetzt werden, kann einen Testamentsvollstrecker einsetzen. Es genügt der einfache Satz: “Ich ordne Testamentsvollstreckung an.” Dann wählt das Nachlassgericht den Vollstrecker aus. Sinnvoller ist es natürlich, eine Person seines Vertrauens damit zu beauftragen. Noch besser ist es, wenn man schon zu Lebzeiten mit dieser Vertrauensperson spricht und abklärt, ob er/sie diese Aufgabe überhaupt übernehmen würde und – wenn ja – welches Honorar er/sie sich dafür vorstellt.  (…) [mehr]

Fakten zum Erbrecht 2010 (gratis Download)

Von Michael Gleiten (24.06.2010)
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In dieser Broschüre haben wir die wichtigsten Fakten zum  Erbrecht zusammengestellt: gesetzliche Erbfolge, Musterformulierung für ein Berliner Ehegattentestament, Steuerfreibeträge, Steuersätze. Gratis-Download hier

Gilt auch ein unauffindbares Testament?

Von Bernhard Schmeilzl (21.06.2010)
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Jedes Testament schafft Gewinner und Verlierer. Wer ein Testament schreibt, entscheidet darüber, wer erbt und wer leer ausgeht, wer sofort über das Vermögen verfügen darf und wer seinen etwaigen Pflichtteil mühsam erstreiten muss. Die Testierfreiheit – also das Recht, über die Verteilung seines Vermögens zu bestimmen – hat im BGB höchsten Stellenwert und ist sogar im Grundgesetz abgesichert. Die in der Praxis einzig relevante Beschränkung ist das Pflichtteilsrecht.

Doch wenn es wirken soll, muss das Testament im Ernstfall auch gefunden und beim Nachlassgericht abgeliefert werden. Falls aber genau diejenige Person das Testament als erstes in die Hände bekommt, die darin schlecht wegkommt, ist die Versuchung groß, nach dem nächsten Feuerzeug zu greifen und das Testament aus der Welt zu schaffen. Das ist zwar strafbar (als Urkundenunterdrückung und Betrug), verpflichtet zum Schadensersatz und führt in der Regel auch zur Erb- und Pflichtteilsunwürdigkeit. Dennoch verschwinden immer wieder Testamente auf diese Weise. Noch häufiger kommt es vor, dass jemand in der Mitte seines Lebens ein Testament erstellt und es zuhause aufbewahrt, Jahrzehnte später aber an Demenz erkrankt und das Testament verlegt oder unabsichtlich wegwirft.  (…) [mehr]