Kategorie ‘Schadensersatzrecht’

Haftungsprivileg für ehrenamtliche Vereinsvorstände?

Von Bernhard Schmeilzl (22.12.2008)
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Ehrenamtlich tätige Vorstände von Vereinen und Verbänden haften im Falle einer eigenen Pflichtverletzung (Vorsatz oder Fahrlässigkeit) für verursachte Schäden. Im Prinzip nicht anders als der Geschäftsführer einer GmbH. Manchen (naiven) Vereinsvorstand hat in der Vergangenheit insbesondere schon der Groll des Finanzamts oder der Sozialversicherungsträger getroffen. Bis hin zur Haftung mit dem Privatvermögen. Auch das Thema Insolvenzantragspflicht wird von Vereinsvorständen nicht immer ganz ernst genommen (Details hier). In Zeiten sinkender Bereitschaft, ehrenamtliche Aufgaben zu übernehmen, sieht der Gesetzgeber diese Haftung als zusätzliche Abschreckung und denkt über eine gesetzliche Haftungsprivilegierung nach. (…)

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Haftung der Banken für falsche Anlageberatung – Ein Überblick

Von Prof. Dr. Herbert Grziwotz (20.12.2008)
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In letzter Zeit häufen sich (leider) Berichte, dass Kunden von ihrer Hausbank Anlagen empfohlen werden, die sich später als wertlos oder risikoreich herausstellen. Beispiel ist der Arbeitslose, der sich früher etwas Geld gespart hat und nunmehr befürchtet, dass durch die Quellensteuer seine Zinserträge verloren gehen, die er in den Zeiten der bevorstehenden Rente als „Zusatzeinnahme” verwenden wollte. Sein Berater empfiehlt ihm eine Kommanditbeteiligung an einem so genannten „blind fonds”, bei dem die Investoren über die Anlageform frei entscheiden können. Im kleingedruckten Prospekt heißt es, dass es sich um eine Anlage für risikobereite Anleger mit hoher Renditeerwartung handelt. Der Bankberater erklärt noch, dass es ein sicherer Fonds ist und weist auf die prognostizierte Renditeerwartung hin. Der Fonds kann frühestens nach acht Jahren gekündigt werden.

Dieser Artikel gibt einen Überblick in die Grundsätze der Bankenhaftung: (…)

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Gewaltvideo auf dem Schülerhandy: Handlungspflichten der Lehrer?

Von Katrin Groll (25.11.2008)
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Die Berichterstattung über Sex- und Gewaltfilme auf Schülerhandys ist etwas abgeflaut. Das Problem besteht aber weiter. Der Verein Schulen ans Netz e.V. (Lehrer-Online.de) erarbeitete bereits im September 2006 eine sehr fundierte und hilfreiche Broschüre. Diese erläutert auf 19 Seiten die rechtlichen Rahmenbedingungen (Strafrecht, Zivilrecht, Schulrecht) und beschreibt Handlungsmöglichkeiten und Handlungspflichten für Lehrer und Schulleiter. Zum PDF-Download hier: porno-und-gewalt-auf-dem-schuelerhandy-der-rechtsrahmen-lehrer-online

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Muss der Arbeitnehmer Schäden am Dienstwagen zahlen?

Von Katrin Groll (10.11.2008)
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Manchen Arbeitnehmern stellt die Firma einen Dienstwagen. Wer zahlt, wenn der Arbeitnehmer den Wagen in den Graben setzt, einen Auffahrunfall oder auch nur beim Parken einen Kratzer im Lack verursacht?

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Eltern haften für ihre Kinder? – Ein Halloween-Special

Von Katrin Groll (31.10.2008)
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Brandaktuell ist dieses Thema am heutigen Halloween, wenn abends wieder Horden Minderjähriger auf der Suche nach Süßigkeiten durch die Straßen ziehen und mit “Süßes oder es gibt Saures” drohen. Wer den Kids Süßes verweigert, wird mit einem Streich bestraft: Rasierschaum am Fenster, Klopapier im Baum. So mancher Streich eskaliert aber zur Sachbeschädigung, die der Süßigkeitsverweigerer dann nicht mehr spaßig findet. Haften also wirklich die Eltern, wenn etwa ein Auto zerkratzt wurde oder eine Hauswand – weil mit Eiern beworfen – neu gestrichen werden muss? Fans der “Rechtsirrtümer”-Bücher wissen, dass der Spruch so nicht stimmt. Aber wie ist es denn nun wirklich?

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