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	<title>Rechthaber &#187; Kaufrecht</title>
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		<title>Die TOP 10 Downloads &#8230;</title>
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		<pubDate>Mon, 14 Jun 2010 13:44:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Gleiten</dc:creator>
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		<description><![CDATA[&#8230; im ersten Halbjahr 2010 auf Rechthaber.com sind nach Auswertung von Statcounter:
(1) Einschreiben sind rechtlich wertlos
(2) Nachteile des Berliner Testaments
(3) Fakten zum Erbrecht 2010 (Mandantenbrosch&#252;re)
(4) K&#252;ndigung wegen Mietr&#252;ckstand (Muster-Anwaltsschreiben)
(5) Muster-Treuhandvertrag (Strohmannvereinbarung  GmbH-Anteile)
(6) Ich verklage Pink!
(7) Muss der Arbeitnehmer Sch&#228;den am Dienstwagen zahlen?
(8) Arzthaftungsklage gegen Krankenhaus:  Muster-Klageschrift (Checkliste)
(9) Pferdekauf: Musterkaufvertrag und Checkliste
(10) Wie viel [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&#8230; im ersten Halbjahr 2010 auf Rechthaber.com sind nach Auswertung von Statcounter:</p>
<p>(1) <a href="http://www.rechthaber.com/einschreiben-sind-rechtlich-wertlos/" target="_blank">Einschreiben sind rechtlich wertlos</a></p>
<p>(2) <a href="http://www.rechthaber.com/nachteile-des-berliner-testaments/" target="_blank">Nachteile des Berliner Testaments</a></p>
<p>(3) <a href="http://www.rechthaber.com/broschuere-fakten-zum-erbrecht-2010/" target="_blank">Fakten zum Erbrecht 2010 (Mandantenbrosch&#252;re)</a></p>
<p>(4) <a href="http://www.rechthaber.com/kuendigung-wegen-mietrueckstand-muster-anwaltsschreiben/" target="_blank">K&#252;ndigung wegen Mietr&#252;ckstand (Muster-Anwaltsschreiben)</a></p>
<p>(5) <a href="http://www.rechthaber.com/muster-treuhandvertrag-fuer-gmbh-anteile-strohmann-vereinbarung/" target="_blank">Muster-Treuhandvertrag (Strohmannvereinbarung  GmbH-Anteile)</a></p>
<p>(6) <a href="http://www.rechthaber.com/ich-verklage-pink-2/" target="_self">Ich verklage Pink!</a></p>
<p>(7) <a href="http://www.rechthaber.com/muss-der-arbeitnehmer-schaeden-am-dienstwagen-zahlen/" target="_blank">Muss der Arbeitnehmer Sch&#228;den am Dienstwagen zahlen?</a></p>
<p>(8) <a href="http://www.rechthaber.com/arzthaftungsklage-gegen-krankenhaus-muster-klageschrift/" target="_blank">Arzthaftungsklage gegen Krankenhaus:  Muster-Klageschrift (Checkliste)</a></p>
<p>(9) <a href="http://www.rechthaber.com/pferdekauf-checkliste-und-musterkaufvertrag/" target="_blank">Pferdekauf: Musterkaufvertrag und Checkliste</a></p>
<p>(10) <a href="http://www.rechthaber.com/pferdekauf-checkliste-und-musterkaufvertrag/" target="_blank">Wie viel Mieterh&#246;hung ist zul&#228;ssig? (Tipps f&#252;r  Vermieter)</a><a href="http://www.rechthaber.com/pferdekauf-checkliste-und-musterkaufvertrag/" target="_blank"><br />
</a></p>
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		<title>Radio-Interview: Pferdekauf und Pferdeversteigerung</title>
		<link>http://www.rechthaber.com/radio-interview-pferdekauf-und-pferdeversteigerung/</link>
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		<pubDate>Thu, 18 Mar 2010 13:25:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Gleiten</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die Sendung &#8220;Radioreport Recht&#8221; des SWR besch&#228;ftigte sich diese Woche mit den Themen Kauf und Versteigerung von Pferden. Rechthaber Autor Rechtsanwalt Bernhard Schmeilzl wurde dort als Experte zum Pferderecht interviewt: Podcast zum 15min&#252;tigen Beitrag hier.
