Kategorie ‘International Law’

Doppelbesteuerungabkommen: Aktuelles Merkblatt des Finanzminsteriums

Von Bernhard Schmeilzl (16.03.2011)
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Ein aktuelles Merkblatt des Bundesfinanzministeriums gibt den Status Quo der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)  zum 1.1.2011 wieder und gibt einen Ausblick auf künftige Entwicklungen. So sind  zum 1.1.2011 neue DBA (hinsichtlich Einkommens-  und Vermögenssteuern) im Verhältnis zu Bulgarien, Malaysia, Mazedonien, Syrien und dem Vereinigten Königreich anwendbar. Einzelne DBA sind hier im Volltext verfügbar. Eine Übersicht der bestehenden DBA (“Country List of Double Taxation Treaties”) findet sich auf der Website der “United Nations Conference on Trade and Development (UNCTAD)”

Autor: Neben der Qualifikation als Rechtsanwalt erwarb Bernhard Schmeilzl 2003 den Master of Laws an der englischen University of  Leicester mit Schwerpunkt EU Commercial Law und berät als Partner einer Wirtschaftskanzlei auch Unternehmen bei grenzüberschreitender Vertragsgestaltung.

Australien modernisiert sein Wettbewerbs- und Verbraucherschutzrecht

Von Bernhard Schmeilzl (16.03.2011)
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Wer Geschäftskontakte in Australien unterhält oder den australischen Markt beliefert, sollte sich mit den Änderungen des australischen Verbraucherschutzrechts sowie dem dortigen Wettbewerbsrecht vertraut machen. Der Zugang zu den Gesetzestexten wie auch zu hilfreichen Erläuterungen wird einem leicht gemacht: Der am 1.1.2011 in Kraft getretene Competition and Consumer Act 2010 (CCA) steht hier im Volltext zum Download. Weitere Informationen bieten die Websites Australian Consumer Law und  Australian Competition & Consumer Commission.

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Autor: Neben der Qualifikation als Rechtsanwalt erwarb Bernhard Schmeilzl 2003 den Master of Laws an der englischen University of  Leicester mit Schwerpunkt EU Commercial Law und berät als Partner einer Wirtschaftskanzlei auch Unternehmen bei grenzüberschreitender Vertragsgestaltung.

Sport-Event-Hochburg Brasilien: Fussball WM 2014 & Olympiade 2016

Von Bernhard Schmeilzl (11.03.2011)
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Fns von Sport-Großereignissen kommen um Brasilien nicht herum: Sowohl die Fußball-WM 2014 als auch die Olympischen Spiele 2016 finden an der Copa Cobana statt. Das hat natürlich auch wirtschaftliche und rechtliche Implikationen. Interessante Fundstellen hierzu sind: “Spezialthema Sport-Großereignisse bei Germanyx Trade and Invest” und die 60-seitige Broschüre “Sportliche Großereignisse in Brasilien -  Geschäftsmöglichkeiten und rechtliche Rahmenbedingungen” der Vereinigung der Anwaltskammern (International Bar Association).

Guideline for Founding a German Limited Liability Company (Leitfaden GmbH-Gründung)

Von Bernhard Schmeilzl (26.01.2011)
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The most suitable form of organisation for a mid-sized enterprise in Germany is the “Gesellschaft mit beschränkter Haftung” (in short: GmbH), a limited liability company which requires a minimum share capital of 25,000 Euros (however, only half of this amount must be paid in to start business). For our English speaking clients we have prepared a guideline which explains the necessary steps for establishing a GmbH in Germany: Guideline for the Formation of a German Limited Liability Company (GmbH)

Rechtsanwalt Bernhard Schmeilzl ist seit 2000 Wirtschaftsanwalt, erwarb 2003 den Master of Laws an der englischen University of  Leicester mit Schwerpunkt European Union Law und berät als Partner einer Wirtschaftskanzlei Unternehmen auch bei grenzüberschreitender Vertragsgestaltung, insbesondere in anglo-amerikanischen Jurisdiktionen.

Regeln für Sports Agents in USA

Von Bernhard Schmeilzl (29.12.2010)
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Im Land der unbegrenzten Möglichkeiten ist alles erlaubt und es gibt viel weniger Vorschriften als im hochregulierten Deutschland? Ganz großer Irrtum! Gerade in den USA wimmelt es von Regularien für Spielervermittler und Athletenberater (Sports Agent). Ein Einstieg ins Thema mit weiterführenden Links hier

Bernhard Schmeilzl, Rechtsanwalt (München) und Master of Laws (Leicester), ist Experte auf dem Gebiet Spielervermittlung und Sports Agent-Tätigkeit, auch im anglo-amerikanischen Umfeld sowie für das Thema College Sport-Stipendien für europäische Athleten.

Ab 1.1.2011 gelten neue “Incoterms” der Internationalen Handelskammer (ICC)

Von Bernhard Schmeilzl (02.12.2010)
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Die Internationale Handelskammer (International Chamber of Commerce – ICC) hat ihre Handelsklauseln überarbeitet: Die neuen “Incoterms 2010″ (Abkürzung für “International Commercial Terms”) gelten ab dem 1.1.2011. Incoterms sind ein Regelwerk für internationale Handelsgeschäfte, die von den Vertragsparteien für ihre Kauf- bzw. Lieferverträge als rechtliche Basis vereinbart werden können. Sie sind also eine Alternative zur detaillierten Beschreibung der Rechte und Pflichten der Parteien im Vertrag selbst bzw. zur Vereinbarung einer nationalen Rechtsordnung (die dann zumindest für eine Partei schwer durchschaubar ist). Die Incoterms müssen ausdrücklich in den Vertrag einbezogen werden. Mit einer knappen Vertragsklausel wird dann das gesamte Regelwerk anwendbar, etwa zu Pflichten des Verkäufers und Käufers (Lieferung und Abnahme, erforderliche Dokumente), Gefahrübergang oder Verteilung der Transportkosten. Man muss aber wissen, dass die Incoterms zu einer Reihe von Rechtsfragen – wie Eigentumsübergang, anwendbares Recht oder Zahlungsart – keine Aussage treffen. Neu ist: Diese siebte Fassung der (erstmals 1936 erlassenen) Handelsklauseln ist nun nicht mehr nur für die Verwendung im grenzüberschreitenden Verkehr konzipiert, sondern kann auch für nationale Warenhandelsgeschäfte angewendet werden. Und kürzer wurden das Regelwerk auch: Während die Incoterms 2000 noch insgesamt 13 Klauseln beinhalteten, umfassen Incoterms 2010 nur noch elf Klauseln. Vier Klauseln (DAF, DES, DEQ und DDU) wurden gestrichen und zwei Klauseln (DAP und DAT) neu eingeführt. Die Klausel DAP (Delivered At Place) ersetzt somit die Klauseln DAF (Delivered At Frontier), DES (Delivered Ex Ship) und DDU (Delivered Duty Unpaid). Die Klausel DAT (Delivered At Terminal) tritt an die Stelle von DEQ (Delivered Ex Quay). Die Klauseln CIF (Cost Insurance and Freight) und CIP (Carriage and Insurance Paid) wurden im Zusammenhang mit dem Erlass der neuen Fassung der Institute Cargo Clauses (LMA/IUA)(2009) überarbeitet. Bei den Klauseln FOB (Free on Board), CFR (Cost and Freight) sowie CIF ist der Gefahrenübergang jetzt anders geregelt. Die Klauseln werden erstmals ausdrücklich in zwei Gruppen eingeteilt: vier Klauseln (FAS, FOB, CFR und CIF) gelten nur für See- und Binnenschifftransporte, während die restlichen sieben Klauseln für jede Transportart (Land, Luft, Wasser) verwendet werden können. Um Streit über die Auslegung der Incoterms im Einzelfall zu vermeiden, sollte man neben einer aus drei Buchstaben bestehenden Klausel aber immer auch der Ort angeben. Weitere Informationen auf den Websites der International Chamber of Commerce (ICC) und der ICC Deutschland. Quelle: gtai Newsletter Recht 11/12 2010

Rechtsanwalt Bernhard Schmeilzl ist seit 2000 Wirtschaftsanwalt, erwarb 2003 den Master of Laws an der englischen University of  Leicester mit Schwerpunkt European Union Law und berät als Partner einer Wirtschaftskanzlei Unternehmen auch bei grenzüberschreitender Vertragsgestaltung, insbesondere in anglo-amerikanischen Jurisdiktionen.

“Fastcase” – Online Datenbank des gesamten US-Rechts

Von Bernhard Schmeilzl (13.10.2010)
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Wer Mandante mit Bezug zu den USA betreut und daher einen schnellen und unkomplizierten Zugang zu Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen in den USA braucht (sowohl Federal als auch alle 50 Bundesstaaten) ist mit der Online-Datenbank “Fastcase” gut versorgt. Der Werbeslogan beschreibt das Angebot recht prägnant: “Fastcase puts the whole national law library on your desktop, with online access to cases, statutes, regulations, court rules, and bar publications.”

