Kategorie ‘Kaufrecht’

Gemeinsames EU-Kaufrecht kommt

Von Bernhard Schmeilzl (28.10.2011)
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Kommission legt Verordnungsvorschlag zu EU-Kaufrecht vor

Justizkommissarin Reding hat am 11. Oktober 2011 den Verordnungsvorschlag KOM(2011) 635 über ein Gemeinsames Europäisches Kaufrecht vorgestellt. Danach können Verträge wahlweise nach „EU-Kaufrecht“ oder der jeweils einschlägigen nationalen Vertragsrechtsordnung geschlossen werden. Das Verordnungsrecht findet nur Anwendung, wenn sich beide Vertragsparteien freiwillig darauf einigen. Die Mitgliedstaaten können entscheiden, ob das EU-Kaufrecht nur für grenzüberschreitende oder auch für inländische Verträge gelten soll. Gewählt werden kann das neue EU-Kaufrecht sowohl für Geschäfte zwischen Unternehmen als auch für Geschäfte zwischen Unternehmen und Verbrauchern. Es reicht aus, dass eine Vertragspartei ihren Sitz in der EU hat. Der DAV begrüßt in seiner Stellungnahme Nr. 3/2011 ein optionales europäisches Vertragsrechtsinstrument ausdrücklich. Quelle: DAV-Depesche Nr. 43/11 vom 27. Oktober 2011

Neue Internet-Widerrufsbelehrung: Merkblatt und Mustertext

Von Katrin Groll (16.08.2011)
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Verschiedene Industrie- und Handelskammern haben Infoblätter und Mustertexte zu den seit 4.8.2011 geltenden Neuregelungen im Fernabsatz-Widerrufsrecht erstellt (siehe Mitteilung der IHK Regensburg hier). Besonders zu empfehlen ist das Merkblatt (Link hier) und der aktualisierte Mustertext von Trusted Shops (PDF-Download hier).

Schutznormen des Verbrauchsgüterkaufs nicht anwendbar wenn Käufer über seine Verbrauchereigenschaft täuscht

Von Bernhard Schmeilzl (13.07.2011)
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So das AG Rudolstadt (Urteil vom 06.01.2011, Az. 3 C 44/10): Ein Käufer hatte sich – wohl um bessere Konditionen zu erhalten – als Unternehmer ausgegeben und wahrheitswidrig vorgespiegelt, das Fahrzeug für gewerbliche statt für private Zwecke erwerben zu wollen. Später berief er sich dann doch auf die Schutzvorschriften des Verbrauchsgüterkaufs (§§ 474 ff BGB). Diese Schutzrechte können nach § 475 Abs. 1 BGB prinzipiell nicht abbedungen werden. Dennoch verwehrte das Gericht dem Käufer hier die Schutzrechte, obwohl er objektiv gesehen ja Verbraucher war. Dies mit dem Argument: Ob ein Kaufgegenstand zu privaten oder unternehmerischen Zwecken erworben wird, sei nach den äußeren Umständen, dem Auftreten des Klägers und vor allem dem Gegenstand und Inhalt des Kaufvertrags zu ermitteln. Anmerkung der Redaktion: Die präzisere Argumentation für das Gericht wäre gewesen, dem Käufer ein unzulässiges widersprüchliches Verhalten (venire contra factum proprium) entgegen zu halten.

Weitere Beiträge zu Verbrauchsgüterkauf und Vertragsgstaltung:
- Musterkaufvertrag und Checkliste (am Beispiel Pferdekauf)
- Checkliste für Online-Shops: Die häufigsten Rechtsverstöße
- 1.000 gute Musterverträge

Fehler in Online-Shops jetzt auch strafbar

Von Katrin Groll (19.04.2011)
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Das Betreiben von Online-Shops ist gefährlich. So mancher dynamische Jungunternehmer, der im Internet seine Waren oder Dienstleistungen anbot, fing sich außer Bestellungen auch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen ein. Die furchteinflößenden Stichworte lauten: Impressumspflicht, Widerrufsbelehrung, Preisangabenverordnung, Marken- oder Urheberrechtsrechtsverletzung u.v.m.  (siehe unseren Beitrag: “Minenfeld Online-Shop: Checkliste der häufigsten Rechtsverstöße“). Eine aktuelle Entscheidung des OLG Frankfurt a.M. (Beschluss 1 Ws 29/09) macht das Leben für Dienstleistungsanbieter im Internet nun noch gefährlicher: Wenn bei einem Online-Dienstleistungsangebot nämlich nicht hinreichend deutlich ins Auge springt, dass  der Service entgeltlich ist, dann hat das nicht mehr nur zivilrechtliche Konsequenzen, sondern kann sogar als Betrug strafbar sein. Aus Sicht des Verbrauchers: Wer im  Internet einem Anbieter (der die Kosten versteckt hatte) auf den Leim ging, kann künftig gegen diesen auch Strafanzeige stellen (mehr dazu hier).