Ausf&#252;hrliche weitere Informationen zum Thema Pferdekauf und ein kommentierter Musterkaufvertrag hier
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Sendung <a href="http://www.swr.de/contra/-/id=7612/nid=7612/did=2645956/fz6fcb/index.html"><strong>&#8220;Radioreport Recht&#8221;</strong></a> des SWR besch&#228;ftigte sich diese Woche mit den Themen <strong>Kauf und Versteigerung von Pferden</strong>. Rechthaber Autor Rechtsanwalt <a href="http://www.grafpartner.com/anwaelte/bernhard_schmeilzl/">Bernhard Schmeilzl</a> wurde dort als Experte zum Pferderecht interviewt: <a href="http://www.swr.de/contra/-/id=7612/did=6133136/pv=mplayer/vv=popup/nid=7612/ofl4kn/index.html">Podcast zum 15min&#252;tigen Beitrag hier</a>.</p>
<p>Ausf&#252;hrliche weitere Informationen zum Thema Pferdekauf und ein kommentierter <strong>Musterkaufvertrag</strong> <a href="http://www.rechthaber.com/pferdekauf-checkliste-und-musterkaufvertrag/">hier</a></p>
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		<title>Stute unerkannt tr&#228;chtig: Wem geh&#246;rt das Fohlen?</title>
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		<pubDate>Thu, 11 Feb 2010 11:09:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Bernhard Schmeilzl</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Manchmal kommt es vor, dass eine Stute verkauft wird, ohne dass die Parteien wissen, dass diese zum Verkaufsstichtag bereits tr&#228;chtig ist. Wer ist dann Eigent&#252;mer des Fohlens und wem steht der wirtschaftliche Wert des Fohlens zu? Hat der Verk&#228;ufer der tr&#228;chtigen Stute einen Abfindungsanspruch? Eine Regelung im Kaufvertrag wird mangels Kenntnis der Parteien fehlen. Kommt das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Manchmal kommt es vor, dass eine Stute verkauft wird, ohne dass die Parteien wissen, dass diese zum Verkaufsstichtag bereits tr&#228;chtig ist. Wer ist dann Eigent&#252;mer des Fohlens und wem steht der wirtschaftliche Wert des Fohlens zu? Hat der Verk&#228;ufer der tr&#228;chtigen Stute einen Abfindungsanspruch? Eine Regelung im Kaufvertrag wird mangels Kenntnis der Parteien fehlen. Kommt das Fohlen zur Welt, will der Verk&#228;ufer einen „Nachschlag“ auf den Kaufpreis oder er verlangt das Fohlen heraus; dies mit dem Argument: „Das habe ich ja gar nicht mit verkauft.“ Was gilt in dieser Situation? Wer tr&#228;gt wof&#252;r die Beweislast, wenn er seine Rechte einklagen will?</p>
<p><span style="text-decoration: underline;"><span id="more-2116"></span>Nach §§ 953 ff. BGB gilt</span>:</p>
<p>Kommt es zur Trennung eines Erzeugnisses oder eines sonstigen Bestandteils von der Muttersache, dann entsteht zwar ein neuer Eigentumsgegenstand, doch setzt sich dabei nur das bisherige Eigentum, das sich auf die gesamte, einheitliche Sache vor der Trennung erstreckt, an den nunmehr getrennten Sachst&#252;cken fort. Der Sachteilung folgt eine Rechtsteilung. Genau genommen geht es deshalb nicht um einen „Erwerb“ von Eigentum der abgetrennten Erzeugnisse oder sonstigen Bestandteile, sondern um eine Fortsetzung oder Erstreckung des fr&#252;heren Eigentums am Sachganzen im Hinblick auf die jetzt getrennten Sachst&#252;cke (Rechtskontinuit&#228;t).</p>
<p>Das neugeborene Fohlen geh&#246;rt also nach der gesetzlichen Regelung dem Eigent&#252;mer der Stute und damit dem K&#228;ufer. Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich dies aus einer Parteivereinbarung oder nach anderen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere denen des Eigent&#252;mer-Besitzer-Verh&#228;ltnisses nach §§ 987 ff BGB ergibt.</p>
<p>Die Frage der Beweislast zur Regelung des § 953 BGB ist im Lichte des Schachtelprinzips zu beurteilen, nachdem die §§ 953-957 BGB aufgebaut sind. Dies bedeutet, dass derjenige, der einen Eigentumserwerb nach § 953 BGB reklamiert lediglich sein Eigentum an der Muttersache sowie die Trennung des Erzeugnisses oder des sonstigen Bestandteils von der Muttersache darzulegen und zu beweisen hat. Dagegen braucht er sich nicht dazu zu verhalten, dass keiner der Ausnahmetatbest&#228;nde der §§ 954-957 BGB in Betracht kommt.</p>
<p>Der K&#228;ufer muss also lediglich darlegen, dass er wirksam Eigent&#252;mer der Stute geworden ist. Der Verk&#228;ufer dagegen muss, wenn er das Fohlen herausverlangen will, darlegen und beweisen, dass ein „R&#252;ckgabevertrag“ f&#252;r das Fohlen geschlossen wurde.</p>
<p><strong>Weitere Informationen zum Thema Pferdekauf:<br />
</strong></p>
<address><strong><a href="http://www.rechthaber.com/pferdekauf-checkliste-und-musterkaufvertrag/" target="_self">- Checkliste sowie ein Musterkaufvertrag zum Pferdekauf </a></strong></address>
<address><strong><a href="http://www.rechthaber.com/urteile-zum-pferderecht/" target="_self">- Urteile zum Pferderecht</a></strong></address>
<p><strong><br />
</strong></p>
