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	<title>Rechthaber &#187; Medizinrecht</title>
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		<title>Info-Portal zu Sterbehilfe, Patientenverf&#252;gung &amp; Palliativmedizin</title>
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		<pubDate>Wed, 30 Jun 2010 08:40:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Bernhard Schmeilzl</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Das Thema betrifft jeden. Seit der BGH-Entscheidung vom 25. Juni 2010 reden und schreiben auch wieder alle dar&#252;ber. Nicht immer sehr pr&#228;zise. Fundierte Aufkl&#228;rung zu diesen Themen liefert nun das Portal Sterbehilfe-Info mit Beitr&#228;gen von Palliativmedizinern, spezialisierten Anw&#228;lten und Pflegern. Dort finden sich auch zahlreiche Beitr&#228;ge und Links zur Vertiefung (zum Beispiel zu Patientenverf&#252;gung, k&#252;nstliche [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Thema betrifft jeden. Seit der BGH-Entscheidung vom 25. Juni 2010 reden und schreiben auch wieder alle dar&#252;ber. Nicht immer sehr pr&#228;zise. Fundierte Aufkl&#228;rung zu diesen Themen liefert nun das<a href="http://www.sterbehilfe-info.de/" target="_self"><strong> Portal Sterbehilfe-Info</strong></a> mit Beitr&#228;gen von Palliativmedizinern, spezialisierten Anw&#228;lten und Pflegern. Dort finden sich auch zahlreiche Beitr&#228;ge und Links zur Vertiefung (zum Beispiel zu Patientenverf&#252;gung, k&#252;nstliche Ern&#228;hrung, Sedierung am Lebensend) sowie Muster-Formulare.</p>
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		<title>Muster f&#252;r Patientenverf&#252;gungen</title>
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		<pubDate>Mon, 28 Jun 2010 16:45:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Bernhard Schmeilzl</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Das Thema Patientenverf&#252;gung ist durch das BGH-Urteil vom 25.6.2010 wieder in aller Munde. Eine im Ernstfall brauchbare Patientenverf&#252;gung zu erstellen ist nicht einfach. Meist werden sie zu allgemein gefasst. Der h&#228;ufig zu lesende Satz &#8220;Ich will am Lebensende nicht an Apparaten h&#228;ngen&#8221; gen&#252;gt den Anforderungen an eine so wichtige Verf&#252;gung nicht. Wer also eine Patientenverf&#252;gung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Thema Patientenverf&#252;gung ist durch das BGH-Urteil vom 25.6.2010 wieder in aller Munde. Eine im Ernstfall brauchbare Patientenverf&#252;gung zu erstellen ist nicht einfach. Meist werden sie zu allgemein gefasst. Der h&#228;ufig zu lesende Satz &#8220;Ich will am Lebensende nicht an Apparaten h&#228;ngen&#8221; gen&#252;gt den Anforderungen an eine so wichtige Verf&#252;gung nicht. Wer also eine Patientenverf&#252;gung erstellen will, an die sich im Ernstfall ein Arzt auch h&#228;lt, musssich intensiver mit diesem unangenehmen Thema besch&#228;ftigen. Einige Lese- und Surf-Tipps hier:</p>
<p><a href="http://www.sterbehilfe-info.de/muster-fuer-patientenverfuegungen/"><strong>- Muster f&#252;r Patientenverf&#252;gungen</strong></a></p>
<p><a href="http://www.sterbehilfe-info.de/welche-krankheits-szenarien-sind-wichtig/"><strong>- Patientenverf&#252;gung: Welche Krankheits-Szenarien sind wichtig?</strong></a></p>
<p><span style="color: #ffffff;"><span id="more-2314"></span>.</span></p>
<p>Andere Jura-Blogs, die sich mit dem aktuellen BGH-Urteil befassen (wenn auch h&#228;ufig nur der Text der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs kopiert wurde): <a href="http://blog.anwaelte-spittelmarkt.de/2010/06/28/der-bgh-starkt-den-patientenwillen/">Anw&#228;lte am Stittelmarkt</a>, <a href="http://www.fachanwaltsliste.de/blog/2010/06/26/bundesgerichtshof-abbruch-lebenserhaltender-behandlung-auf-der-grundlage-des-patientenwillens-ist-nicht-strafbar/">Fachanwaltsliste</a>, <a href="http://www.rechtsteufel.de/abbruch-lebenserhaltender-behandlung-auf-wunsch-des-patienten-ist-nicht-strafbar">Rechtsteufel</a>,  <a href="http://www.rechtslupe.de/strafrecht/lebenserhaltende-behandlungen-aktive-sterbehilfe-und-der-patientenwille-319837">Rechtslupe</a>,  <a href="http://www.mitfugundrecht.de/2010/06/bgh-abbruch-lebenserhaltender/">Mit Fug und Recht</a>, <a href="http://www.juraexamen.info/bgh-abbruch-lebenserhaltender-behandlung-auf-der-grundlage-des-patientenwillens-ist-nicht-strafbar/">Juraexamen</a>, <a href="http://www.holgerkiefer.online.de/wordpress/?p=295">Erbrechtblog</a></p>
