Wollen Arbeitgeber freie Arbeitsplätze besetzen, sind sie verpflichtet zu prüfen, ob die Arbeitsplätze mit arbeitslosen schwerbehinderten Menschen besetzt werden können. Dazu müssen sie frühzeitig Kontakt mit der Arbeitsagentur aufnehmen. Wird ein schwerbehinderter Bewerber nicht eingestellt, kann er sich bei Verletzung dieser Verpflichtung darauf berufen, dass hierdurch die Benachteiligung wegen der Behinderung zu vermuten ist. Das hat das Bundesarbeitsgericht im Fall eines schwerbehinderten Betriebswirts mit einem Behinderungsgrad von 60 Prozent entschieden, der sich bei einer Gemeinde erfolglos auf eine ausgeschriebene Stelle im Bereich Personal, Bauleitplanung, Liegenschaften und Ordnungsamt beworben hatte. Eine vorherige Überprüfung, inwieweit der Arbeitsplatz mit schwerbehinderten Personen besetzt werden konnte oder eine Kontaktaufnahme hierzu mit der Arbeitsagentur, war unterblieben. Der schwerbehinderte Bewerber verlangte eine Entschädigung wegen Benachteiligung aufgrund seiner Behinderung. In seiner Begründung weist das Gericht darauf hin, dass die gesetzliche Pflicht zur Prüfung der Berücksichtigung schwerbehinderter Bewerber bei der Stellenbesetzung immer und für alle Arbeitgeber bestehe. Das gelte unabhängig davon, ob sich ein schwerbehinderter Bewerber beworben oder seinen Status offenbart habe. Verletze ein Arbeitgeber diese Pflicht (vgl. § 81 Abs. 1 SGB IX), sei das ein Indiz für eine behindertenspezifische Benachteiligung eines abgelehnten schwerbehinderten Bewerbers. Da vorliegend der Arbeitgeber die Vermutung der Benachteiligung nicht habe widerlegen können, stehe dem Bewerber eine Entschädigung zu. Zur Ermittlung der Entschädigungshöhe wurde der Rechtsstreit an die Vorinstanz zurückverwiesen (Urteil des Bundesarbeitsgerichts – BAG – vom 13. Oktober 2011; Az.: 8 AZR 608/10). Quelle: Newsletter IHK-Regensburg
Weitere Beiträge zum Arbeitsrecht: - Alles zu Kündigungsschutz und Sozialauswahl - Checkliste: Betriebsbedingte Kündigung - Arbeitgeber ist insolvent: was tun? - Geheime Codes im Arbeitszeugnis: So benotet man Arbeitnehmer – Bundesarbeitsgericht: Aktuelle Entwicklungen im Arbeitsrecht 2011Kategorie ‘Sozialrecht’
Jede Firma muss bei Neubesetzung von Arbeitsplätzen Eignung für Schwerbehinderte prüfen
Dauerbrenner Elternunterhalt und Pflegeheimkosten (Berechnungstabelle)
Das mit Abstand am meisten aufgerufene Posting auf Rechthaber.com ist der Artikel “Teure Eltern! Wer zahlt das Pflegeheim?” und die dort verlinkte, 14-seitige Detailübersicht zu Berechnung und Rückgriffsmöglichkeiten der Sozialbehörden der Kanzlei Graf & Partner (PDF Download hier). Das Thema wird nicht verschwinden. Um den Begriff “demografische Entwicklung” einmal konkret zu machen: Bis zum Jahr 2050 wird sich die Zahl derjenigen, die in Deutschland 80 jahre und älter sind von derzeit 3,5 Millionen auf 9,1 Millionen knapp verdreifachen, bei insgesamt schrumpfender Bevölkerungszahl (BIB-Mitteilungen 4/2005: Alterungsprozess in Deutschland, S. 18). Und wer diesen Blog liest, gehört entweder selbst zu dieser Gruppe oder hat Eltern im entsprechenden Alter. In den letzten Monaten erschienen einige interessante Medienbeiträge zum Thema, auf die wir hier hinweisen wollen:
ARD Plusminus vom 26.7.2011: “Unterhalt – Immer mehr Kinder sollen für ihre Eltern zahlen” (PDF-Download hier) ARD Ratgeber Recht vom 30.4.2011: “Elternunterhalt. Wer zahlt wieviel?” (PDF-Download hier) ARD Plusminus August 2011: “Elternunterhalt. Was dürfen Kinder behalten?” (PDF-Download hier)Elterngeld: Es bleibt schwierig
Unter dem Titel “Elterngeld – für Freiberufler eine Fata Morgana” schilderte Kollege Schmeilzl vor einiger Zeit seine persönlichen Erfahrungen mit dem Thema Berechnung des Elterngeldes als Freiberufler. Aktuell beschäftigt sich nun auch die Süddeutsche Zeitung (pdf) mit den praktischen Problemen für angehende Eltern. Der Beitrag vom 18.09.2010 gibt einen guten Gesamtüberblick und enthält auch einige hilfreiche Urteilsfundstellen.
