Hier berichteten wir über durchschnittliche Umsätze selbstständiger Rechtsanwälte. Wer nun als Jurist überlegt, ob er nicht vielleicht besser Medizin studiert hätte, findet in der Süddeutschen Zeitung vom 10.3.2009 eine erhellende Beispielsrechnung eines niedergelassenen Hausarztes. Diese zeigt, dass dem Arzt aus der Behandlung von Kassenpatienten nichts übrig bleibt. Ein privates Einkommen erwirtschaftet der Arzt ausschließlich aus dem Honorar von Privatpatienten. Nun geht es Hausärzten nach der Honorarreform aber noch relativ gut, da sie keine teuren Apparate benötigen und die Quartalspauschalen pro Patient (im Vergleich zu Pauschalen für so manchen Facharzt) im oberen Bereich liegen. Wir werden sehen, wie viele niedergelassene Ärzte sich bei solchen Einkommen noch langfristig motivieren können.
Kategorie ‘Medizinrecht’
Haushaltsführungsschaden: der oft vergessene Schadensposten
Bei Unfällschäden, Arzthaftungsfällen und sonstigen Verletzungen einer Person denkt jeder Rechtsanwalt sofort an Schmerzensgeld. Vergessen wird aber häufig, dass auch ein sog. Haushaltsführungsschaden geltend gemacht werden kann. Und zwar nicht nur, wenn eine Hausfrau verletzt wird, sondern auch beim Ehemann – nach einer aktuellen BGH-Entscheidung sogar bei Singles. Vergisst der Anwalt diesen Posten, haftet er auf Schadensersatz. Außerdem verschenkt er Gebühren, wenn er den Haushaltsführungsschaden nicht geltend macht.
Der BGH entschied per Urteil vom 03.02.2009 (VI ZR 183/08): Auch einer allein stehenden Person mit eigenem Haushalt steht ein Anspruch auf Ersatz des unfallbedingten Haushaltsführungsschadens zu. Dieser Schaden kann fiktiv abgerechnet werden; es muss also gerade keine entgeltliche Ersatzkraft mit der Haushaltsführung beauftragt werden. Bei der Schätzung dieses Schadens darf sich das Gericht grundsätzlich an der Tabelle nach Schulz-Borck/Hofmann orientieren.
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Althaus-Unfall löst Schmerzensgeld-Debatte aus
Am Dienstag verurteilte ein österreichisches Gericht Dieter Althaus (neben einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen) dazu, 5.000 Euro Schmerzensgeld an die Angehörigen der getöteten Mutter zu zahlen. Daneben soll Dieter Althaus sich mit der Familie freiwillig auf eine “größzügige” Schadenersatzzahlung geeinigt haben. Der niedrig erscheinende Schmerzensgeldbetrag hat eine Mediendebatte ausgelöst, was “ein Mensch wert ist”. So etwa die Süddeutsche Zeitung vom 5.3.2009 mit einer Darstellung der Grundzüge der deutschen Schmerzensgeld-Rechtsprechung. Wie Schmerzensgeld vor Gericht eingeklagt wird, zeigt diese Muster-Klageschrift (am Beispiel einer Klage gegen ein Krankenhaus wegen ärztlichem Kunstfehler).
Heute schon für Kollegen gehaftet?