Australien modernisiert sein Wettbewerbs- und Verbraucherschutzrecht

Von Bernhard Schmeilzl (16.03.2011)
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Wer Geschäftskontakte in Australien unterhält oder den australischen Markt beliefert, sollte sich mit den Änderungen des australischen Verbraucherschutzrechts sowie dem dortigen Wettbewerbsrecht vertraut machen. Der Zugang zu den Gesetzestexten wie auch zu hilfreichen Erläuterungen wird einem leicht gemacht: Der am 1.1.2011 in Kraft getretene Competition and Consumer Act 2010 (CCA) steht hier im Volltext zum Download. Weitere Informationen bieten die Websites Australian Consumer Law und  Australian Competition & Consumer Commission.

Verwandte Beiträge:
- Portal mit allen Gesetzes des United Kingdom
- Englische Vertragsmuster

Autor: Neben der Qualifikation als Rechtsanwalt erwarb Bernhard Schmeilzl 2003 den Master of Laws an der englischen University of  Leicester mit Schwerpunkt EU Commercial Law und berät als Partner einer Wirtschaftskanzlei auch Unternehmen bei grenzüberschreitender Vertragsgestaltung.

Ab 1.1.2011 gelten neue “Incoterms” der Internationalen Handelskammer (ICC)

Von Bernhard Schmeilzl (02.12.2010)
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Die Internationale Handelskammer (International Chamber of Commerce – ICC) hat ihre Handelsklauseln überarbeitet: Die neuen “Incoterms 2010″ (Abkürzung für “International Commercial Terms”) gelten ab dem 1.1.2011. Incoterms sind ein Regelwerk für internationale Handelsgeschäfte, die von den Vertragsparteien für ihre Kauf- bzw. Lieferverträge als rechtliche Basis vereinbart werden können. Sie sind also eine Alternative zur detaillierten Beschreibung der Rechte und Pflichten der Parteien im Vertrag selbst bzw. zur Vereinbarung einer nationalen Rechtsordnung (die dann zumindest für eine Partei schwer durchschaubar ist). Die Incoterms müssen ausdrücklich in den Vertrag einbezogen werden. Mit einer knappen Vertragsklausel wird dann das gesamte Regelwerk anwendbar, etwa zu Pflichten des Verkäufers und Käufers (Lieferung und Abnahme, erforderliche Dokumente), Gefahrübergang oder Verteilung der Transportkosten. Man muss aber wissen, dass die Incoterms zu einer Reihe von Rechtsfragen – wie Eigentumsübergang, anwendbares Recht oder Zahlungsart – keine Aussage treffen. Neu ist: Diese siebte Fassung der (erstmals 1936 erlassenen) Handelsklauseln ist nun nicht mehr nur für die Verwendung im grenzüberschreitenden Verkehr konzipiert, sondern kann auch für nationale Warenhandelsgeschäfte angewendet werden. Und kürzer wurden das Regelwerk auch: Während die Incoterms 2000 noch insgesamt 13 Klauseln beinhalteten, umfassen Incoterms 2010 nur noch elf Klauseln. Vier Klauseln (DAF, DES, DEQ und DDU) wurden gestrichen und zwei Klauseln (DAP und DAT) neu eingeführt. Die Klausel DAP (Delivered At Place) ersetzt somit die Klauseln DAF (Delivered At Frontier), DES (Delivered Ex Ship) und DDU (Delivered Duty Unpaid). Die Klausel DAT (Delivered At Terminal) tritt an die Stelle von DEQ (Delivered Ex Quay). Die Klauseln CIF (Cost Insurance and Freight) und CIP (Carriage and Insurance Paid) wurden im Zusammenhang mit dem Erlass der neuen Fassung der Institute Cargo Clauses (LMA/IUA)(2009) überarbeitet. Bei den Klauseln FOB (Free on Board), CFR (Cost and Freight) sowie CIF ist der Gefahrenübergang jetzt anders geregelt. Die Klauseln werden erstmals ausdrücklich in zwei Gruppen eingeteilt: vier Klauseln (FAS, FOB, CFR und CIF) gelten nur für See- und Binnenschifftransporte, während die restlichen sieben Klauseln für jede Transportart (Land, Luft, Wasser) verwendet werden können. Um Streit über die Auslegung der Incoterms im Einzelfall zu vermeiden, sollte man neben einer aus drei Buchstaben bestehenden Klausel aber immer auch der Ort angeben. Weitere Informationen auf den Websites der International Chamber of Commerce (ICC) und der ICC Deutschland. Quelle: gtai Newsletter Recht 11/12 2010

Rechtsanwalt Bernhard Schmeilzl ist seit 2000 Wirtschaftsanwalt, erwarb 2003 den Master of Laws an der englischen University of  Leicester mit Schwerpunkt European Union Law und berät als Partner einer Wirtschaftskanzlei Unternehmen auch bei grenzüberschreitender Vertragsgestaltung, insbesondere in anglo-amerikanischen Jurisdiktionen.