Monaco bekämpft Steuerhinterziehung (Informationsabkommen mit Deutschland)

Von Bernhard Schmeilzl (05.10.2010)
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Über die Läuterung Liechtensteins in puncto Steuerehrlichkeit – zumindest auf dem Papier – haben wir hier bereits berichtet. Nun also auch Monaco: Am 27.7.2010 schlossen Deutschland und Monaco ein Abkommen gegen Steuerhinterziehung ab (“Abkommen über den Informationsaustausch für Besteuerungszwecke”). Dadurch erhalten deutsche Steuerbehörden Zugang zu Informationen, die für die Durchsetzung des deutschen Steuerrechts erforderlich sind, insbesondere zu Bankdaten und Informationen über Eigentumsverhältnisse. Und zwar unabhängig davon, ob bereits ein Steuerstrafverfahren oder der Verdacht auf eine Steuerstraftat besteht. Es sind also auch verdachtsunabhängige Abfragen möglich. Mit Unterzeichnung dieses Abkommens erklärt sich somit nun auch Monaco zum aktiven Kampf gegen Steuerhinterziehung bereit.

Malta: Online-Datenbank Gesetze und Urteile

Von Bernhard Schmeilzl (05.10.2010)
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Die Vorzüge des kleinen Inselstaates als Wirtschaftsstandort haben wir an anderer Stelle bereits gepriesen. Einige unserer Mandanten haben sich dort bereits mit Tochterunternehmen oder Trusts engagiert und sind überwiegend recht zufrieden. Nun ist das maltesische Rechtssystem noch zugänglicher und transparenter: Das maltesische Justizministerium hat eine benutzerfreundliche und kostenfrei zugängliche Online-Datenbank geschaffen. Unter „Legal Services“ finden sich dort Gesetze, Rechtsverordnungen und aktuelle Gesetzesentwürfe.  In der Rubrik „Court Services“ zudem eine Urteilsdatenbank („Judgements Online“) mit Urteilen der maltesischen Gerichte seit 1944. Der Bereich „Civil Forms“ bietet zudem die Möglichkeit, zahlreiche Antragsformulare in englischer Sprache gleich online auszufüllen. Pate für das Projekt stand offenkundig das UK-Gesetzesportal, was für Malta – als Mitglied des Commonwealth – nahe liegt.

Rechtsanwalt Bernhard Schmeilzl ist seit 2000 Wirtschaftsanwalt, erwarb 2003 den Master of Laws an der englischen University of  Leicester mit Schwerpunkt European Union Law und berät als Partner einer Wirtschaftskanzlei auch Unternehmen bei grenzüberschreitender Vertragsgestaltung, insbesondere in anglo-amerikanischen Jurisdiktionen.

Neues Portal: Alle Gesetze des United Kingdom

Von Bernhard Schmeilzl (01.09.2010)
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Seit 29. Juli 2010 ist die Recherche von Gesetzestexten des Vereinigten Königreichs erheblich einfacher und schneller. Das neue und kostenlos nutzbare Portal Legislation.gov.uk mit dem schönen Slogan “The Official Home of UK Legislation” löst die bisherigen Portale opsi.gov.uk (OPSI) und Statute Law Database (SLD, vergleichbar mit Rechtsverordnungen) ab und bietet den Nutzern nun mehr Möglichkeiten. Vor allem sind nun konsolidierte und nicht konsolidierte Gesetzesfassungen in einem Internetportal gebündelt.

Wer trotz der aktuellen TV-Serie “The Tudors” immer noch nicht weiß, was alles zum Vereinigten Königreich gehört, hier der vollständige, staatsrechtlich korrekte Titel: United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland, wobei Great Britain wiederum aus England, Schottland und Wales besteht. Und wer noch genauer wissen will, wie sich der Union Jack aus den Flaggen von England, Schottland und Irland entwickelt hat, findet auf Wikipedia eine schöne Grafik dazu.

Rechtsanwalt Bernhard Schmeilzl erwarb 2003 den Master of Laws an der englischen University of  Leicester mit Schwerpunkt European Union Law und berät als Partner einer Wirtschaftskanzlei auch Unternehmen bei grenzüberschreitender Vertragsgestaltung