Scheinbar haften Ärzte, Architekten, Steuerberater und Anwälte gerne für die Fehler anderer. Anders ist folgendes Phänomen schwer zu erklären: Da schafft der Gesetzgeber eine unkomplizierte Möglichkeit für Freiberufler, ihr persönliches Haftungsrisiko zu beschränken – und fast niemand macht es. Die 1994 ins Leben gerufene Partnerschaftsgesellschaft (übrigens nicht zu verwechseln mit der eingetragenen Lebenspartnerschaft im Familienrecht) verhindert, dass Angehörige Freier Berufe für Fehler der Kollegen in ihrer Praxis mithaften müssen. Seltsam ist: Die wenigsten nutzen diese Chance. (…)
“Was heißt hier Sterbehilfe?” – Expertenvortrag Prof. Dr. Borasio
Der ausgewiesene Experte für Palliativmedizin, Prof. Dr. med. Gian D. Borasio hält am 21.07.2009 (von 14.00 bis 17.15 Uhr) einen Vortrag für Juristen in München zu “Medizin am Lebensende zwischen Autonomie und Fürsorge”. Die Themen sind: (…)
Arzthaftungsklage gegen Krankenhaus (Muster-Klageschrift)
Anwälte schenken sich nichts? Von wegen! Hier ein besonderer Leckerbissen: Die auf Arzthaftungsrecht spezialisierte Kanzlei Graf & Partner (München) stellt eine Musterklage für einen Arzthaftungsprozess gegen ein Krankenhaus zur Verfügung. Arzthaftungsklagen gehören bekanntlich zu den schwierigsten Prozessen. Hier das Muster zum kostenlosen PDF-Download.
Darf / muss man Sterbende sedieren? (Recht der Palliativmedizin)
Der Beitrag “Darf man Demenz- und Wachkomapatienten verhungern lassen?” behandelt die Frage, ob und unter welchen Umständen Ärzte zur künstlichen Ernährung dementer oder bewusstloser Patienten verpflichtet sind. Das überraschende Ergebnis: Die künstliche Ernährung – für die sich die meisten Ärzte im Zweifel entscheiden – ist oft gerade nicht (mehr) medizinisch indiziert und somit eine Körperverletzung.
Wie ist es aber mit der Sedierung Sterbender? Viele Patienten haben den Wunsch, “im Schlaf zu sterben”. Darf bzw. muss ein Arzt seinen Patienten am Lebensende betäuben? Mit dieser Frage der “terminalen Sedierung” beschäftigt sich der sehr aufschlussreiche Artikel von H.C. Müller-Busch aus der Zeitschrift für Palliativmedizin 2004, 5: 107-112
Verfügbar zum Download auf www.sterbehilfe-info.de (Stichwort: Terminale Sedierung)
Das Finanzamt mit eigenen Waffen schlagen
Auch wir Rechtsanwälte haben (als Schmalspur-Steuerrechtler) in der Grundvorlesung Einkommensteuerrecht mal gelernt, dass Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften im Prinzip nicht steuerbar sind. Kaufe ich also 2000 ein Haus für 250.000 Euro und verkaufe es 2008 wieder für 280.000 Euro, so sind die 30.000 Euro Gewinn aus diesem privaten Verkauf nicht zu versteuern. Ebenso bei Aktien. Das gefiel dem Gesetzgeber bekanntlich nicht, …
Absurdes Strafverfahren gegen Arzt wg. passiver Sterbehilfe
Ärzte mögen Juristen nicht besonders. Als Seminar-Referent erfahre ich regelmäßig: Die Rechtsprechung zur Arzthaftung, insbesondere zu den Aufklärungspflichten empfinden viele Ärzte als ungerecht, jedenfalls als weltfremd. Ärzte, die oft unter Zeitdruck und auf Basis unvollständiger Informationen handeln müssen, reagieren gereizt, wenn ihnen Monate oder Jahre später ein Richter – der für seine rechtliche Prüfung alle Zeit der Welt zur Verfügung hat – erklärt, was man alles hätte anders und besser machen müssen. Besonders emotional wird es aber, wenn Ärzten eine Straftat vorgeworfen wird. Verständlich, da in diesen Fällen nicht nur die Reputation auf dem Spiel steht, sondern auch die berufliche Existenz (Stichwort Verdachtskündigung durch den Arbeitgeber). Man sollte also meinen, dass Staatsanwaltschaften und Gerichte hier besonders vorsichtig agieren. In diesem aktuellen Fall – den man als Medizinrechtler nur schwer nachvollziehen kann – leider nicht:
