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	<title>Rechthaber &#187; Patentrecht</title>
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	<description>Hier bekommen Sie ihr Recht !</description>
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		<title>BASCAP: Globales Portal gegen Produktpiraterie</title>
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		<pubDate>Wed, 01 Sep 2010 14:25:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Katrin Groll</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Marken- und Produktpiraterie entwickelt sich f&#252;r die Wirtschaft zunehmend zu einem gravierenden Problem. Kaum eine Marke, die nicht kopiert, kaum ein Produkt, das nicht gef&#228;lscht w&#252;rde. Die Internationale Handelskammer hat, als Vertretung der Weltwirtschaft, dieses weltweite Problem aufgegriffen. Die Initiative BASCAP (Business Action to Stop Counterfeiting and Piracy) der Internationalen Handelskammer verfolgt das Ziel, das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Marken- und Produktpiraterie entwickelt sich f&#252;r die Wirtschaft zunehmend zu einem gravierenden Problem. Kaum eine Marke, die nicht kopiert, kaum ein Produkt, das nicht gef&#228;lscht w&#252;rde. Die Internationale Handelskammer hat, als Vertretung der Weltwirtschaft, dieses weltweite Problem aufgegriffen. Die Initiative <strong>BASCAP</strong> (Business Action to Stop Counterfeiting and Piracy) der Internationalen Handelskammer verfolgt das Ziel, das Bewusstsein der &#214;ffentlichkeit f&#252;r die Gefahren der Marken- und Produktpiraterie zu sch&#228;rfen. Eingebettet in die internationale Arbeit schafft die deutsche Vertretung der Internationalen Handelskammer (ICC) zusammen mit den Mitgliedsverb&#228;nden Markenverband, Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) eine <a href="http://www.bascap.de/ bzw. http://www.original-ist-genial.de/" target="_blank"><strong>digitale Plattform f&#252;r Deutschland</strong></a>.  Das Internetportal soll Interessierten die M&#246;glichkeit bieten, bereits bestehende Unternehmens- und Verbandsaktivit&#228;ten auf diesem Gebiet &#252;ber das Internet abzufragen (Zahlen und Fakten, Rat f&#252;r Betroffene (Verbraucher, Hersteller, Handel, Spediteure), Beste Practice u.s.w.). Quelle: <a href="http://www.original-ist-genial.de/ueber-uns.html" target="_blank">Webseite BASCAP Deutschland, „&#220;ber uns“</a></p>
<p><a href="http://www.rechthaber.com/basics-markenrecht-und-markenanmeldung/" target="_self"><strong><em>Weitere Informationen zum Markenrecht hier</em></strong></a></p>
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		<title>R&amp;D-Vertrag: Checkliste und Mustervertrag (Brosch&#252;re)</title>
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		<pubDate>Sat, 24 Jul 2010 08:30:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Bernhard Schmeilzl</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Forschungs- und Entwicklungsvertr&#228;ge sind ein hei&#223;es Pflaster, technisch wie juristisch. Macht der Anwalt hier Fehler oder vergisst notwendige Klauseln, entstehen Patente und andere Schutzrechte schlimmstenfalls beim falschen Kooperationspartner. Oder die Nutzung der Rechte ist unklar geregelt. Ist das Intellectual Property juristisch angreifbar, kann das ein Technologie-Unternehmen insgesamt ins Wanken bringen. Bei Vertr&#228;gen im Bereich Forschung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Forschungs- und Entwicklungsvertr&#228;ge sind ein hei&#223;es Pflaster, technisch wie juristisch. Macht der Anwalt hier Fehler oder vergisst notwendige Klauseln, entstehen Patente und andere Schutzrechte schlimmstenfalls beim falschen Kooperationspartner. Oder die Nutzung der Rechte ist unklar geregelt. Ist das Intellectual Property juristisch angreifbar, kann das ein Technologie-Unternehmen insgesamt ins Wanken bringen. Bei Vertr&#228;gen im Bereich Forschung und Entwicklung (Research &amp; Development) ist daher gr&#246;&#223;te Sorgfalt geboten.</p>