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		<title>Reizwort &#8220;Sterbehilfe&#8221;: Die juristisch korrekte Definition</title>
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		<pubDate>Mon, 28 Jun 2010 16:23:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Bernhard Schmeilzl</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Seit vergangenem Samstag berichtet jede Zeitung &#252;ber das aktuelle BGH-Urteil vom 25. Juni 2010 (Az. 2 StR 454/09) zur Frage, ob es strafbar ist, wenn man die k&#252;nstliche Ern&#228;hrung eines Komapatienten beendet. Worum ging es? Ein Rechtsanwalt hatte der Tochter einer 76j&#228;hrigen Komapatientin geraten, den Schlauch der Magensonde durchzuschneiden. Die Patientin hatte n&#228;mlich per Patientenverf&#252;gung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Seit vergangenem Samstag berichtet jede Zeitung &#252;ber das aktuelle BGH-Urteil vom 25. Juni 2010 (Az. 2 StR 454/09) zur Frage, ob es strafbar ist, wenn man die k&#252;nstliche Ern&#228;hrung eines Komapatienten beendet. Worum ging es? Ein Rechtsanwalt hatte der Tochter einer 76j&#228;hrigen Komapatientin geraten, den Schlauch der Magensonde durchzuschneiden. Die Patientin hatte n&#228;mlich per Patientenverf&#252;gung angeordnet, dass sie eine derartige Behandlung nicht will. &#196;rzte und Pflegepersonal hielten sich aber nicht an diese Patientverf&#252;gung. Daher der &#8211; f&#252;r einen Anwalt sicher ungew&#246;hnliche und brachial anmutende &#8211; Rat, zur Selbsthilfe zu schreiten. Das Landgericht Fulda bewertete das Handeln des angeklagten Rechtsanwalts als einen gemeinschaftlich mit der Tochter der Komapatientin begangenen versuchten Totschlag durch aktives Tun (Versuch deshalb, weil das Pflegepersonal sofort wieder eine neue PEG-Sonde legte).</p>
<p>Die Bewertung des Urteils in den Kommentaren f&#228;llt unterschiedlich aus. Doch dem Juristen f&#228;llt auf: Noch immer werden bei diesem Thema die Begriffe &#8220;aktive&#8221; und &#8220;passive&#8221; Sterbehilfe sowie Beihilfe zum Selbstmord wild durcheinander geworfen. Deshalb hier die <a href="http://www.rechthaber.com/sterbehilfe-eine-begriffsklaerung/"><strong>korrekte juristische Definition der Begriffe Sterbehilfe</strong></a> sowie einen ausf&#252;hrlichen <strong><a href="http://www.rechthaber.com/darf-man-demenz-und-wachkomapatienten-verhungern-lassen/">Beitrag zum Thema k&#252;nstliche Ern&#228;hrung am Lebensende</a></strong>.</p>
<p>Weitere Informationen zu Patientenverf&#252;gung, Sterbehilfe und Palliativmedizin auf dem <a href="http://www.sterbehilfe-info.de/"><strong>Informationsportal Sterbehilfe-info.de</strong></a></p>
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		<title>Die TOP 10 Downloads &#8230;</title>
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		<pubDate>Mon, 14 Jun 2010 13:44:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Gleiten</dc:creator>
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		<description><![CDATA[&#8230; im ersten Halbjahr 2010 auf Rechthaber.com sind nach Auswertung von Statcounter:
(1) Einschreiben sind rechtlich wertlos
(2) Nachteile des Berliner Testaments
(3) Fakten zum Erbrecht 2010 (Mandantenbrosch&#252;re)
(4) K&#252;ndigung wegen Mietr&#252;ckstand (Muster-Anwaltsschreiben)
(5) Muster-Treuhandvertrag (Strohmannvereinbarung  GmbH-Anteile)
(6) Ich verklage Pink!
(7) Muss der Arbeitnehmer Sch&#228;den am Dienstwagen zahlen?
