Von Bernhard Schmeilzl (01.09.2010)
Diese Frage untersucht derzeit die EU Kommission per Studie über “Funktionsweise und Auswirkungen des Statuts der SE”. Nun liegt ein 18seitiges Arbeitsdokument der EU Kommission mit Auswertungen der öffentlichen Konsultation zu dieser Studie vor. Das Zwischengutachten nimmt vor allem zu den folgenden Themen Stellung:
- Positive und negative Umstände bei der Gründung einer SE
- Bewertung der jeweiligen nationalen Rechtsbedingungen
- Faktoren bei der Auswahl des optimalen Sitzes der SE
- Praktische Probleme bei der Gründung und Unterhaltung einer SE
- Empfehlungen für Verbesserungen der SE-Rechtsgrundlagen
Das Arbeitspapier zur SE ist unter „Synthesis of the comments“ auf der Internetseite Rechtsnews 9/2010 der Europäischen Kommission abrufbar, ebenso die 294-seitige englisch-sprachige Studie, auf deren Grundlage die öffentliche Konsultation erfolgte.
Rechtsanwalt Bernhard Schmeilzl erwarb 2003 den Master of Laws an der englischen University of Leicester mit Schwerpunkt European Union Law und berät als Partner einer Wirtschaftskanzlei auch Unternehmen bei Gesellschaftsgründungen und grenzüberschreitender Vertragsgestaltung
Von Katrin Groll (01.09.2010)
Ein hilfreiches Merkblatt zu den Rechtsfragen bei der Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht: “Fragen und Antworten zur Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer in Deutschland” (hier als PDF-Download)
Von Bernhard Schmeilzl (23.08.2010)
Im Auftrag der FIFA erarbeitete das Institute for European Affairs (INEA) ein Rechtsgutachten zur Frage der Vereinbarkeit der sog. „6+5-Regel“ mit europäischem Gemeinschaftsrecht. Das Gutachten der Expertengruppe, bestehend aus fünf Juraprofessoren, hier zum Download: INEA_Gutachten_zu_6_plus_5_Regel_2008. Weitere Beiträge zum Sportrecht hier.
Rechtsanwalt Bernhard Schmeilzl beschäftigt sich intensiv mit Sport- und Verbandsrecht.
Von Bernhard Schmeilzl (06.08.2010)
Schon mehrfach (hier und hier) haben wir die Website des GTAI gelobt. “Germany Trade & Invest” (GTAI) ist die Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Bundesrepublik Deutschland (früher auch “Bundesagentur für Außenwirtschaft”). Das Portal ist eine Fundgrube für hilfreiche Informationen zum Wirtschaftsstandort Deutschland. Aber auch für Informationen, die deutsche Unternehmen beim Gang ins oder Handel mit dem Ausland benötigen – und damit auch für deren Rechtsberater. Auf zwei Angebote wollen wir speziell hinweisen: [mehr]
Von Bernhard Schmeilzl (24.07.2010)
Die Europäische Union hat mit dem neuen EU-Justizportal eine zentrale Anlaufstelle für Rechtsinformationen geschaffen, das nun seit 16.7.2010 online ist. Die Seite erleichtert Rechtsanwälten, Notaren, Richtern sowie Bürgern und Unternehmen die juristische Informationssuche. In 22 EU-Sprachen stellt das Portal grundlegende Informationen über das Europarecht und die nationalen Rechtssysteme der Mitgliedstaaten bereit. Rechtsanwälte, Notare und Richter können Rechtsdatenbanken konsultieren, Kollegen über das justizielle Netz kontaktieren und Informationen zu Schulungs- und Fortbildungsangeboten abrufen. Das Portal hilft sogar bei der Organisation von Videokonferenzen. Bis 2013 sollen weitere Inhalte hinzukommen. Unter anderem will EU-Justizkommissarin Reding die nationalen Register für Insolvenzen, Testamente, Grundbucheinträge und Unternehmen mit dem Portal verbinden. Dies soll insbesondere den Notaren helfen. Auch das europäische Mahnverfahren soll integriert werden. (Quelle: DeutscherAnwaltVerein, DAV-Depesche Nr. 27/10 vom 22. Juli 2010)
Wirtschaftsanwalt Bernhard Schmeilzl hat neben der deutschen Rechtsanwaltszulassung auch den Master of Laws auf dem Gebiet European Union Law an der englischen University of Leicester erworben
Von Julian Firsching (19.03.2010)
