Schließen sich mindestens zwei Personen zu einem gemeinsamen Zweck zusammen, entsteht eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Automatisch und ohne, dass ein schriftlicher Vertrag nötig wäre. Es gibt Urteile, wonach eine GbR schon dadurch entsteht, dass mehrere Personen einen gemeinsamen Urlaub planen, eine Wohnmobil mieten u.a. Ausgaben für den gemeinsamen Zweck tätigen. Schon diese Information überrascht viele Mandanten. Noch ungläubiger reagieren viele, wenn man ihnen erklärt, dass sie bereits eine Offene Handelsgesellschaft sind. Wie entsteht eine solche OHG?
Kategorie ‘Gesellschaftsrecht’
Färben Ihre Kanzlei-Kollegen ab?
Bundesverfassungsgericht bestätigt “Abfärberegel”
Freiberufler und selbstständige zahlen keine Gewerbesteuer. Diese Tätigkeiten sind insoweit privilegiert. Die steuerrechtliche Abfärbe-Lehre kommt ins Spiel, wenn ein Freiberufler (z.B. ein Zahnarzt) nebenher Geschäfte betreibt, die Gewerbesteuerpflichtig sind (z.B. in der Zahnarztpraxis Zahnpflegeprodukte verkauft), wenn auch nur in geringem Umfang. Handelt es sich dabei um eine Sozietät, wird dieser Arzt bei seinen Praxiskollegen sehr schnell sehr unbeliebt. Die Abfärbelehre bedeutet nämlich, dass dann ALLE Umsätze der gesamten Sozietät gewerbesteuerpflichtig werden. (…)
GmbH-Gründung nach der Reform aus Sicht des Notars
Der Bayerische Notarverein informiert in seiner aktuellen Mitteilung 12/2008 (Download hier) über die Gründung einer GmbH nach der Regorm durch das MoMiG. Wir danken Notar Dr. Albrecht in Regensburg für den Hinweis.
Ausführliche Informationen zur GmbH-Reform (hier). Englisch-sprachige Erläuterungen zur Gründung einer deutschen GmbH (hier).
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Betriebsübergang: Beispiel Mitarbeiter-Informationsschreiben (§ 613a Abs. 5 BGB)
Bekanntlich muss der (bisherige oder neue) Arbeitgeber alle von einem Betriebsübergang betroffenen Mitarbeiter durch ein rechtlich korrekt formuliertes Schreiben umfassend informieren (§ 613 a Abs. 5 BGB). Und zwar vor dem Stichtag des Betriebsübergangs. Als praktische Arbeitshilfe für Arbeitgeber hier ein Beispiel eines solchen Informationsschreibens nach § 613a V BGB.
Englische Vertragsmuster #4: Formation of a German GmbH
Kein Vertragsmuster im engeren Sinne, sondern eine englische Ablaufbeschreibung für das Procedere einer GmbH-Gründung durch einen ausländischen Gesellschafter. Wer Mandanten im englisch-sprachigen Ausland hat, findet dieses Memo vielleicht hilfreich.
Übrigens: Auf der Seite www.trial-lawyers-europe.com (momentan noch eine Beta-Version) entsteht derzeit ein Netzwerk für europäische Prozessanwälte, die für ausländische Mandanten tätig sind. Wer Interesse hat, hier aufgenommen zu werden, kann sich gerne vormerken lassen. Interessierte Kanzleien sollten Qualifikationen im Gesellschaftsrecht, internationalen Vertragsrecht sowie profunde Englischkenntnisse belegen können. Über diese Seite werden ab Januar 2009 business law clients im anglo-amerikanischen und asiatischen Raum akquiriert.
Englische Vertragsmuster #2: GmbH-Satzung
In der Reihe “Vertragsmuster in englischer Sprache” heute eine zweisprache GmbH-Satzung: GmbH-Satzung deutsch-englisch 2008 (einfache Grundversion)
Die neue GmbH: nur Vorteile?
Ein seltenes Ereignis steht an: Die Politik hat eine Gesetzesreform beschlossen - und (fast) alle sind begeistert. Die GmbH - angekündigt für 1.11.2008 - wird schlanker, schneller und billiger. Existenzgründer starten mit einem Euro Startkapital ohne Haftungsrisiko in die Selbständigkeit. Wirklich nur Vorteile?
Steuerliche Behandlung des Sponsoring
In den Beiträgen Einladungen in die VIP-Loge Teil 1 und Teil 2 haben wir die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen für Geschenke und Event-Marketing-Einladungen erläutert. Zum verwandten Thema steuerliche Behandlung von Sponsoring-Engagements (sowohl beim Sponsor wie beim Sponsoring-Empfänger) findet sich ein sehr hilfreicher Artikel auf der Website der Handelskammer Hamburg.
Ab in die Wüste: Tochterfirma in Dubai
Sie (oder Ihre Mandanten) mögen es warm und planschen nach der Arbeit gerne im Pool? Ohnehin bezahlen Sie in Deutschland zu viele Steuern? Sie leben gerne an einem der derzeit angesagtesten Hot Spots der Welt? Gehen Sie doch nach Dubai und gründen Sie eine Auslandstochter. So geht’s…
Heute schon für Kollegen gehaftet?
Scheinbar haften Ärzte, Architekten, Steuerberater und Anwälte gerne für die Fehler anderer. Anders ist folgendes Phänomen schwer zu erklären: Da schafft der Gesetzgeber eine unkomplizierte Möglichkeit für Freiberufler, ihr persönliches Haftungsrisiko zu beschränken - und fast niemand macht es. Die 1994 ins Leben gerufene Partnerschaftsgesellschaft (übrigens nicht zu verwechseln mit der eingetragenen Lebenspartnerschaft im Familienrecht) verhindert, dass Angehörige Freier Berufe für Fehler der Kollegen in ihrer Praxis mithaften müssen. Seltsam ist: Die wenigsten nutzen diese Chance.
Im Juni 2003 - also zehn Jahre nach Einführung des Gesetzes - wandelten wir unsere Kanzlei Graf & Partner von einer Sozietät in eine Partnerschaftsgesellschaft um und erhielten vom Partnerschaftsregister die Nummer 438. Innerhalb von zehn Jahren hatten also von allen Anwälten, Ärzten, Architekten, Physiotherapeuten, Publizisten, Consultants und Steuerberatern in der Großstadt München gerade mal 437 diese Möglichkeit genutzt. Schwer nachvollziehbar, da die Partnerschaft ausschließlich Vorteile bringt und - außer minimalen Kosten für die Registeranmeldung - keinerlei Nachteile hat. Weitere fünf Jahre später sieht es nicht viel besser aus, die PartG fristet weiterhin eine unverdiente Nischenexistenz. Deshalb heute ein Plädoyer für das zu Unrecht ignorierte Mauerblümchen.