(8) Arzthaftungsklage gegen Krankenhaus:  Muster-Klageschrift (Checkliste)
(9) Pferdekauf: Musterkaufvertrag und Checkliste
(10) Wie viel [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&#8230; im ersten Halbjahr 2010 auf Rechthaber.com sind nach Auswertung von Statcounter:</p>
<p>(1) <a href="http://www.rechthaber.com/einschreiben-sind-rechtlich-wertlos/" target="_blank">Einschreiben sind rechtlich wertlos</a></p>
<p>(2) <a href="http://www.rechthaber.com/nachteile-des-berliner-testaments/" target="_blank">Nachteile des Berliner Testaments</a></p>
<p>(3) <a href="http://www.rechthaber.com/broschuere-fakten-zum-erbrecht-2010/" target="_blank">Fakten zum Erbrecht 2010 (Mandantenbrosch&#252;re)</a></p>
<p>(4) <a href="http://www.rechthaber.com/kuendigung-wegen-mietrueckstand-muster-anwaltsschreiben/" target="_blank">K&#252;ndigung wegen Mietr&#252;ckstand (Muster-Anwaltsschreiben)</a></p>
<p>(5) <a href="http://www.rechthaber.com/muster-treuhandvertrag-fuer-gmbh-anteile-strohmann-vereinbarung/" target="_blank">Muster-Treuhandvertrag (Strohmannvereinbarung  GmbH-Anteile)</a></p>
<p>(6) <a href="http://www.rechthaber.com/ich-verklage-pink-2/" target="_self">Ich verklage Pink!</a></p>
<p>(7) <a href="http://www.rechthaber.com/muss-der-arbeitnehmer-schaeden-am-dienstwagen-zahlen/" target="_blank">Muss der Arbeitnehmer Sch&#228;den am Dienstwagen zahlen?</a></p>
<p>(8) <a href="http://www.rechthaber.com/arzthaftungsklage-gegen-krankenhaus-muster-klageschrift/" target="_blank">Arzthaftungsklage gegen Krankenhaus:  Muster-Klageschrift (Checkliste)</a></p>
<p>(9) <a href="http://www.rechthaber.com/pferdekauf-checkliste-und-musterkaufvertrag/" target="_blank">Pferdekauf: Musterkaufvertrag und Checkliste</a></p>
<p>(10) <a href="http://www.rechthaber.com/pferdekauf-checkliste-und-musterkaufvertrag/" target="_blank">Wie viel Mieterh&#246;hung ist zul&#228;ssig? (Tipps f&#252;r  Vermieter)</a><a href="http://www.rechthaber.com/pferdekauf-checkliste-und-musterkaufvertrag/" target="_blank"><br />
</a></p>
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		<title>Gespr&#228;chspsychotherapie ist kein geeignetes Behandlungsverfahren</title>
		<link>http://www.rechthaber.com/gespraechspsychotherapie-ist-kein-geeignetes-behandlungsverfahren/</link>
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		<pubDate>Mon, 07 Dec 2009 09:58:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Bernhard Schmeilzl</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Das Bundessozialgericht entschied in zwei F&#228;llen (Urteile vom 28.10.2009, Az: B 6 KA 45/08 R und B 6 KA 11/09 R), dass die Gespr&#228;chspsychotherapie auch weiterhin nicht als geeignetes psychotherapeutisches Behandlungsverfahren in der gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt wird. Laut Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) vom 24.04.2008 ist die Gespr&#228;chspsychotherapie kein geeignetes psychotherapeutisches Behandlungsverfahren im Rahmen der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundessozialgericht entschied in zwei F&#228;llen (Urteile vom 28.10.2009, Az: B 6 KA 45/08 R und B 6 KA 11/09 R), dass die Gespr&#228;chspsychotherapie auch weiterhin nicht als geeignetes psychotherapeutisches Behandlungsverfahren in der gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt wird. Laut Beschluss des <a title="GBA" href="http://www.g-ba.de/" target="_blank">Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA)</a> vom 24.04.2008 ist die Gespr&#228;chspsychotherapie kein geeignetes psychotherapeutisches Behandlungsverfahren im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die gesetzlichen Kassen zahlen also nicht. Hiergegen klagten zwei Therapeuten, die sich bereits Mitte der 80er Jahre zu Gespr&#228;chspsychotherapeuten weitergebildet hatten, und nun GKV-Patienten nicht mehr &#252;ber die Kassen abrechnen konnten. Nach Ansicht des BSG verletzt der Beschluss des GBA die Rechte der Therapeuten aber nicht. Gespr&#228;chspsychotherapie ist also weiterhin nicht in der vertrags&#228;rztlichen Versorgung.</p>
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		<title>Patientenverf&#252;gung: Infoabend am 3. Februar 2010 in Regensburg</title>
		<link>http://www.rechthaber.com/patientenverfuegung-infoabend-am-2-november-2009-in-regensburg/</link>
