Kategorie ‘IT-Recht’

Zustellung von Abmahnungen per eMail

Von Bernhard Schmeilzl (01.03.2010)
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Abmahnungen, die per Email übermittelt werden, sind zugegangen, wenn sie an eine vom Empfänger im geschäftlichen Verkehr verwendete Email-Adresse geschickt wurden und in der entsprechenden Mailbox des Empfängers angekommen sind. Dies gilt auch dann, wenn sie von einer Firewall aufgehalten und an anderer Stelle als der Mailbox zwischengespeichert sind (LG Hamburg, AZ: 312 O 142/09)..

Weitere Informationen zum Thema Zustellung:

- Einschreiben sind rechtlich wertlos
- Zugangsbeweis per Fax-Sendeprotokoll: Also doch!

Vertraulichkeitsvereinbarung (Vertragsklausel)

Von Bernhard Schmeilzl (01.02.2010)
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Im Geschäftsverkehr verwenden falls alle Unternehmen Vertraulichkeitsvereinbarungen, oft auch als Non Disclosure Agreements, Confidentiality Agreements bezeichnet. Muster für eine eigenständige Vertraulichkeitsvereinbarung finden sich als PDF-Download bereits hier (deutsche Version) und hier (englische Version). Wenn die Geschäftspartner aber keine eigenständige Vereinbarung schließen wollen, sondern die Geheimhaltungspflicht als Klausel in den Hauptvertrag integrieren möchten, hier ein Beispiel für eine mögliche Formulierung (deutsche Fassung):

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§ …: Vertrauliche Informationen / Geheimhaltungspflicht
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig zur Geheimhaltung vertraulicher Informationen.
(2) „Vertrauliche Informationen“ im Sinne des Abs. (1) sind alle wirtschaftlichen, technologischen, wissenschaftlichen, patentrechtlichen und anderen internen Informationen der Vertragsparteien bezüglich Geschäftsstrategien, Schutzrechten, Entwicklung, Produktion und Verwendung von … der Vertragsparteien, die bereits mitgeteilt wurden oder während der Laufzeit dieses Vertrags mitgeteilt werden.
(3) Von der Verpflichtung zur Geheimhaltung ausgenommen sind solche Informationen einer Vertragspartei,
(a) die sich schon vor Übergabe durch diese Vertragspartei im Besitz der jeweils anderen Vertragspartei befanden,
(b) die zum Zeitpunkt der Übergabe bereits öffentlich bekannt waren,
(c) die nach ihrer Übergabe durch Veröffentlichung oder in sonstiger Weise allgemein bekannt werden, es sei denn, dies geschieht durch eine Verletzung der in dem vorliegendem Vertrag geregelten Geheimhaltungsverpflichtung durch eine der Vertragsparteien.
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Eine Musterformulierung für eine englischen Vertrag finden sich hier

Graf & Partner kooperiert mit Experten für IT- und Medienrecht

Von Katrin Groll (25.03.2009)
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Das Recht des Internet und der Neuen Medien wird immer wichtiger, auch für Kanzleien, die überwiegend wirtschafts- und gesellschaftsrechtliche Mandate bearbeiten. Unsere Kanzlei Graf & Partner kooperiert deshalb ab sofort mit einem darin ausgewiesenen Experten: Der Salzburger Rechtsanwalt Mag. Peter Harlander ist neben seiner anwaltlichen Spezialisierung auf diesem Gebiet auch zugelassener IT-Sachverständiger. Er versteht also nicht nur das Recht, sondern auch die Technik. Kollege Harlander betreut renommierte, internationale Mandanten und betreibt mehrere eigene Online-Projekte. Sein Doktorat zum Thema deutsches und österreichisches IT-Recht erscheint demnächst als Online-Handbuch.

Neben seiner Kanzlei in Salzburg unterhält er als Niedergelassener Europäischer Rechtsanwalt nun auch eine Dependance in München – in Bürogemeinschaft mit unserer Kanzlei am Sendlinger-Tor-Platz, Lindwurmstr. 3, 80337 München. Wir freuen uns über diese Kooperation, durch die wir unsere Mandanten nun im IT-Bereich auf höchstem Niveau beraten können.