Der mit Abstand meistgelesene Beitrag der letzten 2 Jahre …
… auf Rechthaber.com ist dieser hier. Offenkundig ist das Thema ein Dauerbrenner. Täglich landen mehrere hundert Besucher über Google auf dieser Seite. Die “demographische Entwicklung” (ein Euphemismus für Überalterung) wird dazu führen, dass künftig noch erheblich mehr Familien vor der Situation stehen werden, dass Rente und Ersparnisse der Eltern für die Heim- oder Pflegekosten nicht ausreichen. Die Kanzlei Graf & Partner arbeitet deshalb aktuell an einer ausführlichen Publikation zum Thema Elternunterhalt und Heimkosten. Das etwa 15seitige Skript geht voraussichtlich Ende September online.
Gesprächspsychotherapie ist kein geeignetes Behandlungsverfahren
Das Bundessozialgericht entschied in zwei Fällen (Urteile vom 28.10.2009, Az: B 6 KA 45/08 R und B 6 KA 11/09 R), dass die Gesprächspsychotherapie auch weiterhin nicht als geeignetes psychotherapeutisches Behandlungsverfahren in der gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt wird. Laut Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) vom 24.04.2008 ist die Gesprächspsychotherapie kein geeignetes psychotherapeutisches Behandlungsverfahren im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die gesetzlichen Kassen zahlen also nicht. Hiergegen klagten zwei Therapeuten, die sich bereits Mitte der 80er Jahre zu Gesprächspsychotherapeuten weitergebildet hatten, und nun GKV-Patienten nicht mehr über die Kassen abrechnen konnten. Nach Ansicht des BSG verletzt der Beschluss des GBA die Rechte der Therapeuten aber nicht. Gesprächspsychotherapie ist also weiterhin nicht in der vertragsärztlichen Versorgung.
Vortrag “Patientenverfügung: ethische, rechtliche und medizinische Aspekte”
In der Vortragsreihe “Ethik in Medizin und Pflege” der Kath. Akademie für Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen referiert Rechtsanwalt Bernhard Schmeilzl am 30. September 2009 wieder zum Thema “Die rechtliche Gültigkeit einer Patientenverfügung” (Programm hier als PDF-Download). Gibt das kürzlich vom Bundestag verabschiedete Gesetz nun endlich die ersehnte Rechtssicherheit?
Den Bezug zur Praxiswirklichkeit stellt – wie bereits in früheren Veranstaltungen – der Anästhesist, Schmerztherapeut und Notarzt Dr. Michael Pawlik her: Wie gehen Ärzte im klinischen Alltag mit Patientenverfügungen um?
Weitere umfassende Informationen zum Thema Patientenverfügung auf www.sterbehilfe-info.de
Künstliche Befruchtung: Beschränkte Kostenübernahme ist verfassungsgemäß
Das Thema Kostenerstattung für medizinische Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung ist kompliziert und für die Betroffenen höchst unerquicklich. Einen ausführlichen Beitrag zu den verschiedenen Konstellationen habe ich in der Neuen Zeitschrift für Sozialrecht veröffentlicht, Ausgabe 12/2006, S. 630 ff (Infos und Download des Beitrags hier). Bekanntlich ist die Gesetzeslage für gesetzlich Versicherte seit einigen Jahren klar:
Ohne Krankmeldung weder Entgeltfortzahlung noch Krankengeld
Ein arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer muss seine Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen (§ 5 Abs. 1 EFZG); selbst wenn er ausnahmsweise gar keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung gegen den Arbeitgeber hat. Andernfalls verliert der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Krankengeld. Das Hessische Landessozialgericht gab einer Krankenkasse Recht, die die Zahlung von Krankengeld mit der Begründung verweigert hatte, dass der erkrankte Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit nicht rechtzeitig gemeldet hatte. In diesem Fall habe er keinen Anspruch auf Krankengeld. Im konkreten Fall war der Arbeitnehmer während einer Urlaubsreise krank geworden und hatte seine Arbeitsunfähigkeit nicht unverzüglich gemeldet.
Info-Portal zu Sterbehilfe und Palliativmedizin
“1965 lebten in Deutschland 8095 Menschen, die älter als 95 waren. Im Jahr 2000 waren es etwa 114.000. Bei Befragungen sagen 80% der Menschen, dass sie zuhause sterben möchten, die Wirklichkeit ist genau umgekehrt, 80% sterben in Heimen und Kliniken. Der Lebensabend wird zum Lebensabschnitt der Bedrohung: Jede dritte Selbsttötung in Deutschland wird von Menschen jenseits der 65 vorgenommen. …
Informationsportal Sterbehilfe und Palliativmedizin
Das Thema ist aktuell und betrifft jeden. Es ist sowohl rechtlich wie medizinisch komplex und zudem stark emotional besetzt: Sterbehilfe. Bereits der Begriff wird häufig falsch verwendet, selbst von Medizinern und Politikern. Aufklärung durch fundierte und sachliche Information tut Not. Dieses Ziel hat das neue Internetportal www.sterbehilfe-info.de.
Das Portal bietet verlässliche Informationen zu den Themen Patientenverfügung, Sterbebegleitung, Sterbehilfe und Palliativmedizin. Objektiv, fundiert und neutral. Die Autoren sind erfahrene Ärzte, Anwälte, Notare, Pflegekräfte und Betreuer. In einigen Tagen wird das Angebot noch durch ein Diskussionsforum ergänzt, in dem sich Nutzer mit anderen betroffenen oder interessierten Personen auszutauschen können.
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