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		<pubDate>Wed, 18 Nov 2009 08:28:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Gleiten</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arztrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Betreuungsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Medizinrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Seit 1. September ist das Thema Patientenverf&#252;gung gesetzlich geregelt. Sind damit alle Fragen gekl&#228;rt? Leider nicht. In der Praxis ergeben sich nach wie vor viele rechtliche und medizinische Probleme. Nichtjuristen durchschauen den Wortlaut des Gesetzes ohnehin kaum. Die Caritas schult seit Jahren Leiter und Mitarbeiter von Heimen und anderen sozialen Einrichtungen zu diesem Thema. Nun [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Seit 1. September ist das Thema Patientenverf&#252;gung gesetzlich geregelt. Sind damit alle Fragen gekl&#228;rt? Leider nicht. In der Praxis ergeben sich nach wie vor viele rechtliche und medizinische Probleme. Nichtjuristen durchschauen den Wortlaut des Gesetzes ohnehin kaum. Die Caritas schult seit Jahren Leiter und Mitarbeiter von Heimen und anderen sozialen Einrichtungen zu diesem Thema. Nun bietet die „Katholische Akademie f&#252;r Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen“ Regensburg am 3. Februar 2010 um 18:30 Uhr auch eine f&#252;r jedermann offene Informationsveranstaltung zum Thema. (&#8230;)</p>
<p><span id="more-1930"></span>Unter der Leitung von Dr. Bernhard Bleyer (Caritas) referiert zun&#228;chst Bernhard Schmeilzl, Rechtsanwalt f&#252;r Medizin- und Erbrecht in der Kanzlei Graf &amp; Partner, zur Frage &#8220;Wann ist eine Patientenverf&#252;gung g&#252;ltig?&#8221;. Den Bezug zur medizinischen Wirklichkeit stellt &#8211; wie bereits in fr&#252;heren Veranstaltungen &#8211; der An&#228;sthesist, Schmerztherapeut und Notarzt Dr. Michael Pawlik her. In seinem spannenden Votrag gibt er einen Einblick hinter die Kulissen: Wie gehen &#196;rzte und Krankenhausverwaltungen im klinischen Alltag mit Patientenverf&#252;gungen um? Werden sie &#252;berhaupt (rechtzeitig) zur Kenntnis genommen? Werden sie inhaltlich befolgt? Abschlie&#223;end gibt Dr. Bernhard Bleyer Gedankenanst&#246;&#223;e zu ethischen Aspekten rund um das Thema Patientenverf&#252;gung.</p>
<p>Interessenten erhalten weitere Informationen und Anmeldeunterlagen bei der Kanzlei Graf &amp; Partner unter 0941 / 785 30 53. Umfassende Informationen zum Thema Patientenverf&#252;gung, k&#252;nstliche Ern&#228;hrung am Lebensende, Demenz und &#228;hnlichen Fragen sind verf&#252;gbar auf: <a href="http://www.sterbehilfe-info.de">www.sterbehilfe-info.de</a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Kunst liegt im Auge des Betrachters – der &#228;rztliche Kunstfehler auch?</title>
		<link>http://www.rechthaber.com/kunst-liegt-im-auge-des-betrachters-der-aerztliche-kunstfehler-auch/</link>
		<comments>http://www.rechthaber.com/kunst-liegt-im-auge-des-betrachters-der-aerztliche-kunstfehler-auch/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 30 Oct 2009 15:10:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Katrin Groll</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arztrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Medizinrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Schadensersatzrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Arzthaftung]]></category>
		<category><![CDATA[Arzthaftungsprozess]]></category>
		<category><![CDATA[Behandlungsfehler Schadensersatz]]></category>
		<category><![CDATA[Beweislast im Arzthaftungsprozess]]></category>
		<category><![CDATA[Kunstfehler Arzthaftung]]></category>

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		<description><![CDATA[Vergleicht man Urteile in Arzthaftungsprozessen, dr&#228;ngt sich dieser Eindruck auf. Denn scheinbar vergleichbare F&#228;lle enden oft mit gegens&#228;tzlichen Richterspr&#252;chen: Im einen Fall geht der Patient leer aus, im Parallelfall wird der Arzt verurteilt und die hinter ihm stehende Haftpflicht muss s&#228;mtliche Sch&#228;den ersetzen. Liegt der Kunstfehler also tats&#228;chlich im Auge des Betrachters? Und wer ist [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Vergleicht man Urteile in Arzthaftungsprozessen, dr&#228;ngt sich dieser Eindruck auf. Denn scheinbar vergleichbare F&#228;lle enden oft mit gegens&#228;tzlichen Richterspr&#252;chen: Im einen Fall geht der Patient leer aus, im Parallelfall wird der Arzt verurteilt und die hinter ihm stehende Haftpflicht muss s&#228;mtliche Sch&#228;den ersetzen. Liegt der Kunstfehler also tats&#228;chlich im Auge des Betrachters? Und wer ist dann der Betrachter, auf dessen Auge es im Prozess ankommt?  (mehr&#8230;)</p>