Leitfaden e-Commerce (Brochüre zum gratis download)

Von Bernhard Schmeilzl (12.03.2009)
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Die IHK-Regensburg stellt eine 200-seitigen Leitfaden zum Recht des e-Commerce ins Netz. Das finden wir großzügig und hilfreich. Hier der Link

Mustervertrag: F&E-Kooperation

Von Bernhard Schmeilzl (12.01.2009)
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In der Reihe Musterdokumente hier ein Beispiel eines Forschungs- und Entwicklungs-Kooperationsvertrags (Research & Development Agreement) zwischen einer Hochschule und einem Industrieunternehmen: Mustervertrag F&E-Kooperation

Verblüffend: Auch Mails an Vereine sind Spam (BGH 17.7.2008)

Von Bernhard Schmeilzl (16.12.2008)
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Loriot würde sagen: “Ach was!?” Denn auch diese banale Weisheit musste erst der Bundesgerichtshof per Urteil verkünden, damit es jeder glaubt.  (…)

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Offizielles Musterimpressum für Websites?

Von Birgit Graf (08.12.2008)
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Das Bundesjustizministerium neigt zu schönfärbenden Unterdomains. Es bietet nämlich unter www.bmj.de/musterimpressum vieles an, aber sicherlich kein “Musterimpressum”. Vielmehr etliche Übersichten sowie einen 8-seitigen Leitfaden. Der durchschnittliche Website-Betreiber wird bei der Lektüre so seine Mühe haben. Die Texte sind offensichtlich von Volljuristen verfasst, die beim Leser das Beherrschen der Subsumtionstechnik schlicht voraussetzen. Auch mit dem Selbstbewusstsein des BMJ hapert es noch ein wenig. Oder wie sonst darf man (wenig breitschultrige) Formulierungen wie diese deuten: [...]

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Internetkäufer darf Ware “unfrei” zurücksenden

Von Katrin Groll (05.12.2008)
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Der Online-Kauf durch Verbraucher ist ein juristisches Minenfeld. Hier hatten wir über die Frage berichtet, wer die Hinsendekosten zahlen muss, wenn ein Verbraucher sein Widerrufsrecht ausübt. Ebenso spannend ist die Frage, ob der Verbraucher die Ware “unfrei zurücksenden darf” (was beim Händler ziemlich heftige Postgebühren auslöst). Er darf, so erst kürzlich wieder das OLG Hamburg. Der Online Händler kann seine Kunden auch nicht wirksam in AGBs verplichten, eine kostengünstigere Rücksendeart zu wählen. Im Ergebnis heißt das: Der Händler schickt die Ware auf seine Kosten hin. Der Verbraucher widerruft und schickt die Ware unfrei zurück. Der Händler hat Ärger und hohe Kosten. Aber der Verbraucherschutz verlangt das wohl. Die Details:

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Der ebay-Kundenservice in der Praxis

Von Birgit Graf (30.10.2008)
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Ein Mandant verkauft privat Sachen auf eBay, lange Zeit ohne Probleme. Plötzlich ist ein Kunde unglücklich und beschwert sich bei eBay, das geschickte Produkt entspräche nicht der Beschreibung. Unser Mandant meint: Doch, das Produkt ist OK und begründet das ausführlich. Trotzdem sperrt ebay den Mandanten und schickt ihm folgende liebevolle Mail, die sich – wie man sieht – intensiv mit den individuellen Umstände des konkreten Falles beschäftigt:

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Beim Ticketkauf im Internet gibt’s kein Zurück

Von Katrin Groll (22.09.2008)
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Ob für Kochen bei Witzigmann, Fußball-Bundesliga oder ein Bon Jovi Konzert: Die Meisten kaufen ihre Tickets heute online. Kommt dann etwas dazwischen, wäre es praktisch, wenn man die Konzertkarte zurückgeben könnte. Sollte doch kein Problem sein: Schließlich hat man ja bei Fernabsatzverträgen (also bei Verträgen per Telefon, Fax oder e-Mail) immer ein Widerrufsrecht, oder? Falsch.

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