Kategorie ‘Steuerrecht’

Freiberufler dürfen auch aufdringlich werben

Von Michael Gleiten (18.03.2010)
Ein Kommentar

Die spezifischen Werbeverbote für Freiberufler, insbesondere für Ärzte, Anwälte und Steuerberater, wurden vom BGH in den letzten 15 Jahren fast vollständig eliminiert. Die jeweiligen Berufsordnungen versuchen zwar immer noch – fast verzweifelt – bestimmte Werbemaßnahmen oder Inhalte zu untersagen, doch faktisch gelten auch für Freiberufler heute fast nur mehr die allgemeinen Grenzen des UWG. Die aktuellste Klarstellung des BGH, dass Werbung nicht erlaubt werden muss, sondern im Gegenteil Werbebeschränkungen einer Rechtfertigung bedürfen, erfolgte im Urteil vom 29.7.2009 (I ZR 77/07), das der Deutsche Anwaltverein in seinem April-Heft des Anwaltsblattes veröffentlicht (Vorab online auf www.anwaltsblatt.de oder als pdf-download).

Weitere Informationen zum Thema Werbung durch Ärzte hier

Urlaub von der Steuer absetzen (BFH)

Von Julian Firsching (18.03.2010)
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Bei der Geschäftsreise nach Übersee noch ein paar Tage Urlaub anhängen. Der Flug fällt  ja für die Geschäftsreise ohnehin an und kann deshalb in der Einkommensteuerklärung als Werbungskostenbzw. Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Richtig? Diese verlockende Idee hatten schon viele. Bislang verdarb aber der Fiskus den Spaß: Finanzämter und Finanzgerichte sahen hier nämlich eine gemischt privat und berufliche Aufwendung, die nur dann (anteilig) absetzbar sind, wenn sich die Kosten nach objektiven Kriterien in beruflich und privat aufteilen lassen. Dies wurde von den Finanzämtern etwa bei den Anmeldegebühren für eine Konferenz und den Hotelübernachtungen an den Konferenztagen angenommen. Bisher aber gerade nicht für die Flugkosten. Diese stellten nach Ansicht der Finanzämter nicht teilbare Aufwendungen dar, welche, wenn der private Anteil nicht völlig unbedeutend ist, gem. § 12 Nr. 1 EStG nicht abzugsfähig seien. Anders nun der Große Senat des Bundesfinanzhofs (Beschluss vom 21.09.2009 – GrS 1/06):   …

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Broschüre “Fakten zum Erbrecht 2010″

Von Bernhard Schmeilzl (02.02.2010)
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Die vergangenen drei Jahre waren für das Erbrecht eine turbulente Zeit. Mehrere Reformen haben die Regeln des Erb- und Pflichtteilsrecht sowie die Steuern modifiziert. Deshalb hat die Kanzlei Graf & Partner die Broschüre “Fakten_zum_Erbrecht” (kostenloser PDF-Download hier) grundlegend überarbeitet und neu aufgelegt. Die Broschüre enthält grafische Übersichten zur gesetzlichen Erbfolge (Verwandtenerbrecht und Ehegattenerbrecht), Tabellen zur Erbschaftssteuer (Steuersätze, Steuerklassen und Freibeträge) sowie ein kommentiertes Beispiel für ein Ehegattentestament.

Noch ausführlichere Informationen zum Thema “Berliner Testament” hier

Nachbesserung bei Erbschaftssteuer

Von Bernhard Schmeilzl (11.01.2010)
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Schon seit 1.1.2009 gelten für Erbschaften und Schenkungen bekanntlich neue Steuersätze und neue (höhere) Freibeiträge. Faktisch stehen daher nahe Verwandte steuerlich besser als vor der Reform. Mit einer Ausnahme: Geschwister. Die für Geschwister relevante Steuerklasse II wurde nämlich deutlich erhöht, ohne dass hier im Gegenzug massiv höhere Freibeträge gelten würden. Die massive Kritik hieran führte nun zu einer Nachbesserung der Erbschaftssteuerreform: Mit Wirkung zum 1.1.2010 wurde die Tarifspanne für die Erbschaftssteuer bei Erbfällen unter Geschwistern und Geschwisterkindern von derzeit 30-50 % herabgesetzt werden auf 15-43 % (§ 19 Abs. 1 ErbStG vor). … [mehr]

