Kategorie ‘Europarecht’

EU evaluiert Niederlassungsrichtlinie für Rechtsanwälte

Von Bernhard Schmeilzl (04.11.2011)
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Die Europäische Kommission evaluiert derzeit die Dienstleistungsrichtline (77/249/EC) und die Niederlassungsrichtlinie für Rechtsanwälte (98/5/EC). Anlass ist Art. 15 der Niederlassungsrichtlinie, wonach die Kommission verpflichtet ist, spätestens zehn Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie einen Fortschrittsbericht über die Umsetzung der Richtlinie zu verfassen. Die BRAK hat auf der Grundlage der Erfahrungen der regionalen Rechtsanwaltskammern Stellung genommen und betont insbesondere, dass durch die beiden Richtlinien innerhalb der EU ein Grad von Freizügigkeit für die anwaltliche Tätigkeit erreicht werde, der in anderen Teilen der Welt, selbst in den USA, so nicht bestehe. Am 01. Januar 2010 habe es in Deutschland 350 niedergelassene europäische Anwälte gegeben, davon 111 in Frankfurt und 86 in München. Die geringe Nutzung der Möglichkeiten, die dem Anwalt durch die Niederlassungsrichtlinie eröffnet werden, liege insbesondere daran, dass ein Wechsel in einen anderen Mitgliedstaat nur dann sinnvoll sei, wenn damit der Lebensunterhalt verdient werden könne. Hierzu sei es insbesondere nötig, das nationale Recht sowie die Landessprache ausreichend zu kennen. Weitere Informationen hier. (Quelle: Newsletter 10/2011 der RAK München).

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Gemeinsames EU-Kaufrecht kommt

Von Bernhard Schmeilzl (28.10.2011)
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Kommission legt Verordnungsvorschlag zu EU-Kaufrecht vor

Justizkommissarin Reding hat am 11. Oktober 2011 den Verordnungsvorschlag KOM(2011) 635 über ein Gemeinsames Europäisches Kaufrecht vorgestellt. Danach können Verträge wahlweise nach „EU-Kaufrecht“ oder der jeweils einschlägigen nationalen Vertragsrechtsordnung geschlossen werden. Das Verordnungsrecht findet nur Anwendung, wenn sich beide Vertragsparteien freiwillig darauf einigen. Die Mitgliedstaaten können entscheiden, ob das EU-Kaufrecht nur für grenzüberschreitende oder auch für inländische Verträge gelten soll. Gewählt werden kann das neue EU-Kaufrecht sowohl für Geschäfte zwischen Unternehmen als auch für Geschäfte zwischen Unternehmen und Verbrauchern. Es reicht aus, dass eine Vertragspartei ihren Sitz in der EU hat. Der DAV begrüßt in seiner Stellungnahme Nr. 3/2011 ein optionales europäisches Vertragsrechtsinstrument ausdrücklich. Quelle: DAV-Depesche Nr. 43/11 vom 27. Oktober 2011

Grenzüberschreitende Pfändung von Bankkonten

Von Bernhard Schmeilzl (28.07.2011)
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Vorschlag der EU-Kommission zur grenzüberschreitenden Bankkontenpfändung

Forderungen im Ausland beizutreiben ist auch innerhalb der EU noch immer mühsam, langwierig und teuer. Die EU-Kommission will dies nun ändern: Mit dem Vorschlag für einem neuen Europäischen Pfändungsbeschluss KOM(2011) 445 vom 25. Juli 2011 soll verhindert werden, dass Schuldner Guthaben auf Konten in anderen Mitgliedstaaten verschieben und sie so dem Zugriff der Gläubiger entziehen kann. Dem Vorschlag ging ein Grünbuch der Kommission KOM(2006) 618 voraus (s. EiÜ 37/06, 34/07), zu welchem der DAV zahlreiche Bedenken geäußert hatte (s. DAV-Stellungnahme 9/2007). Der Europäische Pfändungsbeschluss wird Gläubiger in die Lage versetzen, in allen EU-Mitgliedstaaten unter denselben Bedingungen Bankguthaben vorläufig pfänden zu lassen. Dies soll bereits vor Erwirkung eines vollstreckbaren Titels als einstweilige Maßnahme möglich sein. Der Europäische Beschluss wird in Zivil- und Handelssachen, sowie zukünftig auch im Bereich des Ehegüter- sowie Erbrechts mit grenzüberschreitendem Bezug zur Anwendung gelangen und ohne vorherige Anhörung des Schuldners erlassen werden. Der Europäische Pfändungsbeschluss soll dem Gläubiger als Alternative zu den mitgliedstaatlichen Sicherungsmaßnahmen zur Verfügung stehen. Durch die Abschaffung der Exequatur wird ein in einem anderen Mitgliedstaat erlangter Pfändungsbeschluss ohne Vollstreckbarkeitserklärung anerkannt und vollstreckt. Die Anerkennung kann nicht gerichtlich angefochten werden. Die Verordnung regelt zudem in Art. 17 Verfahren für die Erlangung von Konteninformationen des Schuldners. Weitere Informationen unter www.anwaltverein.de/leistungen/europa-im-ueberblick.  Quelle: DeutscherAnwaltVerein, DAV-Depesche Nr. 30/11 vom 28. Juli 2011

German laws in english language

Von Bernhard Schmeilzl (25.07.2011)
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In case you need to look into the wording of specific German legislation you can find many relevant German statutes on the website of the German Department of Justice (here). The central codification is the German Civil Code (Bürgerliches Gesetzbuch), which is available for download here: German_Civil_Code_in_English_language.

English speaking entrepreneurs looking for information about German law and on how to do business in Germany may also find the following links helpful. The bilingual brochure “Continental Law” (free download here), published by the German Law Societies explains the basic principles of Continental Law. The gateway Trial-Lawyers-Europe.com collects useful information on business and law in Europe, for example:

- “Doing Business in Germany“, including an “Investment Guide to Germany” (download here)
- “How to found a German Company“, incl. overview of company forms under German law (download here)
- German Labour Law: Employee protection against dismissal (download here)
- Model Employment Agreement under German law (download here)
- Information brochure “Facts about Germany” (download here)
- Taxation and Accounting in Germany – an Overview (download here)
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Contact: In case you desire more information on German law please contact Bernhard H. Schmeilzl, Attorney-at-Law (Munich Bar) & Master of Laws (Leicester, UK), managing partner of the Munich based corporate law firm Graf & Partners.

Basics of German Law

Von Bernhard Schmeilzl (19.07.2011)
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On our website we provide various templates and standard contracts in both German and English versions. English speaking entrepreneurs looking for information about German law and on how to do business in Germany may find these links helpful. The bilingual brochure “Continental Law” (free download here), published by the German Law Societies explains the basic principles of Continental Law (in particular the German and French legal systems) and argues that applying Continental Law in international contracting brings many advantages. The gateway Trial-Lawyers-Europe.com collects useful information on business and law in Europe, for example:

- “Doing Business in Germany“, including an “Investment Guide to Germany” (download here)
- “How to found a German Company“, incl. overview of company forms under German law (download here)
- German Labour Law: Employee protection against dismissal (download here)
- Model Employment Agreement under German law (download here)
- Information brochure “Facts about Germany” (download here)
- Taxation and Accounting in Germany – an Overview (download here)
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Contact: In case you desire more information on German law please contact Bernhard H. Schmeilzl, Attorney-at-Law (Munich Bar) & Master of Laws (Leicester, UK), managing partner of the Munich based corporate law firm Graf & Partners.