Geht es an die Kündigung eines Arbeitsverhälnisses, stellt sich zwangsläufig auch die Frage, zu welchem Termin dieses beendet werden kann. Dabei stehen sich die Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmer diametral engegen. Während der Arbeitgeber sich möglichst schnell von seinem Arbeitnehmer trennen will, möchte letzterer möglichst lange im Betrieb verbleiben, um genügend Zeit für die Suche nach einer neuen Arbeitsstelle zu haben. Nach deutschem Recht hat der Arbeitgeber bei einer Kündigung gewisse Kündigungsfristen einzuhalten. Diese richten sich nach der Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters (§ 622 BGB). War dieser z.B. 10 Jahre im Unternehmen, kann der Arbeitgeber nur mit vier Monaten zum Ende des Kalendermonats kündigen. Bisher regelte § 622 II Satz 2 BGB, dass bei Berechnung der Fristen die Jahre der Betriebszugehörigkeit, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahres liegen, nicht berücksichtigt werden. Beginnt jemand also mit 18 Jahren zu arbeiten und wird dann nach 10 Jahren gekündigt, also mit 28, werden nur drei Jahre Betriebszugehörigkeit angesetzt. Statt 4 Monaten steht ihm nur 1 Monat Kündigungsfrist zu. Nun ist Diskriminierung aufgrund des Alters aber europarechtlich verboten. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf fand diese Klausel daher bedenklich und legt die Frage dem Europäischen Gerichtshof vor. (mehr…)
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Von Bernhard Schmeilzl (30.03.2009)
Traditionell berät ein deutscher Anwalt (nur) im deutschen Recht. Die Europäische Union schafft jedoch sowohl die Möglichkeit wie den Bedarf, auch Mandanten im Ausland zu beraten. Rechtsanwälte können sich hierzu entweder gleich im europäischen Mitgliedsstaat niederlassen (Informationen hier) oder aber Rechtsdienstleistung im Einzelfall ins Ausland exportieren. Die aktuelle IHK-Broschüre „Export-Ratgeber für Dienstleister in Bayern” enthält Informationen über die innerbetrieblichen Voraussetzungen für Exportgeschäfte, die Analyse von Auslandsmärkten sowie über diverse Fördermöglichkeiten. (PDF-Download)
Von Michael Gleiten (06.03.2009)
For a foreign client, taking legal action in Europe is a complex issue. Each European country has its own national laws, court structures and unique legal history. There are fundamental differences in the nature of the various national legal systems. The website www.triallawyerseurope.com provides potential foreign clients (and their lawyers) with:
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Von Katrin Groll (26.02.2009)
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) ist ein Freund der Arbeitnehmer: Im aktuellen Urteil vom 20.01.2009 (Az: C-350/06) entschied er, dass Arbeitnehmer ihren Urlaubsanspruch behalten, auch wenn sie den Urlaub wegen langer Erkrankung (evtl. über Jahre hinweg) nicht nehmen konnten. Der Urlaubsanspruch türmt sich also unbegrenzt auf. Eine massive Härte für Arbeitgeber. Die deutschen Arbeitsgerichte urteilten hier jahrzehntelang anders: (…)
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Von Bernhard Schmeilzl (23.01.2009)
Litigating in Europe is complex. Each European country has its own national laws, court structures and unique legal history. Fundamental differences exist in the nature of the various national legal systems. Few countries follow a common law system. Most states have adopted a civil law jurisdiction based on codification, where statutes are the primary source of law and precedents are less important. Courts decide disputes based on a learned interpretation of relevant statutes. By contrast, common law jurisdictions use cases as a primary source of law and there is a strong adherence to the doctrine of precedent. (…)
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