<p>Bereits <a href="http://www.rechthaber.com/mustervertrag-fe-kooperation/" target="_self">hier</a> haben wir einen<strong> Mustervertrag f&#252;r eine Auftragsforschung</strong> zwischen Technologieunternehmen und beauftragter Hochschule eingestellt. Das Bundeswirtschaftsministerium hat nun (April 2010) eine Brosch&#252;re zum Thema ver&#246;ffentlicht: <strong>&#8220;Mustervereinbarungen f&#252;r Forschungs- und Entwicklungskooperationen. Ein Leitfaden f&#252;r die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft&#8221;</strong>, hier verf&#252;gbar als <a href="http://www.rechthaber.com/wp-content/uploads/2010/07/Mustervereinbarung_Forschungskooperationen.pdf">PDF-Download</a>. Die gut gemachte Brosch&#252;re enth&#228;lt mehrere Vertragsmuster als Beispiele f&#252;r verschiedene Arten der Zusammenarbeit zwischen Wirtschaftsunternehmen und Universit&#228;ten, etwa Auftragsforschung, Kooperationsforschung sowie Werk- bzw. Dienstvertrag.</p>
<address>Wirtschaftsanwalt <a href="http://grafpartner.com/anwaelte/bernhard_schmeilzl/" target="_self">Bernhard Schmeilzl </a>ist Justiziar eines forschenden Biotech-Pharmaunternehmens<br />
</address>
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		<title>Das neue Arbeitnehmererfinderrecht</title>
		<link>http://www.rechthaber.com/das-neue-arbeitnehmererfindungsrecht/</link>
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		<pubDate>Mon, 22 Jun 2009 08:46:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Bernhard Schmeilzl</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
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		<category><![CDATA[Reform Arbeitnehmererfindungsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Vergütung für Arbeitnehmererfindung]]></category>

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		<description><![CDATA[Erfunden wird heutzutage nicht von einzelnen, selbstst&#228;ndigen Daniel D&#252;sentriebs im Garagenlabor, sondern von angestellten Mitarbeitern in Forschungs- und Entwicklungsabteilungen, also in der Regel im Auftrag eines Unternehmens. Mehr als 80 Prozent aller neuen Patente sind solche Arbeitnehmererfindungen. Dennoch geh&#246;ren solche Erfindungen nicht automatisch dem Unternehmen, das den Forschungsmitarbeiter besch&#228;ftigt. In Deutschland gilt vielmehr das „Sch&#246;pfungsprinzip“: [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Erfunden wird heutzutage nicht von einzelnen, selbstst&#228;ndigen Daniel D&#252;sentriebs im Garagenlabor, sondern von angestellten Mitarbeitern in Forschungs- und Entwicklungsabteilungen, also in der Regel im Auftrag eines Unternehmens. Mehr als 80 Prozent aller neuen Patente sind solche Arbeitnehmererfindungen. Dennoch geh&#246;ren solche Erfindungen nicht automatisch dem Unternehmen, das den Forschungsmitarbeiter besch&#228;ftigt. In Deutschland gilt vielmehr das „Sch&#246;pfungsprinzip“: Rechte an Arbeitnehmererfindungen stehen zun&#228;chst den Arbeitnehmern zu, die an der Erfindung beteilt waren (heute ist das oft nicht ein Mitarbeiter allein, sondern ein Team). Dabei bleibt es aber in der Regel nicht, da das Unternehmen die Forschung ja in eigenem Interesse betreibt und Erfindungen daher auf die Firma patentieren lassen will.  (&#8230;)<br />
