Kategorie ‘Erbrecht’

Weiterer Mustertext: einfaches Berliner Ehegattentestament

Von Bernhard Schmeilzl (06.07.2010)
Ein Kommentar

Ausführliche Informationen zu Berliner Testament, gesetzlicher Erbfolge und Erbschaftssteuer haben wir hier veröffentlicht:

- Fakten zum Erbrecht (gratis Broschüre zum Download mit Mustertexten und Steuertabellen)
- Wie geht ein Berliner Testament? (Mustertext)
- Nachteile des Berliner Testaments
- Enterbt ist halb so schlimm: So macht man den Pflichtteil geltend (Muster-Anspruchsschreiben)
- Checkliste Nachlassverzeichnis: Korrekte Berechnung des Pflichtteilsanspruchs
- Testierunfähigkeit wegen Demenz
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Die Mustertexte in der Broschüre sowie im Beitrag “Wie geht ein Berliner Testament” ist manchen aber zu ausführlich. Hier deshalb noch ein Textvorschlag, der auf das Nötigste reduziert ist. Natürlich gilt wie immer bei solchen Formulierungsvorschlägen, dass diese keine Beratung im konkreten Einzelfall ersetzen können. Ob der Text also auf die konkreten Bedürfnisse des Mandanten passt, muss sorgfältig geprüft werden. Hier der Beispielstext für ein einfaches Berliner Testament:  (…) [mehr]

Was kostet ein Testamentsvollstrecker?

Von Bernhard Schmeilzl (05.07.2010)
Ein Kommentar

Wer sicherstellen will, dass die Anordnungen in seinem Testament später einmal auch wirklich umgesetzt werden, kann einen Testamentsvollstrecker einsetzen. Es genügt der einfache Satz: “Ich ordne Testamentsvollstreckung an.” Dann wählt das Nachlassgericht den Vollstrecker aus. Sinnvoller ist es natürlich, eine Person seines Vertrauens damit zu beauftragen. Noch besser ist es, wenn man schon zu Lebzeiten mit dieser Vertrauensperson spricht und abklärt, ob er/sie diese Aufgabe überhaupt übernehmen würde und – wenn ja – welches Honorar er/sie sich dafür vorstellt.  (…) [mehr]

Fakten zum Erbrecht 2010 (gratis Download)

Von Michael Gleiten (24.06.2010)
2 Kommentare

In dieser Broschüre haben wir die wichtigsten Fakten zum  Erbrecht zusammengestellt: gesetzliche Erbfolge, Musterformulierung für ein Berliner Ehegattentestament, Steuerfreibeträge, Steuersätze. Gratis-Download hier

Gilt auch ein unauffindbares Testament?

Von Bernhard Schmeilzl (21.06.2010)
2 Kommentare

Jedes Testament schafft Gewinner und Verlierer. Wer ein Testament schreibt, entscheidet darüber, wer erbt und wer leer ausgeht, wer sofort über das Vermögen verfügen darf und wer seinen etwaigen Pflichtteil mühsam erstreiten muss. Die Testierfreiheit – also das Recht, über die Verteilung seines Vermögens zu bestimmen – hat im BGB höchsten Stellenwert und ist sogar im Grundgesetz abgesichert. Die in der Praxis einzig relevante Beschränkung ist das Pflichtteilsrecht.

Doch wenn es wirken soll, muss das Testament im Ernstfall auch gefunden und beim Nachlassgericht abgeliefert werden. Falls aber genau diejenige Person das Testament als erstes in die Hände bekommt, die darin schlecht wegkommt, ist die Versuchung groß, nach dem nächsten Feuerzeug zu greifen und das Testament aus der Welt zu schaffen. Das ist zwar strafbar (als Urkundenunterdrückung und Betrug), verpflichtet zum Schadensersatz und führt in der Regel auch zur Erb- und Pflichtteilsunwürdigkeit. Dennoch verschwinden immer wieder Testamente auf diese Weise. Noch häufiger kommt es vor, dass jemand in der Mitte seines Lebens ein Testament erstellt und es zuhause aufbewahrt, Jahrzehnte später aber an Demenz erkrankt und das Testament verlegt oder unabsichtlich wegwirft.  (…) [mehr]