Broschüre: Grundzüge des Wirtschaftsrechts in Großbritannien

Von Bernhard Schmeilzl (04.07.2011)
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Ein guter Einstieg für Anwälte oder Unternehmer, die mit Fragen zum englischen Recht konfrontiert sind, ist die von Germany Trade & Invest (GTAI) erstellte Broschüre “Recht kompakt: Großbritannien – Informationen zum Wirtschaftsrecht in Großbritannien”, hier zum Download als PDF. Die Gesetzestexte des Vereinigten Königreichs sind über das kostenlose Portal Legislation.gov.uk verfügbar, das den schönen Slogan “The Official Home of UK Legislation” trägt.

Verwandte Beiträge:
- Großbritannien erlässt strenges Anti-Korruptionsgesetz: Bribery Act (mit Leitfaden)
- Broschüre zur Vertragsgestaltung: Vergleich Common Law mit kontinentalem Recht
- Rubrik “Englische Vertragsmuster

Zum Autor: Zusätzlich zur Qualifikation als Rechtsanwalt erwarb Bernhard Schmeilzl 2003 den Master of Laws an der englischen University of  Leicester mit Schwerpunkt Europäisches Wirtschaftsrecht (EU Commercial Law) und berät als Partner einer Wirtschaftskanzlei auch Unternehmen bei grenzüberschreitender Vertragsgestaltung

Rechnung an Mandanten im Ausland: MwSt oder nicht?

Von Bernhard Schmeilzl (23.05.2011)
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Diese Frage treibt dem Sekratariat (und auch den meisten Anwälten) immer wieder die Schweißperlen auf die Stirn: Wie war das gleich wieder? Es gibt leider viele verschiedene Konstellationen: Mandant ist Unternehmer und sitzt in einem anderen EU-Land. Oder Mandant ist Privatperson und sitz im Nicht-EU-Ausland. Oder umgekehrt. Und kommt es auf den Ort der Leistungserbringung an? Hier eine Übersicht zu den verschiedenen Konstellationen als PDF-Download “Auslandsrechnungen und_USt_Übersicht_2011″ sowie zwei Internet-Fundstellen, die bei der Einordnung der Fallgruppen helfen können (wer boch bessere Fundstellen kennt, möge sie bitte mitteilen):

- HWK Düsseldorf: Umsatzsteuer bei Lieferungen in einen anderen EU-Mitgliedstaat (PDF-Download)
- Akademie.de: Rechnung ohne Grenzen
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Rechtsanwalt Bernhard Schmeilzl ist seit 2000 Wirtschaftsanwalt, erwarb 2003 den Master of Laws an der englischen University of  Leicester mit Schwerpunkt European Union Law und berät als Partner einer Wirtschaftskanzlei Unternehmen und Freiberufler. Dies insbesondere auch bei grenzüberschreitender Vertragsgestaltung, insbesondere in anglo-amerikanischen Jurisdiktionen.

Gestaffelter Urlaubsanspruch ist verbotene Altersdiskriminierung

Von Katrin Groll (09.05.2011)
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Sieht ein Tarifvertrag vor, dass Arbeitnehmer Urlaubsansprüche gestaffelt nach ihrem Lebensalter erhalten, kann darin ein Verstoß gegen das Verbot der Altersdiskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) liegen. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Urteil vom 18.01.2011; Az.: 8 Sa 1274/10) entschied den Fall einer 24jährigen Einzelhandelskauffrau, der nach dem Manteltarifvertrag des Einzelhandels in NRW 30 Urlaubstage zustanden. Die Regelung sah bis zum vollendeten 20. Lebensjahr 30 Urlaubstage, ab dem 20. Lebensjahr 32, ab dem 23. Lebensjahr 34 und ab dem 30. Lebensjahr 36 Urlaubstage vor. Darin sah das LAG einen Verstoß gegen das Verbot der Altersdiskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), der auch nicht gerechtfertigt sei. Es gebe kein legitimes Ziel für diese Ungleichbehandlung im Tarifvertrag. Da die Arbeitnehmerin durch die Regelung diskriminiert werde, könne sie 36 Urlaubstage beanspruchen. Diese Angleichung des Anspruchs nach oben sei geboten, um dem Grundsatz der effektiven Durchsetzung von EU-Rechtsvorgaben zur Geltung zu verhelfen.

