Von Michael Gleiten (03.02.2010)
Die Einzahlung von Gerichtskosten geht nach § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 ZahlVJuFin auch per Erteilung einer Einzugsermächtigung. Diese Ermächtigung erteilt man im verfahrenseröffnenden Schriftsatz bzw. bei weiteren Einzahlungen in einem gesonderten Schriftsatz. Diese Zahlungsart beschleunigt den Ablauf, da die Verfahrensdaten direkt an die Landesjustizkasse Bamberg übermittelt werden.
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Von Julia Speierer (06.12.2009)
Es passiert nicht oft, aber es kommt vor: Ein Mandant taucht unter und reagiert nicht mehr. Oder er zahlt keinen Vorschuss, so dass man das Mandat niederlegt. Oder der Mandant meldet Insolvenz an. Was bedeutet das für mich als Anwalt? Unangenehm ist dieser Fall insbesondere dann, wenn mir die Gegenseite bzw. das Gericht weiterhin Schriftsätze und Verfügungen zustellt, obwohl ich das Mandat bereits niedergelegt habe und oder meinen (abgetauchten) Mandanten selbst nicht mehr erreiche?
Zu unterscheiden sind drei Fallkonstellationen: (…) [mehr]
Von Katrin Groll (27.11.2009)
Kann man sich effektiv gegen (drohende) Berichterstattung über private Angelegenheiten wehren? Ein informativer Beitrag hierzu findet sich in der Süddeutschen Zeitung vom 25.11.2009 (hier als PDF-Download). Konkreter Anlass sind die Fälle Robert Enke und Oskar Lafontaine. Medienrechts-Anwalt Gernot Lehr gibt einen Einblick in die Praxisarbeit der Pressekammern.
Von Michael Gleiten (01.10.2009)
Das Bundesjustizministerium will die Kostenordnung – also die Gebührenregelungen für die Notare wie auch für die Gerichte der Freiwilligen Gerichtsbarkeit – vollständig neu fassen. Ziel der Reform ist, das Notarkostenrecht für alle Betroffenen transparent und anwenderfreundlich zu gestalten. Die Eckpunkte: Ein klares System von Gebührentatbeständen, Beibehaltung der Wertgebühr als Dreh- und Angelpunkt der Gebührenbemessung, Beseitigung von Kleinstgebühren und die Einführung von Mindestgebühren. Die Struktur der seit 1936 geltenden Kostenordnung ist veraltet – eine Reform längst überfällig. Die derzeitige Struktur berücksichtigt weder die stark fortgeschrittene europäische Vernetzung noch die Einführung der elektronischen Datenverarbeitung und die damit einhergehenden Änderungen der Arbeitsabläufe im Notariat. Die Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins hier zum Download (Quelle DAV-Depesche)
Von Michael Gleiten (03.09.2009)
Ein bekannter Kalauer von Karl Valentin lautet: “Es ist bereits alles gesagt. Nur noch nicht von Jedem!” Dieser Spruch kommt mir in den Sinn, wenn ich die folgenden BGH-Urteile lese. Man denkt: Ja, stimmt, das hab ich im Studium auch so gelernt. Nur, warum muss das im Jahr 200x alles noch einmal vom BGH entschieden werden? (…)
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Von Michael Gleiten (20.08.2009)
Wie gestern berichtet, registrierten sich an einem einzigen Tag 23 neue Kanzleien auf www.terminsvertreter.com, Tagesrekord auf dem seit zwei Jahren bestehenden Portal. Eine der 23 Kanzleien stach dem Terminsvertreter-Admin bei der Freischaltung besonders ins Auge: Wester & Wilpert Anwaltskanzlei in Köln. Nein, nicht (zumindest nicht nur) wegen der attraktiven Damen im Sekretariat (hach, wenn Köln nicht so weit von München entfernt wär…). Sondern vor allem wegen des Kanzleihundes Linus, der sogar mit eigener Mail-Adresse aufwarten kann. Fanpost und Anfragen zum Hunderecht daher bitte direkt an: linus@wester-wilpert.de
PS: Nein, wir erhalten keine Provision von den Kollegen W&H. Wir kennen sie nicht einmal persönlich. Aber falls eine der Damen aus dem Sekretariat mal nach München ziehen möchte…
Von Michael Gleiten (10.08.2009)
So hart ging das Oberlandesgericht Celle mit einem Anwalt ins Gericht und lehnte dessen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand ab. Er hatte bei der Durchsicht eines Rechtsmittel-Schriftsatzes nicht bemerkt, dass sein Sekretariat das Aktenzeichen falsch angegeben hatte. Der Schriftsatz ging daher nicht rechtzeitig beim Rechtsmittelgericht ein, die Frist war versäumt. Pech gehabt, Berufshaftpflicht anrufen, meint das OLG Celle (Az. 14 U 76/09). Als Anwalt müsse man so etwas bemerken. Ein bloßes “Überfliegen” des Schriftsatzes genüge nicht.
Von Michael Gleiten (21.06.2009)
… auf www.terminsvertreter.com, dem mit Abstand größten online-Netzwerk von Prozessvertretern in Deutschland. Und weil es auch noch eine gut gemachte, optisch frische Website einer sympathisch wirkenden Kollegin ist, machen wir gleich auch noch etwas kostenlose PR für sie.
Von Michael Gleiten (02.04.2009)
Als Anwalt ist man ja einiges gewohnt. So bekräftigte der 9. Senat des BGH erst kürzlich wieder (Urteil vom 18.12.2008 – IX ZR 179/07), dass ein Anwalt seinem Mandanten auf Schadensersatz haftet, wenn das Gericht (!) das Recht falsch anwendet. Konkret: Wenn das Gericht ein Urteil des BGH (!) nicht kennt. Der Anwalt hätte intensiver auf das Gericht einwirken müssen, die geltende BGH-Rechtsprechung zur Kenntnis zu nehmen. Aha! (Details hier) Will der Anwalt nun in Urlaub gehen, um diesen Schock zu verdauen, wirft ihm das nächste Bundesgericht Knüppel zwischen die Beine: (…) [mehr]
Von Michael Gleiten (25.03.2009)
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