Im Extremfall kann die Annahme von Geld, Geschenken und sonstigen Vorteilen sogar zum Widerruf der Approbation führen. Besonders hart traf es den ehemaligen Chefarztes eines Münchner Großkrankenhauses. Das strenge Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) vom 30.09.2010 (Az: 21 BV 09.1279), das den Widerruf der ärztlichen Approbation wegen Berufsunwürdigkeit aufrecht erhielt, bestätigt die “no nonsense”-Haltung, die die Rechtsprechung im Bereich Gesundheitswesen mittlerweile einnimmt. Der Fall: (…) [mehr]
Kategorie ‘Medizinrecht’
Ist eine Patientenverfügung sinnvoll? – Expertendiskussion am 23. November
Infoabend mit Expertenrunde im Caritas-Krankenhaus St. Josef am 23. November
Dr. Michael Pawlik, Direktor der Klinik für Anästhesie, Intensiv- und Notfallmedizin am Caritas-Krankenhaus St. Josef, Regensburg
.Das Thema ist unangenehm. Niemand malt sich gern aus, in welche Nöte er durch Krankheit, Unfall oder hohes Alter geraten kann. Die moderne Medizin kann Menschen über Monate oder Jahre „künstlich“ am Leben erhalten, auch wenn sie sich nicht mehr mitteilen können. Wann denkt man schon in Ruhe darüber nach, welche medizinischen Maßnahmen man in diesen Situationen für sich wollen oder ablehnen würde. Genau das ist aber nötig, wenn man eine brauchbare Patientenverfügung (PV) erstellen will, die nicht zu oberflächlich bleibt. Formulierungen wie “ich will später nicht an Maschinen hängen” helfen im Ernstfall weder dem Mediziner noch dem Juristen dabei, den wirklichen Willen des Betroffenen zu ermitteln. Wer eine gültige Verfügung treffen will, muss sich daher mit den konkreten Möglichkeiten der heutigen Intensivmedizin sowie der Palliativpflege beschäftigen (Informationen dazu hier). Nur dann kann man als aufgeklärter Patient entscheiden, was man für sich will. (…) [mehr]
Gemeinsame “Charta zur Behandlung sterbender Menschen” verabschiedet
Seit 2007 arbeiteten 200 Experten im Rahmen eines gemeinsamen Projekts von Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin, Deutsche Hospiz- und PalliativVerband und Bundesärztekammer an Empfehlungen für die Behandlung schwerstkranker und sterbender Menschen. Das Ergebnis liegt nun vor: Am 17. August 2010 wurde die “Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen” verabschiedet. Hier weitere Informationen zur Charta sowie allgemein zu Sterbehilfe, Palliativmedizin und Patientenverfügung.
Klarstellung zum Beitrag “Videoapotheke”
Letzte Woche berichteten wir über das aktuelle Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das Videoapotheken für unzulässig erklärte. Die Firma CoBox teilte uns daraufhin mit, dass dies nur die Variante der Videoapotheken betrifft, bei der die Medikamente direkt im Terminal gelagert sind und automatisch ausgegeben werden (Modell “Visavia” der Firma Rowa). Das Modell CoBox ist nach wie vor zulässig, weil dort das Originalrezept von einem Boten abgeholt wird und das Medikament erst nach Prüfung des Rezepts durch den Apotheker an den Patienten ausgeliefert wird. Wir haben dies in unserem Beitrag vom 8.10.2010 klargestellt.
Patientenaufklärung am Telefon?
Zu den Pflichten eines Arztes gehört die Aufklärung des Patienten über Chancen und Risiken einer (geplanten) medizinischen Behandlung. Ohne ein ausführliches Aufklärungsgespräch, das den Patienten in die Lage versetzt, eine “informierte Einwilligung” (informed consent) zu erteilen, ist ein ärztlicher Eingriff eine rechtswidrige Körperverletzung und -noch schlimmer – im Arzthaftungsprozess dreht sich die Beweislastverteilung zu Lasten des Arztes. Die Gerichte stellen extrem hohe Anforderungen an diese Risikoaufklärung. Bislang forderten die Gerichte auch stets ein persönliches Arzt-Patientengespräch. Eine Aufklärung durch (nichtärztliches) Assistenzpersonal oder mittels schriftlicher Unterlagen (Aufklärungsbögen) genügt eindeutig nicht. Daher überrascht die aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 15.6.2010 (Az: VI ZR 204/09) ein wenig: In einfach gelagerten Fällen genügt es dem BGH, wenn der Arzt den Patienten in einem telefonischen Gespräch über die Risiken eines bevorstehenden Eingriffs aufklärt, sofern der Patient damit einverstanden ist.
