Kategorie ‘Insolvenzrecht’

Insolvenzrecht im Überblick

Von Bernhard Schmeilzl (24.06.2009)
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Aus gegebenem, traurigem Anlass fragen immer mehr Mandanten nach den Grundzügen des Insolvenzrechts. Sei es, dass sie selbst darauf zusteuern. Sei es, dass ein Geschäftspartner/Schuldner behauptet, insolvent zu sein, und der Mandant seine Rechts als Gläubiger wissen möchte. Eine gute Darstellung der Gründzüge des Insolvenzrechts findet sich bei der IHK Schleswig-Holstein: Download_Insolvenzrecht_im_Überblick_pdf

Verwandte Informationen, nämlich zur Abwicklung einer GmbH, finden sich hier

Haftung des GmbH-Geschäftsführers mit seinem Privatvermögen: Das verdrängte Risiko

Von Bernhard Schmeilzl (22.06.2009)
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Jemand hat eine Geschäftsidee. Er hat auch etwas Geld, das er – neben seiner Motivation und Arbeitskraft – für dieses Projekt einzusetzen bereit ist. Allerdings kann man bei einer (neuen) Geschäftsidee nie garantieren, ob sie sich durchsetzt, selbst bei größtem Fleiß und Engagement. Zudem hat er vielleicht auch Frau und Kinder. Er kann und will also nicht seine gesamte Existenz riskieren. Die Lösung? Natürlich eine GmbH. Jeder Unternehmensberater, Rechtsanwalt und Bekannte wird ihm dazu raten (zumal seit der Unternehmenssteuerreform die GmbH auch steuerlich kein Nachteil mehr ist). Prinzipiell ist das auch durchaus richtig. Doch was dabei oft untergeht: Die GmbH ist keine Absicherung gegen jegliche private Haftung. Vor allem dann nicht, wenn der Unternehmer selbst Geschäftsführer ist. (…)

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Haftungsprivileg für ehrenamtliche Vereinsvorstände?

Von Bernhard Schmeilzl (22.12.2008)
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Ehrenamtlich tätige Vorstände von Vereinen und Verbänden haften im Falle einer eigenen Pflichtverletzung (Vorsatz oder Fahrlässigkeit) für verursachte Schäden. Im Prinzip nicht anders als der Geschäftsführer einer GmbH. Manchen (naiven) Vereinsvorstand hat in der Vergangenheit insbesondere schon der Groll des Finanzamts oder der Sozialversicherungsträger getroffen. Bis hin zur Haftung mit dem Privatvermögen. Auch das Thema Insolvenzantragspflicht wird von Vereinsvorständen nicht immer ganz ernst genommen (Details hier). In Zeiten sinkender Bereitschaft, ehrenamtliche Aufgaben zu übernehmen, sieht der Gesetzgeber diese Haftung als zusätzliche Abschreckung und denkt über eine gesetzliche Haftungsprivilegierung nach. (…)

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Buchtipp: Krisenmanagement und Krisenkommunikation

Von Bernhard Schmeilzl (13.12.2008)
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Anwälte sind per Definition Krisenmanager: Was ist ein Gerichtsprozess für den Mandanten anderes als eine Krise. Dennoch sind manche Kollegen einigermaßen unbedarft beim Thema Kommunikation. Selbst die Basics der Krisen-PR sind selten bekannt, so dass auch Anwälte häufig ungeschickt (oder gar nicht) mit den Medien kommunizieren. Es dient dem Mandanten aber nur begrenzt, wenn er zwar den Prozess gewinnt, in den Medien aber ein schlechtes Bild abgibt (Musterbeispiele sind das berüchtigte “Victory-Zeichen” im Gerichtssaal, unabgestimmte Pressemitteilungen, Interviews oder – aus aktuellem Anlass – Buchveröffentlichungen über die Erlebnisse “im türkischen Knast”).  …

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Insolvenzantragspflicht eines Vereinsvorstands

Von Bernhard Schmeilzl (24.11.2008)
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Unsere Kanzlei macht viel Sport-, Vereins- und Verbandsrecht (Beiträge). Die Erfahrung zeigt: Vereins- und Verbandsvorstände nehmen Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung “ihres” Vereins oft auf die leichte Schulter. Als Anwalt hört man da oft: “Das ist doch bei allen Clubs so”, “im Sport sieht man das nicht so eng” oder “ich habe die Schulden doch schon vom alten Vorstand übernommen”. Riskante Strategie. Hier die jurististischen Fakten:

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Drohung mit Insolvenzantrag: gute Idee oder Eigentor?

Von Bernhard Schmeilzl (06.10.2008)
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“Wenn Du nicht bis Ende der Woche gezahlt hast, stelle ich Insolvenzantrag!” Damit versuchen es manche Gläubiger, wenn sie Ware geliefert oder Leistungen erbracht haben, der Kunde aber einfach nicht zahlt und Mahnungen erfolglos blieben. Vielleicht gab der Kunde sogar ganz offen zu, dass er (momentan) nicht liquide ist. Doch ist die Drohung mit dem Insolvenzantrag wirklich eine gute Idee?

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Mein Arbeitgeber ist insolvent, was nun?

Von Katrin Groll (24.09.2008)
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Kein Arbeitnehmer will sich damit beschäftigen. Auch wenn die Lage des Betriebs erkennbar katastrophal ist, hoffen alle Beteiligten oft noch Monate, dass es schon irgendwie weiter gehen wird und es im Ernstfall die anderen erwischt. Man selbst ist doch ein unverzichtbarer Mitarbeiter! Keine gute Strategie: Sogar im wirtschaftlich (noch) guten Zeitraum von Januar bis Mai 2008 meldeten laut Statistischem Bundesamt 12.245 Unternehmen Insolvenz an. Ein Angestellter, der frühzeitig weiß, was eine Insolvenz seiner Firma für ihn bedeutet, kann schneller reagieren und ist auch psychologisch im Vorteil. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die Folgen der Arbeitgeberinsolvenz.

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Abenteuer Lastschrifteinzug

Von Katrin Groll (06.08.2008)
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Das Bankrecht ist oft für (böse) Überraschungen gut. Ein alltägliches Beispiel: Sie liefern an einen Kunden Ware. Damit die Bezahlung gesichert ist, lassen Sie sich eine Lastschriftermächtigung geben und ziehen den Betrag vom Konto des Kunden ein. Einige Monate später erfahren Sie, dass der Kunde Insolvenz angemeldet hat und denken sich: „Glück gehabt, meine Forderung ist ja durch den Lastschrifteinzug schon bezahlt.“ Umso größer dann die Überraschung beim Durchsehen Ihrer Kontoauszüge: Die Bank hat die Lastschrift storniert und das Geld wieder von Ihrem Konto abgebucht – und zwar Monate später. Laut Bundesgerichtshof ist das rechtens: Der Insolvenzverwalter darf nämlich alle Lastschriftabbuchungen zurückholen, die noch nicht genehmigt waren. Ohne jede Begründung und selbst wenn die Forderung völlig unstreitig besteht. Er muss dies sogar, will er als Insolvenzverwalter keine eigene Haftung riskieren.

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