Aus gegebenem Anlass: The Laws of the United Kingdom

Von Bernhard Schmeilzl (29.04.2011)
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Seit 29. Juli 2010 ist die Recherche von Gesetzestexten des Vereinigten Königreichs erheblich einfacher und schneller. Das neue und kostenlos nutzbare Portal Legislation.gov.uk mit dem schönen Slogan “The Official Home of UK Legislation” löst die bisherigen Portale opsi.gov.uk (OPSI) und Statute Law Database (SLD, vergleichbar mit Rechtsverordnungen) ab und bietet den Nutzern nun mehr Möglichkeiten. Vor allem sind nun konsolidierte und nicht konsolidierte Gesetzesfassungen in einem Internetportal gebündelt.

Wer trotz William & Kate noch nicht sattelfest ist, worin der Unterschied zwischen UK und GB besteht, hier der vollständige, staatsrechtlich korrekte Titel: United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland, wobei Great Britain wiederum aus England, Schottland und Wales besteht. Und wer noch genauer wissen will, wie sich der Union Jack aus den Flaggen von England, Schottland und Irland entwickelt hat, findet auf Wikipedia eine schöne Grafik dazu.

Rechtsanwalt Bernhard Schmeilzl erwarb 2003 den Master of Laws an der englischen University of  Leicester mit Schwerpunkt European Union Law und berät als Partner einer Wirtschaftskanzlei auch Unternehmen bei grenzüberschreitender Vertragsgestaltung

Niedergelassener Europäischer Anwalt: Das unbekannte Wesen

Von Bernhard Schmeilzl (29.04.2011)
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Auch Anwälte arbeiten immer öfter grenzüberschreitend, vor allem innerhalb Europas. Traditionell studieren Juristen in ihrer Ausbildung zwar “nur” ihre nationale Rechtsordnung, weshalb der Spruch existiert: Mathematiker, Chemiker, Architekten oder Ärzte bleiben das auch im Ausland während der Jurist bei Überschreitung der Staatengrenze zum Laien wird. Im anwaltlichen Berufsleben wird diese Regel aber immer öfter durchbrochen. Und zwar nicht nur durch Großkanzleien, die im Ausland Büros eröffnen und dort nationale Anwalte anstellen. Nein, auch einzelne Anwälte machen sich auf die Reise ins Ausland und trauen sich, dort als Anwälte zu arbeiten. Die EU hat mit der Richtlinie 98/5/ED (sog. Rechtsanwaltsniederlassungsrichtlinie) dafür einen Rechtsrahmen und sogar einen speziellen Begriff geschaffen: Niedergelassener Europäischer Rechtsanwalt (oft auch “Europäischer Rechtsanwalt”). Wer als Rechtsanwalt nicht gleichauswandern will, aber anwaltliche Dienstleistungen in anderen EU-Mitgliedstaaten anbieten möchte, kann sich auf die Richtlinie 77/249/EWG (Rechtsanwaltsdienstleistungsrichtlinie) berufen.  Weitere Informationen hier und hier.  Eine vertiefte Darstellung findet sich in der NJW Heft Nr. 18 aus 2011 (s. 1262).

Zum Autor: Neben der Qualifikation als Rechtsanwalt erwarb Bernhard Schmeilzl 2003 den Master of Laws an der englischen University of  Leicester mit Schwerpunkt EU Commercial Law und berät als Partner einer Wirtschaftskanzlei auch Unternehmen bei grenzüberschreitender Vertragsgestaltung sowie in internationalen Erbfällen, insbesondere mit Bezug zu Großbritannien und USA.