<p><span id="more-1954"></span>Es ist kein Geheimnis: Ob der Arzt oder der Patient einen Prozess gewinnt, entscheidet faktisch fast immer (zumindest auch) der Sachverst&#228;ndige. Denn dieser beurteilt den Sachverhalt aus medizinischer Sicht. Doch im Arzthaftungsprozess wird es bereits vorher spannend: N&#228;mlich bei der Frage, ob ein Gutachter &#252;berhaupt beauftragt wird und wer dies beantragen (und tausende Euro Vorschuss zahlen) muss. Dreh- und Angelpunkt f&#252;r den Prozessausgang ist n&#228;mlich die Beweislastverteilung – also die Frage danach, wer was beweisen muss.</p>
<p>Im Arzthaftungsprozess muss &#8211; so zumindest die Ausgangsregel &#8211; alles der Patient beweisen: Zun&#228;chst nat&#252;rlich die Behauptung, dass der Arzt einen Kunstfehler begangen hat, seine Diagnose und/oder Behandlung also nicht dem Stand der medizinischen Wissenschaft entsprochen hat. Das ist schon schwer genug und geht in der Regel nur mit einem Gutachter. Der Beweis eines Behandlungsfehlers (zum Beispiel der Versto&#223; gegen Hygienevorschriften im Krankenhaus) gen&#252;gt aber noch nicht f&#252;r ein Urteil zu Gunsten des Patienten. Dieser muss n&#228;mlich ferner beweisen, dass genau dieser Behandlungsfehler f&#252;r seine jetzigen Beschwerden (also zum Beispiel die Infektion) urs&#228;chlich war. Das Krankenhaus kann sich also auf den Standpunkt stellen, dass eine solche Infektion auch h&#228;tte eintreten k&#246;nnen, wenn die Hygienevorschriften korrekt eingehalten worden w&#228;ren. Dem Mandanten kann man das meist nur schwer vermitteln.</p>
<p>Allein der Misserfolg einer Behandlung ist erst recht noch kein Beweis f&#252;r einen Behandlungsfehler. Denn der Arzt schuldet keinen Heilungserfolg, sondern nur eine medizinische Behandlung &#8220;lege artis&#8221;, also nach den anerkannten Regeln der &#228;rztlichen Kunst. Ein Behandlungsfehler liegt erst vor, wenn der Arzt diesen Standard guter &#228;rztlicher Behandlung unterschritten hat. In der Praxis bereitet dieser Nachweis oft erhebliche Schwierigkeiten. Denn die medizinischen Zusammenh&#228;nge und Geschehnisse in Krankenh&#228;usern oder Praxen sind f&#252;r den Patienten nur schwer durchschaubar. Das haben auch die Gerichte erkannt und sog. Beweiserleichterungen zu Gunsten des Patienten entwickelt. D.h., in bestimmten Konstellationen werden Geschehensabl&#228;ufe vermutet oder die Beweislast umgekehrt. Dies hat zur Folge, dass nun der der Arzt beweisen muss, dass er keinen Fehler begangen hat, bzw. der Fehler nicht urs&#228;chlich f&#252;r den Schaden war. Die wichtigsten Gr&#252;nde f&#252;r eine solche Beweislastumkehr sind:</p>
<h4>Der grobe Behandlungsfehler:</h4>
<p>Grobe Behandlungsfehler sind Fehler, die einem Arzt „schlechterdings nicht unterlaufen d&#252;rfen“. Das ist z.B. der Fall, wenn der Arzt eindeutige Symptome eines Herzinfarkts verkennt.</p>
<p>Kann der Patient einen groben Fehler beweisen, wird unterstellt, dass dieser Fehler f&#252;r den behauptetet Schaden urs&#228;chlich war. Als Folge muss sich nun der Arzt entlasten. Nun muss er beweisen, dass der grobe Behandlungsfehler nicht urs&#228;chlich f&#252;r den Schaden ist.</p>
<h4>Die unterlassene oder l&#252;ckenhafte Dokumentation</h4>
<p>Vers&#228;umt es der Arzt, erforderliche Behandlungen und Ma&#223;nahmen in der Patientenakte zu dokumentiert, wird angenommen, dass diese unterlassen wurde. Kann der Arzt keinen anderweitigen Beweise f&#252;r die Vornahme der Ma&#223;nahme f&#252;hren (z.B. durch Zeugen), wird der Behandlungsfehler vermutet.</p>
<h4>Versto&#223; gegen Befundsicherungspflicht:</h4>