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		<title>BGH: Auch Rechtsanw&#228;lte sind Verbraucher</title>
		<link>http://www.rechthaber.com/bgh-auch-rechtsanwaelte-sind-verbraucher/</link>
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		<pubDate>Fri, 30 Oct 2009 07:44:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Bernhard Schmeilzl</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Sind nat&#252;rliche Person, die nicht nur als Verbraucher, sondern auch als selbst&#228;ndige Freiberufler (Anw&#228;lte, &#196;rzte, Architekten etc.) am Rechtsverkehr teilnimmen &#8220;Verbraucher&#8221; im Sinn des BGB? Diese Frage entschied nun der Bundesgerichtshof am 30.09.09 (Az.: VIII ZR 7/09):
Die Kl&#228;gerin, eine Rechtsanw&#228;ltin, hatte am 7.10.2007 &#252;ber die Website der Beklagten unter anderem drei Lampen zu einem Gesamtpreis [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sind nat&#252;rliche Person, die nicht nur als Verbraucher, sondern auch als selbst&#228;ndige Freiberufler (Anw&#228;lte, &#196;rzte, Architekten etc.) am Rechtsverkehr teilnimmen &#8220;Verbraucher&#8221; im Sinn des BGB? Diese Frage entschied nun der Bundesgerichtshof am 30.09.09 (Az.: VIII ZR 7/09):</p>
<p><span id="more-1943"></span>Die Kl&#228;gerin, eine Rechtsanw&#228;ltin, hatte am 7.10.2007 &#252;ber die Website der Beklagten unter anderem drei Lampen zu einem Gesamtpreis von 766 Euro bestellt. Sie gab dabei als Liefer- und Rechnungsadresse ihren Namen (ohne Berufsbezeichnung) und die Anschrift der &#8220;Kanzlei Dr. B.&#8221; an, bei der sie t&#228;tig war. Die Kl&#228;gerin erkl&#228;rte am 19./21. November 2007 den Widerruf ihrer Vertragserkl&#228;rung mit der Begr&#252;ndung, dass die Lampen f&#252;r ihre Privatwohnung bestimmt gewesen seien und ihr deshalb ein Widerrufsrecht nach den Vorschriften &#252;ber Fernabsatzgesch&#228;fte (§ 355 Abs. 1, § 312d Abs. 1, § 312b Abs. 1) zustehe, &#252;ber das sie von der Beklagten nicht ordnungsgem&#228;&#223; belehrt worden sei.</p>
<p>Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine nat&#252;rliche Person, die – wie die Kl&#228;gerin – sowohl als Verbraucher (§ 13 BGB) als auch in ihrer freiberuflichen T&#228;tigkeit als Unternehmer (§ 14 BGB) am Rechtsverkehr teilnimmt, im konkreten rechtsgesch&#228;ftlichen Handeln lediglich dann nicht als Verbraucher anzusehen ist, wenn dieses Handeln eindeutig und zweifelsfrei ihrer gewerblichen oder selbst&#228;ndigen beruflichen T&#228;tigkeit zugeordnet werden kann. Dies ist zum einen dann der Fall, wenn das in Rede stehende Rechtsgesch&#228;ft objektiv in Aus&#252;bung der gewerblichen oder selbst&#228;ndigen beruflichen T&#228;tigkeit der nat&#252;rlichen Person abgeschlossen wird (§ 14 BGB). Dar&#252;ber hinaus ist rechtsgesch&#228;ftliches Handeln nur dann der unternehmerischen T&#228;tigkeit der nat&#252;rlichen Person zuzuordnen, wenn sie dies ihrem Vertragspartner durch ihr Verhalten unter den konkreten Umst&#228;nden des Einzelfalls zweifelsfrei zu erkennen gegeben hat.</p>
<p>(Quelle: Newsletter RAK M&#252;nchen 10/2009)</p>
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		<title>Trick der Nichtzahler: Die angeblich fehlerhafte Rechnung</title>
		<link>http://www.rechthaber.com/trick-der-nichtzahler-die-angeblich-fehlerhafte-rechnung/</link>
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		<pubDate>Mon, 31 Aug 2009 08:39:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Bernhard Schmeilzl</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Manche Schuldner zahlen sp&#228;t oder gar nicht. Sie lassen sich mahnen und reagieren – wenn &#252;berhaupt – erst im letzten Moment vor Klage. Dann h&#228;ufig mit vermeintlich bauernschlauen Argumenten, warum sie gar nicht in Zahlungsverzug seien und deshalb auch die Mahngeb&#252;hren nicht zahlen m&#252;ssten. Sehr beliebt ist die Behauptung: “Ich h&#228;tte die Forderung ja rechtzeitig [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Manche Schuldner zahlen sp&#228;t oder gar nicht. Sie lassen sich mahnen und reagieren – wenn &#252;berhaupt – erst im letzten Moment vor Klage. Dann h&#228;ufig mit vermeintlich bauernschlauen Argumenten, warum sie gar nicht in Zahlungsverzug seien und deshalb auch die Mahngeb&#252;hren nicht zahlen m&#252;ssten. Sehr beliebt ist die Behauptung: “Ich h&#228;tte die Forderung ja rechtzeitig bezahlt, aber die Rechnung, die Sie mir geschickt haben, ist unvollst&#228;ndig (etwa weil sie keine Steuernummer enth&#228;lt, nicht unterschrieben ist, etc.). Mein Steuerberater hat deshalb gesagt, ich darf erst zahlen, wenn eine korrekte Rechnung vorliegt.” Klingt &#252;berzeugend oder? Ist aber Unsinn. (&#8230;)</p>
<p><span id="more-1876"></span></p>
