Kategorie ‘International Law’

Deutsche Gesetze in englischer Sprache

Von Bernhard Schmeilzl (25.07.2011)
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Anwälte mit ausländischen Mandanten oder Geschäftspartnern müssen gelegentlich den Inhalt deutscher Gesetze im Wortlaut übermitteln. Dazu braucht man sich nicht mühsam selbst an die Arbeit machen, denn von den wichtigsten deutschen Gesetzestexten existieren hochwertig übertragene englische Versionen im Netz, insbesondere auf der Seite Gesetze-im-Internet unter der Rubrik Translations.

Eine weitere Hilfe für internationale Mandate: Die zweisprachige Broschüre „Das kontinentale Recht – global, sicher, flexibel, kostengünstig“ (Download unter www.kontinentalesrecht.de) gibt Anwälten und Firmenjuristen Argumente an die Hand, um die anglo-amerikanischen Lawyer des Vertragspartners davon zu überzeugen oder diese zumindest in Erklärungsnot zu bringen, warum US-Recht für die Parteien besser sein soll.

Zum Autor: Neben der Qualifikation als Rechtsanwalt besitzt Bernhard Schmeilzl den Master of Laws der englischen University of  Leicester mit Schwerpunkt Europäisches Wirtschaftsrecht (EU Commercial Law) und berät mit seiner eigenen Wirtschaftskanzlei Unternehmen auch bei grenzüberschreitender Vertragsgestaltung, vor allem im anglo-amerikanischen Raum.

Basics of German Law

Von Bernhard Schmeilzl (19.07.2011)
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On our website we provide various templates and standard contracts in both German and English versions. English speaking entrepreneurs looking for information about German law and on how to do business in Germany may find these links helpful. The bilingual brochure “Continental Law” (free download here), published by the German Law Societies explains the basic principles of Continental Law (in particular the German and French legal systems) and argues that applying Continental Law in international contracting brings many advantages. The gateway Trial-Lawyers-Europe.com collects useful information on business and law in Europe, for example:

- “Doing Business in Germany“, including an “Investment Guide to Germany” (download here)
- “How to found a German Company“, incl. overview of company forms under German law (download here)
- German Labour Law: Employee protection against dismissal (download here)
- Model Employment Agreement under German law (download here)
- Information brochure “Facts about Germany” (download here)
- Taxation and Accounting in Germany – an Overview (download here)
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Contact: In case you desire more information on German law please contact Bernhard H. Schmeilzl, Attorney-at-Law (Munich Bar) & Master of Laws (Leicester, UK), managing partner of the Munich based corporate law firm Graf & Partners.

Broschüre: Grundzüge des Wirtschaftsrechts in Großbritannien

Von Bernhard Schmeilzl (04.07.2011)
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Ein guter Einstieg für Anwälte oder Unternehmer, die mit Fragen zum englischen Recht konfrontiert sind, ist die von Germany Trade & Invest (GTAI) erstellte Broschüre “Recht kompakt: Großbritannien – Informationen zum Wirtschaftsrecht in Großbritannien”, hier zum Download als PDF. Die Gesetzestexte des Vereinigten Königreichs sind über das kostenlose Portal Legislation.gov.uk verfügbar, das den schönen Slogan “The Official Home of UK Legislation” trägt.

Verwandte Beiträge:
- Großbritannien erlässt strenges Anti-Korruptionsgesetz: Bribery Act (mit Leitfaden)
- Broschüre zur Vertragsgestaltung: Vergleich Common Law mit kontinentalem Recht
- Rubrik “Englische Vertragsmuster

Zum Autor: Zusätzlich zur Qualifikation als Rechtsanwalt erwarb Bernhard Schmeilzl 2003 den Master of Laws an der englischen University of  Leicester mit Schwerpunkt Europäisches Wirtschaftsrecht (EU Commercial Law) und berät als Partner einer Wirtschaftskanzlei auch Unternehmen bei grenzüberschreitender Vertragsgestaltung

Großbritannien erlässt strenges Anti-Korruptionsgesetz: Bribery Act (mit Leitfaden)