<p>&#196;rzte und Krankenh&#228;user sind verpflichtet, Patientenunterlagen f&#252;r bestimmte Zeitr&#228;ume aufbewahren. Die Aufbewahrungsfristen (meist 10 Jahre) sind gro&#223;teils in der (Muster-) Berufsordnungen f&#252;r die dt. &#196;rztinnen und &#196;rzte geregelt. Kann ein Patient einen Behandlungsfehler nur deshalb nicht beweisen, weil Unterlagen vor Ablauf der Aufbewahrungspflicht vernichtet bzw. ohne ausreichende Dokumentation an andere Stellen weitergeleitet wurde, so k&#246;nnen ihm Beweiserleichterungen zugute kommen.</p>
<p>Zur Veranschaulichung: Ein Patient klagt &#252;ber Schmerzen im Brustbereich. Der Arzt l&#228;sst ein EKG erstellen und bestellt den Patienten f&#252;r Nachmittag erneut in die Praxis. Bevor der Patient die Praxis aufsucht, unterliegt er einem Herzinfarkt. Im anschlie&#223;enden Prozess besteht Streit dar&#252;ber, ob der Befund auf dem Kardiogramm erkennbar war oder nicht. Kann der Arzt das EKG im Prozess nicht vorlegen, geht dies zu seinen Lasten. Je nach Fallgestaltung kann dies soweit f&#252;hren, dass die Erkennbarkeit des Befunds unterstellt wird.</p>
<h4>Der Anscheinsbeweis:</h4>
<p>Beim Anscheinsbeweis wird vermutet, dass ein bestimmtes Ereignis eine bestimmt Folge nach sich gezogen hat. Voraussetzung dieser Vermutung ist allerdings, dass sich um einen typischen Geschehensablauf handelt, der nach der Lebenserfahrung (immer) eine bestimmte Folgen ausl&#246;st. Ein Beispiel: Ein Patient erleidet nach der Behandlung mit einem Hochfrequenzchirurgieger&#228;t Verbrennungen. Hier wird unterstellt, dass die Verbrennungen auf dem Einsatz des Ger&#228;ts beruhen. Der Patient muss also nicht mehr beweisen, dass seine Verletzungen Folgen der Behandlung sind.</p>
<h4>Fehler im Bereich der sog. „voll beherrschbare Risiken“</h4>
<p>Wie eingangs bereits erl&#228;utert, schuldet der Arzt keinen Heilungserfolg. Denn der Erfolg eine Behandlung h&#228;ngt von vielen Unw&#228;gbarkeiten ab (z.B. gesundheitliche Konstitution, Lebensgewohnheiten des Patienten), die vom Mediziner nicht beeinflusst werden k&#246;nnen.</p>
<p>Etwas anderes gilt dann, wenn der Erfolg oder Misserfolg medizinischer Ma&#223;nahmen nicht von solchen Unw&#228;gbarkeiten abh&#228;ngt – also im Bereich der sog. „voll beherrschbaren Risiken“. Das sind Bereiche, die bei sachgerechter Organisation kontrolliert werden k&#246;nnen bzw. m&#252;ssen. Klassische Beispiele sind das Hygienemanagement, die Funktionsf&#228;higkeit medizinische Ger&#228;te sowie die Aufbewahrung und Lagerung von Materialien und Medikamenten. Treten in diesem Bereich Sch&#228;den auf, muss der Arzt beweisen, dass er f&#252;r die Folgen nicht verantwortlich ist. Auch hier ein Beispiel:</p>
<p>Eine Patientin erlitt einen Spritzenabszess, der auf einer Staphylokokken-Infektion beruhte. Ausgangstr&#228;gerin der Keime war eine Arzthelferin, die an Heuschnupfen litt und bei der Verabreichung der Spritzen assistierte. Der BGH verurteile den Arzt wegen des unzul&#228;nglichen Hygienemanagements. Denn dieser konnte nicht nachweisen, dass die Keim&#252;bertragung auch bei Anwendung aller zumutbaren Pr&#228;ventivma&#223;nahmen h&#228;tte verhindert werden k&#246;nnen.</p>
<p>Die o.g. Beispiele zeigen, dass Arzthaftungsprozesse oftmals nur deshalb gewonnen werden, weil dem Patienten Beweiserleichterungen zu Gute kommen. Ob ein KUNSTfehler vorliegt, wird daher nicht nur vom Sachverst&#228;ndigen entschieden.</p>
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		<title>Vortrag &#8220;Patientenverf&#252;gung: ethische, rechtliche und medizinische Aspekte&#8221;</title>
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		<pubDate>Mon, 13 Jul 2009 14:25:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Bernhard Schmeilzl</dc:creator>
				<category><![CDATA[Betreuungsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Medizinrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Patiententestament]]></category>
		<category><![CDATA[Patientenverfügung]]></category>
		<category><![CDATA[Sterbehilfe]]></category>

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		<description><![CDATA[In der Vortragsreihe &#8220;Ethik in Medizin und Pflege&#8221; der Kath. Akademie f&#252;r Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen referiert Rechtsanwalt Bernhard Schmeilzl am 30. September 2009 wieder zum Thema &#8220;Die rechtliche G&#252;ltigkeit einer Patientenverf&#252;gung&#8221; (Programm hier als PDF-Download). Gibt das k&#252;rzlich vom Bundestag verabschiedete Gesetz nun endlich die ersehnte Rechtssicherheit?