<p>Hat das tats&#228;chlich der Steuerberater empfohlen, dann haftet er seinem Mandanten wegen Falschberatung f&#252;r alle Inkassokosten. Schuldnerverzug tritt n&#228;mlich auch bei fehlerhafter Rechnung ein. Meist ist daf&#252;r nicht einmal eine Mahnung n&#246;tig. Nach § 286 Abs. 3 Satz 1 BGB kommt der Schuldner einer Entgeltforderung n&#228;mlich bereits in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach F&#228;lligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet. Ganz automatisch, ohne Mahnung. F&#252;r Gesch&#228;fte zwischen Unternehmern gilt dies immer. Bei Gesch&#228;ften mit Verbrauchern (wenn der Kunde also nicht gewerblich oder selbstst&#228;ndig t&#228;tig ist), tritt dieser automatische 30-Tage-Verzug allerdings nur dann ein, wenn die Rechnung hierauf ausdr&#252;cklich hinweist.</p>
<p>Noch besser, als sich auf den automatischen Verzugseintritt zu verlassen, ist es, in der Rechnung ein festes Kalenderdatum zu nennen, etwa: “zahlbar bis sp&#228;testens 15.10.2009, eingehend auf unserem Konto”. L&#228;uft dieses Datum ab, ist der Schuldner in Verzug und muss sowohl Verzugszinsen zahlen, als auch s&#228;mtliche Anwaltskosten und Gerichtsgeb&#252;hren f&#252;r Mahnverfahren und Prozess tragen. Verzugszinsen sind finanziell sehr interessant: Sie liegen 5 Prozent (bei Kaufleuten sogar 8 Prozent) &#252;ber dem Basiszins der EZB. Solche Zinsen bietet keine Bank.</p>
<p>Schlecht, da unpr&#228;zise, aber leider h&#228;ufig zu finden, sind Klauseln wie “zahlbar innerhalb von 10 Tagen ab Zugang der Rechnung”. Hat der Gl&#228;ubiger in der Rechnung keine Frist gesetzt oder gegen&#252;ber einem Verbraucher den Hinweis auf den automatischen Verzugseintritt nach 30 Tagen vergessen, kann er den Schuldner nat&#252;rlich immer noch durch eine Mahnung in Verzug setzen.</p>
<p>Doch in allen F&#228;llen gilt: Der Hinweis des Schuldners auf eine (tats&#228;chlich oder vermeintlich) fehlerhafte Rechnung ist f&#252;r den Verzug rechtlich irrelevant. Zwar hat der Schuldner Anspruch auf eine korrekte Abschlussrechnung mit allen Angaben, die § 14 Abs. 4 Umsatzsteuergesetz (UStG) vorschreibt, und kann eine solche Rechnung notfalls einklagen. Die Normen des UStG regeln n&#228;mlich nur die (steuerrechtliche) Frage, ob das Finanzamt die Rechnung als abziehbare Betriebsausgabe akzeptiert. Auf F&#228;llgkeit und Verzug hat das keine Auswirkungen. F&#252;r den Verzugseintritt gen&#252;gt daher eine einfache Zahlungsaufforderung, die nicht den steuerrechtlichen Erfordernissen entsprechen muss. Wegen einer unvollst&#228;ndigen Rechnung allein darf also niemand die Zahlung verweigern.</p>
<p>&#220;brigens: Doppelt falsch ist die h&#228;ufige Behauptung s&#228;umiger Schuldner, dass eine Rechnung unterschrieben sein m&#252;sse. In § 14 UStG steht davon nichts. Eine solche Rechnung ist also v&#246;llig korrekt. Steuerrechtlich problematisch sind derzeit allerdings noch elektronische Rechnungen (PDF) ohne elektronische Signatur.</p>
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		<title>Urteile zum Pferderecht</title>
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		<pubDate>Wed, 25 Mar 2009 10:00:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Bernhard Schmeilzl</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Bei Fragen zum Recht rund ums Pferd ist man bei Rechthaber.com gut aufgehoben: Hier haben wir bereits einen kommentierten Musterkaufvertrag sowie grafische &#220;bersichten zum Recht des K&#228;ufers bei M&#228;ngeln des Pferdes eingestellt. Ferner eine Erl&#228;uterung, wann Gerichte ein Pferd als &#8220;neue Sache&#8221; behandeln. Nunbieten wir einen weiteren Service: Unsere Experten f&#252;r Pferderecht sammeln interessante Urteile [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bei Fragen zum Recht rund ums Pferd ist man bei Rechthaber.com gut aufgehoben: Hier haben wir bereits einen <a title="Pferdekaufvertrag" href="http://www.rechthaber.com/pferdekauf-checkliste-und-musterkaufvertrag/" target="_self">kommentierten Musterkaufvertrag</a> sowie <a title="&#220;bersicht M&#228;ngelgew&#228;hrleistung" href="http://www.rechthaber.com/maengelgewaehrleistung-beim-pferdekauf-vortragsfolien/" target="_self">grafische &#220;bersichten zum Recht des K&#228;ufers bei M&#228;ngeln des Pferdes</a> eingestellt. Ferner eine Erl&#228;uterung, wann Gerichte ein <a title="Pferd als neue Sache" href="http://www.rechthaber.com/das-pferd-als-neue-sache/" target="_self">Pferd als &#8220;neue Sache&#8221;</a> behandeln. Nunbieten wir einen weiteren Service: <a title="Graf &amp; Partner Pferderecht" href="http://www.grafpartner.com/rechtsgebiete/Pferderecht_10" target="_blank">Unsere Experten f&#252;r Pferderecht</a> sammeln interessante Urteile und stellen so im Lauf der Zeit eine Datenbank mit Gerichtsentscheidungen zu M&#228;ngelgew&#228;hrleistung, Tierhalterhaftung und anderen Fragen rund ums Pferderecht zusammen. Hier die ersten Urteile: (&#8230;) <span id="more-1515"></span><span style="color: #ffffff;">.</span></p>