Minenfeld Online-Shop: Checkliste der häufigsten Rechtsverstöße

Von Katrin Groll (24.09.2010)
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Verkaufen im Internet. Eine verlockende Vorstellung für viele (angehende) Händler. Man muss keine teuren Ladenflächen mieten und erreicht Millionen potentieller Kunden weltweit. Nur einen Online-Shop programmieren und los geht’s. So stellen sich viele Jungunternehmer das vor.

In der Realität kommen dann aber – statt vieler Online-Bestellungen – erst einmal etliche wettbewerbsrechtliche Abmahnungen mit Vorwürfen wie: unvollständiges Impressum, Verstoß gegen Preisangabenverordnung und dutzende andere Vorschriften, von denen unser Jungunternehmer bislang nie etwas gehört hat, zum Beispiel das landläufig eher weniger bekannte Telemediengesetz. Vom spannenden Thema Belehrung über das Widerrufsrecht ganz zu schweigen. Die etablierten Online-Shop-Betreiber überwachen nämlich den Markt und mahnen gnadenlos ab, um neue Konkurrenten möglichst gleich wieder aus dem Markt zu schießen. Die Margen sind eng. Die Sitten rau. Außerdem haben viele Online-Shop-Betreiber am Anfang selbst juristisches Lehrgeld gezahlt und geben diese unschöne Erfahrung nun weiter.

Wer heute einen professionellen Onlineshop betreibt, braucht nicht nur einen professionell programmierten Shop (da geben sich die Jungunternehmer noch die meiste Mühe), sondern auch kaufmännisches Wissen (oft sind die Geschäftsgrundlagen völlig falsch kalkuliert) sowie vor allem ein kleines Jurastudium mit Schwerpunkten Verbrauchsgüterkauf und Fernabsatzgesetz. Wer kostenpflichtige Abmahnungen sicher vermeiden will, kommt um professionelle Beratung nicht herum. Wer hieran zunächst spart, zahlt im Ergebnis dreifach: erst die Anwaltskosten (fremde und eigene) wegen der Abmahnungen und dann doch noch die Kosten für die anwaltliche Beratung zum Shop selbst.

Hier ein kurzer Überblick über die wichtigsten rechtlichen Anforderungen beim Betreiben eines Onlineshops:  (mehr …) [mehr]

Online-Handbuch: Verbraucherrechte im Internet

Von Bernhard Schmeilzl (02.08.2010)
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Neues Portal und Online-Handbuch www.internet-verbraucherrechte.de: Am 21.6.2010 ging das Projekt des Ministeriums für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz Baden-Württemberg online. Es wurde im Auftrag des Ministeriums vom Institut für Informations- und Wirtschaftsrecht des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) unter Mitwirkung von Euro-Info-Verbraucher e. V. erstellt. Durch die Kooperation des Ministeriums für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz mit einem wissenschaftlichen Institut und einer gemeinnützigen Verbrauchereinrichtung werden wissenschaftlich fundierte Fachinformationen in verständlich aufbereiteter Form vermittelt (Quelle: Germany Trade & Invest)

Die TOP 10 Downloads …

Von Michael Gleiten (14.06.2010)
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… im ersten Halbjahr 2010 auf Rechthaber.com sind nach Auswertung von Statcounter:

(1) Einschreiben sind rechtlich wertlos

(2) Nachteile des Berliner Testaments

(3) Fakten zum Erbrecht 2010 (Mandantenbroschüre)

(4) Kündigung wegen Mietrückstand (Muster-Anwaltsschreiben)

(5) Muster-Treuhandvertrag (Strohmannvereinbarung GmbH-Anteile)

(6) Ich verklage Pink!

(7) Muss der Arbeitnehmer Schäden am Dienstwagen zahlen?

(8) Arzthaftungsklage gegen Krankenhaus: Muster-Klageschrift (Checkliste)

(9) Pferdekauf: Musterkaufvertrag und Checkliste

(10) Wie viel Mieterhöhung ist zulässig? (Tipps für Vermieter)

Radio-Interview: Pferdekauf und Pferdeversteigerung

Von Michael Gleiten (18.03.2010)
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Die Sendung “Radioreport Recht” des SWR beschäftigte sich diese Woche mit den Themen Kauf und Versteigerung von Pferden. Rechthaber Autor Rechtsanwalt Bernhard Schmeilzl wurde dort als Experte zum Pferderecht interviewt: Podcast zum 15minütigen Beitrag hier.

Ausführliche weitere Informationen zum Thema Pferdekauf und ein kommentierter Musterkaufvertrag hier