Den Bezug zur Praxiswirklichkeit stellt &#8211; wie [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In der Vortragsreihe &#8220;Ethik in Medizin und Pflege&#8221; der Kath. Akademie f&#252;r Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen referiert Rechtsanwalt Bernhard Schmeilzl am <strong>30. September 2009</strong> wieder zum Thema &#8220;Die rechtliche G&#252;ltigkeit einer Patientenverf&#252;gung&#8221; (Programm hier als <a href="http://www.rechthaber.com/wp-content/uploads/2009/06/caritas-flyer-patientenverfugung-2009.pdf">PDF-Download</a>). Gibt das k&#252;rzlich vom Bundestag verabschiedete Gesetz nun endlich die ersehnte Rechtssicherheit?</p>
<p>Den Bezug zur Praxiswirklichkeit stellt &#8211; wie bereits in fr&#252;heren Veranstaltungen &#8211; der An&#228;sthesist, Schmerztherapeut und Notarzt Dr. Michael Pawlik her: Wie gehen &#196;rzte im klinischen Alltag mit Patientenverf&#252;gungen um?</p>
<p>Weitere umfassende Informationen zum Thema Patientenverf&#252;gung auf <a title="Sterbehilfe-info.de" href="http://www.sterbehilfe-info.de" target="_self">www.sterbehilfe-info.de</a></p>
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		<title>K&#252;nstliche Befruchtung: Beschr&#228;nkte Kosten&#252;bernahme ist verfassungsgem&#228;&#223;</title>
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		<pubDate>Mon, 22 Jun 2009 16:15:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Bernhard Schmeilzl</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arztrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Medizinrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht künstliche Befruchtung]]></category>
		<category><![CDATA[Kosten künstliche Befruchtung verfassungswidrig]]></category>
		<category><![CDATA[Selbstbeteiligung Maßnahmen künstliche Befruchtung rechtswidrig verfassungswidrig]]></category>
		<category><![CDATA[§ 27 a SGB V Selbstbeteiligung rechtswidrig]]></category>
		<category><![CDATA[§ 27a SGB V verfassungswidrig]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Thema Kostenerstattung f&#252;r medizinische Ma&#223;nahmen zur k&#252;nstlichen Befruchtung ist kompliziert und f&#252;r die Betroffenen h&#246;chst unerquicklich. Einen ausf&#252;hrlichen Beitrag zu den verschiedenen Konstellationen habe ich in der Neuen Zeitschrift f&#252;r Sozialrecht ver&#246;ffentlicht, Ausgabe 12/2006, S. 630 ff (Infos und Download des Beitrags hier). Bekanntlich ist die Gesetzeslage f&#252;r gesetzlich Versicherte seit einigen Jahren klar:
Es [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Thema Kostenerstattung f&#252;r medizinische Ma&#223;nahmen zur k&#252;nstlichen Befruchtung ist kompliziert und f&#252;r die Betroffenen h&#246;chst unerquicklich. Einen ausf&#252;hrlichen Beitrag zu den verschiedenen Konstellationen habe ich in der Neuen Zeitschrift f&#252;r Sozialrecht ver&#246;ffentlicht, Ausgabe 12/2006, S. 630 ff (<a href="http://www.rechthaber.com/kuenstliche-befruchtung-wer-zahlt-die-behandlungskosten/" target="_self">Infos und Download des Beitrags hier</a>). Bekanntlich ist die Gesetzeslage f&#252;r gesetzlich Versicherte seit einigen Jahren klar:</p>
<p><span id="more-1772"></span>Es werden maximal drei Behandlungszyklen bezahlt und auch hierf&#252;r nur 50 Prozent. Die andere H&#228;lfte der Kosten tragen die Eheleute selbst &#8211; von Anfang an. Dies erscheint bereits rechtlich fragw&#252;rdig, jedenfalls aber bev&#246;lkerungspolitisch unlogisch. Allenthalben ist die Rede von Familienf&#246;rderung, negativer demografischer Entwicklung (vulgo: zu wenigen Kindern), Krippenpl&#228;tzen und Ganztagsschulen. Wenn aber ein Ehepaar unter Beweis stellt, dass es sich intensiv Kinder w&#252;nscht (eine k&#252;nstliche Befruchtung mit Hormonbehandlung ist f&#252;r die Frau alles andere als angenehm),  zuckt der Staat mit den Schultern und l&#228;sst die Eheleute selber zahlen. Da dies etliche Ehepaar finanziell &#252;berfordert, gibt es dann eben weniger Kinder was soll&#8217;s. Mir ist nicht bekannt, dass man jahrzehntelange Kettenraucher mit Lungenkrebs oder Alkoholiker mit Leberzirrhose ebenfalls in Form einer Selbstbeteiligung zur Kasse bittet.</p>
