Kategorie ‘Gesellschaftsrecht’

Muster-Treuhandvertrag für GmbH-Anteile (”Strohmann”-Vereinbarung)

Von Bernhard Schmeilzl (31.03.2009)
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Das Handelsregister will wissen, wer Gesellschafter einer GmbH ist, und verlangt deshalb eine Gesellschafterliste, die auch stets aktuell gehalten werden muss. Nun gibt es aber (auch durchaus legitime) Gründe, dass jemand wirtschaftlich gesehen Inhaber eines GmbH-Anteils sein will, aber vermeiden möchte, dass dies bekannt wird. Nicht selten unterstützen zum Beispiel Firmeninhaber oder wohlhabende Privatpersonen ein Sport- oder Kulturprojekt durch eine Kapitaleinlage, wollen aber nicht selbst in Erscheinung treten, um nicht dutzende weiterer Bittsteller auf den Plan zu rufen.

Das legale und unkomplizierte Mittel hierfür ist ein Treuhandvertrag. Der Geldgeber beauftragt einen Treuhänder damit, eine GmbH zu gründen (bzw. einen GmbH-Geschäftsanteil im eigenen Namen zu übernehmen). Er stellt ihm hierfür das Kapital zur Verfügung und erteilt ihm Weisungen, wie der Treuhänder in den Gesellschafterversammlungen abzustimmen hat. Das “Sagen” hat also der Treugeber. Gesellschaftsrechtlich ist aber allein der Treuhänder (umgangssprachlich “Strohmann”) GmbH-Gesellschafter. Nur er tritt nach außen hin auf. Er ist gegenüber dem Treugeber (umgangssprachlich “Hintermann”) aus dem Treuhandvertrag verpflichtet, dessen Weisungen einzuhalten und in der Regel auch etwaige Gewinne an ihn abzuführen.

Was viele überrascht: Eine solche Treuhandvereinbarung muss nicht notariell beurkundet werden. Sie ist sogar mündlich wirksam. Wie immer empfiehlt sich aber aus Beweisgründen dringend eine schriftliche Fixierung. Insbesondere muss der Treuhänder sicher sein, dass er die Einlage auch tatsächlich vom Treugeber zur Verfügung gestellt bekommt, denn der Treuhänder (Strohmann) verpflichtet sich ja bei Gründung der GmbH zur Einzahlung dieser Kapitaleinlage. Hier ein Muster für eine solche Treuhandvereinbarung als: PDF-Download

Heute schon für Kollegen gehaftet?

Von Bernhard Schmeilzl (21.02.2009)
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Scheinbar haften Ärzte, Architekten, Steuerberater und Anwälte gerne für die Fehler anderer. Anders ist folgendes Phänomen schwer zu erklären: Da schafft der Gesetzgeber eine unkomplizierte Möglichkeit für Freiberufler, ihr persönliches Haftungsrisiko zu beschränken – und fast niemand macht es. Die 1994 ins Leben gerufene Partnerschaftsgesellschaft (übrigens nicht zu verwechseln mit der eingetragenen Lebenspartnerschaft im Familienrecht) verhindert, dass Angehörige Freier Berufe für Fehler der Kollegen in ihrer Praxis mithaften müssen. Seltsam ist: Die wenigsten nutzen diese Chance.  (…)

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18Jährige fällt in Kanalschacht auf Parkplatz – Diskobetreiber haftet persönlich

Von Bernhard Schmeilzl (29.01.2009)
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Vor kurzem schilderten wir hier, dass ein Diskobetreiber darauf achten muss, dass sein DJ nicht zu laut aufdreht (und vorsichtshalber auch nicht das offenbar gefährliche “Cold as Ice” von Foreigner spielt). Sonst haften beide für etwaige Hörschäden. Nun ging es einem weiteren Diskoinhaber an den Kragen. Eine 18-Jährige besuchte die Disco der P-GmbH & Co. KG in Stuttgart. Als sie gegen 0:30 Uhr nach Hause wollte, trat die junge Frau auf einen im Boden eingelassenen Kanaldeckel, der unter der Belastung (sic!) zu Bruch ging, und stürzte in den Kanalschacht.  (…)

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Gutes Standortmarketing für Deutschland: GTAI