<ul style="padding-left: 30px;">
<li><strong>Tierhalterhaftung / Tiergefahr eines Esels:</strong> Scheut ein Reitpferd, weil ein auf einer Weide stehender Eselhengst, der als Weide- und Reittier f&#252;r Ferieng&#228;ste genutzt wird, lauthals wiehernd auf das Pferd zust&#252;rmt, und verursacht das Reitpferd dadurch einen Sachschaden, weil es pl&#246;tzlich auf die Fahrbahn vor einen PKW l&#228;uft und auf dessen Motorhaube zum Liegen kommt, so geht die sich hier realisierende Tiergefahr allein vom Reitpferd aus. F&#252;r eine Mithaftung des Halters des Eselhengstes ist kein Raum. (AG Limburg; Az. 4 C 547/98, Urteil vom 12.11.2998)</li>
</ul>
<ul style="padding-left: 30px;">
<li><strong>Tierhalterhaftung</strong> f&#252;r einen Reitunfall setzt voraus, dass sich die Tiergefahr in einem willk&#252;rlichen Verhalten des Reitpferdes realisiert. Hierf&#252;r ist der &#8211; bei einem Ausritt &#8211; gesch&#228;digte Reiter beweispflichtig. (LG Gie&#223;en, Az. 1 S 437/94, Urteil vom 01.01.1995)</li>
</ul>
<ul style="padding-left: 30px;">
<li><strong>Tierhalterhaftung / Stra&#223;enverkehrsunfall:</strong> N&#228;hert sich ein PKW-Fahrer innerhalb einer geschlossenen Ortschaft einer Reitergruppe (hier: zwei Pferde) mit &#252;berh&#246;hter Geschwindigkeit (hier 64 km/h) und muss er eine Vollbremsung vornehmen, so reduziert sich die Tierhalterhaftung auf 20 %, wenn ein Reitpferd aufgrund des Fahrverhaltens des PKW-Fahrers scheut und mit der Hinterhand in die Fahrbahn ausbricht. (OLG K&#246;ln, Az. 9 U 7/91, Urteil vom 14.01.1992)</li>
</ul>
<ul style="padding-left: 30px;">
<li><strong>Tierhaftpflichtversicherung eines Reitvereins:</strong> Hat es der Vorstand eines Reitvereins pflichtwidrig unterlassen, f&#252;r den Abschluss einer ausreichenden Haftpflichtversicherung des Vereins zu sorgen, so kann dies einer Inanspruchnahme des Vereins durch ein Vorstandsmitglied aus § 833 Satz 1 BGB entgegenstehen. (BGH, Az. VI ZR 9/85, Urteil vom 26.11.1985)</li>
</ul>
<ul style="padding-left: 30px;">
<li><strong>Tierh&#252;ter als Gesch&#228;digter (Mitverschulden):</strong> Ist der Tierh&#252;ter selbst der Gesch&#228;digte, ist sein Schadenverursachungsbeitrag gegen den des Tierhalters abzuw&#228;gen. Dabei ist zu ber&#252;cksichtigen, dass der Tierhalter, der sein Pferd dem Tierh&#252;ter &#252;berl&#228;sst, keine Einwirkungsm&#246;glichkeit auf sein Tier hat. Liegt es in der Hand des Tierh&#252;ters, durch entsprechende Vorsorge und Aufsicht eine Schadenverursachung durch die bei ihm befindlichen Tiere zu verhindern, tritt der Schadenverursachungsbeitrag des Tierhalters ganz zur&#252;ck. (OLG Celle, Az. 5 U 109/88, Urteil vom 06.07.1991)</li>
</ul>
<ul style="padding-left: 30px;">
<li><strong>Tierhalterhaftung im Gef&#228;lligkeitsverh&#228;ltnis:</strong> Der Halter eines Reitpferdes kann dem Reiter, der sich beim Sturz vom Pferd verletzt, auch dann nach § 833 BGB zum Schadensersatz verpflichtet sein, wenn er dem Verletzten das Pferd aus Gef&#228;lligkeit &#252;berlassen hat. (BGH, Az. VI ZR 49/91, Urteil vom 09.06.1992)</li>
</ul>
<ul style="padding-left: 30px;">
<li><strong>Mehrere Halter als Verletzte:</strong> Sind zwei Personen neben-/miteinander Halter eines Pferdes, so stehen dem durch das Tier verletzten Halter keine Anspr&#252;che aus § 833 Abs. 1 BGB gegen den anderen Halter zu. Derartige Anspr&#252;che fallen nicht in den Schutzbereich der Norm des § 833 Abs. 1 BGB. (OLG K&#246;ln, Az. 19 U 118/98, Urteil vom 12.02.1999)</li>
</ul>
<ul style="padding-left: 30px;">
<li><strong>Pflichten des Stallbetreiers (Einstellvertrag):</strong> Aus dem entgeltlichen Einstellvertrag f&#252;r ein Pferd ergibt sich die Verpflichtung des Stallbetreibers, das Pferd dort w&#228;hrend der Vertragsdauer so unterzubringen und zu versorgen, dass es gesundheitlich nicht zu Schaden kommt. Dazu geh&#246;rt, dass die f&#252;r das Pferd vorgesehene Box so eingerichtet ist, dass das Pferd sich dort nicht verletzen kann. Die bauliche Beschaffenheit der Box muss auch die Unterbringung solcher Pferde erlauben, die nervlich nicht ausgeglichen sind und dazu neigen, im Stall zu toben. (OLG Frankfurt (17 U 194/98) Urteil vom 24.11.1999)</li>
</ul>
<ul style="padding-left: 30px;">
<li><strong>Haftungsausschluss-Schild auf Reitanlage:</strong> Wenn auf dem Gel&#228;nde einer Reitanlage oder eines Fahrstalles Schilder angebracht sind mit der Aufschrift „Reiten und Gespannfahren auf eigene Gefahr&#8221;, dann f&#252;hrt das in der Regel nicht  zu einem wirksamen Haftungsausschluss. Mit solchen schildern bezweckt der Betreiber der Anlage zwar den Ausschluss jeglicher Haftung, jedoch ist eine solche Haftungsregelung nach § 11 Nr. 7 AGBG rechtlich unwirksam (OLG Hamm, Az. 6 U 120/98, Urteil vom 11.11.1999)</li>
</ul>
<ul style="padding-left: 30px;">