Von Bernhard Schmeilzl (04.07.2011)
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Seit 1.7.2011 gilt in Großbritannien nun der bereits 2010 verabschiedete Bribery Act, der strenge Maßstäbe zur Korruptionsbekämpfung aufstellt. Verstöße werden mit bis zu 10 Jahren Haft oder mit Geldstrafen in unbegrenzter Höhe geahndet. Das Gesetz stellt in Sections 1 und 2 sechs verschiedene Fälle von Bestechung und Bestechlichkeit unter Strafe. Dabei ist die Bestechung von anderen Unternehmern ebenso strafbewehrt wie die von Angehörigen des öffentlichen Dienstes. Section 6 betrifft die Bestechung ausländischer Amtsträger („foreign public officials“). Die Straftaten setzen grundsätzlich voraus, dass ein Teil der Handlungen im Vereinigten Königreich ausgeübt wird. Aber auch wenn kein Teil der Straftat im Vereinigten Königreich begangen wurde, können britische Gerichte den Täter verurteilen, wenn er eine „enge Verbindung“ („close connection“) mit dem Vereinigten Königreich hat. Diese enge Verbindung nimmt das Gesetz beispielsweise an, wenn eine Einzelperson Brite ist oder im Vereinigten Königreich gewöhnlich wohnhaft ist („ordinarily resident“) oder wenn eine Gesellschaft nach dem Recht des Vereinigten Königreichs gegründet wurde. (…) [mehr]

Weltweites Uni-Ranking 2011

Von Bernhard Schmeilzl (20.06.2011)
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Wer schon immer wissen wollte, wie seine Universität im weltweiten Vergleich abschneidet, kann sich auf der Website “QS Top Universities” informieren. Dort werden ca. 700 Universitäten bewertet, allgemein und nach Fakultäten. Wenig überraschend sinnd die globalen TOP 5:

1 University of Cambridge
2 Harvard University
3 Yale University
4 UCL (University College London)
5 Massachusetts Institute of Technology (MIT)

Schon spannender ist der Vergleich deutscher Unis mit englischen und französischen Hochschulen. Die ersten deutschen Hochschulen im Ranking 2010/2011 sind: Uni Heidelberg (# 51), TU München (# 58) und LMU München (# 66).

Rechtsanwalt Bernhard Schmeilzl ist seit 2000 Wirtschaftsanwalt, erwarb 2003 den Master of Laws an der englischen University of  Leicester mit Schwerpunkt European Commercial Law und berät als Partner einer Wirtschaftskanzlei Unternehmen und Freiberufler. Dies insbesondere auch bei grenzüberschreitender Vertragsgestaltung, insbesondere in anglo-amerikanischen Jurisdiktionen.

Aus gegebenem Anlass: The Laws of the United Kingdom

Von Bernhard Schmeilzl (29.04.2011)
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Seit 29. Juli 2010 ist die Recherche von Gesetzestexten des Vereinigten Königreichs erheblich einfacher und schneller. Das neue und kostenlos nutzbare Portal Legislation.gov.uk mit dem schönen Slogan “The Official Home of UK Legislation” löst die bisherigen Portale opsi.gov.uk (OPSI) und Statute Law Database (SLD, vergleichbar mit Rechtsverordnungen) ab und bietet den Nutzern nun mehr Möglichkeiten. Vor allem sind nun konsolidierte und nicht konsolidierte Gesetzesfassungen in einem Internetportal gebündelt.

Wer trotz William & Kate noch nicht sattelfest ist, worin der Unterschied zwischen UK und GB besteht, hier der vollständige, staatsrechtlich korrekte Titel: United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland, wobei Great Britain wiederum aus England, Schottland und Wales besteht. Und wer noch genauer wissen will, wie sich der Union Jack aus den Flaggen von England, Schottland und Irland entwickelt hat, findet auf Wikipedia eine schöne Grafik dazu.

Rechtsanwalt Bernhard Schmeilzl erwarb 2003 den Master of Laws an der englischen University of  Leicester mit Schwerpunkt European Union Law und berät als Partner einer Wirtschaftskanzlei auch Unternehmen bei grenzüberschreitender Vertragsgestaltung

Broschüre zur Vertragsgestaltung: Es muss nicht immer Common Law sein

Von Bernhard Schmeilzl (16.03.2011)
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Die deutsch-französische Aktion „Das kontinentale Recht – global, sicher, flexibel, kostengünstig“ kämpft dafür, dass Unternehmen bei der internationalen Vertragsggestaltung öfter das kontinentaleuropäische Recht als Grundlage vereinbaren, statt dem Wunsch der anglo-amerikanischen Partner nach Geltung des Common Law nachzugeben. Nach Ansicht der Mitglieder des “Bündnisses für das deutsche Recht” (Deutscher Richterbund, Bundesrechtsanwaltskammer, Deutsche Notarkammer, Deutscher Notarverein und Deutscher Anwaltverein) sowie des französischen Gegenpart dazu, der „Fondation pour le droit continental“, bieten diese beiden Rechtsordnungen im internationalen Wirtschaftsverkehr viele Vorteile. Der Wichtigste: Anders als im Common Law System stehen die Regelungen – für jeden nachlesbar – im Gesetz. Eine zweisprachige Broschüre (Download unter www.kontinentalesrecht.de) gibt den Anwälten und Firmenjuristen Argumente an die Hand, um die anglo-amerikanischen Lawyer des Vertragspartners davon zu überzeugen oder diese zumindest in Erklärungsnot zu bringen, warum US-Recht für die Parteien besser sein soll. Ein Auszug aus der Pressemitteilung des Deutschen Richterbundes vom 7.2.2011:

„Vor dem Hintergrund einer immer weiter fortschreitenden Globalisierung und Internationalisierung der Wirtschaftsbeziehungen stehen auch die einzelnen Rechtsordnungen im Wettbewerb zueinander. Dabei stehen sich vor allem das kontinentaleuropäische Recht und das anglo-amerikanische Rechtssystem gegenüber (…). Das kontinentale Recht kann sich selbstbewusst dem internationalen Wettbewerb stellen. Es ist global anwendbar, sicher, flexibel und kostengünstig. Dank seiner Kodifizierung können Verbraucher und Unternehmer das für sie geltende Recht klar und eindeutig feststellen. Die Ergebnisse einer Rechtsanwendung sind besser vorhersehbar. Das kontinentale Recht sorgt für kurze und effiziente Verträge … Dies spart Zeit und finanzielle Ressourcen. Die Gerichte sind unabhängig, schnell und kostengünstig … Staatliche Register schaffen Rechtssicherheit und Vertrauen – und sparen hierbei auch noch Kosten. Die rechtlichen Rahmenbedingungen im Immobilien- und Gesellschaftsrecht wirken wachstumsfördernd und krisenfest…“

Zum Autor: Neben der Qualifikation als Rechtsanwalt erwarb Bernhard Schmeilzl 2003 den Master of Laws an der englischen University of  Leicester mit Schwerpunkt EU Commercial Law und berät als Partner einer Wirtschaftskanzlei auch Unternehmen bei grenzüberschreitender Vertragsgestaltung.

Doppelbesteuerungabkommen: Aktuelles Merkblatt des Finanzminsteriums

Von Bernhard Schmeilzl (16.03.2011)
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Ein aktuelles Merkblatt des Bundesfinanzministeriums gibt den Status Quo der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)  zum 1.1.2011 wieder und gibt einen Ausblick auf künftige Entwicklungen. So sind  zum 1.1.2011 neue DBA (hinsichtlich Einkommens-  und Vermögenssteuern) im Verhältnis zu Bulgarien, Malaysia, Mazedonien, Syrien und dem Vereinigten Königreich anwendbar. Einzelne DBA sind hier im Volltext verfügbar. Eine Übersicht der bestehenden DBA (“Country List of Double Taxation Treaties”) findet sich auf der Website der “United Nations Conference on Trade and Development (UNCTAD)”

Autor: Neben der Qualifikation als Rechtsanwalt erwarb Bernhard Schmeilzl 2003 den Master of Laws an der englischen University of  Leicester mit Schwerpunkt EU Commercial Law und berät als Partner einer Wirtschaftskanzlei auch Unternehmen bei grenzüberschreitender Vertragsgestaltung.

Australien modernisiert sein Wettbewerbs- und Verbraucherschutzrecht

Von Bernhard Schmeilzl (16.03.2011)
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Wer Geschäftskontakte in Australien unterhält oder den australischen Markt beliefert, sollte sich mit den Änderungen des australischen Verbraucherschutzrechts sowie dem dortigen Wettbewerbsrecht vertraut machen. Der Zugang zu den Gesetzestexten wie auch zu hilfreichen Erläuterungen wird einem leicht gemacht: Der am 1.1.2011 in Kraft getretene Competition and Consumer Act 2010 (CCA) steht hier im Volltext zum Download. Weitere Informationen bieten die Websites Australian Consumer Law und  Australian Competition & Consumer Commission.

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Autor: Neben der Qualifikation als Rechtsanwalt erwarb Bernhard Schmeilzl 2003 den Master of Laws an der englischen University of  Leicester mit Schwerpunkt EU Commercial Law und berät als Partner einer Wirtschaftskanzlei auch Unternehmen bei grenzüberschreitender Vertragsgestaltung.

Sport-Event-Hochburg Brasilien: Fussball WM 2014 & Olympiade 2016

Von Bernhard Schmeilzl (11.03.2011)
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Fns von Sport-Großereignissen kommen um Brasilien nicht herum: Sowohl die Fußball-WM 2014 als auch die Olympischen Spiele 2016 finden an der Copa Cobana statt. Das hat natürlich auch wirtschaftliche und rechtliche Implikationen. Interessante Fundstellen hierzu sind: “Spezialthema Sport-Großereignisse bei Germanyx Trade and Invest” und die 60-seitige Broschüre “Sportliche Großereignisse in Brasilien -  Geschäftsmöglichkeiten und rechtliche Rahmenbedingungen” der Vereinigung der Anwaltskammern (International Bar Association).