Das mit Abstand am meisten aufgerufene Posting auf Rechthaber.com ist der Artikel “Teure Eltern! Wer zahlt das Pflegeheim?” und die dort verlinkte, 14-seitige Detailübersicht zu Berechnung und Rückgriffsmöglichkeiten der Sozialbehörden der Kanzlei Graf & Partner (PDF Download hier). Das Thema wird nicht verschwinden. Um den Begriff “demografische Entwicklung” einmal konkret zu machen: Bis zum Jahr 2050 wird sich die Zahl derjenigen, die in Deutschland 80 jahre und älter sind von derzeit 3,5 Millionen auf 9,1 Millionen knapp verdreifachen, bei insgesamt schrumpfender Bevölkerungszahl (BIB-Mitteilungen 4/2005: Alterungsprozess in Deutschland, S. 18). Und wer diesen Blog liest, gehört entweder selbst zu dieser Gruppe oder hat Eltern im entsprechenden Alter. In den letzten Monaten erschienen einige interessante Medienbeiträge zum Thema, auf die wir hier hinweisen wollen:
ARD Plusminus vom 26.7.2011: “Unterhalt – Immer mehr Kinder sollen für ihre Eltern zahlen” (PDF-Download hier) ARD Ratgeber Recht vom 30.4.2011: “Elternunterhalt. Wer zahlt wieviel?” (PDF-Download hier) ARD Plusminus August 2011: “Elternunterhalt. Was dürfen Kinder behalten?” (PDF-Download hier)Kategorie ‘Familienrecht’
Mustertexte “Generalvollmacht” und “Vorsorgevollmacht”
Erteilt man jemandem eine Vollmacht (§ 167 BGB), kann der Bevollmächtigte – innerhalb des Anwendungsbereichs für den die Vollmacht erteilt wurde – rechtlich verbindlich für den Vollmachtgeber agieren, also in dessen Namen Verträge abschließen, Kündigungen aussprechen, Erklärungen entgegennehmen, Prozesse führen usw. Die Vollmacht muss im Regelfall nicht schriftlich sein (Vorsicht aber beim Sonderfall des § 174 BGB), zur Absicherung aller Beteiligten ist eine schriftliche Vollmachtsurkunde aber sinnvoll, vor allem wenn der Bevollmächtigte nicht nur ein einzelnes Geschäft erledigen, sondern den Vollmachtgeber auf längere Zeit vertreten können soll. Zwei besondere Arten einer Vollmachten sind die “Generalvollmacht” und die “Vorsorgevollmacht“. Beides wird häufig verwechselt bzw. unsauber formuliert, so dass man im Ernstfall oft nicht weiß, was gemeint war. (…) [mehr]
Adoption eines Erwachsenen: Was sind die Voraussetzungen?
Verschenkt oder vererbt man Vermögen an sein Kind, hat das Kind einen Steuerfreibetrag von 400.000 Euro und der darüber hinaus gehende Betrag wird in der günstigsten Steuerklasse I versteuert (also mit 7% aufwärts). Existieren keine leiblichen Kinder und wird das Vermögen daher an entferntere Verwandte (Geschwister, Neffen, Nichten, Cousins, Stiefkinder etc.) oder Freunde vererbt, sieht es dramatisch schlechter aus: Nur 20.000 Euro sind steuerfrei. Alles darüber wird mit – je nach Verwandtschaftsgrad und Vermögenshöhe – mit 15, 30 oder gar satten 50 Prozent besteuert (Details zur Erbschaftssteuer und den Freibeträgen in der Broschüre “Fakten zum Erbrecht” hier).
Für wohlhabende Personen ohne eigene Kinder ist daher der Gedanke verlockend, denjenigen, den man als Erben einsetzen möchte, zu adoptieren. Dann hätte der Adoptierte die selben Rechte wie ein leibliches Kind, auch im Steuerrecht. Eine solche Adoption eines Erwachsenen ist im Prinzip durchaus möglich (§ 1767 Abs. 1 BGB). Zusätzlich zu den allgemeinen Grundvoraussetzung einer jeden Adoption (siehe §§ 1741 ff BGB) muss die Adoption eines Erwachsenen “sittlich gerechtfertigt” sein. Eine klassische Generalklausel, die von den Gerichten mit Inhalt gefüllt werden muss. Zumindest in Bayern prüfen die Gerichte die Voraussetzungen relativ streng. Die finanziellen / steuerlichen Motive dürfen nicht im Vordergrund stehen, sondern das Gericht muss davon überzeugt werden, dass tatsächlich eine Eltern-Kind-Beziehung besteht oder zumindest entstehen wird. Das Oberlandesgericht München lehnt einen Antrag auf Volljährigenadoption regelmäßig ab, wenn die finanzielle Absicherung der Anzunehmenden im Vordergrund steht: [mehr]
Gratis Bußgeld- und Blutalkoholrechner als iPhone-App
Der Deutsche AnwaltVerein startet spendabel ins Neue Jahr: Mit dem Bußgeldrechner, dem Blutalkoholrechner und dem Unterhaltsrechner präsentiert der DAV drei kostenlose Applikationen für iPhones. Mithilfe dieser Apps lassen sich die Höhe von Bußgeldern und Unterhaltsansprüche sowie die Blutalkoholkonzentration berechnen. Die neuen DAV-Apps werden sehr gut angenommen. So ist zum Beispiel der Bußgeldrechner bereits nach wenigen Tagen in die Top 100 der kostenlosen iPhone-Apps aufgestiegen und sorgt so für die Imagestärkung der deutschen Anwaltschaft. (Quelle DAV-Depesche 1/2011)
Elterngeld: Es bleibt schwierig
Unter dem Titel “Elterngeld – für Freiberufler eine Fata Morgana” schilderte Kollege Schmeilzl vor einiger Zeit seine persönlichen Erfahrungen mit dem Thema Berechnung des Elterngeldes als Freiberufler. Aktuell beschäftigt sich nun auch die Süddeutsche Zeitung (pdf) mit den praktischen Problemen für angehende Eltern. Der Beitrag vom 18.09.2010 gibt einen guten Gesamtüberblick und enthält auch einige hilfreiche Urteilsfundstellen.
Der mit Abstand meistgelesene Beitrag der letzten 2 Jahre …
… auf Rechthaber.com ist dieser hier. Offenkundig ist das Thema ein Dauerbrenner. Täglich landen mehrere hundert Besucher über Google auf dieser Seite. Die “demographische Entwicklung” (ein Euphemismus für Überalterung) wird dazu führen, dass künftig noch erheblich mehr Familien vor der Situation stehen werden, dass Rente und Ersparnisse der Eltern für die Heim- oder Pflegekosten nicht ausreichen. Die Kanzlei Graf & Partner arbeitet deshalb aktuell an einer ausführlichen Publikation zum Thema Elternunterhalt und Heimkosten. Das etwa 15seitige Skript geht voraussichtlich Ende September online.
Rechtzeitige Regelung der Unternehmensnachfolge
Die erfolgreiche Regelung der Unternehmensnachfolge ist ein kompliziertes Unterfangen. Für die Übertragung des Vermögens existieren zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten. Hat der Unternehmer ein Interesse an der Erhaltung der Unternehmenskontinuität und Sicherung der geschaffenen Werte, so gilt es, Liquidität und Unternehmensstruktur zu erhalten. Eine klare Regelung auch im Hinblick auf die Unternehmensführung mit Entscheidungskompetenzen ist unumgänglich. [mehr]
Ausgleichsansprüche beim Tod des nichtehelichen Partners (Update)
Endet eine nichteheliche Lebensgemeinschaft nicht durch Trennung (dazu Infos hier), sondern durch den Tod eines Partners, kommt zu dem schmerzlichen Verlust auf den Überlebenden häufig noch Ärger zu. Wird er nämlich nicht Erbe, sondern anderen Personen wie z. B. ersteheliche Kinder oder eventuell sogar ein Noch-Ehegatte bzw. ein Noch-Lebenspartner, so versuchen diese, Zuwendungen, die während des Bestehens der Lebensgemeinschaft erfolgen, rückabzuwickeln, um auf diese Weise den Nachlass zu erhöhen. (…) [mehr]
Verfahrenswerte in Familiensachen seit dem 01.09.2009: Eine Übersicht für Praktiker
Seit dem 01.09.2009 befinden sich die Regelungen über die Verfahrenswerte in Familiensachen im FamGKG. Auf Grund der neuen Unbilligkeitskontrolle ist es nun möglich für äußerst umfangreiche Tätigkeiten von den festen Werten abzuweichen. Die einzelnen Regelungen im Überblick: (…)
Illoyale Vermögensminderungen
Rechtsfragen des Güterrechts spielen während einer bestehenden und glücklichen Ehe eher eine untergeordnete Rolle. Kommt es allerdings zu einer Trennung der Partner rückt die Regelung der Vermögensverhältnisse in den Vordergrund.
Der Ansatz im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft ist, dass das während der Ehe erworbene Vermögen beiden Ehegatten gemeinsam zur Verfügung steht und jeder Ehegatte hälftig am wirtschaftlichen Erfolg der Ehe partizipieren soll. Was aber, wenn einer der Ehegatten durch illoyale Handlungen versucht sein Vermögen zu mindern? Der ehemalige Partner also gezielt, in der Absicht den Anderen zu benachteiligen, Geld ausgibt, um die Ausgleichszahlung so gering wie möglich zu halten? Ist man solchen Handlungen schutzlos ausgeliefert? (…) [mehr]
