“Wenn Du nicht bis Ende der Woche gezahlt hast, stelle ich Insolvenzantrag!” Damit versuchen es manche Gläubiger, wenn sie Ware geliefert oder Leistungen erbracht haben, der Kunde aber einfach nicht zahlt und Mahnungen erfolglos blieben. Vielleicht gab der Kunde sogar ganz offen zu, dass er (momentan) nicht liquide ist. Doch ist die Drohung mit dem Insolvenzantrag wirklich eine gute Idee?
Kategorie ‘Inkasso’
Abbuchungsverfahren benachteiligt Verbraucher: in AGB also unzulässig
Was wenige wissen: Es gibt zwei Arten von Lastschriftverfahren. Zum einen die Einzugsermächtigung, die in der Praxis häufig genutzt wird, um nicht jeden Monat lästige Überweisungsformulare ausfüllen zu müssen. Hier erlaubt der Kontoinhaber dem Gläubiger, die Forderung zum Fälligkeitstermin vom Konto einzuziehen. Daneben gibt es aber auch eine verschärfte Version, die sog. Abbuchungsermächtigung.
Schneller zum Geld durch Inkassobüro! Wirklich?
Ob die Wirtschaftslage gut ist oder schlecht: Einige Schuldner zahlen immer spät oder gar nicht. Manche Unternehmer und Privatleute (z.B. Vermieter) kommen dadurch unverschuldet und unerwartet selbst in finanzielle Not. In dieser Situation beauftragen manche Gläubiger Inkassobüros, oft mit der Vorstellung, diese seien günstiger oder effektiver als ein Anwalt. Das Gegenteil ist richtig: Hier steht warum.
Kündigung wegen Mietrückstand (Muster Anwaltsschreiben)
Einen zahlungsunwilligen Mieter wirksam (also gerichtsfest) zu kündigen ist bekanntlich nicht leicht. Im Beitrag “Zwangsräumung von Mietnomaden” (Posting vom 12.07.2008) habe ich angeboten, interessierten Vermietern auf Anfrage eine Musterformulierung für ein anwaltliches Kündigungsschreiben zu mailen. Da seitdem täglich mindestens eine Anfrage kommt, stelle ich das Beispiel des Kündigungsschreibens nun direkt auf die Plattform.
Einschreiben sind rechtlich wertlos
Wer wichtige Briefe (etwa eine Mahnung, eine Kündigung oder den Widerruf eines Vertragsabschlusses) sicher und nachweisbar fristgerecht zustellen will, wählt dafür oft ein Einschreiben, meist sogar die teure Variante mit Rückschein. Keine gute Entscheidung. Denn weder das Einwurfeinschreiben, noch das Einschreiben mit Rückschein (Übergabeeinschreiben) stellt sicher, dass man den Zugang des Dokuments später vor Gericht auch beweisen kann. Im Klartext: Die Postgebühren kann man sich sparen, denn Einschreiben sind in den Fällen, in denen man sie benötigt, meist wertlos. Warum?
