Von Bernhard Schmeilzl (28.06.2010)
Seit vergangenem Samstag berichtet jede Zeitung über das aktuelle BGH-Urteil vom 25. Juni 2010 (Az. 2 StR 454/09) zur Frage, ob es strafbar ist, wenn man die künstliche Ernährung eines Komapatienten beendet. Worum ging es? Ein Rechtsanwalt hatte der Tochter einer 76jährigen Komapatientin geraten, den Schlauch der Magensonde durchzuschneiden. Die Patientin hatte nämlich per Patientenverfügung angeordnet, dass sie eine derartige Behandlung nicht will. Ärzte und Pflegepersonal hielten sich aber nicht an diese Patientverfügung. Daher der – für einen Anwalt sicher ungewöhnliche und brachial anmutende – Rat, zur Selbsthilfe zu schreiten. Das Landgericht Fulda bewertete das Handeln des angeklagten Rechtsanwalts als einen gemeinschaftlich mit der Tochter der Komapatientin begangenen versuchten Totschlag durch aktives Tun (Versuch deshalb, weil das Pflegepersonal sofort wieder eine neue PEG-Sonde legte).
Die Bewertung des Urteils in den Kommentaren fällt unterschiedlich aus. Doch dem Juristen fällt auf: Noch immer werden bei diesem Thema die Begriffe “aktive” und “passive” Sterbehilfe sowie Beihilfe zum Selbstmord wild durcheinander geworfen. Deshalb hier die korrekte juristische Definition der Begriffe Sterbehilfe sowie einen ausführlichen Beitrag zum Thema künstliche Ernährung am Lebensende.
Weitere Informationen zu Patientenverfügung, Sterbehilfe und Palliativmedizin auf dem Informationsportal Sterbehilfe-info.de
Von Michael Gleiten (14.06.2010)
Von Bernhard Schmeilzl (07.12.2009)
Das Bundessozialgericht entschied in zwei Fällen (Urteile vom 28.10.2009, Az: B 6 KA 45/08 R und B 6 KA 11/09 R), dass die Gesprächspsychotherapie auch weiterhin nicht als geeignetes psychotherapeutisches Behandlungsverfahren in der gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt wird. Laut Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) vom 24.04.2008 ist die Gesprächspsychotherapie kein geeignetes psychotherapeutisches Behandlungsverfahren im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die gesetzlichen Kassen zahlen also nicht. Hiergegen klagten zwei Therapeuten, die sich bereits Mitte der 80er Jahre zu Gesprächspsychotherapeuten weitergebildet hatten, und nun GKV-Patienten nicht mehr über die Kassen abrechnen konnten. Nach Ansicht des BSG verletzt der Beschluss des GBA die Rechte der Therapeuten aber nicht. Gesprächspsychotherapie ist also weiterhin nicht in der vertragsärztlichen Versorgung.
Von Michael Gleiten (18.11.2009)
Seit 1. September ist das Thema Patientenverfügung gesetzlich geregelt. Sind damit alle Fragen geklärt? Leider nicht. In der Praxis ergeben sich nach wie vor viele rechtliche und medizinische Probleme. Nichtjuristen durchschauen den Wortlaut des Gesetzes ohnehin kaum. Die Caritas schult seit Jahren Leiter und Mitarbeiter von Heimen und anderen sozialen Einrichtungen zu diesem Thema. Nun bietet die „Katholische Akademie für Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen“ Regensburg am 3. Februar 2010 um 18:30 Uhr auch eine für jedermann offene Informationsveranstaltung zum Thema. (…)
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Von Katrin Groll (30.10.2009)
Vergleicht man Urteile in Arzthaftungsprozessen, drängt sich dieser Eindruck auf. Denn scheinbar vergleichbare Fälle enden oft mit gegensätzlichen Richtersprüchen: Im einen Fall geht der Patient leer aus, im Parallelfall wird der Arzt verurteilt und die hinter ihm stehende Haftpflicht muss sämtliche Schäden ersetzen. Liegt der Kunstfehler also tatsächlich im Auge des Betrachters? Und wer ist dann der Betrachter, auf dessen Auge es im Prozess ankommt? (mehr…)
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Von Bernhard Schmeilzl (13.07.2009)
In der Vortragsreihe “Ethik in Medizin und Pflege” der Kath. Akademie für Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen referiert Rechtsanwalt Bernhard Schmeilzl am 30. September 2009 wieder zum Thema “Die rechtliche Gültigkeit einer Patientenverfügung” (Programm hier als PDF-Download). Gibt das kürzlich vom Bundestag verabschiedete Gesetz nun endlich die ersehnte Rechtssicherheit?
