Manchmal kommt es vor, dass eine Stute verkauft wird, ohne dass die Parteien wissen, dass diese zum Verkaufsstichtag bereits trächtig ist. Wer ist dann Eigentümer des Fohlens und wem steht der wirtschaftliche Wert des Fohlens zu? Hat der Verkäufer der trächtigen Stute einen Abfindungsanspruch? Eine Regelung im Kaufvertrag wird mangels Kenntnis der Parteien fehlen. Kommt das Fohlen zur Welt, will der Verkäufer einen „Nachschlag“ auf den Kaufpreis oder er verlangt das Fohlen heraus; dies mit dem Argument: „Das habe ich ja gar nicht mit verkauft.“ Was gilt in dieser Situation? Wer trägt wofür die Beweislast, wenn er seine Rechte einklagen will?
Kategorie ‘Kaufrecht’
BGH: Auch Rechtsanwälte sind Verbraucher
Sind natürliche Person, die nicht nur als Verbraucher, sondern auch als selbständige Freiberufler (Anwälte, Ärzte, Architekten etc.) am Rechtsverkehr teilnimmen “Verbraucher” im Sinn des BGB? Diese Frage entschied nun der Bundesgerichtshof am 30.09.09 (Az.: VIII ZR 7/09):
Trick der Nichtzahler: Die angeblich fehlerhafte Rechnung
Manche Schuldner zahlen spät oder gar nicht. Sie lassen sich mahnen und reagieren – wenn überhaupt – erst im letzten Moment vor Klage. Dann häufig mit vermeintlich bauernschlauen Argumenten, warum sie gar nicht in Zahlungsverzug seien und deshalb auch die Mahngebühren nicht zahlen müssten. Sehr beliebt ist die Behauptung: “Ich hätte die Forderung ja rechtzeitig bezahlt, aber die Rechnung, die Sie mir geschickt haben, ist unvollständig (etwa weil sie keine Steuernummer enthält, nicht unterschrieben ist, etc.). Mein Steuerberater hat deshalb gesagt, ich darf erst zahlen, wenn eine korrekte Rechnung vorliegt.” Klingt überzeugend oder? Ist aber Unsinn. (…)
Urteile zum Pferderecht
Bei Fragen zum Recht rund ums Pferd ist man bei Rechthaber.com gut aufgehoben: Hier haben wir bereits einen kommentierten Musterkaufvertrag sowie grafische Übersichten zum Recht des Käufers bei Mängeln des Pferdes eingestellt. Ferner eine Erläuterung, wann Gerichte ein Pferd als “neue Sache” behandeln. Nunbieten wir einen weiteren Service: Unsere Experten für Pferderecht sammeln interessante Urteile und stellen so im Lauf der Zeit eine Datenbank mit Gerichtsentscheidungen zu Mängelgewährleistung, Tierhalterhaftung und anderen Fragen rund ums Pferderecht zusammen. Hier die ersten Urteile: (…) [mehr]
Tricks der Nichtzahler: Das Scheinargument “fehlende Steuernummer”
Manche Schuldner zahlen spät bis gar nicht. Sie lassen sich mahnen und reagieren – wenn überhaupt – erst im letzten Moment vor Klage. Dann häufig mit vermeintlich bauernschlauen Argumenten, warum sie noch nicht in Zahlungsverzug seien. Sehr beliebt ist die Behauptung: “Ich hätte die Forderung ja bezahlt, aber die Rechnung, die Sie mir geschickt haben, enthält keine Steuernummer [oder keine Angabe des Zeitraums der Leistungserbringung]. Mein Steuerberater hat deshalb gesag, ich dürfe erst zahlen, wenn eine korrekte Rechnung vorliegt.”
Klingt gut oder? Ist aber dennoch Unsinn und reine Verzögerungstaktik des Schuldners: (…)
Produktexport in die USA verschärft
Für Importeure in die USA gelten seit 12.11.2008 schärfere Bestimmungen. Betroffen sind Güter, die nach diesem Datum produziert wurden und für Konsum, Lagerung oder Vertrieb im USA bestimmt sind. Für diese Güter muss der Importeur ein Konformitätszertifikat vorlegen. Besonders streng sind die neuen Regelungen bei Produkten für Kinder. Hier werden Tests durch unabhängige Prüforganisationen verlangt. Details und Bestimmungen im Wortlaut auf der Website der US Consumer Product Safety Comission
Offizielles Musterimpressum für Websites?
Das Bundesjustizministerium neigt zu schönfärbenden Unterdomains. Es bietet nämlich unter www.bmj.de/musterimpressum vieles an, aber sicherlich kein “Musterimpressum”. Vielmehr etliche Übersichten sowie einen 8-seitigen Leitfaden. Der durchschnittliche Website-Betreiber wird bei der Lektüre so seine Mühe haben. Die Texte sind offensichtlich von Volljuristen verfasst, die beim Leser das Beherrschen der Subsumtionstechnik schlicht voraussetzen. Auch mit dem Selbstbewusstsein des BMJ hapert es noch ein wenig. Oder wie sonst darf man (wenig breitschultrige) Formulierungen wie diese deuten: [...]
Internetkäufer darf Ware “unfrei” zurücksenden
Der Online-Kauf durch Verbraucher ist ein juristisches Minenfeld. Hier hatten wir über die Frage berichtet, wer die Hinsendekosten zahlen muss, wenn ein Verbraucher sein Widerrufsrecht ausübt. Ebenso spannend ist die Frage, ob der Verbraucher die Ware “unfrei zurücksenden darf” (was beim Händler ziemlich heftige Postgebühren auslöst). Er darf, so erst kürzlich wieder das OLG Hamburg. Der Online Händler kann seine Kunden auch nicht wirksam in AGBs verplichten, eine kostengünstigere Rücksendeart zu wählen. Im Ergebnis heißt das: Der Händler schickt die Ware auf seine Kosten hin. Der Verbraucher widerruft und schickt die Ware unfrei zurück. Der Händler hat Ärger und hohe Kosten. Aber der Verbraucherschutz verlangt das wohl. Die Details:
Wer zahlt die Versandkosten beim Widerruf eines Internet-Kaufs?
Es geht zwar meistens nur um Vier-fuffzich, aber dafür stellt sich das Problem täglich tausendfach: Wer zahlt die Versandgebühren für die Hinsendung der Ware vom Onlineanbieter zum Kunden, wenn der Kunde später sein Widerrufsrecht ausübt? Verlangt der Verbraucherschutz, dass der Kunde von jeglicher Belastung verschont bleibt oder darf ihn der Vorteil des Widerrufsrechts (für das er ja keinen Grund angeben muss) wenigstens das Porto kosten? …
Beim Ticketkauf im Internet gibt’s kein Zurück
Ob für Kochen bei Witzigmann, Fußball-Bundesliga oder ein Bon Jovi Konzert: Die Meisten kaufen ihre Tickets heute online. Kommt dann etwas dazwischen, wäre es praktisch, wenn man die Konzertkarte zurückgeben könnte. Sollte doch kein Problem sein: Schließlich hat man ja bei Fernabsatzverträgen (also bei Verträgen per Telefon, Fax oder e-Mail) immer ein Widerrufsrecht, oder? Falsch.
