Loriot würde sagen: “Ach was!?” Denn auch diese banale Weisheit musste erst der Bundesgerichtshof per Urteil verkünden, damit es jeder glaubt. (…)
Kategorie ‘IT-Recht’
Offizielles Musterimpressum für Websites?
Das Bundesjustizministerium neigt zu schönfärbenden Unterdomains. Es bietet nämlich unter www.bmj.de/musterimpressum vieles an, aber sicherlich kein “Musterimpressum”. Vielmehr etliche Übersichten sowie einen 8-seitigen Leitfaden. Der durchschnittliche Website-Betreiber wird bei der Lektüre so seine Mühe haben. Die Texte sind offensichtlich von Volljuristen verfasst, die beim Leser das Beherrschen der Subsumtionstechnik schlicht voraussetzen. Auch mit dem Selbstbewusstsein des BMJ hapert es noch ein wenig. Oder wie sonst darf man (wenig breitschultrige) Formulierungen wie diese deuten: [...]
Internetkäufer darf Ware “unfrei” zurücksenden
Der Online-Kauf durch Verbraucher ist ein juristisches Minenfeld. Hier hatten wir über die Frage berichtet, wer die Hinsendekosten zahlen muss, wenn ein Verbraucher sein Widerrufsrecht ausübt. Ebenso spannend ist die Frage, ob der Verbraucher die Ware “unfrei zurücksenden darf” (was beim Händler ziemlich heftige Postgebühren auslöst). Er darf, so erst kürzlich wieder das OLG Hamburg. Der Online Händler kann seine Kunden auch nicht wirksam in AGBs verplichten, eine kostengünstigere Rücksendeart zu wählen. Im Ergebnis heißt das: Der Händler schickt die Ware auf seine Kosten hin. Der Verbraucher widerruft und schickt die Ware unfrei zurück. Der Händler hat Ärger und hohe Kosten. Aber der Verbraucherschutz verlangt das wohl. Diue Details:
Der ebay-Kundenservice in der Praxis
Ein Mandant verkauft privat Sachen auf eBay, lange Zeit ohne Probleme. Plötzlich ist ein Kunde unglücklich und beschwert sich bei eBay, das geschickte Produkt entspräche nicht der Beschreibung. Unser Mandant meint: Doch, das Produkt ist OK und begründet das ausführlich. Trotzdem sperrt ebay den Mandanten und schickt ihm folgende liebevolle Mail, die sich - wie man sieht - intensiv mit den individuellen Umstände des konkreten Falles beschäftigt:
Beim Ticketkauf im Internet gibt’s kein Zurück
Ob für Kochen bei Witzigmann, Fußball-Bundesliga oder ein Bon Jovi Konzert: Die Meisten kaufen ihre Tickets heute online. Kommt dann etwas dazwischen, wäre es praktisch, wenn man die Konzertkarte zurückgeben könnte. Sollte doch kein Problem sein: Schließlich hat man ja bei Fernabsatzverträgen (also bei Verträgen per Telefon, Fax oder e-Mail) immer ein Widerrufsrecht, oder? Falsch.
Die Rache des Schülers
Was halten Gerichte von Bewertungs-Plattformen wie www.meinprof.de oder www.spickmich.de?
So mancher Lehrer ist im Internet eine Berühmtheit. Und will das gar nicht. Oder weiß vielleicht nicht einmal davon. Auf Bewertungsportalen wie spickmich.de oder meinprof.de drehen Schüler bzw. Stundenten den Spieß um und benoten ihre Lehrer; oft aus Wut und als Retourkutsche für eine vermeintlich unfaire Behandlung. Da fängt sich eine Lehrkraft schnell mal glatte Sechsen in „Fairness bei der Notenvergabe”, „Charakter” oder gar „Attraktivität” ein. Muss man sich das gefallen lassen? Wie immer bei Rechtsfragen: Es kommt darauf an.