Altes oder neues Erbschaftssteuerrecht: Bis 30.6.2009 können Erben noch wählen

Von Bernhard Schmeilzl (12.05.2009)
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… wenn der Erbfall zwischen dem 1.1.2007 und 31.12.2008 eingetreten ist und das Finanzamt in diesem Zeitraum einen Erbschaftssteuerbescheid erlassen hat. Interessant ist das Wahlrecht vor allem für Erben von Immobilien und Firmen. Details im Beitrag der Süddeutschen Zeitung vom 11.5.2009

Schadensersatz wegen Tötung des Ehegatten nicht einkommenssteuerpflichtig

Von Michael Gleiten (24.04.2009)
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Die Witwe eines an den Folgen ärztlicher Fehler Verstorbenen erhielt vom Klinikum nach Vergleich eine monatliche Schadensersatzrente von rund 1.000 Euro. Davon entfielen 664 Euro auf materiellen Unterhaltsschaden und 258 Euro auf den Haushaltsführungsschaden. Das Finanzamt besteuerte die Rente zunächst in voller Höhe als sonstige Einkünfte, nach Einspruch nur noch den auf den materiellen Unterhaltsschaden entfallenden Teil. Der Bundesfinanzhof entschied hierauf, dass eine Schadensersatzrente, die den durch den Tod des Ehegatten entstandenen materiellen Unterhaltsschaden ausgleicht, überhaupt nicht der Einkommenssteuerpflicht unterliegt.

Doppelte Haushaltsführung auch bei Wechsel des Familienwohnsitzes unbegrenzt steuerlich absetzbar

Von Steuerberater Volker Schüßler (24.04.2009)
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Aufwendungen für eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung sind zeitlich unbeschränkt als Werbungskosten abzugsfähig. Laut Bundesfinanzhofs selbt dann, wenn berufstätige Ehegatten ihren Familienwohnsitz an den Beschäftigungsort eines der Ehegatten verlegt haben und die ehemalige Familienwohnung als Erwerbswohnung am ursprünglichen Familienwohnsitz beibehalten. (…)

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Zu hohes Geschäftsführergehalt: verdeckte Gewinnausschüttung

Von Bernhard Schmeilzl (15.04.2009)
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Bei Geschäftsführern einer GmbH, die gleichzeitig Gesellschafter sind, überprüft das Finanzamt die Gesamtbezüge auf deren “Angemessenheit” (sog. Drittvergleich: was würde eine vergleichbare GmbH seinem Fremdgeschäftsführer zahlen?). Hält der Finanzbeamte die Bezüge für zu hoch, wird der unangemessene Teil der Bezüge als verdeckte Gewinnausschüttung behandelt. Ist ein Gesellschafter-Geschäftsführer gar für mehrere (seiner) GmbHs tätig, (…)

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Rückzahlung der Pendlerpauschale beginnt (Musterbrief)

Von Steuerberater Volker Schüßler (21.02.2009)
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Bekanntlich kippte das Bundesverfassungsgericht die Regelung zur Pendlerpauschale, nach der die ersten 20 km nicht mehr absetzbar sein sollten. Millionen Bürger haben nun einen Steuer-Rückerstattungsanspruch, der meist zwischen 100 und 400 Euro liegt. Die Finanzämter haben nun damit begonnen, die geänderten Bescheide zu verschicken und das Geld auszuzahlen. Das gilt aber nur für diejenigen Steuerzahler, die in ihrer Steuererklärung die Fahrten zur Arbeitsstätte geltend gemacht hatten. Wer – weil er dachte, er bekommt nach der Gesetzesänderung ohnehin nichts mehr – die Fahrten nicht erwähnt hat, muss selbst aktiv werden und einen Antrag auf Änderung des Steuerbescheids stellen. Ein Musterbrief hierfür findet sich auf www.steuerzahler.de

Erbrecht: Nicht nur die Steuern ändern sich

Von Bernhard Schmeilzl (18.02.2009)
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Das Erbschaftssteuerrecht ist bereits geändert: hier die seit 1.1.2009 geltenden Steuersätze und Freibeträge. Doch damit nicht genug: Auch das materielle Erbrecht selbst wird an einigen wichtigen Stellen reformiert. Hier eine kurze Übersicht:  (…)

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