<span id="more-1753"></span><strong>Die kleine Reform<br />
</strong>Das Arbeitnehmererfindungsgesetz regelt, unter welchen Voraussetzungen und zu welchen Konditionen die Rechte an solchen Erfindungen vom Arbeitnehmer auf den Arbeitgeber &#252;bergehen. Da die bisherige Rechtslage seit l&#228;ngerem als zu kompliziert und unpraktisch angesehen wird, beschloss der Bundestag am 28. Mai 2009 das Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts („Patentrechtsmodernisierungsgesetz“)</p>
<p>Die urspr&#252;nglich geplante „gro&#223;e“ Reform dieses Gesetzes zur Vereinfachung des Verg&#252;tungssystems f&#252;r Erfindungen war vor einigen Jahren gescheitert. Mit dieser kleinen Reform sollen nun zumindest die Risiken f&#252;r Arbeitgeber beim Patentrechtserwerb selbst minimiert werden.</p>
<p><strong>Was &#228;ndert sich?<br />
</strong>Nach bisherigem Recht musste der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer innerhalb einer Frist von vier Monaten ab Zugang der Erfindungsmeldung schriftlich erkl&#228;ren, ob er die Rechte an der Erfindung selbst in Anspruch nimmt oder nicht. Reagierte der Arbeitgeber nicht oder machte er einen Formfehler, wurde die Erfindung f&#252;r den Arbeitnehmer frei: Die Rechte an der Erfindung verblieben beim Arbeitnehmer, der diese dann selbst verwerten konnte.<br />
Das gab in der Vergangenheit h&#228;ufig Probleme, vor allem bei mittelst&#228;ndischen Unternehmen. Etliche Firmen vers&#228;umten n&#228;mlich die rechtzeitige Inanspruchnahme, mit fatalen Folgen: Die Erfindung, das in jahrelanger Forschungsarbeit durch (von der Firma bezahlte) Mitarbeiter entwickelt wurde, geht verloren. Im schlimmsten Fall verkauft der Erfinder das Patent an einen Branchenwettbewerber.<br />
K&#252;nftig gilt daher eine „Inanspruchnahmefiktion“, d.h. Arbeitnehmererfindungen gehen vier Monate nach ihrer Meldung automatisch auf den Arbeitgeber &#252;ber (wenn dieser die Erfindung nicht schon vorher freigibt). Der &#220;bergang der Rechte auf den Arbeitgeber wird damit zur Regel. Die Gefahr des versehentlichen Rechtsverlustes ist gebannt.<br />
Eine weitere Erleichterung: Sowohl die Erfindungsmeldung als auch die Freigabe des Arbeitgebers ist k&#252;nftig in Textform m&#246;glich, also auch durch e-Mail oder PC-Fax (bisher galt die strengere Schriftform).</p>
<p><strong>Was passiert bei „versehentlicher“ Inanspruchnahme?<br />
</strong>Fr&#252;her hatte der Arbeitgeber das Risiko, eine Erfindung zu verlieren, wenn er nicht reagierte. K&#252;nftig kann es ihm – umgekehrt – passieren, dass er wegen der Fiktion eine Erfindung am Hals hat, die er gar nicht will. Wo ist der Nachteil? Nun, Arbeitnehmererfindungen m&#252;ssen vom Arbeitgeber (zus&#228;tzlich zum Gehalt) verg&#252;tet werden. Zudem ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle in Anspruch genommenen Arbeitnehmererfindungen zum Schutzrecht anzumelden; dies gilt auch bei der Inanspruchnahmefiktion. Es entstehen also mit jeder kraft Fiktion in Anspruch genommen Arbeitnehmererfindung Kosten f&#252;r Verg&#252;tung, Patentanmeldung und Verwaltung.</p>
<p><strong>Tipps f&#252;r die Praxis<br />
</strong>Vertragsgestaltung: Das Recht der Arbeitnehmererfindung k&#246;nnen Arbeitgeber und Mitarbeiter (in gewissen Grenzen) im Arbeitsvertrag regeln. Firmen mit Forschungst&#228;tigkeit sollten daher ihre Vertr&#228;ge &#252;berpr&#252;fen und auf die neue Gesetzeslage anpassen. Zudem sollten sie interne Strukturen schaffen, um die „versehentliche Inanspruchnahme“ einer wertlosen Erfindung zu verhindern (Meldemanagement und Fristenkontrolle!).</p>
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