<p><strong>Zuzahlung und Beschr&#228;nkung auf drei Versuche verfassungswidrig?<br />
</strong></p>
<p>Bis vor einigen Monaten konnte man noch die Hoffnung haben, dass das Bundesverfassungsgericht die 50-Prozent-Zuzahlungsregelung in § 27a SGB V f&#252;r verfassungswidrig erkl&#228;ren w&#252;rde. Vorbei. Per Nichtannahmebeschluss vom 27.02.2009 fegte das Gericht die Verfassungsbeschwerde der gesetzlich versicherten Eheleute vom Tisch. Begr&#252;ndung: &#8220;Es liegt im Rahmen der grunds&#228;tzlichen Freiheit des Gesetzgebers, die Voraussetzungen f&#252;r die Gew&#228;hrung von Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung n&#228;her zu bestimmen.&#8221; Hier der Nichtannahmebeschluss zum <a href="http://www.rechthaber.com/wp-content/uploads/2009/06/bverfg_nichtannahme_begrenzung_kostenubernahme_2009.pdf">Download</a></p>
<p>So einfach ist das. Wer Kinder will, soll gef&#228;lligst auch bei der medizinisch notwendigen Befruchtung selbst daf&#252;r zahlen. Das ist eine gute Einstimmung f&#252;r sp&#228;ter. Herzlichen Gl&#252;ckwunsch an die Politik zu dieser Art der Familienf&#246;rderung.</p>
<p><strong>Die n&#228;chste Frage: Was ist mit Soldaten?</strong></p>
<p>Derzeit laufen einige Verfahren durch die Instanzen (teils sind die Anspruchsteller durch uns vertreten), bei denen es um die Frage geht, ob Bundeswehrsoldaten eine Kostenerstattung verlangen k&#246;nnen. Die Vorschriften zur truppen&#228;rztlichen Versorgung sind n&#228;mlich noch restriktiver als § 27a SGB V. Darin sind Ma&#223;nahmen der k&#252;nstlichen Befruchtung gleich vollst&#228;ndig ausgeschlossen. Es bleibt abzuwarten, wie die Gerichte dies mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbaren wollen, da Bundesbeamte (nat&#252;rlich) einen Beihilfeanspruch bei solchen Ma&#223;nahmen haben. Wir werden &#252;ber den Ausgang des Verfahrens berichten.</p>
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		<title>Rechtliche G&#252;ltigkeit von Patientenverf&#252;gungen</title>
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		<pubDate>Thu, 04 Jun 2009 18:08:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Bernhard Schmeilzl</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arztrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Medizinrecht]]></category>
		<category><![CDATA[katholische Kirche Patientenverfügung]]></category>
		<category><![CDATA[Patientenverfügung im klinischen Alltag]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtliche Gültigkeit von Patientenverfügungen Caritas]]></category>

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		<description><![CDATA[In der Vortragsreihe &#8220;Ethik in Medizin und Pflege&#8221; der Kath. Akademie f&#252;r Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen referiert Rechtsanwalt Bernhard Schmeilzl am 30. September 2009 wieder zum Thema &#8220;Die rechtliche G&#252;ltigkeit einer Patientenverf&#252;gung&#8221; (Programm hier als PDF-Download). Den Bezug zur Praxiswirklichkeit stellt &#8211; wie bereits in fr&#252;heren Veranstaltungen &#8211; der An&#228;sthesist, Schmerztherapeut und Notarzt Dr. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In der Vortragsreihe &#8220;Ethik in Medizin und Pflege&#8221; der Kath. Akademie f&#252;r Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen referiert Rechtsanwalt Bernhard Schmeilzl am 30. September 2009 wieder zum Thema &#8220;Die rechtliche G&#252;ltigkeit einer Patientenverf&#252;gung&#8221; (Programm hier als <a href="http://www.rechthaber.com/wp-content/uploads/2009/06/caritas-flyer-patientenverfugung-2009.pdf">PDF-Download</a>). Den Bezug zur Praxiswirklichkeit stellt &#8211; wie bereits in fr&#252;heren Veranstaltungen &#8211; der An&#228;sthesist, Schmerztherapeut und Notarzt Dr. Michael Pawlik her: Wie gehen &#196;rzte im klinischen Alltag mit Patientenverf&#252;gungen um?</p>
<p>Weitere umfassende Informationen zum Thema Patientenverf&#252;gung auf <a title="Sterbehilfe-info.de" href="http://www.sterbehilfe-info.de" target="_self">www.sterbehilfe-info.de</a></p>
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