Fakten und Statistiken (hoffentlich nicht von Thilo Sarrazin ausgewertet) zum Verhältnis Rechtsanwälte und Rechtsschutzversicherungenenthält die aktuelle DAV-Depesche Nr. 33/10 vom 2.9.2010: (…) [mehr]
Kategorie ‘Prozessrecht’
AG Regensburg will nicht zahlen
Vorsicht bei Fahrkostenersatz: Nach einer aktuellen Entscheidung des AG Regenburg in einer Strafsache erhalten Zeugen und Angeklagte (bei Freispruch) ihre Auslagen für Fahrten zum (Haupt-)Verhandlungstermin bei einer zur Ladungsadresse abweichenden Anreiseadresse nur dann ersetzt, wenn vor dem Verhandlungstermin der von der Ladung abweichende Anreiseort dem Gericht mitgeteilt worden ist und das Gericht die Möglichkeit der Prüfung hatte. Arbeitet der in Regensburg wohnhafte Zeuge bzw. Angeklagte z.B. während der Woche in München und reist von dort zur Verhandlung an, muss er dies vorab dem Gericht mitteilen, wenn er unter seiner Wohnadresse in Regensburg geladen wurde. Ansonsten muss er seine Fahrtkosten selbst tragen.
Dirty Harry darf nicht Schöffe sein
Der BGH musste mal wieder etwas klarstellen: “Ein Schöffe, der sich offen zur Selbstjustiz und zur Durchsetzung von Forderungen mittels rechtswidriger Drohungen oder Gewalt bekennt, begründet regelmäßig Zweifel an seiner Rechtstreue. Er kann wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden.” (Urteil vom 28.04.2010 – 2 StR 595/09).
Loriot würde sagen: Ach was!
Surftipps zum Thema Ablehnung wegen Befangenheit: hier, hier (amüsant) und hier (noch amüsanter)
Gerichtskosten per Lastschrift einzahlen
Die Einzahlung von Gerichtskosten geht nach § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 ZahlVJuFin auch per Erteilung einer Einzugsermächtigung. Diese Ermächtigung erteilt man im verfahrenseröffnenden Schriftsatz bzw. bei weiteren Einzahlungen in einem gesonderten Schriftsatz. Diese Zahlungsart beschleunigt den Ablauf, da die Verfahrensdaten direkt an die Landesjustizkasse Bamberg übermittelt werden.
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- Abbuchungsverfahren benachteiligt Verbraucher: in AGB also unzulässig - Abenteuer LastschrifteinzugZustellungen nach Ende des Mandates: Muss ich Schriftsätze und Verfügungen annehmen und den Empfang quittieren?
Es passiert nicht oft, aber es kommt vor: Ein Mandant taucht unter und reagiert nicht mehr. Oder er zahlt keinen Vorschuss, so dass man das Mandat niederlegt. Oder der Mandant meldet Insolvenz an. Was bedeutet das für mich als Anwalt? Unangenehm ist dieser Fall insbesondere dann, wenn mir die Gegenseite bzw. das Gericht weiterhin Schriftsätze und Verfügungen zustellt, obwohl ich das Mandat bereits niedergelegt habe und oder meinen (abgetauchten) Mandanten selbst nicht mehr erreiche?
Zu unterscheiden sind drei Fallkonstellationen: (…) [mehr]
Einstweilige Verfügung gegen (drohende) Medienberichterstattung über Privates
Kann man sich effektiv gegen (drohende) Berichterstattung über private Angelegenheiten wehren? Ein informativer Beitrag hierzu findet sich in der Süddeutschen Zeitung vom 25.11.2009 (hier als PDF-Download). Konkreter Anlass sind die Fälle Robert Enke und Oskar Lafontaine. Medienrechts-Anwalt Gernot Lehr gibt einen Einblick in die Praxisarbeit der Pressekammern.
Reform des Notarkostenrechts
Das Bundesjustizministerium will die Kostenordnung – also die Gebührenregelungen für die Notare wie auch für die Gerichte der Freiwilligen Gerichtsbarkeit – vollständig neu fassen. Ziel der Reform ist, das Notarkostenrecht für alle Betroffenen transparent und anwenderfreundlich zu gestalten. Die Eckpunkte: Ein klares System von Gebührentatbeständen, Beibehaltung der Wertgebühr als Dreh- und Angelpunkt der Gebührenbemessung, Beseitigung von Kleinstgebühren und die Einführung von Mindestgebühren. Die Struktur der seit 1936 geltenden Kostenordnung ist veraltet – eine Reform längst überfällig. Die derzeitige Struktur berücksichtigt weder die stark fortgeschrittene europäische Vernetzung noch die Einführung der elektronischen Datenverarbeitung und die damit einhergehenden Änderungen der Arbeitsabläufe im Notariat. Die Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins hier zum Download (Quelle DAV-Depesche)
Prozessuale Allgemeinplätze des BGH
Ein bekannter Kalauer von Karl Valentin lautet: “Es ist bereits alles gesagt. Nur noch nicht von Jedem!” Dieser Spruch kommt mir in den Sinn, wenn ich die folgenden BGH-Urteile lese. Man denkt: Ja, stimmt, das hab ich im Studium auch so gelernt. Nur, warum muss das im Jahr 200x alles noch einmal vom BGH entschieden werden? (…)
Kanzleiempfehlung für Köln
Wie gestern berichtet, registrierten sich an einem einzigen Tag 23 neue Kanzleien auf www.terminsvertreter.com, Tagesrekord auf dem seit zwei Jahren bestehenden Portal. Eine der 23 Kanzleien stach dem Terminsvertreter-Admin bei der Freischaltung besonders ins Auge: Wester & Wilpert Anwaltskanzlei in Köln. Nein, nicht (zumindest nicht nur) wegen der attraktiven Damen im Sekretariat (hach, wenn Köln nicht so weit von München entfernt wär…). Sondern vor allem wegen des Kanzleihundes Linus, der sogar mit eigener Mail-Adresse aufwarten kann. Fanpost und Anfragen zum Hunderecht daher bitte direkt an: linus@wester-wilpert.de
PS: Nein, wir erhalten keine Provision von den Kollegen W&H. Wir kennen sie nicht einmal persönlich. Aber falls eine der Damen aus dem Sekretariat mal nach München ziehen möchte…
Aktenzeichen falsch angegeben: Frist unwiederbringlich versäumt
So hart ging das Oberlandesgericht Celle mit einem Anwalt ins Gericht und lehnte dessen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand ab. Er hatte bei der Durchsicht eines Rechtsmittel-Schriftsatzes nicht bemerkt, dass sein Sekretariat das Aktenzeichen falsch angegeben hatte. Der Schriftsatz ging daher nicht rechtzeitig beim Rechtsmittelgericht ein, die Frist war versäumt. Pech gehabt, Berufshaftpflicht anrufen, meint das OLG Celle (Az. 14 U 76/09). Als Anwalt müsse man so etwas bemerken. Ein bloßes “Überfliegen” des Schriftsatzes genüge nicht.