Rechtzeitige Regelung der Unternehmensnachfolge

Von Bernhard Schmeilzl (15.06.2010)
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Die erfolgreiche Regelung der Unternehmensnachfolge ist ein kompliziertes Unterfangen. Für die Übertragung des Vermögens existieren zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten. Hat der Unternehmer ein Interesse an der Erhaltung der Unternehmenskontinuität und Sicherung der geschaffenen Werte, so gilt es, Liquidität und Unternehmensstruktur zu erhalten. Eine klare Regelung auch im Hinblick auf die Unternehmensführung mit Entscheidungskompetenzen ist unumgänglich. [mehr]

Die TOP 10 Downloads …

Von Michael Gleiten (14.06.2010)
Ein Kommentar

… im ersten Halbjahr 2010 auf Rechthaber.com sind nach Auswertung von Statcounter:

(1) Einschreiben sind rechtlich wertlos

(2) Nachteile des Berliner Testaments

(3) Fakten zum Erbrecht 2010 (Mandantenbroschüre)

(4) Kündigung wegen Mietrückstand (Muster-Anwaltsschreiben)

(5) Muster-Treuhandvertrag (Strohmannvereinbarung GmbH-Anteile)

(6) Ich verklage Pink!

(7) Muss der Arbeitnehmer Schäden am Dienstwagen zahlen?

(8) Arzthaftungsklage gegen Krankenhaus: Muster-Klageschrift (Checkliste)

(9) Pferdekauf: Musterkaufvertrag und Checkliste

(10) Wie viel Mieterhöhung ist zulässig? (Tipps für Vermieter)

Betreuerbestellung in der Praxis

Von Prof. Dr. Herbert Grziwotz (18.05.2010)
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Kann ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst besorgen, bestellt das Betreuungsgericht gem. § 1896 Abs. 1 BGB für ihn auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer.  Wie geschieht dies in der Praxis?  (…)

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Ausgleichsansprüche beim Tod des nichtehelichen Partners (Update)

Von Prof. Dr. Herbert Grziwotz (18.05.2010)
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Endet eine nichteheliche Lebensgemeinschaft nicht durch Trennung (dazu Infos hier), sondern durch den Tod eines Partners, kommt zu dem schmerzlichen Verlust auf den Überlebenden häufig noch Ärger zu. Wird er nämlich nicht Erbe, sondern anderen Personen wie z. B. ersteheliche Kinder oder eventuell sogar ein Noch-Ehegatte bzw. ein Noch-Lebenspartner, so versuchen diese, Zuwendungen, die während des Bestehens der Lebensgemeinschaft erfolgen, rückabzuwickeln, um auf diese Weise den Nachlass zu erhöhen. (…) [mehr]

Broschüre “Fakten zum Erbrecht 2010″

Von Bernhard Schmeilzl (02.02.2010)
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Die vergangenen drei Jahre waren für das Erbrecht eine turbulente Zeit. Mehrere Reformen haben die Regeln des Erb- und Pflichtteilsrecht sowie die Steuern modifiziert. Deshalb hat die Kanzlei Graf & Partner die Broschüre “Fakten_zum_Erbrecht” (kostenloser PDF-Download hier) grundlegend überarbeitet und neu aufgelegt. Die Broschüre enthält grafische Übersichten zur gesetzlichen Erbfolge (Verwandtenerbrecht und Ehegattenerbrecht), Tabellen zur Erbschaftssteuer (Steuersätze, Steuerklassen und Freibeträge) sowie ein kommentiertes Beispiel für ein Ehegattentestament.

Noch ausführlichere Informationen zum Thema “Berliner Testament” hier

Nachbesserung bei Erbschaftssteuer

Von Bernhard Schmeilzl (11.01.2010)
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Schon seit 1.1.2009 gelten für Erbschaften und Schenkungen bekanntlich neue Steuersätze und neue (höhere) Freibeiträge. Faktisch stehen daher nahe Verwandte steuerlich besser als vor der Reform. Mit einer Ausnahme: Geschwister. Die für Geschwister relevante Steuerklasse II wurde nämlich deutlich erhöht, ohne dass hier im Gegenzug massiv höhere Freibeträge gelten würden. Die massive Kritik hieran führte nun zu einer Nachbesserung der Erbschaftssteuerreform: Mit Wirkung zum 1.1.2010 wurde die Tarifspanne für die Erbschaftssteuer bei Erbfällen unter Geschwistern und Geschwisterkindern von derzeit 30-50 % herabgesetzt werden auf 15-43 % (§ 19 Abs. 1 ErbStG vor). … [mehr]