<li><strong>Halterhaftung bei Verletzung des Hufschmieds:</strong> Wird ein Hufschmied beim Beschlagen eines Pferdes verletzt, so ist die Tierhalterhaftung in der Regel nicht vertraglich ausgeschlossen. Das gilt unabh&#228;ngig davon, ob der Halter des Pferdes beim Beschlagen anwesend ist. Den Hufschmied kann ein Mitverschulden treffen, wenn er die M&#246;glichkeit des Ausschlagens des Pferdes nicht hinreichend ber&#252;cksichtigt. (OLG M&#252;nchen (1 U 2076/90) Urteil vom 26.07.1990)</li>
</ul>
<ul style="padding-left: 30px;">
<li><strong>Halterhaftung bei Turnierteilnahme:</strong> Setzt sich ein Reiter einer besonderen Gefahr aus, wie sie zum Beispiel mit der Teilnahme an einem Dressur- oder Springreiten verbunden ist, dann scheiden Anspr&#252;che aus der Tierhalterhaftung (Gef&#228;hrdungshaftung) gegen andere Teilnehmer an dieser Veranstaltung aus. (OLG Frankfurt/M. (8 U 213/78) Urteil vom 03.04.1979)</li>
</ul>
<ul style="padding-left: 30px;">
<li><strong>Vermietung eines Pferdes an unerfahrenen Reiter:</strong> Der Mieter eines Pferdes zum selbstst&#228;ndigen Ausreiten muss im Schadensfalle die Vermutung gegen sich gelten lassen, dass ihn ein f&#252;r den Schaden urs&#228;chliches Verschulden trifft. Der Vermieter, der ihm unbekannten Reitern Pferde zum selbstst&#228;ndigen Ausreiten &#252;berl&#228;sst, muss sich Gewissheit dar&#252;ber verschaffen, dass die Reiter die erforderliche Erfahrung im Umgang mit Pferden besitzen, um die bei einem Ausritt im Gel&#228;nde auftretenden Gefahren meistern zu k&#246;nnen. (OLG D&#252;sseldorf, Az. 13 U 97/94) Urteil vom 27.04.1995)</li>
</ul>
<ul style="padding-left: 30px;">
<li><strong>Haftung bei Pferde&#252;berlassung aus Gef&#228;lligkeit:</strong> Der Gesch&#228;digte, dem ein Pferd aus Gef&#228;lligkeit &#252;berlassen worden ist, hat die H&#228;lfte seines Schadens selbst zu tragen, wenn sich nicht aufkl&#228;ren l&#228;sst, ob sein Verhalten zur schadenstiftenden Reaktion des Pferdes gef&#252;hrt oder sich die typische Tiergefahr verwirklicht hat. (OLG D&#252;sseldorf, Az. 13 U 298/93, Urteil vom 01.12.1994)</li>
</ul>
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		<title>Tricks der Nichtzahler: Das Scheinargument &#8220;fehlende Steuernummer&#8221;</title>
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		<pubDate>Mon, 12 Jan 2009 12:01:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Bernhard Schmeilzl</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Manche Schuldner zahlen sp&#228;t bis gar nicht. Sie lassen sich mahnen und reagieren &#8211; wenn &#252;berhaupt &#8211; erst im letzten Moment vor Klage. Dann h&#228;ufig mit vermeintlich bauernschlauen Argumenten, warum sie noch nicht in Zahlungsverzug seien. Sehr beliebt ist die Behauptung: &#8220;Ich h&#228;tte die Forderung ja bezahlt, aber die Rechnung, die Sie mir geschickt haben, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Manche Schuldner zahlen sp&#228;t bis gar nicht. Sie lassen sich mahnen und reagieren &#8211; wenn &#252;berhaupt &#8211; erst im letzten Moment vor Klage. Dann h&#228;ufig mit vermeintlich bauernschlauen Argumenten, warum sie noch nicht in Zahlungsverzug seien. Sehr beliebt ist die Behauptung: &#8220;Ich h&#228;tte die Forderung ja bezahlt, aber die Rechnung, die Sie mir geschickt haben, enth&#228;lt keine Steuernummer [oder keine Angabe des Zeitraums der Leistungserbringung]. Mein Steuerberater hat deshalb gesag, ich d&#252;rfe erst zahlen, wenn eine korrekte Rechnung vorliegt.&#8221;</p>
<p>Klingt gut oder? Ist aber dennoch Unsinn und reine Verz&#246;gerungstaktik des Schuldners:  (&#8230;)</p>
<p><span id="more-1044"></span>Gem&#228;&#223; § 286 Abs. 3 Satz 1 BGB kommt der Schuldner einer <span style="text-decoration: underline;">Entgelt</span>forderung (sp&#228;testens) in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach F&#228;lligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet. Das gilt f&#252;r den gesch&#228;ftlichen Verkehr. Ist der Schuldner Verbraucher (also im konkreten Gesch&#228;ft nicht gewerblich oder selbstst&#228;ndig t&#228;tig), dann muss die Rechnung ausdr&#252;cklich darauf hinweisen, dass nach 30 Tagen automatisch Verzug eintritt.</p>
<p>Noch besser ist es aber, wenn der Vertrag oder die Rechnung ein festes Kalenderdatum enth&#228;lt (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB), bis zu dem die Forderung bezahlt sein muss (also z.B. &#8220;zahlbar bis sp&#228;testens 15. Januar 2009, eingehend auf unserem Konto Nr&#8230;&#8221;). Schlecht, da unpr&#228;zise, aber immer noch h&#228;ufig zu finden, sind Klauseln wie &#8220;zahlbar innerhalb von 10 Tagen ab Zugang dieser Rechnung&#8221;.</p>
<p>Hat der Gl&#228;ubiger in der Rechnung keine Frist gesetzt, kann er den Schuldner jedenfalls durch die erste Mahnung in Verzug setzen (§ 286 Abs. 1 Satz 1 BGB).</p>