Von Bernhard Schmeilzl (28.01.2009)
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Wirtschaftsförderung und Standortmarketing der Bundesrepublik Deutschland werden immer besser. Wir hatten bereits die informative Broschüre “Law made in Germany” gepriesen. Seit 1.1.2009 existiert nun die GERMANY TRADE AND INVEST Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing GmbH. Sie betreibt internationales Marketing für den Wirtschaftsstandort Deutschland und wirbt Investoren an. Die Gesellschaft berät und unterstützt ausländische Unternehmen, die ihre Geschäftstätigkeit auf den deutschen Markt ausdehnen wollen, aber auch deutsche Unternehmen, die ausländische Märkte erschließen möchten. Die gelungene Website bietet Informationen und praktische Hilfen (in deutsch und englisch), insbesondere einen Investment Guide to Germany.

Häufiger Fehler in GmbH-Geschäftsführer-Verträgen

Von Bernhard Schmeilzl (26.01.2009)
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Geschäftsführer einer GmbH sind in aller Regel keine Arbeitnehmer. Es gilt deshalb Dienstvertragsrecht pur (§§ 611 ff BGB), ohne die schützenden Regeln des Arbeitsrechts, also insbesondere ohne Kündigungsschutzgesetz (das wissen noch die meisten), aber auch ohne Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Das übersehen manche Anwälte,  (…)

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Verkauf eines Unternehmens auch dann steuerbegünstigt, wenn Veräußerer Berater des Erwerbers wird

Von Bernhard Schmeilzl (23.01.2009)
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Folgende Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist für Anwälte auch in eigener Sache interessant. Der Fall: Ein berufsunfähig gewordener Unternehmer veräußerte seinen Betrieb (es hätte auch eine Kanzlei oder Arztpraxis sein können) an einen Mitarbeiter. Gleichzeitig schloss er mit dem Käufer aber einen Beratervertrag, der sogar die Unternehmensführung umfasste. Der Verkäufer führte den Betrieb also auch danach noch weiter. Das gefiel dem Finanzamt nicht.  (…)

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Taxes in Germany – An Overview

Von Michael Gleiten (21.01.2009)
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The gateway TRIAL-LAWYERS-EUROPE.com provides an executive summary on German taxation and accounting rules with information on tax rates for companies and individuals, taxation regarding business acquisitions, individual income tax, VAT, etc. The brochure provided by Götter, Schleweit & Partners was last updated in September 2008.

Definitionen Gewerbe und Handelsgewerbe

Von Bernhard Schmeilzl (19.01.2009)
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Ein Gewerbe ist eine planmäßige, auf Dauer angelegte, selbstständige und auf Gewinnerzielung ausgerichtete Tätigkeit. Kein Gewerbe im handelsrechtlichen Sinn sind:  (…)

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Wie und wann wird GbR zur OHG?

Von Bernhard Schmeilzl (29.12.2008)
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Schließen sich mindestens zwei Personen zu einem gemeinsamen Zweck zusammen, entsteht eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Automatisch und ohne dass hierfür ein schriftlicher Vertrag nötig wäre. Es gibt Urteile, wonach eine GbR schon dadurch entsteht, dass mehrere Personen einen gemeinsamen Urlaub planen, ein Wohnmobil mieten und die Kosten unter sich aufteilen, also  Ausgaben für einen gemeinsamen Zweck tätigen. Schon diese Information überrascht viele Mandanten. Noch ungläubiger reagieren viele, wenn man ihnen erklärt, dass sie bereits eine Offene Handelsgesellschaft sind. Wie entsteht eine solche OHG?

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Färben Ihre Kanzlei-Kollegen ab?

Von Bernhard Schmeilzl (16.12.2008)
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Bundesverfassungsgericht bestätigt “Abfärberegel”

Freiberufler und selbstständige zahlen keine Gewerbesteuer. Diese Tätigkeiten sind insoweit privilegiert. Die steuerrechtliche Abfärbe-Lehre kommt ins Spiel, wenn ein Freiberufler (z.B. ein Zahnarzt) nebenher Geschäfte betreibt, die Gewerbesteuerpflichtig sind (z.B. in der Zahnarztpraxis Zahnpflegeprodukte verkauft), wenn auch nur in geringem Umfang. Handelt es sich dabei um eine Sozietät, wird dieser Arzt bei seinen Praxiskollegen sehr schnell sehr unbeliebt. Die Abfärbelehre bedeutet nämlich, dass dann ALLE Umsätze der gesamten Sozietät gewerbesteuerpflichtig werden. (…)

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