In Verfahren vor weit entfernten Gerichten lohnt es sich (bei kleinen und mittleren Streitwerten) für den prozessbevollmächtigten Anwalt meist nicht, selbst zum Termin zu fahren. Er beauftragt lieber einen Terminsvertreter (in Österreich Substituent genannt), der sich in die Akte einliest und den Termin in Untervollmacht wahrnimmt. Das RVG enthält klare Regelungen, wie die Gebühren zwischen dem „Hauptanwalt“ und dem Terminsvertreter aufgeteilt werden. Dabei kommt der Terminsvertreter gar nicht schlecht weg (Details siehe hier). Die Praxis sieht aber meist anders aus: [mehr]
Kategorie ‘Prozessrecht’
Prozessuale Haftungsfalle bei Klagen gegen eine GmbH
Bei einer Klage gegen eine GmbH, vor allem bei einer GmbH in der Krise oder mit dubioser Geschäftsführung muss man als Anwalt unbedingt daran denken, dass der BGH solche Klagen als unzulässig ansieht, wenn der Geschäftsführer sein Amt niedergelegt hat. Dies gilt auch nach der GmbH-Reform weiter. So entschied der BGH im Urteil vom 25.10.2010 – II ZR 115/09 (Text der Entscheidung bei Juris Anwaltsletter):
1. Legt der einzige Geschäftsführer einer GmbH sein Amt nieder, ist eine gegen die Gesellschaft gerichtete Klage mangels gesetzlicher Vertretung unzulässig. 2. Wird während eines Prozesses die beklagte GmbH im Handelsregister wegen Vermögenslosigkeit gelöscht, bleibt sie parteifähig, wenn der Kläger substanziiert behauptet, es sei bei der Gesellschaft noch Vermögen vorhanden. .Verwandte Beiträge:
Die korrekte Abwicklung einer GmbH: Ein Leitfaden Die GmbH-Reform 2008 (MoMiG)Anwaltsgebühren für die Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung
Die alte Streitfrage: Ist das Einholen einer Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung des Mandanten eine gesonderte Angelegenheit, die Gebühren auslöst? Lassen wir den Aspekt mal beiseite, dass der rechtsschutzversicherte Mandant in der Regel mit Unverständnis reagieren wird, wenn man ihm dies berechnet. Dafür hat er sich doch gerade versichert und viele Mandanten haben schon genug daran zu schlucken, dass sie eine Selbstbeteiligung zahlen sollen; dass sie eine solche im Versicherungsvertrag vereinbart haben, ist vielen Mandanten nämlich nicht präsent (und den Anwälten wird dann schon mal nahe gelegt, dass der Mandant halt woanders hingeht, wenn man ihm diese Selbstbeteiligung nicht erlässt). Nehmen wir also mal an, der Anwalt legt ohnehin keinen Wert darauf, dass dieser spezialle Mandant jemals wiederkommt, so dass er gnadenlos alles abrechnet, was die Rechtslage hergibt. Oder man geht davon aus, dass man diese Kosten später vom Gegner erstattet verlangen kann. (…) [mehr]
Bundesverfassungsgericht: Nutzung von Steuersünder-CDs verfassungsgemäß
Das Bundesverfassungsgericht sieht keine verfassungsrechtlichen Bedenken bei der Verwertung von Daten der „Liechtenstein CD“ durch den Staat. Im Verfahren 2 BvR 2101/09 entschied das Gericht am 09.11.2010, dass die gegen die Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren erhobene Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen wird. Die Beschwerdeführer hatten beanstandet, dass der strafrechtliche Anfangsverdacht auf Daten gestützt worden ist, die die Bundesrepublik Deutschland von einer Privatperson aus Lichtenstein erworben hat (sog. „Lichtenstein CD“). In seiner „Nicht-Annahme-Begründung“ hat das BVerfG ausgeführt, es sei von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, dass die Fachgerichte den Verdacht, die Beschwerdeführer hätten Kapitaleinkünfte aus Vermögen Liechtensteiner Stiftungen gegenüber den deutschen Finanzbehörden nicht erklärt, auch auf die Erkenntnisse der Daten aus Lichtenstein gestützt haben. Für die Verteidigung vor den Strafgerichten bedeutet dies, dass die erfolgreiche Geltendmachung eines Beweisverwertungsverbotes in weite Ferne gerückt ist.
Als Anwalt käme man damit nicht durch…
… als Richter kann man aber gerne einfach mal Arbeitsbelastung (nicht Überlastung, nein, nur Belastung) als Grund angeben, warum im Verfahren grad mal überhaupt nichts vorangeht. So Richter K… am LG Regensburg in einer liebenswerten Verfügung (hier). Hintergrund: Das Verfahren zieht sich – obwohl nicht sehr komplex – seit Anfang 2009, bald sind es also zwei Jahre. Seit sieben Monaten geht nun gar nichts mehr. Auf höfliche Anfrage beider Parteivertreter bei Gericht dann diese Verfügung, die ja einen gewissen Speilraum für restoptimismus lässt: “Das Gericht ist bemüht, das Verfahren in Kürze fortzusetzen.”
Seit dieser Verfügung vom 8.10.2010 sind übrigens wiederum gute fünf Wochen ins Land gezogen. Nur mal so zum Spaß ein Gedankenspiel: Was würde wohl passieren, wenn ich als Anwalt eine fünfwöchige Fristverlängerung beantrage und “Arbeitsbelastung” anbringe (von den sieben Monaten vorher ganz zu schweigen)?
Nix “Mythos”: Was soll am OHG-Urteil zum Einschreiben überraschend sein?
Kollege Pratl äußert hier seine Überraschung über eine aktuelle OHG-Entscheidung, dass ein Einschreiben rechtlich nichts wert sei. Mit Verlaub: Was genau ist daran neu oder überraschend. Ich darf auf den Beitrag unseres Rechthaber-Autors Schmeilzl vom 16.08.2008 hinweisen, der übrigens zu den meistgelesenen Artikeln auf Rechthaber (Top-10-Downloads). Erinnert ein wenig an Karl Valentin: “Es ist zwar schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem.”
Anwalt und Rechtsschutz: Eine Hassliebe?
Fakten und Statistiken zum Verhältnis Rechtsanwälte und Rechtsschutzversicherungenenthält die aktuelle DAV-Depesche Nr. 33/10 vom 2.9.2010: (…) [mehr]
AG Regensburg will nicht zahlen
Vorsicht bei Fahrkostenersatz: Nach einer aktuellen Entscheidung des AG Regenburg in einer Strafsache erhalten Zeugen und Angeklagte (bei Freispruch) ihre Auslagen für Fahrten zum (Haupt-)Verhandlungstermin bei einer zur Ladungsadresse abweichenden Anreiseadresse nur dann ersetzt, wenn vor dem Verhandlungstermin der von der Ladung abweichende Anreiseort dem Gericht mitgeteilt worden ist und das Gericht die Möglichkeit der Prüfung hatte. Arbeitet der in Regensburg wohnhafte Zeuge bzw. Angeklagte z.B. während der Woche in München und reist von dort zur Verhandlung an, muss er dies vorab dem Gericht mitteilen, wenn er unter seiner Wohnadresse in Regensburg geladen wurde. Ansonsten muss er seine Fahrtkosten selbst tragen.
Dirty Harry darf nicht Schöffe sein
Der BGH musste mal wieder etwas klarstellen: “Ein Schöffe, der sich offen zur Selbstjustiz und zur Durchsetzung von Forderungen mittels rechtswidriger Drohungen oder Gewalt bekennt, begründet regelmäßig Zweifel an seiner Rechtstreue. Er kann wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden.” (Urteil vom 28.04.2010 – 2 StR 595/09).
Loriot würde sagen: Ach was!
Surftipps zum Thema Ablehnung wegen Befangenheit: hier, hier (amüsant) und hier (noch amüsanter)
Gerichtskosten per Lastschrift einzahlen
Die Einzahlung von Gerichtskosten geht nach § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 ZahlVJuFin auch per Erteilung einer Einzugsermächtigung. Diese Ermächtigung erteilt man im verfahrenseröffnenden Schriftsatz bzw. bei weiteren Einzahlungen in einem gesonderten Schriftsatz. Diese Zahlungsart beschleunigt den Ablauf, da die Verfahrensdaten direkt an die Landesjustizkasse Bamberg übermittelt werden.
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