<p>In allen F&#228;llen gilt aber: Der Hinweis des Schuldners auf eine fehlende Steuernummer ist f&#252;r den Verzug rechtlich irrelevant. Zwar mag der Schuldner handels- und steuerrechtlich Anspruch auf eine Abschlussrechnung mit Angabe der Steuernummer und des Leistungserbringungszeitraums haben (<a title="Korrekte Rechnung" href="http://www.rechthaber.com/die-korrekte-rechnung/" target="_self">Details hier</a>). F&#252;r Eintritt des Verzugs (§ 286 BGB) gen&#252;gt jedoch bereits eine einfache Zahlungsaufforderung oder sogar eine blo&#223;e Zahlungsaufstellung, die nicht den steuerrechtlichen Erfordernissen entsprechen muss.</p>
<p>Der Schuldner ist also auch bei unvollst&#228;ndiger Rechnung in Verzug. Er muss somit sowohl Verzugszinsen als auch die Anwaltskosten zahlen.</p>
<p>Weitere Details: NJW 2002, 1851.</p>
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		<title>Produktexport in die USA versch&#228;rft</title>
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		<pubDate>Sat, 13 Dec 2008 08:30:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Bernhard Schmeilzl</dc:creator>
				<category><![CDATA[International Law]]></category>
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		<description><![CDATA[F&#252;r Importeure in die USA gelten seit 12.11.2008 sch&#228;rfere Bestimmungen. Betroffen sind G&#252;ter, die nach diesem Datum produziert wurden und f&#252;r Konsum, Lagerung oder Vertrieb im USA bestimmt sind. F&#252;r diese G&#252;ter muss der Importeur ein Konformit&#228;tszertifikat vorlegen. Besonders streng sind die neuen Regelungen bei Produkten f&#252;r Kinder. Hier werden Tests durch unabh&#228;ngige Pr&#252;forganisationen verlangt. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>F&#252;r Importeure in die USA gelten seit 12.11.2008 sch&#228;rfere Bestimmungen. Betroffen sind G&#252;ter, die nach diesem Datum produziert wurden und f&#252;r Konsum, Lagerung oder Vertrieb im USA bestimmt sind. F&#252;r diese G&#252;ter muss der Importeur ein Konformit&#228;tszertifikat vorlegen. Besonders streng sind die neuen Regelungen bei Produkten f&#252;r Kinder. Hier werden Tests durch unabh&#228;ngige Pr&#252;forganisationen verlangt. Details und Bestimmungen im Wortlaut auf der Website der <a title="CPSC" href="http://www.cpsc.gov/BUSINFO/reg1.html" target="_blank">US Consumer Product Safety Comission<br />
</a></p>
<address><span id="more-893"></span></address>
<address><strong>Aufgaben der US CPSC:<br />
</strong></address>
<address>The U.S. Consumer Product Safety Commission is charged with protecting the public from unreasonable risks of serious injury or death from thousands of types of consumer products under the agency&#8217;s jurisdiction. The CPSC is committed to protecting consumers and families from products that pose a fire, electrical, chemical, or mechanical hazard or can injure children. The CPSC&#8217;s work to ensure the safety of consumer products &#8211; such as toys, cribs, power tools, cigarette lighters, and household chemicals &#8211; contributed significantly to the 30 percent decline in the rate of deaths and injuries associated with consumer products over the past 30 years.</address>
<p><span style="color: #ffffff;">.</span></p>
<p>Weitere Informationen im Memorandum 11/2008 der Kanzlei DringerBiddleReath (<a href="http://www.rechthaber.com/wp-content/uploads/2008/12/usa_product_safety_act_2008.pdf">Download</a>)</p>
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		<title>Offizielles Musterimpressum f&#252;r Websites?</title>
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		<pubDate>Mon, 08 Dec 2008 20:03:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Birgit Graf</dc:creator>
				<category><![CDATA[IT-Recht]]></category>
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		<description><![CDATA[Das Bundesjustizministerium neigt zu sch&#246;nf&#228;rbenden Unterdomains. Es bietet n&#228;mlich unter www.bmj.de/musterimpressum vieles an, aber sicherlich kein &#8220;Musterimpressum&#8221;. Vielmehr etliche &#220;bersichten sowie einen 8-seitigen Leitfaden. Der durchschnittliche Website-Betreiber wird bei der Lekt&#252;re so seine M&#252;he haben. Die Texte sind offensichtlich von Volljuristen verfasst, die beim Leser das Beherrschen der Subsumtionstechnik schlicht voraussetzen. Auch mit dem Selbstbewusstsein [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundesjustizministerium neigt zu sch&#246;nf&#228;rbenden Unterdomains. Es bietet n&#228;mlich unter <a title="BMJ Musterimpressum" href="http://www.bmj.de/musterimpressum" target="_blank">www.bmj.de/musterimpressum</a> vieles an, aber sicherlich kein &#8220;Musterimpressum&#8221;. Vielmehr etliche &#220;bersichten sowie einen 8-seitigen Leitfaden. Der durchschnittliche Website-Betreiber wird bei der Lekt&#252;re so seine M&#252;he haben. Die Texte sind offensichtlich von Volljuristen verfasst, die beim Leser das Beherrschen der Subsumtionstechnik schlicht voraussetzen. Auch mit dem Selbstbewusstsein des BMJ hapert es noch ein wenig. Oder wie sonst darf man (wenig breitschultrige) Formulierungen wie diese deuten: [...]</p>
