Ehrenamtlich tätige Vorstände von Vereinen und Verbänden haften im Falle einer eigenen Pflichtverletzung (Vorsatz oder Fahrlässigkeit) für verursachte Schäden. Im Prinzip nicht anders als der Geschäftsführer einer GmbH. Manchen (naiven) Vereinsvorstand hat in der Vergangenheit insbesondere schon der Groll des Finanzamts oder der Sozialversicherungsträger getroffen. Bis hin zur Haftung mit dem Privatvermögen. Auch das Thema Insolvenzantragspflicht wird von Vereinsvorständen nicht immer ganz ernst genommen (Details hier). In Zeiten sinkender Bereitschaft, ehrenamtliche Aufgaben zu übernehmen, sieht der Gesetzgeber diese Haftung als zusätzliche Abschreckung und denkt über eine gesetzliche Haftungsprivilegierung nach. (…)
Kategorie ‘Sportrecht’
Verblüffend: Auch Mails an Vereine sind Spam (BGH 17.7.2008)
Loriot würde sagen: “Ach was!?” Denn auch diese banale Weisheit musste erst der Bundesgerichtshof per Urteil verkünden, damit es jeder glaubt. (…)
Panik bei Sportverbänden: Frist zur Umsetzung des neuen NADA Anti-Doping-Code 2009 läuft ab
Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) setzt gern mal interessante Fristen: Mit Schreiben von gestern, Donnerstag, den 11. Dezember 2008 (hier) richtet er sich an die Geschäftsstellen aller nationalen Sportverbände und verlangt bis Montag, 15. Dezember 2008 (kein Scherz!) eine schriftliche Bestätigung, ob und wie die neuen Anti-Doping-Bestimmungen der NADA verbandsintern umgesetzt wurden. Als Präsidiumsmitglied eines nationalen Sportverbandes hatte ich dieses Schreiben dann ebenfalls in meinem Posteingang. Na da hat man doch - wenn man alles andere liegen lässt - immerhin zwei volle Werktage (Freitag und Montag) Zeit. Für Sportrechtsinteressierte zum Hintergrund: …
Insolvenzantragspflicht eines Vereinsvorstands
Unsere Kanzlei macht viel Sport-, Vereins- und Verbandsrecht (Beiträge). Die Erfahrung zeigt: Vereins- und Verbandsvorstände nehmen Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung “ihres” Vereins oft auf die leichte Schulter. Als Anwalt hört man da oft: “Das ist doch bei allen Clubs so”, “im Sport sieht man das nicht so eng” oder “ich habe die Schulden doch schon vom alten Vorstand übernommen”. Riskante Strategie. Hier die jurististischen Fakten:
Bericht zur Leipziger Sportrechtstagung
vom 24./25. Oktober 2008, unter anderem mit einer Nachbetrachtung zu Olympia Peking sowie mit Informationen zum neuen WADA Code 2009 und Perspektiven des Deutschen Sportschiedsgerichts. Hier als PDF-Download. Weitere Beiträge zum Sportrecht
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Einladung in die VIP-Loge (Teil 2): Jetzt auch noch das Finanzamt
Was hält das Finanzamt von Geschenken an Geschäftspartner, (potentielle) Kunden, Beamte und Politiker? Kann man solche Geschenke und Einladungen als Betriebsausgabe geltend machen? Der erste Teil des Beitrags „Einladung in die VIP-Loge: Kommt statt dem Geschäftspartner der Staatsanwalt?” behandelte die strafrechtliche Seite. Hier im zweiten Teil beleuchtet Rechthaber-Autor und Steuerberater Volker Schüßler nun die steuerlichen Aspekte.
Einladung in die VIP-Loge: Kommt statt dem Geschäftspartner der Staatsanwalt?
Firmen wollen ihre Kunden und Geschäftspartner binden und sich positiv in Erinnerung rufen. Das ist völlig legitim. Allein mit Kugelschreibern und Wandkalendern zur Vorweihnachtszeit kommt man da nicht sehr weit. Interessanter sind Sport und Kultur, vor allem Top-Events wie Welt- und Europameisterschaften, UEFA-Cup-Spiele, Tennis- oder Golf-Turniere oder hochklassige Konzerte. Der Klassiker: Das Unternehmen fördert eine Veranstaltung als Titelsponsor (Beispiel: www.bmwopen.de) und lädt Kunden und Partner hierzu ein. Wo ist das Problem? Das fragte sich auch Utz Claasen (damals EnBW-Vorstand), als die Staatsanwaltschaft Karlsruhe in der sog. WM-Ticketaffäre wegen Bestechung gegen ihn ermittelte.
Was dürfen Spielervermittler?
Rechtliche Rahmenbedingungen für Berater, Vermittler und Manager von Profiathleten
Die Karriere eines Berufssportlers dauert oft nur wenige Jahre. Während dieser Zeit muss ein Athlet seine gesamte Lebensführung darauf ausrichten, sportliche Höchstleistungen zu erbringen. Daneben soll er mit ständiger Medienaufmerksamkeit umgehen können, sich für seine Sponsoren einsetzen, auf ein positives Image achten, oft komplizierte Verträge abschließen und seine Finanzen und Steuern im Griff haben…
TV-Übertragungsrechte an Sportevents: Was ist das eigentlich?
Veranstalter von Sportevents gehen ganz selbstverständlich davon aus, dass sie die Fernseh-Übertragungsrechte an Fernsehstationen “verkaufen” können. Im Fall IOC und FIFA für Milliardenbeträge. Auch in der Fussball-Bundesliga sind TV-Vermarktungsrechte seit Jahren ein heißes Eisen: Kartellämter erlauben die zentrale Vermarktung nur in engen Grenzen. Der Jurist fragt sich: Was verkaufen die Verbände und Vereine da eigentlich?
Schiedsverfahren als (bessere) Alternative zum staatlichen Gericht?
Ein Rechtsstreit ist für die Parteien selten angenehm: Jeder Prozess bedeutet für die Beteiligten eine zeitliche und finanzielle Belastung sowie oft jahrelange Unsicherheit über den Ausgang. Speziell für Unternehmen haben Prozesse vor staatlichen Gerichten erhebliche weitere Nachteile. Ein Beispiel:
