Kategorie ‘Familienrecht’

Recht der “Ehe ohne Trauschein”: Experten-Beiträge von Prof. Dr. Grziwotz

Von Michael Gleiten (05.01.2009)
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Notar Prof. Dr. Dr. Grziwotz ist Experte für das Recht der Nichtehelichen Lebensgemeinschaft, das (bayerische) Nachbarrecht, das Liegenschafts- sowie das Gesellschaftsrecht. Wir freuen uns, dass wir den Autor zahlreicher Fachbücher (u.a. “Nichteheliche Lebensgemeinschaft” C.H. Beck, NJW-Schriftenreihe H. 39; Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts; Praxishandbuch des Grundbuch- und Grundstücksrechts; vgl. www.schweitzer-online.de Suchbegriff Grziwotz) als Rechthaber-Autor gewinnen konnten.

Auf Rechthaber veröffentlicht Prof. Grziwotz ab sofort regelmäßig interessante Beiträge aus der notariellen Praxis. Die aktuellsten Beiträge sind:

- Ausgleichsansprüche bei der Trennung nichtehelicher Paare

- Ausgleichsansprüche beim Tod des nichtehelichen Partners

- Fehlgeschlagene Sicherung des nichtehelichen Partners (Wohnung)

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Ausgleichsansprüche bei der Trennung nichtehelicher Paare?

Von Prof. Dr. Herbert Grziwotz (22.12.2008)
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Wer bezahlt bei einer bestehenden nichtehelichen Lebensgemeinschaft Anschaffungen? Hierüber machen sich Paare in guten Tagen meist keine Gedanken. Kommt es zur Trennung, soll in der emotional angespannten Situation meist jeder Cent erstattet werden. (…)

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Ausgleichsansprüche beim Tod des nichtehelichen Partners

Von Prof. Dr. Herbert Grziwotz (22.12.2008)
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Endet eine nichteheliche Lebensgemeinschaft nicht durch Trennung (dazu Infos hier), sondern durch den Tod eines Partners, kommt zu dem schmerzlichen Verlust auf den Überlebenden häufig noch Ärger zu. Wird er nämlich nicht Erbe, sondern anderen Personen wie z. B. ersteheliche Kinder oder eventuell sogar ein Noch-Ehegatte bzw. ein Noch-Lebenspartner, so versuchen diese, Zuwendungen, die während des Bestehens der Lebensgemeinschaft erfolgten, rückabzuwickeln, um auf diese Weise den Nachlass zu erhöhen.  (…)

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Fehlgeschlagene Sicherung des nichtehelichen Partners (Wohnung)

Von Prof. Dr. Herbert Grziwotz (22.12.2008)
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Haben nichteheliche Partner lange Zeit zusammengewohnt, soll beim Tod eines Partners der Überlebende häufig in der gemeinsamen Wohnung verbleiben dürfen. Allerdings funktioniert dies in vielen Fällen nicht. (…)

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Elterngeld: Für Freiberufler eine Fata Morgana

Von Bernhard Schmeilzl (13.10.2008)
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Na liebe Kolleginnen und Kollegen, sind Sie schon schwanger oder üben Sie noch? Vertrauen Sie (vor allem die männlichen Kollegen) gar auf das Versprechen der Bundesregierung, dass man auch als Mann problemlos einige Monate zur Kindererziehung zuhause bleiben kann, ohne Einkommenseinbußen zu erleiden? Das schöne neue Elterngeld entlastet Sie ja, so dass Sie sich ganz Ihrem Sprößling widmen und Windeln wechseln lernen können. Von wegen! Die praktische Handhabung des Elterngeldes gegenüber Selbstständigen und Freiberuflern führt dazu, dass die meisten Kolleginnen und Kollegen gar kein Kindergeld erhalten. Es sei denn, man lügt die Elterngeldstelle an, was mir allen Ernstes vom ZBFS (Zentrum Bayern Familie und Soziales) nahe gelegt wurde. Warum das so ist? Hier die Geschichte eines Vaters, der - naiv wie er damals noch war - nach der Geburt seines ersten Sohnes die ersten beiden Lebensmonate zuhause blieb und dachte, er bekäme Elterngeld.

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Schnelle Scheidung ohne Trennungsjahr

Von Bernhard Schmeilzl (17.09.2008)
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„Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist”, so der schnörkellose Wortlaut des § 1565 Abs. 1 BGB, mit dem statistisch fast jedes zweite Ehepaar irgendwann Bekanntschaft macht. Vor dem Scheidungsurteil steht aber das Trennungsjahr. Damit will das Gesetz eine übereilte Entscheidung der Eheleute verhindern. Im Regelfall spricht das Gericht eine Scheidung also erst aus, wenn nachgewiesen ist, dass die Eheleute mindestens ein Jahr getrennt gelebt haben (was notfalls auch innerhalb derselben Wohnung möglich ist).

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Teure Eltern?! – Wer zahlt das Pflegeheim?

Von Bernhard Schmeilzl (08.08.2008)
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Gute Pflegeheime sind teuer. Die Lebenserwartung - und damit die Aufenthaltsdauer in Alten- und Pflegeheimen - wird statistisch immer länger. Genügen Rente, eigene Ersparnisse und Pflegeversicherung nicht, um die Heimkosten zu decken, so springt die Sozialhilfe ein. Das Sozialamt prüft in diesen Fällen jedoch immer, ob nicht andere Unterhaltspflichtige herangezogen werden können, bei denen es dann Regress nimmt. Dies betrifft zum einen den Ehegatten, immer häufiger aber auch die Kinder des Heimbewohners. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seiner Entscheidung vom 30.8.2006 präzisiert, welchen Anteil ihres Einkommens die Kinder in solchen Fällen an das Sozialamt abgeben müssen und in welcher Höhe Kinder sogar ihr eigenes Vermögen angreifen müssen, um das Heim zu finanzieren.
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Wer bekommt mein Kind?

Von Bernhard Schmeilzl (01.08.2008)
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Sind Väter und Mütter wirklich gleichberechtigt? Nicht ganz: Beim Sorgerecht hält die Frau klar den Trumpf in der Hand – besonders dann, wenn sie nicht mit dem leiblichen Vater des Kindes verheiratet ist. Denn § 1626a BGB bestimmt: Sind die Eltern bei Geburt des Kindes nicht verheiratet, so steht ihnen die gemeinsame elterliche Sorge (nur) dann zu, wenn beide Eltern gegenüber dem Jugendamt erklären, dass sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben wollen. Anders formuliert: Lehnt die Mutter des nicht-ehelichen Kindes eine gemeinsame Sorge ab (wofür sie keine Gründe angeben muss), hat der leibliche Vater des Kindes keine Chance auf elterliche Mitbestimmung. Die Mutter hat dann das alleinige Sorgerecht.
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