<p><span id="more-789"></span></p>
<address>&#8220;Damit tr&#228;gt der Leitfaden in einem Bereich, in dem Abmahnungen h&#228;ufig vorkommen, zur <strong>Rechtssicherheit</strong> bei. Dies kann zwar im Einzelfall eine rechtliche Beratung nicht ersetzen, hilft aber, die bestehenden Pflichten &#252;berhaupt zu erkennen. Der Leitfaden soll Ihnen dabei als Orientierungshilfe dienen, <strong>rechtsverbindlich ist er nicht</strong>.&#8221;</address>
<p>Ja was jetzt, Rechtssicherheit oder unverbindlich? In einem Leitfaden des Bundesjustizministeriums finde ich auch Hinweise wie diese am&#252;sant:</p>
<address>&#8220;Zwischen den Gerichten ist strittig, ob eine telefonische Erreichbarkeit zwingend erforderlich ist oder ob ein Anrufbeantworter ausreicht; statt der Angabe einer E-Mail- Adresse die Bereithaltung einer elektronischen Anfragemaske ebenso geeignet ist (ein Kontaktformular anstelle einer E-Mail-Adresse reicht nach Auffassung mancher Gerichte nicht aus). Tipp: Gehen Sie auf Nummer sicher. Geben Sie eine erreichbare [sic!] Telefonnummer und Ihre E-Mail-Adresse an.&#8221;</address>
<p>Aha, die Gerichte streiten sich also. B&#246;se Gerichte. Wenn die so gern streiten, dann wollen wir ihnen doch nicht den Spa&#223; dadurch verderben, dass man etwa die gesetzlichen Vorgaben pr&#228;ziser fasst. Und was passiert, wenn man nur eine unerreichbare Telefonnummer angibt?</p>
<p>Nun, unter einem &#8220;Musterimpressum&#8221; verstehe ich pers&#246;nlich etwas anderes, aber gut. Der Wille z&#228;hlt. Etliche andere <a title="Informationsbrosch&#252;ren BMJ" href="http://www.bmj.de/enid/4b9d40e91f82983208f09649cb61ca5a,0/Service/Publikationen_bh.html" target="_blank">Brosch&#252;ren des BMJ</a> sind besser gelungen. Seien wir also nachsichtig.</p>
<p><span style="color: #ffffff;">.</span></p>
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		<title>Internetk&#228;ufer darf Ware &#8220;unfrei&#8221; zur&#252;cksenden</title>
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		<pubDate>Fri, 05 Dec 2008 18:05:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Katrin Groll</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der Online-Kauf durch Verbraucher ist ein juristisches Minenfeld. Hier hatten wir &#252;ber die Frage berichtet, wer die Hinsendekosten zahlen muss, wenn ein Verbraucher sein Widerrufsrecht aus&#252;bt. Ebenso spannend ist die Frage, ob der Verbraucher die Ware &#8220;unfrei zur&#252;cksenden darf&#8221; (was beim H&#228;ndler ziemlich heftige Postgeb&#252;hren ausl&#246;st). Er darf, so erst k&#252;rzlich wieder das OLG Hamburg. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Online-Kauf durch Verbraucher ist ein juristisches Minenfeld. <a title="Online Kauf Hinsendekosten" href="http://www.rechthaber.com/wer-zahlt-die-versandkosten-beim-widerruf-eines-internet-kaufs/" target="_self">Hier</a> hatten wir &#252;ber die Frage berichtet, wer die Hinsendekosten zahlen muss, wenn ein Verbraucher sein Widerrufsrecht aus&#252;bt. Ebenso spannend ist die Frage, ob der Verbraucher die Ware &#8220;unfrei zur&#252;cksenden darf&#8221; (was beim H&#228;ndler ziemlich heftige Postgeb&#252;hren ausl&#246;st). Er darf, so erst k&#252;rzlich wieder das OLG Hamburg. Der Online H&#228;ndler kann seine Kunden auch nicht wirksam in AGBs verplichten, eine kosteng&#252;nstigere R&#252;cksendeart zu w&#228;hlen. Im Ergebnis hei&#223;t das: Der H&#228;ndler schickt die Ware auf seine Kosten hin. Der Verbraucher widerruft und schickt die Ware unfrei zur&#252;ck. Der H&#228;ndler hat &#196;rger und hohe Kosten. Aber der Verbraucherschutz verlangt das wohl. Die Details:</p>
<p><span id="more-721"></span></p>
<p>Um die (unvermeidlichen) Kosten durch Widerrufe wenigstens zu minimieren, schlie&#223;en  etliche H&#228;ndler die Annahme unfreier R&#252;cksendungen in ihren AGBs aus oder bitten ihre Kunden,  nicht &#8220;unfrei&#8221; zur&#252;ckzusenden. Die Gerichte haben daf&#252;r kein Verst&#228;ndnis: Klauseln, die dazu geeignet sind, beim  Verbraucher den Eindruck zu erwecken, dass unfreie R&#252;cksendungen verboten sind, sind nach mittlerweile wohl st&#228;ndiger Rechtssprechung  wettbewerbswidrig undabmahnf&#228;hig. Das OLG Hamburg best&#228;tigte per Beschluss vom 24.01.2008 (3 W 7/08), dass  solche Klauseln mit den gesetzlichen Wertungen von § 357 Abs. 2 Satz 2 BGB  unvereinbar sind. Nach § 357 Abs. 2 Satz 2 BGB hat grunds&#228;tzlich der Verk&#228;ufer  die Kosten der R&#252;cksendung zu tragen. Er muss diese Kosten eben bei seiner Preisfindung von Anfang an einkalkulieren.</p>
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