Den Bezug zur Praxiswirklichkeit stellt – wie bereits in früheren Veranstaltungen – der Anästhesist, Schmerztherapeut und Notarzt Dr. Michael Pawlik her: Wie gehen Ärzte im klinischen Alltag mit Patientenverfügungen um?
Weitere umfassende Informationen zum Thema Patientenverfügung auf www.sterbehilfe-info.de
Von Bernhard Schmeilzl (22.06.2009)
Das Thema Kostenerstattung für medizinische Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung ist kompliziert und für die Betroffenen höchst unerquicklich. Einen ausführlichen Beitrag zu den verschiedenen Konstellationen habe ich in der Neuen Zeitschrift für Sozialrecht veröffentlicht, Ausgabe 12/2006, S. 630 ff (Infos und Download des Beitrags hier). Bekanntlich ist die Gesetzeslage für gesetzlich Versicherte seit einigen Jahren klar:
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Von Bernhard Schmeilzl (04.06.2009)
In der Vortragsreihe “Ethik in Medizin und Pflege” der Kath. Akademie für Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen referiert Rechtsanwalt Bernhard Schmeilzl am 30. September 2009 wieder zum Thema “Die rechtliche Gültigkeit einer Patientenverfügung” (Programm hier als PDF-Download). Den Bezug zur Praxiswirklichkeit stellt – wie bereits in früheren Veranstaltungen – der Anästhesist, Schmerztherapeut und Notarzt Dr. Michael Pawlik her: Wie gehen Ärzte im klinischen Alltag mit Patientenverfügungen um?
Weitere umfassende Informationen zum Thema Patientenverfügung auf www.sterbehilfe-info.de
Von Bernhard Schmeilzl (12.03.2009)
Hier berichteten wir über durchschnittliche Umsätze selbstständiger Rechtsanwälte. Wer nun als Jurist überlegt, ob er nicht vielleicht besser Medizin studiert hätte, findet in der Süddeutschen Zeitung vom 10.3.2009 eine erhellende Beispielsrechnung eines niedergelassenen Hausarztes. Diese zeigt, dass dem Arzt aus der Behandlung von Kassenpatienten nichts übrig bleibt. Ein privates Einkommen erwirtschaftet der Arzt ausschließlich aus dem Honorar von Privatpatienten. Nun geht es Hausärzten nach der Honorarreform aber noch relativ gut, da sie keine teuren Apparate benötigen und die Quartalspauschalen pro Patient (im Vergleich zu Pauschalen für so manchen Facharzt) im oberen Bereich liegen. Wir werden sehen, wie viele niedergelassene Ärzte sich bei solchen Einkommen noch langfristig motivieren können.
Von Katrin Groll (10.03.2009)
Bei Unfällschäden, Arzthaftungsfällen und sonstigen Verletzungen einer Person denkt jeder Rechtsanwalt sofort an Schmerzensgeld. Vergessen wird aber häufig, dass auch ein sog. Haushaltsführungsschaden geltend gemacht werden kann. Und zwar nicht nur, wenn eine Hausfrau verletzt wird, sondern auch beim Ehemann – nach einer aktuellen BGH-Entscheidung sogar bei Singles. Vergisst der Anwalt diesen Posten, haftet er auf Schadensersatz. Außerdem verschenkt er Gebühren, wenn er den Haushaltsführungsschaden nicht geltend macht.
Der BGH entschied per Urteil vom 03.02.2009 (VI ZR 183/08): Auch einer allein stehenden Person mit eigenem Haushalt steht ein Anspruch auf Ersatz des unfallbedingten Haushaltsführungsschadens zu. Dieser Schaden kann fiktiv abgerechnet werden; es muss also gerade keine entgeltliche Ersatzkraft mit der Haushaltsführung beauftragt werden. Bei der Schätzung dieses Schadens darf sich das Gericht grundsätzlich an der Tabelle nach Schulz-Borck/Hofmann orientieren.