Weitere Beiträge zu Arzthaftung und Aufklärung: - Erhöhte Aufklärungspflicht bei Laser-OP - Arzthaftungsklage (Muster-Klageschrift) - Pflicht zum Qualitätsmanagement in ArztpraxenEndgültiges Aus für “Video-Apotheke” in der Automatenvariante
Die Geschäftsidee war folgende: (…) [mehr]
Erhöhte Aufklärungspflicht des Arztes bei Augen-Lasik-OP
Je weniger ein Eingriff medizinisch indiziert ist, umso eindringlicher muss der Arzt dem Patienten die damit verbundenen Risiken vor Augen führen. Paradebeispiel ist die plastische Chirurgie zu rein kosmetischen Zwecken. Doch auch bei anderen Eingriffen gelten erhöhte Aufklärungspflichten, insbesondere wenn weniger riskante Behandlungsalternativen existieren und der Nutzen einer modernen Behandlungsmethode noch umstritten ist (vgl. etwa “Der Spiegel: Die Hornhaut ist für eine Lasik nicht geeignet”) . Das OLG Köln stellte am 3.9.2009 (Az. 5 U 47/09) im Kontext einer misslungenen Laser-Operation am Auge einer 65jährigen Patientin fest: [mehr]
Dürfen Ärzte beim Selbstmord helfen?
Mancher todkranke Patient fasst den ernsthaften Entschluss, sich selbst zu töten, statt die letzte Leidensphase seiner Krankheit zu erdulden. Wie sollen Ärzte damit umgehen? Beihilfe zur Selbsttötung ist in Deutschland zwar straflos, Ärzten aber berufsrechtlich untersagt. Der renommierte Mediziner Gian D. Borasio, Inhaber des Lehrstuhl für Palliativmedizin an der LMU München, nimmt dazu in einem Gastbeitrag der Süddeutschen Zeitung vom 3.8.2010 Stellung (hier als PDF-Download_Assistierter_Suizid_SZ_2010). Schon beim 66. Juristentag 2006 in Stuttgart hatte Prof. Borasio zu den rechtlichen Implikationen der ärztlichen Behandlung am Lebensende referiert (Vortrag als PDF-Download Vortrag Borasio Juristentag 2006).
Weitere Beiträge und Links zu diesem Themengebiet:
- “Man ist sich seines Todes nicht mehr sicher” - Darf man Patienten verhungern lassen? Zwangsweise künstliche Ernährung bei Demenz und Wachkoma - Recht der künstlichen Ernährung: Entscheidungsdiagramm Prof. Borasio - Sterbehilfe: Eine Begriffsklärung - BGH-Urteil 2010: Sterbehilfe ist nicht strafbar - Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung aus medizinischer Sicht: Welche Krankheitsszenarien sind wichtig?Info-Portal zu Sterbehilfe, Patientenverfügung & Palliativmedizin
Das Thema betrifft jeden. Seit der BGH-Entscheidung vom 25. Juni 2010 reden und schreiben auch wieder alle darüber. Nicht immer sehr präzise. Fundierte Aufklärung zu diesen Themen liefert nun das Portal Sterbehilfe-Info mit Beiträgen von Palliativmedizinern, spezialisierten Anwälten und Pflegern. Dort finden sich auch zahlreiche Beiträge und Links zur Vertiefung (zum Beispiel zu Patientenverfügung, künstliche Ernährung, Sedierung am Lebensend) sowie Muster-Formulare.
Muster für Patientenverfügungen
Das Thema Patientenverfügung ist durch das BGH-Urteil vom 25.6.2010 wieder in aller Munde. Eine im Ernstfall brauchbare Patientenverfügung zu erstellen ist nicht einfach. Meist werden sie zu allgemein gefasst. Der häufig zu lesende Satz “Ich will am Lebensende nicht an Apparaten hängen” genügt den Anforderungen an eine so wichtige Verfügung nicht. Wer also eine Patientenverfügung erstellen will, an die sich im Ernstfall ein Arzt auch hält, musssich intensiver mit diesem unangenehmen Thema beschäftigen. Einige Lese- und Surf-Tipps hier:
- Muster für Patientenverfügungen
- Patientenverfügung: Welche Krankheits-Szenarien sind wichtig?
