Für Importeure in die USA gelten seit 12.11.2008 schärfere Bestimmungen. Betroffen sind Güter, die nach diesem Datum produziert wurden und für Konsum, Lagerung oder Vertrieb im USA bestimmt sind. Für diese Güter muss der Importeur ein Konformitätszertifikat vorlegen. Besonders streng sind die neuen Regelungen bei Produkten für Kinder. Hier werden Tests durch unabhängige Prüforganisationen verlangt. Details und Bestimmungen im Wortlaut auf der Website der US Consumer Product Safety Comission
Kategorie ‘Kaufrecht’
Produktexport in die USA verschärft
Offizielles Musterimpressum für Websites?
Das Bundesjustizministerium neigt zu schönfärbenden Unterdomains. Es bietet nämlich unter www.bmj.de/musterimpressum vieles an, aber sicherlich kein “Musterimpressum”. Vielmehr etliche Übersichten sowie einen 8-seitigen Leitfaden. Der durchschnittliche Website-Betreiber wird bei der Lektüre so seine Mühe haben. Die Texte sind offensichtlich von Volljuristen verfasst, die beim Leser das Beherrschen der Subsumtionstechnik schlicht voraussetzen. Auch mit dem Selbstbewusstsein des BMJ hapert es noch ein wenig. Oder wie sonst darf man (wenig breitschultrige) Formulierungen wie diese deuten: [...]
Internetkäufer darf Ware “unfrei” zurücksenden
Der Online-Kauf durch Verbraucher ist ein juristisches Minenfeld. Hier hatten wir über die Frage berichtet, wer die Hinsendekosten zahlen muss, wenn ein Verbraucher sein Widerrufsrecht ausübt. Ebenso spannend ist die Frage, ob der Verbraucher die Ware “unfrei zurücksenden darf” (was beim Händler ziemlich heftige Postgebühren auslöst). Er darf, so erst kürzlich wieder das OLG Hamburg. Der Online Händler kann seine Kunden auch nicht wirksam in AGBs verplichten, eine kostengünstigere Rücksendeart zu wählen. Im Ergebnis heißt das: Der Händler schickt die Ware auf seine Kosten hin. Der Verbraucher widerruft und schickt die Ware unfrei zurück. Der Händler hat Ärger und hohe Kosten. Aber der Verbraucherschutz verlangt das wohl. Diue Details:
Wer zahlt die Versandkosten beim Widerruf eines Internet-Kaufs?
Es geht zwar meistens nur um Vier-fuffzich, aber dafür stellt sich das Problem täglich tausendfach: Wer zahlt die Versandgebühren für die Hinsendung der Ware vom Onlineanbieter zum Kunden, wenn der Kunde später sein Widerrufsrecht ausübt? Verlangt der Verbraucherschutz, dass der Kunde von jeglicher Belastung verschont bleibt oder darf ihn der Vorteil des (grundlos ausübbaren) Widerrufsrecht wenigstens das Porto kosten? …
Beim Ticketkauf im Internet gibt’s kein Zurück
Ob für Kochen bei Witzigmann, Fußball-Bundesliga oder ein Bon Jovi Konzert: Die Meisten kaufen ihre Tickets heute online. Kommt dann etwas dazwischen, wäre es praktisch, wenn man die Konzertkarte zurückgeben könnte. Sollte doch kein Problem sein: Schließlich hat man ja bei Fernabsatzverträgen (also bei Verträgen per Telefon, Fax oder e-Mail) immer ein Widerrufsrecht, oder? Falsch.
Pferdekauf: Checkliste und Musterkaufvertrag
Pferdekauf nach neuem Recht
Pferdekauf ist Vertrauenssache. Auf Vertrauen allein sollte sich ein Käufer aber nicht verlassen. Angezeigt sind vielmehr ganz exakte vertragliche Regelungen zum Gesundheitszustand und den Eigenschaften des Pferdes, flankiert durch eine prfessionelle Ankaufuntersuchung. Es ist erschreckend, wie viel hier in der Praxis falsch gemacht wird. Rechthaber erläutert die wichtigsten Relegungspunkte beim Pferdekauf und bietet ein Pferdekaufvertragsmuster mit erläuternden Anmerkungen.
Das Pferd als “neue Sache”
BGH-Urteil macht Züchtern das Leben schwer: Verkäufer von Tieren sollten künftig zwei verschiedene Vertragsformulare parat halten: eines für „neue“ und eines für „gebrauchte“ Tiere. Der Bundesgerichtshof entschied nämlich, dass auch Tiere „neue Sachen“ im Sinn des Sachmängelrechts sein können. Wann ist ein Tier nun neu oder gebraucht? Welche Rechtsfolgen ergeben sich jeweils daraus?
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